Hallo,
mein Mandant meldet mir am Ende des Monats zur Lohnabrechnung, Arbeitnehmer xy war vom 09.10. - 31.10. krank. Ich stoße eine eAU ab 09.10. an. Rückmeldung: Erstbescheinigung 09.10. - 11.10. - ok, ich gehe dann davon aus, dass ab 12.10. eine Folgebescheinigung vorliegt und stoße wieder eine eAU an, Rückmeldung: Folgebescheinigung 12.10. - 14.10., dann stoße ich wieder eine Folgebescheinigung für den Folgetag an usw.
Folgebescheinigung kann ich ja erst abfragen, wenn ich weiß, wie lange die Vorbescheinigung ging. Wenn die AN immer nur ein paar Tage krank geschrieben sind und dann wieder zum Arzt gehen, der Arbeitgeber aber nur den Gesamtzeitraum weiß und an uns weitergibt, wird das ja endlos... Das kann doch nicht sein? Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Arbeitgeber weiß nicht nur den Gesamtzeitraum, weil sich der AN ja mit jeder Folgebescheinigung weiter krank gemeldet hat.
Der AG hätte also schon nach und nach die eAUs abrufen können oder die jeweiligen Krankmeldungen weiterleiten können.
Du hast nichts falsch verstanden. Die Prozesse sind mit der eAU etwas anders und das muss sich erst einspielen.
Man kriegt halt nicht mehr den Stapel mit den gelben Zetteln auf den Tisch geknallt. 😉
Wenn es aber beim AG mit dem Abruf der eAU läuft, finde ich es schon recht angenehm so.
@pogo schrieb:Die Prozesse sind mit der eAU etwas anders
Wobei ich den Prozess der eAU schlecht durchdacht finde - aus genau dem oben genannten Grund. Die Krankenkasse weiß doch schon, dass es sich um eine Folgebescheinigung handelt, könnte sie also auch selbst an die Erstbescheinigung tackern und bei Abfrage den Gesamtzeitraum zurück melden.
Dann hat man den Zirkus natürlich trotzdem noch, wenn der Arzt jedes Mal eine Erstbescheinigung ausstellt, aber in dem Fall sitzt der Fehler vor und nicht im System.
Für die Beantragung der Erstattung U1 ist der Abruf der eAU keine Voraussetzung, oder geht es hierbei um die Kontrolle, ob der AN wirklich krankgeschrieben war? Wenn nicht einfach AAG/LFZ beantragen.
Das mag sein, das der eAU-Abruf nicht zwingende Voraussetzung ist. Aber für den konkreten U1-Erstattungsantrag brauchen Sie die Kenntnis schon.
Wenn der MA wegen Wochenende nicht zum Arzt geht und keine Krankschreibung bringt, gibt es keinen Erstattungsanspruch, soweit ich weiß. Insofern sollte man schon sicherstellen, dass die Anträge für korrekte Zeiträume erfolgen.
VG
In diesem Fall tatsächlich zur Kontrolle, ob der AN tatsächlich beim Arzt war.
Ja, im Normalfall beantrage ich auch einfach AAG/LFZ, sollte der AN nicht beim Arzt gewesen sein, meldet sich die Krankenkasse ja spätestens daraufhin...
@AliV schrieb:Wenn der MA wegen Wochenende nicht zum Arzt geht und keine Krankschreibung bringt, gibt es keinen Erstattungsanspruch, soweit ich weiß.
Aber wenn der MA am Wochenende nicht arbeiten muss, hat er im Gegenzug ja auch keinen Anspruch auf LFZ?
Davon abgesehen kann die Erstattung für bis zu drei Tage auch ohne AU beantragt werden.
So ist es; ausgehend vom Beispiel:
Erstbescheinigung 09.10. - 11.10. - ok, ich gehe dann davon aus, dass ab 12.10. eine Folgebescheinigung vorliegt und stoße wieder eine eAU an, Rückmeldung: Folgebescheinigung 12.10. - 14.10.
Nun ist der 14.10. ein Samstag und die nächste Folgeb. kommt vom 16.10.-20.10. und dann haben wir noch eine vom 23.10. bis 27.10. Dann ist es falsch, eine U1-Erstattung durchgängig zu beantragen, ohne die AU's abzurufen bzw. zu kennen.
Mehr wollte ich nicht sagen.
Viele Grüße
Gibt es irgendwie eine Planung, dass der eAU-Prozess zukünftig schneller gestaltet wird?
Gerade wie im o. g. Szenario würde man ja mehrere Tage lang warten müssen, bis man das endgültige Ergebnis über die AU-Zeiten hat.
Es macht auch so schon den Prozess der Lohnabrechnung sehr zäh.
Statt jeden Tag könnte der Datenaustausch zwischen Lohnabrechnungsprogramm und Krankenkasse doch auch stündlich oder so erfolgen? Ist da etwas in Aussicht?