Hallo, bestimmt schon 1000x gehört die Frage. Ich weiß nicht, wie ich die
inaktiven Mandanten LODAS löschen kann. Ich kann sie einsehen in meiner
Rechnungsübersicht mit 0,60 Euro - aber ich finde nichts zum löschen. Wenn ich den Mandanten mir im RZ aufrufe - mit Mandantendaten löschen - wird mir nur DUO angezeigt.
Personal mit inaktiven Mandanten finde ich nicht ;-(
Kann mir jemand helfen ?
DANKE
ah
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Bearbeitet durch @Sabrina_Simmerlein .
Haben Sie schon das Programm "Mandantenübersicht RZ" probiert? Eigentlich Programm Service-Anwendungen, aber wenn man "Mandantenübersicht RZ" in Programm öffnen eingibt landet man gleich in der richtigen Rubrik.
Habe ich schon ausprobiert, aber direkt "inaktive Mdt." kann ich nicht löschen,
oder sind das die LUGA ????
Hallo ah5,
MyDatev - dort "Anwendungen" - Auswahl "Bestandsmanagement" Auswahl "Beraternummer"
Alle unter dieser Beraternummer im RZ gespeicherten Mandanten werden angezeigt,
Oben rechts "Filter" unter Anwendungen "LODAS außerhalb des Prüfungszeitraums".
Nur diese Mandanten werden angezeit und lassen sich löschen.
Gruß
ww3
P.S.: Wird hier quartalsweise überprüft
@ww3 schrieb:
Oben rechts "Filter" unter Anwendungen "LODAS außerhalb des Prüfungszeitraums".
Nur diese Mandanten werden angezeit und lassen sich löschen.
Das ist ein Missverständnis.
Inaktive Mandanten sind NICHT die Daten außerhalb des Prüfungszeitraums.
"Inaktiv" ist ein Status, den ein Datenbestand erhält, wenn er ein Jahr nicht abgerechnet wurde. Das ist kein separater Bestand, wie die Datenbestände außerhalb des Prüfungszeitraums.
Die inaktiven Mandanten kann man nur über die DATEV-Rechnung auswerten. Dazu nach Artikelnummer 20591 (LODAS) oder 22171 (LuG) suchen.
Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum löschen mit Mandantenverwaltung RZ
Je nachdem, welches Alter die Daten haben, die du löschen möchtest.
Inaktive Mandanten an sich, werden aber nicht besonders gekennzeichnet.
Unterschieden wird nur zwischen "normalen" Lohndaten und denen außerhalb des Prüfungszeitraums, also älter als 14 Jahre.
Die Daten älter als 14 Jahre müssen unbedingt immer am Anfang eines Jahres gelöscht werden. Sie können in keiner Weise mehr genutzt, eingesehen, gesichert oder sonstwie bearbeitet werden.
DATEV darf sie nicht selbst löschen, berechnet aber die Speicherkosten, wenn man den nutzlosen Müll nicht selbst löscht.