Hallo Ihr Lieben, ich bitte um Eure Hilfe..... Mein Mandant möchte einer Mitarbeiterin, die sich in der Wiedereingliederung befindet, einen Zuschuss zahlen. Es handelt sich um Gehalt, also nicht um einen Sachbezug. Ich habe jetzt bereits gelesen, dass hier der §23c SGB IV bzgl. Krankengeldzuschuss NICHT greift und die Bezüge daher steuer- UND sv-pflichtig sind. (So beschrieben auch in Lexinform Dok. 0208593) Leider weiß ich nicht, wie ich das in LODAS umsetzen kann. Der Krankengeldbezug begann bereits am 02.03.2020. Die Wiedereingliederung startet jedoch erst am 01.07.2020 und geht voraussichtlich bis zum 13.08.2020. Im Monat Juli soll die Mitarbeiterin 500,00 € Zuschuss vom AG erhalten. Mit welcher Lohnart rechne ich das ab? Und was muss ich in der Maske "weitergewährte AG-Leistungen" in welchem Feld eintragen? Ich habe versucht, die 500,00 € bei "Weitergewährte AG-Leistung brutto" einzutragen. Außerdem habe ich die 500,00 € in den Bewegungsdaten mit LA 202 "Festbezug monatl. Versteuerung" erfasst. Dies führt jedoch dazu, dass keine sv-Berechnung erfolgt und sogar noch im Monat März, wo für den 01.03. (also letzter Tag der LFZ) noch Gehalt abgerechnet wurde, dieses plötzlich sv-frei gestellt wird. Ich habe leider auch kein Lexinform Dokument gefunden, welches dieses Thema aufgreift. Könnt Ihr mir helfen?? Ich danke schon mal vielmals!!! 😚
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