Hallo zusammen,
ich kenne leider nicht mehr die alte Version des Hilfe Dok 1026887
Jetzt heißt es unter 2.3:
Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren müssen gegenüber der beitragsabführenden Stelle, von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse, nachgewiesen sein, sofern diesen die Angaben nicht bereits bekannt sind (vgl. § 55 Abs. 3a SGB XI).
In dem Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 (Übergangszeitraum) gilt der Nachweis auch dann als erbracht, wenn Arbeitnehmer auf Anforderung der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse die erforderlichen Angaben zu den berücksichtigungsfähigen Kindern mitteilen. Auf die Prüfung konkreter Nachweise kann in diesem Fall verzichtet werden.
Beachten Sie: Bei der Berechnung der PV-Beiträge sind im Übergangszeitraum die Angaben des Arbeitnehmers zu unter 25-jährigen Kindern als Nachweis ausreichend.
Wenn ich das jetzt richtig lese würde also das Musterformular aus dem Hilfe-Dokument ausreichen? Eine Geburtsurkunde o.ä. wäre damit (doch) nicht erforderlich, oder?
Danke schon mal vorab!
Viele Grüße,
Bernhard Holleitner
https://apps.datev.de/help-center/documents/1026887
Hallo @bernhard_holleitner ,
der erwähnte Übergangszeitraum ist irgendwann (nämlich am 30.06.2025) zu Ende. Von daher fordere ich im Hinblick auf die nächste Betriebsprüfung bereits jetzt schon die Nachweise an ... 😉. Bevor ich dann den Nachweisen hinterher laufen muss.
Gruß und ein schönes WE, vw
Empfehle hier zu schließen und dort weiterzumachen, da exakt das Thema bereits ab Beitrag 101 behandelt wird:
Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entla... – Seite 3 - DATEV-Community - 350692
Somit bleibt das Thema übersichtlich. Danke.
Kurz:
Die Selbstauskunft ist nur in dem Übergangszeitraum bis 30.06.2025 gültig. Anschließend müssen die Nachweise (bspw. Geburtsurkunde) vorliegen.
@deusex schrieb:
Kurz:
Die Selbstauskunft ist nur in dem Übergangszeitraum bis 30.06.2025 gültig. Anschließend müssen die Nachweise (bspw. Geburtsurkunde) vorliegen.
noch kürzer: Nein, dann soll es den elektronischen Nachweis geben.
@Uwe_Lutz schrieb:
Nein, dann soll es den elektronischen Nachweis geben.
Bist Du Dir sicher? 2025 schon? Per Internet? Na da bin ich ja mal gespannt 🤓. Nachher lebt man in einer Stadt, wo das Standesamt keinen Anschluss hat und man doch die Kopie per Papier ausgehändigt bekommt oder die Stadt wird einfach gehäckt ...
@Uwe_Lutzschrieb:
noch kürzer: Nein, dann soll es den elektronischen Nachweis geben.
hmmm,
wann sollte nur z.B. die eAU kommen? Wann kam sie dann und wie gut funktioniert sie?
Was ich hab', das hab' ich. Sicher ist sicher.
Aber vielleicht sehe ich auch nur zu schwarz oder bin nur zu altmodisch.
Ich wünsche noch einen schönen Restsonntag, Volker.
Was ich hab', das hab' ich. Sicher ist sicher.
Aber vielleicht sehe ich auch nur zu schwarz oder bin nur zu altmodisch.
Ich bin zwar auch sekeptisch, ob es klappt. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Hier mache ich mir nicht jetzt schon Arbeit, die ich nachher nicht hätte machen müssen. Also daher warten wir ab, ob es klappt oder ob die Übergangszeit noch einmal verlängert wird oder ....
Nachher lebt man in einer Stadt, wo das Standesamt keinen Anschluss hat und man doch die Kopie per Papier ausgehändigt bekommt oder die Stadt wird einfach gehäckt ...
Wenn es am Ende eine Stadt in D gibt, wo es nicht funktioniert, dann ist doch alles gut. 😉😂
@Uwe_Lutzhat ja auch richtigerweise von "soll geben" gesprochen. 😁
Ich mache mir da erst einmal keine Panik. Wir reden hier von 0,25% für ein Kind. Das sind EUR 10,00 im Monat bei EUR 4.000,00 Gehalt im Monat. Das sind EUR 240,00 für die Übergangszeit.
Wieviele haben EUR 4.000,00 Gehalt, mehr als ein Kind und lügen einen dann noch bei der Selbsterklärung an und sind dann auch noch bis dahin beim Arbeitgeber weg?
Jetzt mal eine ganz blöde Frage. Was passiert denn, wenn der MA auf dem Selbstauskunftsbogen lügt bzw. er einfach einen Fehler macht und eine falsche Kinderanzahl angibt.
zu wenig = Nachzahlung
bleibt es einfach bei einer Nachzahlung bei einer BP und zieht man es dem MA dann einfach netto ab
oder müssen wir rückrechnen sobald das digitale Verfahren 2025 kommt.
Was aber dann ja nicht mehr geht für 2023
Gibt es irgendwelche Meldungen? Auch die SV-Last auf der LSt-Bescheinigung wäre ja zu gering.
zuviel = Erstattung
gleiches Spiel wie oben, rückrechnen geht nicht
Erstattung + Verzinsung (was soll der Quatsch wenn der AN falsche Daten angibt)
Auch hier noch weitere Meldungen notwendig? LSt-Bescheinigung?
Ich will einfach nur die Mehrarbeit abschätzen, falls was falsch läuft. Und bei 100 MA ist immer ein gewisser Anteil an Falschangaben dabei. Dann fordere ich lieber die Geburtsurkunden jetzt an. Und muss dann in 2 Jahren keine Kunstgriffe machen.
VG
Na, "einen Fehler" bei der Anzahl wird wohl nicht passieren, da er auch bei der Selbstauskunft die Kinder namentlich nennen muss und deren Geburtsdatum.
Insofern wäre dieser "Fehler" m.E. Betrug und wäre auch nach der 3-Monats-Frist für die Inanspruchnahme des Mitarbeiters für Rückzahlungen nicht gedeckt.
Nochmals: Fotografiert eure Geburstsurkunde oder den Kindergeldbescheid oder ... und schickt es eurem Arbeitgeber oder seinem Steuerberater. Die Vergünstigung gibt es dann, wenn die Nachweise in der Personalakte sind. Basta.
Diese ganze Formular-Gedöns ist aufwändig, bürokratisch und hilft nur bis 30.06.2025.
Insofern ist die Debatte umd die Selbstauskunft für mich so nicht relevant.
@deusex schrieb:Fotografiert eure Geburstsurkunde
Muss ich das auch noch, wenn ich schon über 25 Jahre alt bin?😝
Na, "einen Fehler" bei der Anzahl wird wohl nicht passieren,
Naja ich denke schon. Wenn man sich die Regelung zu Stief- und Adoptivkindern durchliest, dann kann das schon passieren.
@rschoepe schrieb:
@deusex schrieb:Fotografiert eure Geburstsurkunde
Muss ich das auch noch, wenn ich schon über 25 Jahre alt bin?😝
Dann kann die Geburtsurkunde nur in Verbindung mit wahlweise einem Seepferdchen-Schwimmabzeichen, einer mindestens noch 9 Monate gültigen Knax-Club-Karte der Sparkasse oder dem Nachweis über ein laufendes Bussi Bär-Abo akzeptiert werden (Abo muss auf den AN laufen!).
Wobei es natürlich grundsätzlich eine gute Idee ist, eine digitale Kopie der eigenen Geburtsurkunde zu haben.