Hallo Community,
wir haben einen Mitarbeiter in Quarantäne und er ist in Kurzarbeit.
Nach dem Dokument 1008768 Punkt 6/6.3 soll man einen Zwischenschritt mit Korrektur Soll - Und Istentgelt machen.
Mir ist das Beispiel nicht klar.
Hat jemand Erfahrung mit der Abrechnung in diesem Fall?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Birgit
Hallo,
durch die Teilmonatsberechnung wird in der Soll-/Ist-Berechnung (Auswertung 102) eine Aufstockung durchgeführt, wodurch es zu einer geänderten KUG-Berechnung kommt. Hier ist dann die über die Bewegungsdaten der erfasste Korrekturbetrag für den Festbezug auch im Soll- und im Ist-Entgelt mit minus korrigiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen Herr Stein,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Warum muss eine Teilmonatsberechnung gemacht werden?
Wenn ich die Mitarbeiter in KUG und Quarantäne ohne die Teilmonatsberechnung abrechne ist das Ergebnis meiner Meinung korrekt. Das Kurzarbeitergeld bleibt gleich.
Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
Birgit Mittermüller
Hallo,
ich habe die 30 Tage (SV Tage) genommen. Davon die Quarantänetage abgezogen.
Bei meinem Beispiel kommt auch ein negativer Betrag raus.
Das Kurzarbeitergeld ist mit und ohne der Quarantänefehlzeit gleich.
Deshalb verstehe ich noch nicht, warum über das Entgelt und das Soll-und Istentgelt korrigiert werden muss.
Ich hoffe Herr Stein von DATEV wird da auf meine Frage nochmal eingehen.
Viele Grüße aus Bayern
Hallo,
eine Teilmonatsberechnung muss nur durchgeführt werden, wenn es sich bei dem Kug Ausfall um einen Teilausfall handelt.
Handelt es sich um einen Vollausfall, dann rechnen Sie Kug ganz normal ab. Ein Beispiel finden Sie im Dokument 1008768 unter Punkt 6.2 Während Kurzarbeit angeordnete Quarantäne (Vollausfall).
In dem von Ihnen genannten Beispiel unter Punkt 6.3 Während Kurzarbeit angeordnete Quarantäne (Teilausfall) geht es um einen Teilausfall, hier fällt bspw. 50% der Arbeitszeit aus. Bei täglichen 8,0 Stunden sind das 4,0 Stunden für die Kurzarbeit abgerechnet werden.
Für den Ausfall von täglich 4 Kug-Stunden geht der Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Kurzarbeitergelds nach § 56 Abs. 9 IfSG auf die Bundesagentur für Arbeit über. Für die restlichen 4 Stunden hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entschädigungszahlung. Und diese wird durch die Teilmonatsberechnung ermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
richtig, Sie ermitteln den Teilmonatsbetrag für den Zeitraum ohne Quarantäne.
Sie bilden die Differenz aus Gesamt-Brutto 1. Probeabrechnung und Gesamt-Brutto 3. Probeabrechnung. Dies ist das ausgefallene Brutto Quarantäne. Ebenso benötigen Sie die Differenz aus Netto-Verdienst 1. Probeabrechnung und Netto-Verdienst 3. Probeabrechnung. Dies ist der ausgefallene Netto-Verdienst Quarantäne.
Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir prüfen können, warum Ihre Differenzen negativ sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich hab die Sache noch nicht abschliessned klären können. Haben Sie schon rausgefunden, warum man dein Teilbetrag berechnen muss? und wenn ja warum ein Minus rauskommt? Ich habe einen Mitarbeiter durchgerechnet ohne den Teilmonat, er würde meiner Ansicht nach das richtige Entgelt erhalten.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Birgit Mittermüller
Hallo und vielen lieben dank für den Beitrag, ich war schon kurz vor der Verzweiflung da auch ich einen Minusbetrag rausbekommen habe. Wird denn das Dokument nochmal aktualisiert wenn es denn falsch ist?
MA verdient Nomal 2450€, 20 %KUG macht im November 33,6h KUG. Gehalt 1. Probeabrechnung: Brutto Gehalt 1975,07€, Gesamtbrutto 2137,53€ und KUG Geld 162,46€ (korrekt)
Quarantäne 5 Tage, 2. Probearbechnung: Bruttogehalt 1566,73€, Gesamtbrutto 1729,19€, KUG bleibt gleich.
Nach der Berechnung aus dem Dokument würde ich 1975,07€/30*5 rechnen = 329,18€, und egal ob ich nun Bruttogehalt oder Gesamtbrutto aus der 2. PA abziehe, der Betrag ist negativ.
Nach deiner telefonischen Beschreibung klingt es logischer: 2450€/30Tage * 5 Quarantänetage=408,33€
408,33€ / 8h normale AZ * 1,6h KUG Kürzung = 81,66€
Der Fehler im Dokument hängt hier genau an dem Schritt dass die abzuziehende Differenz aus der 2. PA nicht stimmt. Sehe ich das jetzt richtig? Seh den wald vor Bäumen mittlerweile nicht mehr.
Jetzt nur noch mal für mich, mittlerweile sehe ich es echt nicht mehr. Die Quarantäne bekommt er aber für das Zeitkonto täglich mit 8h oder mit den gekürzten KUG Stunden 6,4h (20% der Arbeitszeit)
Danke 😞
Vielleicht kann mir ein Mitarbeiter helfen... sonst verzweifel ich noch im Feierabend ob der Gedankengang so stimmt 🙂
Hallo,
das Dokument Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen wurde unter Punkt 6.3 angepasst. Sie können die Berechnung mit dem Beispiel nun nachvollziehen.
Hallo,
ich habe auch gerade das Problem mit Quarantäne während S-Kug und würde das gern nachlesen - aber es gibt hier leider keinen Punkt 6.3 oder überlese ich etwas ?
LG
Hallo Community,
um einen besseren Überblick zu bieten, haben wir die Beispiele zur Entschädigungszahlung wegen Quarantäne in einem eigenen Dokument für Sie zusammengefasst.
Sie finden das erwähnte Beispiel nun im Dokument 1019437 Entschädigung nach § 56 IfSG wegen Quarantäne – Beispiele für LODAS unter Punkt Quarantäne und Kug abrechnen.
Guten Morgen,
ich muss das erste mal so einen Fall mit KUG und Quarantäne abrechnen. Jetzt habe ich von DATEV einen Ausdruck vorliegen.
Gehalt 2000,00€ - Quarantäne 08.10.-21.10. Kug seit Sep. 20 - 50% Arbeitszeit
Somit KUG 489,60€
Gehalt 984,62€
Auf der nächsten Seite wird mir jedoch ein Gehalt von 523,08€ angezeigt, welche als Rechenbasis für die weitere Berechnung zur Grundlage genommen wird. Wie komme ich auf diese 523,08€ zu Fuß? Ich verstehe diesen Betrag nicht, woher dieser kommt, bzw. wie sich dieser Betrag zusammensetzt :-(.
Herzliche Grüße
Hallo,
wie Frau Simmerlein in unserem Beitrag vom 04.03.2021 erwähnt, finden Sie eine entsprechende Anleitung mit Beispielen zur Erfassung von Quarantäne und Kug in unserem Info-Dokument: 1019437 Entschädigung nach § 56 IfSG wegen Quarantäne – Beispiele für LODAS unter Punkt 3.8..
Sollten Sie in diesem Fall darüber hinaus Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte über einen anderen Weg bei uns. Wir werden den Sachverhalt dann gern zusammen mit Ihnen überprüfen.
Hallo,
ich habe eine Frage zu Quarantäne und Kug. Im Dokument 1019437 ist nur ein Beispiel für Stundenweise KUG. Bei uns trifft der Fall zu dass tageweise KUG ist, in meinem Fall vor und nach der Quarantäne. Kann ich dann die Berechnung wie ohne KUG in dem Beispiel anwenden oder muss ich die Korrektur anhand Punkt 3.8.3 vornehmen?
Hallo,
wennan den Quarantäne-Tagen kein KUG geplant war, ist auch nichts weiter zu beachten. Wenn Sie die Entschädigung nach dem üblichen Procedere berechnen sollte die Kurzarbeit aber m.E. schon erfasst sein. Dann das übliche: erst Probeabrechnung für den "normalen " Monat inkl der tageweisen Kurzarbeit, dann die Quarantäne-Fehlzeiten erfassen und erneute Probeabrechnung und hieraus dann das entgangene Brutto- bzw Nettoentgelt berechnen.
Die oben diskutierte Berechnung ist nur relevant, wenn Quarantäne auf einen Tag mit KUG-Teilausfall fällt, da für den Fehltag dann das Gehalt um z.B. ein volles 1/31 gekürzt wird, obwohl für denselben Tag schon durch KUG eine Kürzung des Entgeltes erfolgt ist.
VG