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Unbedenklichkeitsbescheinigung von den Krankenkassen

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letzte Antwort am 16.05.2025 19:05:45 von dtx
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dtx
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Zum einen: Es geht, wenn auch im weitesten Sinne, um Funktionalitäten von Lohnprogrammen. Da erübrigt sich die Frage, weshalb sich ein Hersteller, der konkurrenzfähig bleiben will, um so etwas kümmern sollte.

 

Zum anderen: Ein Digitalministerium wird ein Viertel der Legislatur brauchen, um sich einzurichten und ein weiteres, um im eigenen Haus das papierlose Büro einzuführen. Und danach gibt es, wenn sich die nächsten Koalitionäre schon vor der Vereidigung öffentlich in den Haaren liegen, vermutlich Bundestagswahlen. Die Ampel ist erheblich geräuschloser gestartet.

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dtx
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Manchmal lassen auch die Arbeitnehmer ihren Chef dumm sterben (zu den Abläufen speziell bei dieser AOK sage ich mal lieber nix). 

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JudithLohn1
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Ich habe so eine Rückmeldung auch erhalten (SV Meldeportal), obwohl der Ablehnungsgrund nicht der erwähnte war.

 

Bei der Barmer fehlte beispielsweise die Vollmacht, was bei anderen Krankenkassen nicht angefordert wurde. 

 

Ich vermute, dass die KK keinen passenden Ablehnungsgrund zur Verfügung haben und dann diesen auswählen. 

 

Ich habe das dann telefonisch mit der KK geklärt, was das Problem ist. 

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dtx
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Wer aber keine Zeit für die Warteschleife hat, könnte anfragen, zu welchen Kassen die bislang dort Versicherten gewechselt seien (und wieso die danach versehentlich gezahlten Beiträge noch nicht erstattet wurden). 

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bruttonetto
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Und Minister Lauterbach lässt sich feiern, was für geniale Lösungen er im Gesundheitswesen gefunden hat. Sieht man ja hier: die einen brauchen eine Vollmacht, die nächste Krankenkasse nicht, die dritte reagiert nur auf Rauchzeichen, bei der vierten muss man persönlich vorsprechen. Völliger Irrsinn. Welche Karusselbremser sich das ausgedacht haben und dafür vermutlich auch noch  bezahlt werden, das werden wir nie erfahren, weil die genialen Vordenker im Dunkeln bleiben werden.

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rschoepe
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@erzix  schrieb:

Nein es ging um die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber, der brauch diese für einen Auftrag. Daher die Anfrage über das SV Meldeportal.

Aber dann an angeblich kein Arbeitgeberkonto unter der Nummer geführt wird ist komisch, weil er auch genau unter dieser Nummer monatlich die Beiträge überweist.


Zum Verständnis: ist der Arbeitgeber Einzelunternehmer und überweist unter der Nummer seine eigenen Beiträge? Dann könnte das ja stimmen. Oder hat er auch Arbeitnehmer, die dort versichert sind?

So oder so würde ich mal bei der AOK anrufen und fragen, wie das sein kann.

 

@dtx und @bruttonetto, könntet ihr das Off-Topic-Gestänker in einen anderen Thread verlegen?

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dtx
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Und schon haben Sie erfaßt, daß mein Gestänker nicht Off-Topic war. Ausfälle bei der Unternehmerversicherung sind  eher nicht die Katastrophe, derentwegen so ein Bescheinigunngsmonster geschaffen werden mußte.

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sue
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Ich hatte das gleiche Problem mit der BKS. Nach deren Aussage können sie elektronisch nicht antworten, man bekommt irgendeine Fehlermeldung, aber sie schicken die Bescheinigung per Post. 

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rschoepe
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@dtx  schrieb:

Und schon haben Sie erfaßt, daß mein Gestänker nicht Off-Topic war.


Das Gestänker zum künftigen Digitalministerium aber durchaus. 😉

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erzix
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Ich habe die Abfrage jetzt einfach nochmal neu über das SV Meldeportal weggeschickt. Jetzt hat es tatsächlich geklappt und die AOK Plus hat mir digital geantwortet.

Es wurde ein Rückantwort und die Unbedenklichkeitsbescheinigung digital übermittelt.

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abq
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Das SV-Meldeportal ist doch aber nicht kostenfrei. 99,00 Euro für 36 Monate für ein Portal,

das ich vielleicht 2 mal alle 3 Jahre brauche...... 

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sue
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Genau und weiterhin können sofortmeldepflichtige Unternehmen jetzt nicht mal kurz am Wochenende selbst Sofortmeldungen erstellen. Sie haben ja schließlich das SV Meldeportal nicht bestellt und bezahlt. Wie das jetzt ohne 24/7Service des Steuerberaters gehen soll konnte mir auch noch keiner erklären.

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pogo
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@sue  schrieb:

Sie haben ja schließlich das SV Meldeportal nicht bestellt und bezahlt.

Können sie aber. Sie werden ja nicht dran gehindert.

dtx
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@pogo  schrieb:

@sue  schrieb:

Sie haben ja schließlich das SV Meldeportal nicht bestellt und bezahlt.

Können sie aber. Sie werden ja nicht dran gehindert.


Dann kann auch der Fiskus die Abgabe von Voranmeldungen und Erklärungen bepreisen. Zehn Euro pro Zeile und Geltungsmonat?

sue
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@pogo  schrieb:

@sue  schrieb:

Sie haben ja schließlich das SV Meldeportal nicht bestellt und bezahlt.

Können sie aber. Sie werden ja nicht dran gehindert.


Doch werden Sie: Versuchen mal sonntags das Programm zu bestellen, zu bezahlen und freigeschaltet zu bekommen. 

 

Wenn Ihnen das gelingt, werde ich Sie nur noch mit "größter Meister aller Klassen" ansprechen.

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dtx
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@sue  schrieb:

 


Doch werden Sie: Versuchen mal sonntags das Programm zu bestellen, zu bezahlen und freigeschaltet zu bekommen. 

 


Macht ja wahrscheinlich keiner: (Zitat) "... Die Registrierung wird mit der postalischen Zustellung eines Vertretungsberechtigungsschreibens an die Geschäftsleitung des antragstellenden Unternehmens abgeschlossen. Damit ist die innerbetriebliche Unternehmensorganisation eingebunden und kann dem Nutzer den erforderlichen Freischaltcode zur Aktivierung des Zugangs zum SV-Meldeportal übergeben. ..."

 

EDV zu Fuß halt. Ob man das "Nutzungsentgelt" per PayPal, Banküberweisung oder Einschreiben https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/kuendigung-abo-themen/geld-verschicken.html schickt, ist dann wohl auch egal.

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letzte Antwort am 16.05.2025 19:05:45 von dtx
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