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Belegnachreichung / Sonstige Nachricht - Empfangsvollmacht

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letzte Antwort am 28.05.2021 12:28:49 von cwes
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theo
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Bei der Sonstigen Nachricht erfolgt kein Abgleich der Beraterstammdaten. Kann man das automatisieren? Was passiert, wenn ich die Nachricht ohne Beraterstammdaten abschicke? Geht die Antwort dann an den Mandanten?

 

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Titel auf Wunsch des Autors durch @Dirk_Jendritzki geändert

 

in dubio pro theo
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Es ist nicht möglich Leerzeichen in den Stammdaten einzugeben. So kann ich den Namen unserer Gesellschaft nicht erfassen.

in dubio pro theo
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Bei der Belegnachreichung funktioniert das automatische Befüllen der Stammdaten, anders als oben angegeben, nicht. Die Empfangsvollmacht ist in der Erklärung hinterlegt. Ich denke es handelt sich hier um einen Programmfehler.

Nachtrag: Abbruch beim Bundeslandcheck mit Fehlermeldung, Schließen, Speichern unter Belegnachreichung ist jetzt nichts. Ich darf die Nachricht also neu schreiben.

Nachtrag: Ok, sie war zwar nicht in der Online-Anwendung, dafür aber im Arbeitsplatz. 

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RKlebb
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Hallo,

 

ich finde es auch schade, dass die Nachrichten für die Belegnachrichten nicht gespeichert werden können. Da sollte Datev doch noch einmal nacharbeiten

 

Bei uns gibt es das Vier-Augen-Prinzip und eine Freigabe durch den zuständigen Berufsträger. Was hier leider nicht möglich ist.

 

Frage an Datev: Ist es möglich, das Funktion Belegnachreichung mit der Freigabe-Möglichkeit, wie bei der digitalen Kommunikation einzurichten?

 

Viele Grüße aus Hamburg

Regina Klebb

DATEV-Mitarbeiter
Jennifer_Hecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @theo,


das sind viele Fragen, ich beantworte sie nach Möglichkeit von oben nach unten. 😉


1. Bei der Sonstigen Nachricht erfolgt kein Abgleich der Beraterstammdaten. Kann man das automatisieren?Bei der Neuanlage einer Sonstigen Nachricht werden die gespeicherten Einstellungen zum Empfangsbevollmächtigten aus der Steuererklärung übernommen. Wenn also z.B. in der Einkommensteuer die Haken in Zeile 31-35 des Mantelbogens zum Empfangsbevollmächtigten gesetzt sind und demnach entweder manuell erfasste Daten oder die Beraterstammdaten in der Steuererklärung stehen, würden diese Daten auch in die Sonstige Nachricht übernommen werden. (Gleiches gilt bei der Belegnachreichung.)


Vielleicht waren bei dem von Ihnen ausgewählten Steuerfall zum Zeitpunkt der Anlage der Sonstigen Nachricht die Daten zum Empfangsbevollmächtigen noch nicht in der Steuererklärung gefüllt oder dort abgespeichert?

 

2. Was passiert, wenn ich die Nachricht ohne Beraterstammdaten abschicke? Geht die Antwort dann an den Mandanten?
Wir vermuten, dass die Antwort der Finanzverwaltung dann an den Mandanten geht, haben dazu jedoch noch keine Erfahrungswerte.

 

3. Es ist nicht möglich Leerzeichen in den Stammdaten einzugeben. So kann ich den Namen unserer Gesellschaft nicht erfassen.
Hier meinen Sie die manuelle Eingabe der Angaben zum Empfangsbevollmächtigten direkt in der Sonstigen Nachricht, richtig?
Dabei handelt es sich tatsächlich um einen Fehler im Programm Sonstige Nachricht, der voraussichtlich mit dem Service-Release im Februar 2021 ausgebaut wird.
(In der Belegnachreichung funktioniert die manuelle Eingabe von Leerzeichen bei den Angaben zum Empfangsbevollmächtigen.)


Vorläufige Umgehungsmöglichkeit:
Auch wenn die Erfassung von Leerzeichen aktuell nicht funktioniert, können Sie zumindest einen Text mit Leerzeichen aus z.B. Word oder dem Editor mit Strg+C kopieren und mit Strg+V in den Angaben zum Empfangsbevollmächtigen der Sonstigen Nachricht einfügen. Auf diese Weise können Sie sich im Einzelfall behelfen.


4. Bei der Belegnachreichung funktioniert das automatische Befüllen der Stammdaten, anders als oben angegeben, nicht. Die Empfangsvollmacht ist in der Erklärung hinterlegt. Ich denke es handelt sich hier um einen Programmfehler.
Aufgrund Ihrer Frage habe ich es direkt nochmal getestet und die Daten werden bei mir übernommen. Bitte vgl. 1. 


5. Nachtrag: Abbruch beim Bundeslandcheck mit Fehlermeldung, Schließen, Speichern unter Belegnachreichung ist jetzt nichts. Ich darf die Nachricht also neu schreiben. Nachtrag: Ok, sie war zwar nicht in der Online-Anwendung, dafür aber im Arbeitsplatz. 
Zum Fehlerbild, kann ich ohne weitere Infos so nichts dazu sagen. Die Sonstige Nachricht bzw. Belegnachreichung wird jedoch erst in der Onlineanwendung Kommunikation Finanzverwaltung sichtbar, sobald sie übermittelt wurde. Bei einem Abbruch vor dem Senden wird der aktuelle Stand i.d.R. gespeichert und beim nächsten Öffnen wieder angezeigt.

 

 

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen damit beantworten.
Sollten weiterhin Probleme bei der Übernahme der Angaben zur Empfangsbevollmächtigung auftreten, möchte ich Sie bitten sich bei unserem Service zu melden, damit wir Ihren Fall individuell prüfen können.

 

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jennifer Hecht

 

DATEV eG

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Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

Mein Ansinnen war u.a., dass die Daten zur Vollmacht doch aus der Vollmachtsdatenbank kommen könnten. Dafür gibt es sie doch.

Und damit sind wir schon beim nächsten Punkt: Die Übernahme der Empfangsvollmacht geschieht nicht, wenn in der ESt folgendes Häkchen gesetzt ist

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und im Ordnungsbereich das zweite Häkchen nicht

theo_1-1608203983018.png

 

Dieses Feld ist mir jetzt zum ersten Mal aufgefallen, es scheint eine Standard-Vorbelegung zu sein. Das Programm warnt mich nicht davor, dass da nichts drinsteht, sondern befüllt die Erklärung automatisch mit den Daten aus

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Dies wird dann bei der Belegnachreichung / Sonstiger Nachricht erstaunlicherweise übergangen u. steht gewissermaßen auch in Widerspruch zu diesem Text

theo_3-1608204308732.png

 

In der Nachricht steht dann 'Keine Empfangsvollmacht', obwohl in der Erklärung was anderes angegeben ist.



 

 

 

 

 

in dubio pro theo
DATEV-Mitarbeiter
Jennifer_Hecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Klebb,

 

derzeit ist es nicht möglich einen Freigabe-Prozess wie z.B. beim elektronischen Einspruch einzurichten.

 

Der Wunsch nach einem 4-Augen-Prinzip oder Freigabeprozess ist bekannt und wird von uns auch angestrebt. Derzeit kann jedoch leider noch keine konkrete Aussage zum Zeitpunkt der Umsetzung getroffen werden. 

 

Vorläufig kommt Ihnen vielleicht das Speichern einer erfassten Belegnachreichung entgegen?

Sie können eine Belegnachreichung aktuell soweit bearbeiten und dann über das X schließen. Dabei werden Sie gefragt, ob Sie die Belegnachreichung Speichern oder Verwerfen möchten. Klicken Sie auf Speichern, wird beim nächsten Öffnen dieser Belegnachreichung der gespeicherte Stand aufgerufen. Dabei ist es egal, welcher Mitarbeiter gespeichert hat und wer dann erneut öffnet. (Vorausgesetzt natürlich die Mitarbeiter haben die entsprechenden Rechte in der Rechteverwaltung.) Gleiches gilt für die Sonstige Nachricht.

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Jennifer Hecht

 

DATEV eG

 

 

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Wie übermittelt man denn eine Sonstige Nachricht / Belegnachreichung, wenn man keine Steuernummer hat? Gar nicht? Falls ja, warum nicht?

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So muss ich dann doch wieder Emails schreiben.

in dubio pro theo
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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo theo,

 

die Steuernummer ist für die Belegnachreichung und Sonstige Nachricht ein Pflichtfeld im ERIC-Modul der Finanzverwaltung. Ohne Angabe der Steuernummer können weder die Belegnachreichung noch die Sonstige Nachricht versendet werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Susanne Götz

DATEV eG

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Schade. Eine Id-Nr. / Tele-Nr. würde für eine eindeutige Zuordnung ja genügen und Steuererklärungen kann man sogar ganz ohne Nummer einreichen.

in dubio pro theo
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witte
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Hallo DATEV,

habe über das EST-Programm eine elektronische Nachricht geschrieben (meine Erste), aber leider vergessen, diese in der Dokumentenverwaltung abzulegen. Wo kann ich diese Nachricht nochmals lesen?

 

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Gelöschter Nutzer
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witte
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Danke für den Hinweis; ich arbeite mich gerade durch die zahlreichen Dokumente zur Rechtefreigabe durch. Ganz schöner Murks! Ich kann über das ESt-Programm die Nachrichten verschicken; da hatte ich erwartet, dass ich auch diese Online-Anwendungen nutzen kann, ohne aufwändige Rechtefreigabe. Schade! 

 

Ich habe nach der ersten "Panne", dh. fehlende Ablage in der Dokumentenverwaltung, die Einstellungen zur Ablage gesetzt (Schraubenschlüssel-Sysmbol). Warum setzt die DATEV das nicht standardmäßig?

 

Ich wünsche einen guten und gesunden Start in das Neue Jahr!

mail1
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und der Mitarbeiter sagt dem Steuerberater dann mündlich oder per mail Bescheid, dass da eine Nachricht zum Lesen und Versenden steht? 
Das passt leider gar nicht zum von DATEV propagierten und gerade in Zeiten von Homeoffice notwendigen digitalen Workflow. Wir benötigen dringend eine Lösung, kurzfristig zumindest wie bei den Einsprüchen, mittelfristig mit DMS-Anbindung, so dass die Entwürfe zur digit. Kommunikation im normalen PA zur Freigabe landen.  

cwes
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@Jennifer_Hecht  schrieb:

Hallo @theo,


das sind viele Fragen, ich beantworte sie nach Möglichkeit von oben nach unten. 😉


1. Bei der Sonstigen Nachricht erfolgt kein Abgleich der Beraterstammdaten. Kann man das automatisieren?Bei der Neuanlage einer Sonstigen Nachricht werden die gespeicherten Einstellungen zum Empfangsbevollmächtigten aus der Steuererklärung übernommen. Wenn also z.B. in der Einkommensteuer die Haken in Zeile 31-35 des Mantelbogens zum Empfangsbevollmächtigten gesetzt sind und demnach entweder manuell erfasste Daten oder die Beraterstammdaten in der Steuererklärung stehen, würden diese Daten auch in die Sonstige Nachricht übernommen werden. (Gleiches gilt bei der Belegnachreichung.)

 


Witzigerweise soll in ESt die Empfangsvollmach gerade nicht eingetragen werden, wenn die Vollmacht in der VDB hinterlegt ist. Ist die Vollmacht in der VDB hinterlegt, kann Belegnachreichung also niemals die Empfangsvollmacht, aus ESt ziehen, wenn man der Programmanweisung in ESt gefolgt ist. Habe ich diese entwicklerische, benutzerfreundliche Meisterleistung so richtig erfasst?

 

 

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jejo
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@cwes  schrieb:

 

Witzigerweise soll in ESt die Empfangsvollmach gerade nicht eingetragen werden, wenn die Vollmacht in der VDB hinterlegt ist. Ist die Vollmacht in der VDB hinterlegt, kann Belegnachreichung also niemals die Empfangsvollmacht, aus ESt ziehen, wenn man der Programmanweisung in ESt gefolgt ist. Habe ich diese entwicklerische, benutzerfreundliche Meisterleistung so richtig erfasst?


 

Haken oder nicht Haken, das ist hier die Frage 🤔

 

Es ist zwar glücklicherweise keine Tragödie Shakespeareschen Ausmaßes, aber so richtig "geschmeidig" fühlt sich das mit den Vollmachten auch bald drei Jahre später noch nicht an ...

 

 Vollmachtsdatenbank versus Empfangsvollmacht - DATEV-Community - 12171

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DATEV-Mitarbeiter
Jennifer_Hecht
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @cwes ,

 

in der Steuererklärung (Beispiel ESt) gibt es im Ordnungsbereich zur Empfangsvollmacht zwei mögliche Kontrollkästchen, die aktiviert werden können. Der von Ihnen gezeigte Screenshot und somit das erste Kontrollkästchen bezieht sich auf den Steuerbescheid. Das zweite Kontrollkästchen ist das, welches für die Sonstige Nachricht / Belegnachreichung herangezogen wird. Da habe ich mich in der Antwort damals wohl missverständlich ausgedrückt. 

Das zweite Kontrollkästchen können Sie unabhängig einer Vollmacht über die Vollmachtsdatenbank jederzeit setzen.

jenniferhecht_0-1622194057913.png

 

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jennifer Hecht

 

DATEV eG

 

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Da habe ich mich in der Antwort damals wohl missverständlich ausgedrückt. 

Hallo Frau Hecht,

ich glaube da haben eher die Programmierer nicht optimal gearbeitet: Das zweite Feld sollte besser zuerst stehen und das erste Feld dann als alternativ gekennzeichnet werden.

 

KarlSchmidt_0-1622195725708.png

 

Bei Hinterlegung der Empfangsvollmacht in den Stammdaten oder der VDB muss das Feld dann vorbelegt sein und auch beim Stammdatenabgleich abgeglichen werden.

Ein schönes Wochenende

Karl Schmidt

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cwes
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@Jennifer_Hecht  schrieb:

Hallo @cwes ,

 

in der Steuererklärung (Beispiel ESt) gibt es im Ordnungsbereich zur Empfangsvollmacht zwei mögliche Kontrollkästchen, die aktiviert werden können. Der von Ihnen gezeigte Screenshot und somit das erste Kontrollkästchen bezieht sich auf den Steuerbescheid.

 


Hallo Frau Hecht,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Und wenn ich nur mit dem ersten Kästchen arbeite, weil ich keine Empfangsvollmacht habe aber der Bescheid mir zugestellt werden soll, wie kommen dann meine Daten in die rote Umrandung?

 

Untitled.png

 

Und wenn ich dann für die Reaktion des FA auf den Einspruch/Belegnachreichung wieder empfangsbevollmächtigt bin, wie gelangt diese Information zum FA?

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letzte Antwort am 28.05.2021 12:28:49 von cwes
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