abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

PEUG - Nachweis der Elterneigenschaft ohne weitere Dokumente

13
letzte Antwort am 26.06.2023 14:27:47 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 14
1784 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich kenne leider nicht mehr die alte Version des Hilfe Dok 1026887

 

Jetzt heißt es unter 2.3:

  • Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren müssen gegenüber der beitragsabführenden Stelle, von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse, nachgewiesen sein, sofern diesen die Angaben nicht bereits bekannt sind (vgl. § 55 Abs. 3a SGB XI).

  • In dem Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 (Übergangszeitraum) gilt der Nachweis auch dann als erbracht, wenn Arbeitnehmer auf Anforderung der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse die erforderlichen Angaben zu den berücksichtigungsfähigen Kindern mitteilen. Auf die Prüfung konkreter Nachweise kann in diesem Fall verzichtet werden.

Beachten Sie: Bei der Berechnung der PV-Beiträge sind im Übergangszeitraum die Angaben des Arbeitnehmers zu unter 25-jährigen Kindern als Nachweis ausreichend.

 

 

Wenn ich das jetzt richtig lese würde also das Musterformular aus dem Hilfe-Dokument ausreichen? Eine Geburtsurkunde o.ä. wäre damit (doch) nicht erforderlich, oder?

 

Danke schon mal vorab!

 

Viele Grüße,

 

Bernhard Holleitner

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1026887

 

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 14
1777 Mal angesehen

Hallo @bernhard_holleitner ,

 

der erwähnte Übergangszeitraum ist irgendwann (nämlich am 30.06.2025) zu Ende. Von daher fordere ich im Hinblick auf die nächste Betriebsprüfung bereits jetzt schon die Nachweise an ... 😉. Bevor ich dann den Nachweisen hinterher laufen muss.

 

Gruß und ein schönes WE, vw

 

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 14
1751 Mal angesehen

Empfehle hier zu schließen und dort weiterzumachen, da exakt das Thema bereits ab Beitrag 101 behandelt wird:

 

Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entla... – Seite 3 - DATEV-Community - 350692

 

Somit bleibt das Thema übersichtlich. Danke.

 

Kurz:

Die Selbstauskunft ist nur in dem Übergangszeitraum bis 30.06.2025 gültig. Anschließend müssen die Nachweise (bspw. Geburtsurkunde) vorliegen.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 14
1729 Mal angesehen

@deusex  schrieb:

 

 

Kurz:

Die Selbstauskunft ist nur in dem Übergangszeitraum bis 30.06.2025 gültig. Anschließend müssen die Nachweise (bspw. Geburtsurkunde) vorliegen.


noch kürzer: Nein, dann soll es den elektronischen Nachweis geben.

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 5 von 14
1724 Mal angesehen

@Uwe_Lutz schrieb:

Nein, dann soll es den elektronischen Nachweis geben.


Bist Du Dir sicher? 2025 schon? Per Internet? Na da bin ich ja mal gespannt 🤓. Nachher lebt man in einer Stadt, wo das Standesamt keinen Anschluss hat und man doch die Kopie per Papier ausgehändigt bekommt oder die Stadt wird einfach gehäckt ... 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 14
1667 Mal angesehen

@Uwe_Lutzschrieb:

noch kürzer: Nein, dann soll es den elektronischen Nachweis geben.

hmmm,

wann sollte nur z.B. die eAU kommen? Wann kam sie dann und wie gut funktioniert sie?

 

Was ich hab', das hab' ich. Sicher ist sicher.

Aber vielleicht sehe ich auch nur zu schwarz oder bin nur zu altmodisch.

 

Ich wünsche noch einen schönen Restsonntag, Volker.

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 7 von 14
1659 Mal angesehen

@vw 

 

Was ich hab', das hab' ich. Sicher ist sicher.

Aber vielleicht sehe ich auch nur zu schwarz oder bin nur zu altmodisch.

Ich bin zwar auch sekeptisch, ob es klappt. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Hier mache ich mir nicht jetzt schon Arbeit, die ich nachher nicht hätte machen müssen. Also daher warten wir ab, ob es klappt oder ob die Übergangszeit noch einmal verlängert wird oder ....

 

@metalposaunist 

 

Nachher lebt man in einer Stadt, wo das Standesamt keinen Anschluss hat und man doch die Kopie per Papier ausgehändigt bekommt oder die Stadt wird einfach gehäckt ...

Wenn es am Ende eine Stadt in D gibt, wo es nicht funktioniert, dann ist doch alles gut. 😉😂

 

@Uwe_Lutzhat ja auch richtigerweise von "soll geben" gesprochen. 😁

 

Ich mache mir da erst einmal keine Panik. Wir reden hier von 0,25% für ein Kind. Das sind EUR 10,00 im Monat bei EUR 4.000,00 Gehalt im Monat. Das sind EUR 240,00 für die Übergangszeit.

Wieviele haben EUR 4.000,00 Gehalt, mehr als ein Kind und lügen einen dann noch bei der Selbsterklärung an und sind dann auch noch bis dahin beim Arbeitgeber weg?

0 Kudos
ChrisW
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 14
1510 Mal angesehen

Jetzt mal eine ganz blöde Frage. Was passiert denn, wenn der MA auf dem Selbstauskunftsbogen lügt bzw. er einfach einen Fehler macht und eine falsche Kinderanzahl angibt.

 

zu wenig = Nachzahlung

bleibt es einfach bei einer Nachzahlung bei einer BP und zieht man es dem MA dann einfach netto ab

oder müssen wir rückrechnen sobald das digitale Verfahren 2025 kommt.

Was aber dann ja nicht mehr geht für 2023

Gibt es irgendwelche Meldungen? Auch die SV-Last auf der LSt-Bescheinigung wäre ja zu gering.

 

zuviel = Erstattung

gleiches Spiel wie oben, rückrechnen geht nicht 

Erstattung + Verzinsung (was soll der Quatsch wenn der AN falsche Daten angibt)

Auch hier noch weitere Meldungen notwendig? LSt-Bescheinigung?

 

Ich will einfach nur die Mehrarbeit abschätzen, falls was falsch läuft. Und bei 100 MA ist immer ein gewisser Anteil an Falschangaben dabei.  Dann fordere ich lieber die Geburtsurkunden jetzt an. Und muss dann in 2 Jahren keine Kunstgriffe machen.

 

VG

0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 9 von 14
1455 Mal angesehen

Na, "einen Fehler" bei der Anzahl wird wohl nicht passieren, da er auch bei der Selbstauskunft die Kinder namentlich nennen muss und deren Geburtsdatum.

 

Insofern wäre dieser "Fehler" m.E. Betrug und wäre auch nach der 3-Monats-Frist für die Inanspruchnahme des Mitarbeiters für Rückzahlungen nicht gedeckt.

 

Nochmals: Fotografiert eure Geburstsurkunde oder den Kindergeldbescheid oder ... und schickt es eurem Arbeitgeber oder seinem Steuerberater. Die Vergünstigung gibt es dann, wenn die Nachweise in der Personalakte sind. Basta.

 

Diese ganze Formular-Gedöns ist aufwändig, bürokratisch und hilft nur bis 30.06.2025. 

 

Insofern ist die Debatte umd die Selbstauskunft für mich so nicht relevant.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 10 von 14
1401 Mal angesehen

@deusex  schrieb:

Fotografiert eure Geburstsurkunde


Muss ich das auch noch, wenn ich schon über 25 Jahre alt bin?😝

ChrisW
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 11 von 14
1372 Mal angesehen

Na, "einen Fehler" bei der Anzahl wird wohl nicht passieren,

Naja ich denke schon. Wenn man sich die Regelung zu Stief- und Adoptivkindern durchliest, dann kann das schon passieren.

 

0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 12 von 14
1330 Mal angesehen

@rschoepe  schrieb:

@deusex  schrieb:

Fotografiert eure Geburstsurkunde


Muss ich das auch noch, wenn ich schon über 25 Jahre alt bin?😝


😂 Sehr schön...

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 13 von 14
1303 Mal angesehen

@rschoepe  schrieb:

@deusex  schrieb:

Fotografiert eure Geburstsurkunde


Muss ich das auch noch, wenn ich schon über 25 Jahre alt bin?😝


Dann kann die Geburtsurkunde nur in Verbindung mit wahlweise einem Seepferdchen-Schwimmabzeichen, einer mindestens noch 9 Monate gültigen Knax-Club-Karte der Sparkasse oder dem Nachweis über ein laufendes Bussi Bär-Abo akzeptiert werden (Abo muss auf den AN laufen!).

Live long and prosper!
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 14 von 14
1291 Mal angesehen

Wobei es natürlich grundsätzlich eine gute Idee ist, eine digitale Kopie der eigenen Geburtsurkunde zu haben.

Spoiler
Ich spreche aus Erfahrung, meine Schwester hat unser Stammbuch verloren.
13
letzte Antwort am 26.06.2023 14:27:47 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage