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Systemwechsel zu Lodas - Schätzbeiträge

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letzte Antwort am 01.08.2024 16:03:18 von Jacqueline_Schön
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Blackriver
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Hallo, Ihr Lieben,

 

ich übernehme zum 01.01.2022 ein Lohnmandat von Lexware zu Lodas.

 

Von Lexware wurden für den Monat Januar noch Schätzbeitragsnachweise abgegeben (!!).

 

Ich habe das Dok. 1070158 nun bereits mehrfach gelesen, verzweifle aber irgendwie daran...

 

Wo genau muss ich die (den Krankenkassen bereits von Lexware übermittelten) Beitragsschätzungen vortragen:

 

- Bei "Voraussichtliche Beitragsschuld" je Krankenkasse?

 

- Oder bei "Differenzvorträge"?

 

Und muss ich dann nur die Stammdaten senden? Oder sende ich diese erst zusammen mit der ersten Lohnabrechnung (also dann erst Anfang Februar)?

 

Bitte helft mir, bevor ich in meine Tastatur beiße.......... 🙄

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 13
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Hallo,


wenn von Lexware bereits eine Schätzung abgegeben wurde, erfassen Sie die Schätzwerte je Beitragsgruppe als voraussichtliche Beitragsschuld unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen, Register Voraussichtliche Beitragsschuld. Eventuelle Differenzwerte (= Restbeiträge aus dem Vormonat) erfassen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Differenzvorträge je Krankenkasse. Anschließend senden Sie nur die Stammdaten in das Rechenzentrum.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
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Felix_Stieber
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

ich stand am Freitagmittag vor dem gleichen Problem, habe die Abrechnung Januar 2022 aber bereits gemacht, da der Mandant überweisen wollte. Stand heute:

 

  • Lohnmandant zum 01.01.2022 aus Fremdsystem nach Lodas übernommen
  • im Fremdsystem wurden für Januar 2022 noch Schätzbeiträge abgegeben
  • Dokument 1070158 mehrfach gelesen und NICHT VERSTANDEN  😢
  • Januar 2022 abgerechnet und dabei KEINE Schätzwerte oder Differenzwerte erfasst
  • Es wurde daher aus Lodas (natürlich) nochmals ein Beitragsnachweis übermittelt, obwohl ja vom Vorberater bereits ein Beitragsnachweis übermittelt war.
  • Krankenkasse angerufen und um Löschung des von mir übermittelten Beitragsnachweises für Januar 2022 gebeten

 

Problem nun: wo erfasse ich die von mir manuell ermittelten Differenzwerte (Restbeträge) für Januar 2022, die mit dem Beitragsnachweis für Februar 2022 übermittelt werden sollen? 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Differenzwerte können nur dann berücksichtigt werden, wenn für den (neuen) Mandanten noch kein Abrechnungsstand im Rechenzentrum vorhanden ist. Differenzwerte müssen immer vor der ersten Abrechnung erfasst und als Stammdaten gesendet werden.


Im Dokument 1070158 finden Sie im Abschnitt 2.2.13 Daten aus einem Fremdsystem übernehmen und am Schätzverfahren teilnehmen (Differenzvorträge) dazu einen Hinweis.


Eine Korrektur der Beitragsnachweise ist dadurch mit LODAS nicht möglich. Wenden Sie sich an die Krankenkasse bzw. übermitteln Sie die Korrektur mit sv.net.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
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Felix_Stieber
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

danke für die Rückmeldung. Ist zwar schade, hatte ich aber bereits vermutet. Den Hinweis in Dokument  1070158 hatte ich gelesen.

 

Wünschenswert wäre aus meiner Sicht aber, das Dokument  1070158 so zu überarbeiten, dass es auch für den Durchschnitts-Anwender verständlich ist. Ich bin zwar nur Steuerberater und kein Lodas-Power-User, komme aber im Regelfall mit LEXinform-Dokumenten, Gesetzestexten, Kommentaren und Ähnlichem bestens zurecht. Die meisten LEXinform-Dokumente finde ich super gemacht und leicht verständlich.

 

An besagtem Dokument bin ich jedoch nach mehrmaligem Durchlesen gescheitert. Soll heißen, bevor ich auf Verdacht irgendwo etwas eintrage, lasse ich es lieber bleiben. Zumal ja im Dokument darauf hingewiesen wird, dass die erforderlichen Werte nur bei der Erstabrechnung eingetragen werden können. Eine nachträgliche Korrektur wäre als weder durch Wiederabrechnung noch durch Nachberechnung möglich gewesen. Da am Freitagnachmittag auch eine Hilfe durch den Lodas-Programmservice etwas knapp gewesen wäre hatte ich als einzige Hilfe LEXinform. Es würde daher aus meiner Sicht helfen, wenn im Dokument eindeutig erklärt wäre, wo bereits geschätzte Beiträge für den abzurechnenden Monat eingetragen werden müssen und wo etwaige Restbeiträge für den Beitragsnachweis des Folgemonats eingetragen werden müssen. Letztlich muss der Lodas-Anwender ja nur wissen, in welchem Bearbeitungsmonat welcher Wert in welches Feld eingetragen werden muss. Dies ist dem Dokument leider nicht zu entnehmen, weshalb das Dokument für mich nutzlos war.

 

Wir reden hier bei der Übernahme von Schätzmandanten aus einem Fremdsystem über einen Standardfall, der durchaus ab und an mal vorkommt. Außerdem reden wir im Regelfall über maximal zwei Werte pro Krankenkasse, die es einzutragen gilt. Den vom Vorberater geschätzten Beitrag für den ersten vom Lodas-Anwender abzurechnenden Monat und dann vielleicht noch den im Folgemonat zu übermittelnden Restbeitrag für den ersten vom Lodas-Anwender abzurechnenden Monat. Den Restbeitrag könnte und müsste sich Lodas ja aber selbst ausrechnen, wenn der geschätzte Beitrag korrekt eingetragen ist. Bleibt also noch ein einzutragender Wert pro Krankenkasse. Also bitte: Dokument 1070158 überarbeiten.

 

Grüße & danke

Felix Stieber

 

 

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 13
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Hallo,

 

kann mir jemand helfen. Wie mache ich das bei Lohn und Gehalt.

 

Ich habe einen Mandanten übernommen und wollte die bereits geschätzten Werte von Oktober in LuG eingeben.

 

Leider ist aber das Feld "Erstellen" unter Beitragsnachweise-Schätzung ausgegraut, so dass ich die eingetragenen Beiträge gar nicht speichern kann.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn Sie einen Mandanten übernommen haben, der vor Lohn und Gehalt mit einem Fremdprogramm abgerechnet wurde, erfassen Sie die Vortragswerte für die Beitragsschätzung wie folgt:

 

  1. Mandantendaten | Vortragswerte Schätzung | SV-Beiträge Vormonat: hier erfassen Sie die vor dem Umstieg auf Lohn und Gehalt tatsächlich abgerechneten SV-Beiträge.
  2. Mandantendaten | Vortragswerte Schätzung | Differenzen SV-Beiträge: erfassen Sie hier nur die Differenzen, die aus der Schätzung des Vormonats zur tatsächlichen Abrechnung entstanden sind.
  3. Achten Sie darauf, dass die Werte korrekt sind und klicken dann auf die Schaltfläche „Weitergeben“. Die Beitragsnachweise stehen unter Mandant | Daten senden zum Übermitteln bereit.


Achtung: wenn im Vorsystem bereits eine Schätzung für 10/2022 übermittelt wurde, schlüsseln Sie den Mandanten unter Extras | Einstellungen | Registerkarte „Mandant“ auf „Testmandant“ und senden erst dann die Beitragsnachweise für die Schätzung.


Nach dem Senden deaktivieren Sie das Kontrollkästchen „Testmandant“.


Diese und weitere Informationen zu Ihrem Sachverhalt finden Sie in unserem Dokument 9226178 – SV-Beiträge und Differenzen aus dem Vormonat vortragen.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Kemper82
Einsteiger
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Guten Tag zusammen,

 

ich muss das Thema nochmal hoch holen.

Es tut mir leid, ich verstehe es immer noch nicht.

Ich habe ein Mandant zum Januar übernommen, dh die Januar-Abrechnung ist die erste von mir (mit LODAS). Der Vorberater hat mit einem Fremdsystem bis Dezember abgerechnet und Schätzungen für Januar abgegeben.

 

Was muss ich genau tun?

 

Frau Frohmeyer schreibt:

 

erfassen Sie die Schätzwerte je Beitragsgruppe als voraussichtliche Beitragsschuld unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen, Register Voraussichtliche Beitragsschuld. Eventuelle Differenzwerte (= Restbeiträge aus dem Vormonat) erfassen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Differenzvorträge je Krankenkasse. Anschließend senden Sie nur die Stammdaten in das Rechenzentrum.

 

Diese Vorgehensweise (Erfassen der vsl. Beitragsschuld und senden der Stammdaten) führt doch dazu, dass für Januar erneute Schätzbeitragsnachweise übermittelt werden. So macht man es doch bei neu gegründeten Firmen, wo im ersten Monat noch keine Schätzung aus dem Vormonat vorliegt. Ich verstehe es einfach nicht.

Kann mir einer Erleuchtung erschaffen? Danke und Gruß

 

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Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wird in LODAS der Beitragsnachweis für Januar im Schätzverfahren nicht erstellt, kann die Schätzung für den Abrechnungsmonat Februar nicht korrekt erstellt werden.


Die Schätzung für den Beitragsnachweis Februar wird aus den Abrechnungswerten Januar und den Beitragsnachweisen für Januar gebildet.


Bitte klären Sie mit der zuständigen Krankenkasse ob einer der Beitragsnachweise (Altsystem/LODAS) über SV-net storniert werden muss.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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chrwilking
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Guten Tag @Sabrina_Simmerlein ,

 

ich klinke mich hier auch mal ein, da ich es auch noch nicht verstehe. 

 

Auch ich übernehme einen Lohn aus einem Fremdsystem zum 01.01.23 nach Lodas.

Der Mandant hat die Beitragsnachweise 1/23 erstellt, die ja die Diff. 12/22 + Schätzung 1/23 enthalten.

 

Ich will jetzt mit einem Vortrag die gemeldeten Schätzwerte in meinem nächsten Beitragsnachweis 2/23 zur Anrechnung bringen. 

 

Mit dem hier beschriebenen Vorgehen löse ich doch einen (falschen) Beitragsnachweis 1/23 aus. Bei mir geht es um ca. 25 Krankenkassen. Ich muss doch hoffentlich nicht 25 falsche Beitragsnachweise über sv.net von Hand stornieren. (Storno von Hand durch die KK auf Zuruf klappt nicht zuverlässig und ist daher keine Lösung). 

 

Das Dokument 1070158 scheint unseren nicht selten vorkommenden Fall bei einem Systemwechsel gar nicht zu beschreiben. Punkt 4.2.13 beschreibt den Systemwechselfall, wo ich auch die Differenzbeträge erfasse. Aber dann wurde aus dem Fremdsystem ja kein Beitragsnachweis abgegeben und dann will ich ja auch einen Beitragsnachweis übermitteln.

 

Gibt es für unseren Fall daher die Möglichkeit, die Übermittlung zu unterdrücken? 

 

 

Viele Grüße


Christine Wilking

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Christine Wilking,


im Dokument 1070158 unter Punkt 4.2.13 weisen wir darauf hin, dass ggf. die Differenzwerte erfasst werden müssen. Dies kommt immer auf den jeweiligen Sachverhalt an.


Gerne sehen wir uns Ihren Sachverhalt genauer an um eine individuelle Lösung mit Ihnen zusammen zu finden. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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oskar
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Nachricht 12 von 13
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Hallo,

 

auch ich bin leider nicht schlau geworden aus dem Dokument 1070158.

Ich habe die Schätzwerte mit minus erfasst und vor der ersten Abrechnung verschickt. Nun wurde ein minus Beitrag übermittelt für den zuvor gemeldeten Zeitraum/Schätzung aus dem Fremdsystem. Dann habe ich die Lohnabrechnung erstellt. Daraus wurde dann der richtige beitragswert ermittelt und der minus Beitrag dazu gerechnet. Gleichzeitig wurde dann auch nochmals eine neue Schätzung für den Folgemonat ermittelt. Jetzt ist der Schätzwert doppelt so hoch. Wer kann mir hier weiterhelfen?

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 13
1320 Mal angesehen

Hallo,


das müssten wir uns einmal genauer ansehen.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.08.2024 16:03:18 von Jacqueline_Schön
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