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MPP- Mitarbeiter-PC-Programm - Entgeltumwandlung Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 06.12.2024 12:03:01 von Uwe_Lutz
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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 1 von 22
2440 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ein Mandant von mir bietet seinen Mitarbeitern jetzt das sogenannte Mitarbeiter-PC-Programm (MPP=Würth Leasing) an, bedeutet der Arbeitnehmer kann sich die modernsten IT-Geräte wie beispielsweise Handy, Tablets, Notebook usw. zu attraktiven Konditionen über den AG leasen. 

 

Dank staatlicher Förderung (über Entgeltumwandlung) profitieren die AN von einer deutlichen Ersparnis von bis zu 30% gegenüber des regulären Kaufpreises. 

 

Für die Nutzung der Geräte zahlen die AN dem AG die monatliche Nutzungsgebühr die vom Bruttogehalt eingehalten wird (Entgeltumwandlung) 

 

ich denke mir gerade HILFE, wo kann ich das Bitte eingeben. Das kann ich dann nur in der Entlohnung erfassen und selber eine Lohnart anlegen und die Nutzungsgebühr mit minus abziehen lassen, oder???? 

 

Als normale Erfassung mit Entgeltumwandlung gibt es ja nur die BAV`s und das ebike!!

 

Hatte das schon jmd??? Oder gibt es da was, was ich noch nicht weiß??

 

Danke

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 22
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Hallo,

 

das ist richtig.

 

Sie können z. B. die DATEV Standardlohnart 2000 auf eine freie Lohnartennummer kopieren und entsprechend umbenennen.

 

Dasselbe führen Sie für den Abzug im Nettobereich z. B. mit der DATEV Standardlohnart 9000 durch. Diese neue Nettoabzugslohnart ordnen Sie als Folgelohnart Ihrer neuen Bruttolohnart zu.

 

Erfassen Sie den Bezug für die Gehaltsumwandlung dann unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge.

 

Informationen dazu, wie Sie Lohnarten kopieren bzw. neu anlegen finden Sie in unserem Dokument 1071690 - Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die neuen Lohnarten auf Mandantenebene unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten einem Sachkonto zuordnen, damit der Buchungsbeleg erstellt werden kann.

 

Unter Punkt 2.5 in unserem Dokument 1070226 - Finanzbuchführung wird Schritt für Schritt beschrieben, wie Sie eine Lohnart kontieren können.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 3 von 22
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Hallo Frau Preuss, 

 

ich habe jetzt die Lohnart 3801 auf 3802 kopiert und die Lohnart für den Nettoabzug 9000 auf 9021 kopiert und die 9021 als Folgelohnart bei 3802 hinterlegt. Bei den Bruttobezügen habe ich die "MPP Gehaltsumwandlung" abziehen lassen und im Netto wieder hinzurechnen.  müsste ja so stimmen, hoffe ich. 

 

Ich habe die Lohnart 3801 genommen, weil ich bei meinen Recherchen rausgefunden habe, dass es sv-pflichtig sein muss und steuerfrei sein soll. 

 

Mit den Lohnarten habe ich doch alles richtig gemacht, oder?

 

Vielen Dank nochmal 

 

Mit freundlichen Grüßen

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pogo
Experte
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Nachricht 4 von 22
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Der Nettobezug kann doch nicht richtig sein. Mit der Gehaltsumwandlung werden doch die Leasingkosten bezahlt.

Warum der Bezug?

 

Grundsätzlich könnte auch das Gehalt einfach um die Gehaltsumwandlung reduziert werden. Fertig. Man sieht dann nur nicht, dass es eine Gehaltsumwandlung gibt.

Die Lohnart für die Gehaltsumwandlung muss, wie Astrid Preuß beschreibt, also auch steuer- und sv-pflichtig sein. Ansonsten hat doch der Abzug keine steuerliche Auswirkung.

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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 5 von 22
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Mein ursprünglicher Gedanke war auch, oben vom Brutto abziehen. 

 

Aber eine BAV und ein Firmenwagen usw. wird auch unten im Netto abgezogen und deswegen wird die Datev mit das auch gesagt haben.  Im Brutto abziehen und Netto draufrechnen lassen. 

 

Ich bin schon die ganze Zeit total verunsichert. 

 

Ich muss eine Lohnart nehmen, wo sv-pflichtig  und sv-frei ist. Ich habe bei iww und bei Haufe ein Urteil über diese MPP-Programme gefunden.  Und ich hatte zur Sicherheit noch bei der Dt. Rentenversicherung angerufen. 

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 22
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Hallo,

 

schön, dass ich diesen Beitrag gefunden habe.

 

Ich hatte letzte Woche danach gefragt ob so ein Programm "nur" steuerfrei wäre.

Das hat sich durch Ihren Beitrag ja beantwortet.

 

Haben Sie noch die Überschrift zu dem Haufe Artikel.

Dann kann ich mir den auch mal durchlesen.

 

(Ich habe nicht viel finden können und frage mich ob das überhaupt so gelebt wird.)

 

Vielen Dank im Voraus!

Nico (Lodas comfort-Nutzer)

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Bi_Ja
Beginner
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Nachricht 7 von 22
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Liebe Susanne, ich stehe ein Jahr später vor dem selben Problem und komme leider nicht weiter.

Hast du inzwischen rausgefunden wie dein Sachverhalt auf der Lohnabrechnung stehen soll?

Oder hat sich ein anderer mit dem Sachverhalt beschäftigt und hat eine Antwort?

Vilen Dank im Voraus!

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 22
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Hallo Zusammen,

 

ich habe auch das Problem und bin bei der Anlage unsicher. Kann jemand helfen?

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pogo
Experte
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Nachricht 9 von 22
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Bi_Ja
Beginner
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Nachricht 10 von 22
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Hallo Isabel,

 

ich habe es so gelöst, dass ich die Lohnart 2000 kopiert habe für die Gehaltsumwandlung MPP, in der Höhe der Leasingrate abgezogen.

Eine weitere Lohnart st- frei, sv-pflichtig angelegt. Kopiert habe ich von 3801, soll draufgerechnet werden, deshalb in der Lohnabrechnung im Plus in der Höhe der Leasingrate eingetragen, damit diese verbeitragt wird.

Bei der Lohnart kannst du direkt ein Abzug hinterlegen, da der Arbeitgeber die Leasingrate von seinem Geschäftskonto überweist.

Ich habe hier noch mit dem Sachbezug von 50,00 € gearbeitet, da der Arbeitgeber möchte, dass der Arbeitnehmer nicht zu Hohe Kosten hat. 

Ich hoffe, ich könnte dir helfen und hoffe, dass meine Abrechnung so korrekt ist 😅

 

Bi_Ja
Beginner
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Nachricht 11 von 22
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Vielen Dank, die Berechnung habe ich auch gefunden. 😊

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 22
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Hallo Bi_Ja,

 

kannst du mir bitte die Lohnartenbezeichnung nennen? Ich arbeite mit LODAS und kann es somit nicht "Übersetzen" 🙂

 

Danke!

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Bi_Ja
Beginner
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Nachricht 13 von 22
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Ups, ja klar.

2000 ist Gehalt

3801 ist Laufender Bezug, nur SV-pfl.

Und irgendeine 9000 als Netto-Bezüge, Netto-Abzüge.

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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 14 von 22
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Hallo, 

 

ich habe das auch so gelöst. ich hatte aber noch keine SV-Prüfung bzw. Lohnsteuerprüfung, ob wirklich alles so stimmt, weiß ich tatsächlich immer noch nicht!!

Ich habe das zigmal mit meinem Chef und der Firma durchgekaut und mein Chef meint, dass müsste alles stimmen. Ich hoffe, es stimmt!! Weil wenn ich ehrlich bin, ich bin mir immer noch unsicher!!

 

Meine Frage, was wir auch schon zigmal durchgekaut haben, wie bucht ihr das in der Fibu?

 

Danke und schönen Abend

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Gebäudetechnik
Einsteiger
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Nachricht 15 von 22
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Hallo Frau Preuß,

 

gibt es auch hierzu ein Dokument für LODAS?  Wir sind am überlegen dies bei uns im Unternehmen einzuführen und nun bin ich am überlegen wie ich dies in LODAS am einfachsten erfassen kann? Über Ihre Hilfe hierzu würde ich mich sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 16 von 22
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Hallo @Gebäudetechnik,

 

hier gibt es kein Dokument für LODAS.
Sie müssten hier - analog zu Lohn und Gehalt - über die Erfassung von eigenen Lohnarten und Nettobe- und Abzügen den Sachverhalt darstellen.
Hinweise zur rechtlichen Schlüsselung können Sie aus diesem Thread entnehmen.
Wenn Sie noch Fragen zur praktischen Erfassung in LODAS haben, können Sie diese gerne hier oder über einen anderen Servicekanal stellen.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Heiha
Beginner
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Nachricht 17 von 22
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Hallo zusammen,

 

wir bieten das MPP Programm jetzt auch an. Ich habe mir die Antworten alle durchgelesen und habe jetzt die Frage:

wenn ich die für die Gehaltsumwandlung die LA 2000 kopiere , setzte ich diese an ins Minus ? Es muss ja aus dem Bruttogehalt herausgerechnet werden .  

 

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Bi_Ja
Beginner
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Hallo, 

 

genau, den Betrag müsste in Minus gesetzt werden.

Die Leasingrate wäre im Plus, da der Betrag SV pflichtig ist.

 

Und welche Konten dabei angesprochen werden müssen, das wissen wir leider auch nicht so genau.

Falls das einer schon rausgefunden hat, bitte melden 🙂

 

 

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Heiha
Beginner
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Nachricht 19 von 22
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Wäre es nicht am sinnvollsten, man legt sich eine Gehaltsumwandlung an, die steuerfrei und sv pflichtig ist ? 

Die andere Vorgehensweise ist zwar richtig, aber das versteht kein Mitarbeiter. 

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Bi_Ja
Beginner
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Nachricht 20 von 22
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Das können Sie gerne versuchen.

Das hat bei mir nicht so richtig funktioniert, da die Verbeitragung und die Versteuerung unterschiedlich sind.

Das Ergebnis passte eben nicht.

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jena
Fortgeschrittener
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Nachricht 21 von 22
464 Mal angesehen

Ich habe sowas nun als LODAS-Nutzer auch auf dem Tisch.

 

Habe neue Lohnart angelegt, Stamm 202. Bei Steuer/SV/UV habe ich die Steuer/SV-Behandlung "2" nur steuerpflichtig. Bei UV habe ich "nicht pflichtig" ausgewählt, der negative Betrag sollte somit das UV-Brutto nicht kurzen, die BG bekommt entsprechend Geld. Für AAG habe ich auch "keine Erstattung" gewählt, denn es wird ja U1/U2 auf den Betrag abgeführt, also werden die entsprechenden Bemessungsgrundlagen für den Erstattungsantrag nicht gekürzt.

 

Für die Programmverbindung Fibu schwebt mit #4862 "Erlöse Vermietung 19%" vor.

 

Die Probeabrechnung sieht vernünftig aus, nur das steuerbrutto wird geringer.

 

@Uwe_Lutz als LODAS/SV-Experte, klingt meine Vorgehensweise vernünftig oder habe ich irgendwo einen Fehler drin?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 22 von 22
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@jena : 

 

Das klingt erst mal gut, ohne das im Einzelnen geprüft/weiter durchdacht oder gar ausprobiert zu haben.

 

Zur Kontierung 

 


@jena  schrieb:

 

Für die Programmverbindung Fibu schwebt mit #4862 "Erlöse Vermietung 19%" vor.

 

würde ich mir das Konto noch mal überlegen, da ich das Konto 4862 als ust-pflichtige Vermietung von Räumen ansehen würde.

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letzte Antwort am 06.12.2024 12:03:01 von Uwe_Lutz
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