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Lodas: EILT !!! Arbeitsbescheinigung: Gehälter "für unwiderr.bez.Freistellung" wo eingeben??

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letzte Antwort am 18.04.2024 15:14:04 von fraua
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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 18
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Hallo Community,

ich versuche es nochmal, bräuchte dringend Hilfe für eine Arbeitsbescheinigung.

 

Wie muss ich im Reiter "Kündigung" eingeben, dass der Mitarbeiter vom 15.08.23-31.10.23 weiter Gehalt bekommen hat wegen "unwiderruf.bez.Freist". Der Mitarbeiter war vom 01.05.-31.10.23 angestellt. Die über Mitarbeiter/DÜ übermittelte Arb.besch. enhält diese Gehälter nicht, sondern führt nur die gehälter Mai bis August einzeln auf. Das kann ja nicht richtig sein.

Schwierig finde ich auch, dass man diese Arb.beschein. nicht vor dem Senden ansehen und prüfen kann, da der Mitarbeiter ja bereits vor einem Jahr ausgeschieden ist. 

 

Bräuchte dringend Hilfe. 

 

Vielen Dank vorab!

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 18
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@fraua  schrieb:

 

Schwierig finde ich auch, dass man diese Arb.beschein. nicht vor dem Senden ansehen und prüfen kann, da der Mitarbeiter ja bereits vor einem Jahr ausgeschieden ist. 

 

 

 

 


Wenn Sie für diesen AN für den letzten Monat eine Wiederabrechnung für einzelne AN mit einer Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 auf den Austrittsmonat machen und dort "Arbeitsbescheinigung bei Austritt übermitteln" anklicken, können Sie die Arbeitsbescheinigung in der Probeabrechnung sehen.

 

 

Und Ihr Problem mit korrektem Ausweis der unwiderruflichen Freistellung von der Arbeit auf der Arbeitsbescheinigung hatte ich vor kurzem auch. Ich hatte keine Lösung gefunden -und da keine Zeit für einen Servicekontakt war- die Daten dann über das SV-Meldeportal erfasst.

fraua
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 18
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Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort. 

 

Ja gell, ich habe auch keine Lust auf die Warteschlange bei der Datev-Hotline :).

 

Ich habe überlegt, ob ich es evtl. so ändern könnte, dass ich beim Mitarbeiter bei "Kündigung/Entlassung" unter "Zahlungen bei Austritt" bei "Leistungszahlung" evtl. ein "Ja" eingebe und "Arbeitsentgelt wird weiterbezahlt bis" dann den 31.10.23 eingeben. 

 

Ich weiss halt nicht, ob der Begriff "Leistungszahlung" etc. dafür gedacht ist?

 

Viele Grüße

 

 

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pogo
Meister
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Tolles Thema dazu:

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Arbeitsbescheinigung-bei-unwiderruflicher-Freistellung/td-p/340751

 

Und aus dem  Hilfe-Center 

Punkt 3.4

Arbeitsbescheinigung und unwiderruflich bezahlte Freistellung
 

Wird die Arbeitsbescheinigung mit der Lohnabrechnung erstellt, werden die Abrechnungszeiträume mit dem Entgelt (SV-Brutto) bis einschließlich Austritt ausgewiesen.

 

Wird die Arbeitsbescheinigung unter Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigungen angefordert, werden die Abrechnungszeiträume mit dem Entgelt (SV-Brutto) bis zum Tag vor Beginn der unwiderruflichen bezahlten Freistellung ausgewiesen.

 

rschoepe
Fachmann
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@pogo  schrieb:

Und aus dem  Hilfe-Center 

Punkt 3.4

Arbeitsbescheinigung und unwiderruflich bezahlte Freistellung
 

Wird die Arbeitsbescheinigung mit der Lohnabrechnung erstellt, werden die Abrechnungszeiträume mit dem Entgelt (SV-Brutto) bis einschließlich Austritt ausgewiesen.

 

Wird die Arbeitsbescheinigung unter Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigungen angefordert, werden die Abrechnungszeiträume mit dem Entgelt (SV-Brutto) bis zum Tag vor Beginn der unwiderruflichen bezahlten Freistellung ausgewiesen.


Muss man nicht verstehen, oder? Das macht doch wieder überhaupt keinen Sinn.

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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 18
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Oje, ja, das macht wirklich keinen Sinn. Ich hoffe, die Arbeitsagentur ist damit dann auch zufrieden 😞

 

Vielen Dank für die schnelle Hilfe. 

 

Ich belasse es dann mal so!

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wicki04
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 18
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die Lösung über das SV-Meldeportal kann nur eine kurzfristige Lösung sein, denn schön und Anwenderfreundlich ist sie nicht. Außerdem haben wir z.B. nicht alle Mandanten im SV-Meldeportal angemeldet. Also kurzfristig wäre, das bei uns mal eben auch nicht möglich.

 

Meines Erachtens sollte es auch keine Dauerlösung sein, dass wir die Arbeitsbescheinigungen über das SV-Meldeportal machen müssen. Die elektronische Übermittlung ist bereits seit 01.01.23 verpflichtend. 

 

Eine bezahlte unwiderrufliche Freistellung ist in der Praxis Gang und Gebe, also nichts außergewöhnliches. Diese Eintragungen in den Fehlzeiten müssten doch vom Programm erkannt werden und berücksichtigt werden. Programmtechnisch wird ja schon in die Fehlzeiten geschaut und diese auch in den Unterbrechungen berücksichtigt. Warum also nicht auch bezahlte Unterbrechungen in den Beträgen. 

 

Ansonsten sollte zumindest die Möglichkeit geschaffen werden, hier über separate Felder solche Beträge bzw. auch Vortragwerte einzutragen zu können, um eine Arbeitsbescheinigung aus dem DATEV System rauszubekommen und nicht alles manuell über das SV-Meldeportal neu eingeben müssen.

 

Hier muss die DATEV dringend nachbessern. Wir müssen die Arbeitsbescheinigungen nach Systemumstellungen von L+G auf LODAS oder auch von Fremdsystemen schon über mehrere Jahre über das svnet/SV-Meldeportal übermitteln. 

 

Es wäre wirklich schön, wenn die DATEV uns endlich eine bessere Lösung über die DATEV Programme anbieten könnte, anstatt das wir immer wieder bei gängigen Sachverhalten auf das SV-Meldeportal zugreifen müssen.  

 

 

KOB
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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo wickie04,

 

prinzipiell teile ich Ihre Auffassung, dass der unsägliche permanente Verweis auf das sv-net-Portal nicht sein kann! (Zumal dort auch nicht alles koscher ist ...).

 

Allerdings: Es scheint ja doch zu funktionieren, trotz bezahlter unwiderruflicher Freistellung alle Daten elektronisch übertragen zu können. Ist diese bestehende Möglichkeit der korrekten Übermittlung für Sie eine Lösung (Haken setzen bei Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln; ggf. Nachberechnung auf Austrittsmonat mit 1 und 96)?

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

Lohnnutzer
Einsteiger
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Ich hatte solche Fälle bereits dreimal und musste mit SV-Net melden. Das die Datev hier nicht für Abhilfe sorgt finde ich sehr nervig.

Nach dieser Gehaltsabrechnung wird bei einem Mandanten vermutlich der nächste Fall kommen.

 

Die Agentur für Arbeit war mit der Bescheinigung aus Lodas nicht einverstanden 

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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 18
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Denken Sie das, geht, wenn ich jetzt in den OKT gehe, den Haken setze, dann im APRIL 2024 jetzt über Nachberechnung eine Probeabre mache, dass dann trotzdem die Gehälter Sep-Okt 23 erscheinen?

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 18
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Hallo fraua,

 

so zumindest habe ich das verstanden; selbst hatte ich noch nicht so einen Fall. Probieren Sie es doch einfach mal und geben dann Bescheid! 🙂

 

Viel Erfolg und viele Grüße!

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lohnhilfe
Meister
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Es schadet nichts, es auszuprobieren.

LG
VM
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wicki04
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@lohnexperte 

mit der Nachberechnung 1/96 hatte ich es tatsächlich nicht noch probiert, sondern über SV-Meldeportal gemeldet.  Ich werde es bei der nächsten Arbeitsbescheinigung ausprobieren. Danke für den Tipp.

 

Wünschenswert wäre trotzdem, dass bei beiden Übermittlungswegen, ob direkt bei Austritt oder über DÜ Arbeitsbescheinigungen nachträglich zumindest die gleichen Daten rausgehen. Würde uns so einiges ersparen..

 

 

KOB
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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 18
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Prima, das hat so geklappt!!!! Es gibt eine Probeabrechnung mit 0 Gehalt und eine korrekte Arbeitsbescheinigung mit allen Gehältern bis Oktober 23....bin grad fassungslos 🙂

 

Wie kriege ich die jetzt gleich übermittelt an die Agentur?

Kann ich jetzt einfach nochmal über Mitarbeiter/DÜ übermitteln? Wird dann die neue gesendet?

 

Weil ich es ja sonst mit den Gehältern Erst Ende April mache. 

 

Habe leider auch noch nie eine einzelne Abrechnung über "Daten senden" gemacht bzw. weiss ich nicht, was ich hier auswählen müsste. Vllt. hat da jemand eine Idee. 

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wicki04
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ich bin der Meinung, dass das dann nur über eine Vorwegabrechnung gehen könnte und nicht über DÜ Arbeitsbescheinigung. 

KOB
lohnexperte
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Genau so habe ich das auch verstanden (DÜ zwingend im Rahmen einer Abrechnung); kann mangels eigener Erfahrung aber nicht aus der Praxis berichten.

lohnhilfe
Meister
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Mitarbeiter auf Vorwegabrechnung (Schnellerfassung: Beschäftigung, Zuordnung zur Abrechnungsgruppe) setzen und diese dann abrufen (Daten senden, Abrechnungsart: Vorwegabrechnung)

LG
VM
fraua
Aufsteiger
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Genauso habe ich es jetzt gemacht 🙂

 

Vielen Dank an alle Beteiligten für die schnelle Hilfe.

 

 

17
letzte Antwort am 18.04.2024 15:14:04 von fraua
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