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Programmlösung LuG: KUG Formulare mit SV Erstattung

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letzte Antwort am 03.04.2020 08:43:32 von Daniela_Eichler
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lupo-fresh
Beginner
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Nachricht 1 von 26
1657 Mal angesehen

Hi! 

 

Gibt es schon eine Aussage wann wir mit dem Update rechnen können, damit wir die richtigen KUG-Anträge (mit SV Erstattung) bekommen? 

 

Aus meiner Sicht ist dies zur Zeit (Version 11.13) noch nicht möglich?! 

 

Wie wird der Workflow aussehen? 

 

Beste Grüße

 

Lupo-Fresh

rafrwe
Beginner
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Nachricht 2 von 26
1613 Mal angesehen

Schließe mich der Frage an.

 

Ohne das Update werden die Anträge falsch berechnet und man müsste diese manuell erstellen, was ja nicht Sinn und Zweck sein kann. Gab es nicht bei der Finanzkrise auch sehr schnell ein Update diesbezüglich?

 

Eine offizielle Info wäre wirklich dringend wünschenswert. 

lupo-fresh
Beginner
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Nachricht 3 von 26
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Sorry, dass ich das Ding hier nochmal hoch pushe:

 

Wie wird die Lösung aussehen? Beispielhaft:

 

- Wir geben erstmal das KUG-Antrags-Formular ohne SV Erstattung ab?

- Warten auf ein SR?

- Nach SR wird automatisch ein neuer "Korrektur-Antrag mit SV Erstattung" ausgegeben, welcher dann bei der AA abgegeben wird?

 

Wie wird der Ablauf sein? Wir rechnen aktuell die ersten Löhne mit KUG für März ab und brauchen dringend einen Workflow!!!

 

Sollte es solch einen Ablauf schon irgendwo hier im Forum geben, so habe ich Ihn leider nicht gefunden.

 

Ich wäre der Datev verbunden, wenn Sie sich kurz äußern würde.

 

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klokkomat
Einsteiger
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Nachricht 4 von 26
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Info der DATEV Dok. Nr. 1008731

 

Ja, eine Abrechnung von Kurzarbeit ist mit den aktuellen Versionen LODAS 11.2 und Lohn und Gehalt 11.13 möglich. Die Berechnung erfolgt nach den bisherigen gesetzlichen Grundlagen zum konjunkturellen Kurzarbeit oder zu Saison-Kug.

Die Neuregelungen zur „Corona-Kurzarbeit“ berücksichtigen wir so schnell wie möglich in den nächsten Programmversionen. Sobald diese zur Verfügung stehen, informieren wir Sie aktiv per Infoservice, hier in diesem Dokument und im Dokument Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen (Dok.-Nr. 1008688). Nach der Installation der neuen Programmversionen können die Abrechnungen voraussichtlich mit einer Wiederabrechnung März 2020 oder mit einer Nachberechnung im Abrechnungsmonat April 2020 korrigiert werden.

ruthsteinebach
Beginner
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Nachricht 5 von 26
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Das Formular von der Bundesagentur steht seit Gestern zur Verfügung.

 

Wann können wir mit der Einbindung bei Datev rechnen?

Im Dokument #1006866 steht, dass sie es zur Abrechnung April bereitstellen werden, das würde Ende April bedeuten?

Ist es nicht möglich dies kurzfristiger einzuarbeiten???????

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Steuermann22
Beginner
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Nachricht 6 von 26
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Man hat für die Einreichung des Erstattungsantrags drei Monate Zeit, von daher halte ich es für übertrieben hier so einen Druck aufzubauen.

 

Alle die keine Programmierer sind sollten sich bei Kommentaren zurückhalten. Danke!

dancingh
Einsteiger
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Nachricht 7 von 26
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da gebe ich Ihnen grundsätzlich recht! Allerdings ein grober Ablauf, was passieren wird, wäre nicht schlecht...

 

Die Mandanten fragen schon nach den Erstattungs-Anträgen und wir können nur sage: "Ja, kommt irgendwann...wann weiß ich auch nicht." 

 

Ist auch irgendwie doof, finden sie nicht?

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Steuermann22
Beginner
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Nachricht 8 von 26
1289 Mal angesehen

@dancingh  schrieb:

da gebe ich Ihnen grundsätzlich recht! Allerdings ein grober Ablauf, was passieren wird, wäre nicht schlecht...

 

Die Mandanten fragen schon nach den Erstattungs-Anträgen und wir können nur sage: "Ja, kommt irgendwann...wann weiß ich auch nicht." 

 

Ist auch irgendwie doof, finden sie nicht?


 

Nein, es ist halt so 😄

 

Sie können sich auch direkt beim Corona-Virus beschweren, das ist genauso zielführend. Wäre Ihnen eine neue Programmversion lieber, die mit heißer Nadel gestrickt wurde und lauter Fehler enthält?

 

Und selbst wenn die Erstattungsanträge erstellt werden, bleibt immer noch abzuwarten, wie schnell die Bundesagentur für Arbeit die Erstattung veranlassen kann. Bei denen ist nämlich auch die Hölle los.

 

Gruß

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 9 von 26
1239 Mal angesehen

Sie können ja auch die Erstattungsanträge erst mal nur mit dem Kurzarbeitergeld abgeben. Das wird ja richtig berechnet. Die SV kann man dann ja mit den korrigierten Antrag, ggf. dann auch mit korrigierten Stunden, weil man zum Beitragsnachweistermin ja noch nicht alle Zahlen sicher wusste, nachbeantragen.

LG
VM
cro
Experte
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Nachricht 10 von 26
1173 Mal angesehen

Ich werde in Corona-Zeiten sehr gelassen bleiben. Die erstellten (LuG 11.13) KUG-Auswertungen 107, etc. gehen direkt an die Arbeitsagenturen. Nachberechnungen wird DATEV sicher automatisch anstoßen. Dann wird eben eine weitere Mandantenunterschrift eingeholt und gut ist.

Claudia-FU
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 26
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Nun ja, andere Lohnanbieter haben bereits die entsprechenden Programmierungen fertig und die Anträge können richtig zur AA gehen. 

 

Wieso sollte DATEV es nicht bereits fertig haben müssen? Es ist bereits jetzt 15 Tage Zeit gewesen, so etwas auf die Beine zu stellen. 

 

Bei einigen Mandanten geht es jetzt richtig an die Substanz, so das sie schnellstmöglich die KUG Gelder zurück erhalten wollen, da sie nicht von der Soforthilfe profitieren. 

 

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cro
Experte
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Nachricht 12 von 26
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Bitte mal einen Anbieter nennen. Danke.

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 26
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https://www.lohnfix.de/

 

Da ist alles incl. SV im Erstattungsantrag drin. 

cro
Experte
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Nachricht 14 von 26
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Danke, aber ich würde doch sagen, dass DATEV mit der Verantwortung in einer anderen Liga spielt als Lohnfix. Bleibe also geduldig.

cfrahlmann
Beginner
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Nachricht 15 von 26
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Was soll das heißen, Datev spielt mit der  Verantwortung in einer anderen Liga? Nur mit Datev abgerechnete Löhne sind die wahren Löhne? Ich denke, jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat den Anspruch, dass die Lohnabrechnungen richtig sind, egal mit welchem System erstellt. Auch ich habe ungeduldige Mandanten, die sich ein anderes Lohnsystem, dessen Hersteller nicht so einen "Wasserkopf" hat, vorstellen können...

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 16 von 26
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Seit gestern also nicht mehr "aktuell" :

 

LohnFix-Zertifikate

Seit 1999 existiert unser Lohnabrechnungsprogramm LohnFix. 2006 begann die jährliche Zertifizierung der Seyfried Informatik KG durch die ITSG-Systemuntersuchung und den GKV-Spitzenverband. Die Version „LohnFix 2019“ wurde auch dieses Jahr erneut zertifiziert; bis zum 31.03.2020 zertifiziert.

andreashofmeister
Allwissender
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@Claudia-FU 

 

So wie Sie warten etliche andere Anwender auch auf eine DATEV-Lösung.

 

Warum lassen Sie Ihren Frust nicht per SK an die DATEV ab? Und kommen dann noch mit einer Low-Budget-Lösung namens Lohnfix um die Ecke?

 

Sie können sich gewisse sein, dass DATEV hier etwas in der Pipeline hat. Frau @Monique_Müller  hat dazu auch schon was gesagt.

 

Wie wäre es mit ein wenig Geduld, auch bei der Formulierung?

 

Danke

 

vG

 

Andreas Hofmeister

andreashofmeister
Allwissender
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Reichlich naiv, dass dann auch noch hier zu nennen.

 

Vielen Dank für die Aufklärung @Gelöschter Nutzer !

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 19 von 26
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@cfrahlmann 

 

Dann sollen die ungeduldigen Mandanten doch mal Systeme nennen, die ihren Ansprüchen besser gerecht werden. 

 

Scheinen ja Experten zu sein. Warum bearbeiten die ihre Personalangelegenheiten denn nicht gleich selbst? Zumal sie ja schon festgestellt haben, dass es (scheinbar) bessere "Lohnsystem" haben.

 

Ihr Ausdruck mit dem "Wasserkopf" ist ja niveaumäßig eine noch niedrigere  Liga, finden Sie nicht? Was genau bezwecken Ihre Mandanten mit dem Ausdruck "Wasserkopf"?

 

 

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chrisocki
Meister
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Nachricht 20 von 26
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@cfrahlmann  schrieb:

Was soll das heißen, Datev spielt mit der  Verantwortung in einer anderen Liga? Nur mit Datev abgerechnete Löhne sind die wahren Löhne? Ich denke, jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat den Anspruch, dass die Lohnabrechnungen richtig sind, egal mit welchem System erstellt. Auch ich habe ungeduldige Mandanten, die sich ein anderes Lohnsystem, dessen Hersteller nicht so einen "Wasserkopf" hat, vorstellen können...


 

Das sollte wohl nicht gemeint sein, aber ich persönlich bezweifle, dass LohnFix 13,5 Mio Lohnabrechnungen pro Monat erstellt und die zugehörigen Meldungen abwickelt. Insofern hat DATEV hier eine deutlich höhere Verantwortung (Quelle: DATEV-RZ Zahlen) 

 

Lohn ist bei DATEV schon immer ein Bereich gewesen, wo langsamer und vorsichtiger agiert wurde. Ich will mir hier gar nicht den Aufschrei vorstellen, wenn gar keine Abrechnungen mehr funktionieren oder x-% schlicht falsch sind. Kielholen kommt dann ganz schnell wieder in Mode... 😉

 

Und eine Entwicklungsabteilung mit 10 +/- Mitarbeitern ist auch eine andere Klasse wie bei DATEV mit 1.500 +/-... Da kommt es immer zu einem Wasserkopf, ansonsten bekommen sie die Masse nicht einfangen.

 

Grüße

Chr.Ockenfels

 

cro
Experte
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Wenn Ihre Mandanten auch so stressig reagieren, kann ich Ihre Situation natürlich gut verstehen.

 

Bei uns sind alle Mandanten i.S. Corono informiert, und beruhigt, dass schnellstmöglich alles für sei getan wird. Denen kommt es in dieser Pandemie-Situation nicht auf 4 Wochen an. Und die KUG-Anträge mit LuG 11.13 sind hier ja alle raus!

 

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Ich habe nur auf eine Anfrage welches Programm es wäre geantwortet. 

 

Warum sollte eine kleine Firma ihre Löhne (in dem Fall sind es drei) nicht selbst machen? 

Sie hat jedenfalls ihre KUG-Abrechnung für März schon bei der AA incl. der gezahlten SV eingereicht. 

 

Das diese Programme nicht mit dem Umfang der Abrechnungen von Datev zu vergleichen sind, ist mir schon klar. 

Aber Datev hat schon einige Tage Zeit gehabt zu Programmieren.  Ich habe nur gesagt, das es anderen Firmen schon gelungen ist, die Software umzustellen. 

 

Selbst die aktuellen Servicerelease für Lohn haben ja schon wieder Fehler drin, die Datev hier selbst kommuniziert. 

 

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Nachricht 23 von 26
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Nun ja, viele die 0 € Einnahmen haben, können jetzt die Soforthilfe beantragen. Aber bei über 50 AN geht da nix mehr und wenn jetzt Lohn für über 200.000 € an die MA gezahlt werden muss, plus die KK (wenn sie einer Stundung nicht zustimmen) dann geht das nicht lange gut. Diese Firmen haben eben keine Reserve für eine Wartezeit von 3 Monaten.

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andreashofmeister
Allwissender
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@Claudia-FU 

 

Alle in Deutschland stehen unter Druck. 

 

Mandanten, die DATEV-Anwender, DATEV.

 

Einfach mal den Ball flach halten und nen Gang rausnehmen. Das hier ist ein freiwilliges Forum, hier können Sie nichts einfordern.

 

Wenn Sie eine plausible Antwort auf (diese) Ihre Frage haben wollen, müssen Sie über die herkömmlichen Servicekanäle gehen. Und da bekommen Sie dann eine entsprechende Antwort und plausible Handlungswege. 

 

Aber dass sollten Sie als langjähriges Communitymitglied auch wissen, oder?

Gelöschter Nutzer
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Das jammern hilft nichts - der Unternehmer hat nunmal das BETRIEBSRISIKO - ENDE.

 

Dieses Ausmaß hat niemand wirklich kommen sehen und entgegen einer "normalen" Rezession wird hier schnell etwas unternommen.

 

Aktuell wird jeden Tag neues beschlossen und zwar auch anders als in den tollen Presseerklärungen der Regierung. 

 

Datev guckt sich nicht 5x die Pressekonferenz an und programmiert die Masterlösung.

 

Die (neuen) Gesetzesentwürfe müssen durch das (Eil-)Gesetzgebungsverfahren. Aktuell können die Unternehmer überhaupt froh sein das die Regierung nicht erst drei Monate nach Eintritt der Krise reagiert (hat).

 

Gewisse Sachen sind wie leider oft in Gesetzen interpretationsfähig und müssen daher auch geprüft werden und DANN kann man programmieren, testen, etc.

 

Soforthilfen in NRW waren binnen 24 Std. genehmigt - vermutlich ist Ende der Woche das Geld da.

 

Überlegen Sie mal vom Gesetzesentwurf bis Kohle auf dem Konto - keine vier Wochen. Wann hat es das überhaupt mal gegeben?

 

Auch wir warten auf das Update - KuG abrechnen dürfte man (eigentlich) eh ernst mit Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit. Die ersticken bei der Anzahl von Anträgen. Bis die Anträge bearbeitet werden dauert es aktuell in NRW bis zu drei Wochen (telefonische Aussage eines Beamten von heute) das bedeutet das der März sowieso erst normal abgerechnet werden muss bzw. mit verkürzten Stunden. Es kann auch immer noch sein das der Antrag abgelehnt wird. Der Arbeitgeber haftet ja auch für die ganzen Beiträge die er dann ja "hinterzogen" hätte........

 

Auf Update warten - Ruhe bewahren - aktuelle Rechtslage checken - Abrechnung (korrigiert) erstellen - fertig

 

Hier stehe ich hinter der Datev! 

 

 

PS: Ich hoffe das so viele schwarze Schafe aufgedeckt werden wie es nur geht!

 

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

ich habe neue Informationen für Sie!


Wir werden Ihnen in folgenden Schritten die Programmlösungen zur Verfügung stellen:

  • Neue Kug-Formulare und Berechnung der pauschalierten SV-Beiträge zur Erstattung bei der Agentur für Arbeit (Lohn und Gehalt Service-Release 11.14 am 07.04.2020 / LODAS ohne Service-Release, Umstellung im DATEV-Rechenzentrum voraussichtlich am 14.04.2020)

  • Abrechnung Quarantäne (Lohn und Gehalt Service-Release 11.15 voraussichtlich am 17.04.2020)


Mit den Programmlösungen wird die Abrechnung März 2020 mit einer Nachberechnung bzw. einer automatischen Nachberechnung korrigiert werden können.

Wir halten Sie weiterhin über das Dokument 1008688 "Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen" am Laufenden.

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 03.04.2020 08:43:32 von Daniela_Eichler
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