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Kurzarbeit Aufstockung ab 2022 - Excel Tabelle von Datev fehlerhaft?

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letzte Antwort am 02.07.2025 10:04:16 von Wohlgemuth
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Wohlgemuth
Einsteiger
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Nachricht 1 von 22
2897 Mal angesehen

Sehr geehrte Datev,

sehr geehrte Community,

 

wir nutzen die Datev Excel Vorlage zur Berechnung der KUG Aufstockungen.

 

Da meines Wissens nach die Lohnsteuerfreien Aufstockungen ab 01.01.2022 nicht mehr möglich sind, ist m. E. die Datev Excel Tabelle nicht mehr korrekt.

 

Müsste diese nicht unten mit den neuen Lohnarten ab 01/2022 geändert werden?

Ändern sich ggfs. noch weitere Lohnarten ab 01/2022?

 

Hat die Datev bereits ein neues Muster erstellt?

In Dok 1008930 wird jedoch noch die alte Fassung vom 12.03.2021 angeboten.

 

Liebe Datev, bitte releasen Sie eine aktuelle Version falls noch nicht geschehen.

 

Vielen Dank und Gruß

 

 

 

Wohlgemuth
Einsteiger
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Nachricht 2 von 22
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Nachtrag:

Nach nochmaliger Recherche des Dokuments 1008930 scheint es so zu sein, dass aufgrund des Auslaufens von § 3 Nr. 28a EStG die Aufstockungen ab dem 01.01.2022 wieder voll steuerpflichtig sind.

 

Darauf folgend ist die Sozialversicherungsfreiheit (anscheinend) aufgrund des Auslaufens des § 3 Nr. 28a EStG auch zum 01.01.2022 beendet.

 

Daher ist eine Anpassung (oder Neurelease) der Excel-Tabelle seitens der Datev anscheinend nicht geplant.

 

Was sich mir aber immer noch nicht erschließt, ist lt. dem Dokument die Unterscheidung zwischen diesen 2 Lohnarten:

 

5710

Zuschuss zum Kug, Netto (LAK KUG10)

St-lfd

SV-frei

Kein Überschreiten des max. SV-freien Brutto; im Zeitraum vor 03/2020 oder nach 12/2021

5770

Zuschuss zum Kug, SV-pfl., Netto (LAK KUG11)

St-lfd

Sv-lfd

Bei Überschreiten des max. SV-freien Brutto (ohne zeitl. Begrenzung)

 

 

Was ist der "max. SV-freie Brutto" Betrag?

 

MfG

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pogo
Experte
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Nachricht 3 von 22
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Das max. SV-freie Brutto ist der maximale Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld, der zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Ist-Entgelt nicht übersteigt.

 

Bilder und Beispiel hier:

https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_zuschuss.html

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 22
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Hallo,

 


die Netto-Aufstockung des Arbeitgebers ist im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2021 steuer – und SV-frei, wenn das Kug und der Zuschuss zum Kug 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll-Entgelt und Ist–Entgelt nicht übersteigt.


Bei Überschreiten dieser Grenze ist der übersteigende Betrag des Kug-Zuschusses steuer- und SV-pflichtig. Aus diesem Grund wurde eine Anpassung der Excel-Tabelle nicht mehr geplant. 


Weitere Informationen und ein manuelles Berechnungsschema für eine Netto-Entgelt-Aufstockung finden Sie in unserem Dokument 1008930 Lohn und Gehalt: Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung netto für Lohn und Gehalt berechnen sowie im  Dokument 1021894, Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Wohlgemuth
Einsteiger
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Nachricht 5 von 22
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Sehr geehrter Herr Platz,

 

vielen Dank.

 

Die alte Rechtslage vom 01.03.2020 - 31.12.2021 ist den Datev Dokumenten sehr gut erläutert und dokumentiert, auch die besagte Excel Hilfe ist eine tolle Unterstützung.

 

Was ich aber trotz der Dokumente 1008930 und 1021894 nicht verstehe, wie sind die Aufstockungen ab dem 01.01.2022 zu behandeln?

 

Sind jegliche Aufstockungen nun immer steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig?

Muss weiterhin die 80% Grenze berechnet werden? Wenn ja, warum wenn alles steuer- und sozialvers.pflichtig ist?!

 

Und was bedeuten die Unterschiede in den 2 Lohnarten 5710 und 5770 ? Wie in meinem 2. Beitrag oben dargestellt und aus Dokument 1008930 zitiert.

 

Das erschließt sich mir leider nicht.

 

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 22
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Hallo,


durch das Corona-Steuerhilfegesetz (verabschiedet am 05.06.2020) ist der Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2021 steuer- und SV-frei, wenn das Kug und der Zuschuss zum Kug 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt nicht übersteigt.
Die Abrechnung des AG-Zuschuss Kug bis 12/2021 erfolgte mit der Lohnart 5080.


Die Steuerfreiheit für den Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld wurde nicht verlängert. Das heißt, dass ab dem 01.01.2022 der Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld steuerpflichtig abgerechnet werden muss.


Die Abrechnung des AG-Zuschuss Kug ab 01/2022 erfolgt nun mit der Lohnart 5010 (Brutto-Lohnart) oder 5710 (Netto-Lohnart). 
Bei Überschreiten des max. SV-freien Brutto ist der übersteigende Betrag des Kug-Zuschusses steuer- und SV-pflichtig.


Für weitere Fragen zu diesem Sachverhalt wenden Sie sich bitte über die übliche Servicekanäle an uns.


Vielen Dank.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Wohlgemuth
Einsteiger
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Nachricht 7 von 22
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Sehr geehrter Herr Aras,

 

vielen Dank.

 

Wir haben nun mit Probeabrechnungen getestet und gearbeitet.

 

Unserer Erfahrung nach bricht LUG die Probeabrechnung mit Lohnart 5710 ab, wenn der max. SV Freie Brutto überschritten wird. Es gibt einen Fehlerhinweis inkl. berechneten Werten.

 

Wenn der Betrag mit Lohnart 5710 unter max. SV Freie Brutto liegt, wird kein Hinweis ausgegeben und die Probeabrechnung funktioniert.

 

D. h. von der Arbeitsweise wird mit 5710 abgerechnet und die Probeabrechnung gefahren.

 

Ich denke diese Info hilft ggfs. noch einigen anderen weiter.

 

PS: Ob noch Auswertungen nach der Abrechnung/Monatsabschluss bestehen, woraus der Betrag max. SV Brutto nachvollziehbar ist, ist mir noch unbekannt. 

 

Schöne Woche und Gruß

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Private09
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Hallo Herr Aras,

ich rechne mit Lodas ab Oktober den Zuschuss zum KUG ab. d.h. lst-pflichtig und bei Einhaltung der Grenze (80% des Unterschiedsbetrag zw.Soll- und Istentgelt) sv-frei. Gibt es zur Ermittlung eine Hilfsliste wie in Zeiten von Corona? oder ist es bei der alten Vorlage geblieben? Falls ja, wo finde ich diese? Danke.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Private09,

 

Sie finden Informationen zum Kug-Arbeitgeberzuschuss in LODAS im Dokument 1008921 .
In Kapitel 3.2 ist das manuelle Berechnungsschema in Excel enthalten, allerdings nur gültig für die Rechtslage bis 30.06.2022.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Private09
Aufsteiger
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Hallo Herr Fürther,

vielen Dank. Ich habe diese zwischenzeitlich schon gefunden, ABER:

habe ich einen Gedankenfehler, denn:

man kann doch auch aktuell einen AG-Zuschuss leisten, der dann LST-pflichtig ist aber bei Einhaltung der 80% sv-frei. Kann ich dies nicht auch hier ermitteln? oder kann man nicht eine neue Vorlage basteln?:-) Danke. oder habe ich etwas fachlich falsch gelesen? Wäre der Zuschuss sv-pflichtig? Aber es gibt ja passsende Lohnarten...

Danke.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Private09 ,


nach dem 30.06.2022 ist der Arbeitgeberzuschuss Kug generell erstmal wieder steuerpflichtig.

 

Beitragspflicht in der Sozialversicherung besteht nur, wenn das Kurzarbeitergeld und der Zuschuss zum Kug 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt übersteigt.


Ich leite Ihren Verbesserungsvorschlag für das Dokument an die zuständigen Kollegen weiter. Vielen Dank.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
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Private09
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Hallo Frau Simmerlein,

vielen Dank. Die "alte"  Berechnungshilfe ist doch aber dann immer noch korrekt oder nicht? also zumindest für die 80% -Grenzenprüfung?! Ich müsste doch nur die Lohnart prüfen, damit dort Lst-plicht aber Sv-frei-heit bei eintreffen der Voraussetzungen gegeben ist oder nicht?

sorry, versuche das pragmatisch zu sehen, damit ich das nicht manuell rechnen muss...

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Vanessa_Mertel
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Hallo,


rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.


Bitte stimmen Sie sich hierzu mit der zuständigen Agentur für Arbeit ab.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Private09
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Guten Tag. 

es geht hier definitiv nicht um eine rechtliche Frage, sondern nur darum, ob die 80%-Grenze immer noch korrekt gerechnet wird.( müsste m.e. doch der Fall sein, oder nicht? )  die richtigen LA kann ich dann schon beachten um St u. SV korrekt abzuführen. DANKE.

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Sabrina_Simmerlein
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Hallo @Private09 ,


ab 01.07.2022 ist die Netto-Aufstockung des Arbeitgebers grundsätzlich steuerpflichtig. SV-Freiheit besteht, wenn das Kug und der Zuschuss zum Kug 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt nicht übersteigt.

 

Die "80%-Grenze" ist also immer noch relevant für die Verbeitragung des Kug-Zuschusses.


Für die Ermittlung des Kug-Zuschuss empfehlen wir Ihnen die Automatik in LODAS zu nutzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1008921 .


Im Dokument 1023333 unter Punkt 3.1 finden Sie ein manuelles Berechnungsschema für den Kug-Zuschuss, welches ab 01.07.2022 verwendet werden kann.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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KBerg1
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Nachricht 16 von 22
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Hallo, gibt es so eine Excel auch für Lodas?

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Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


in unserem Hilfe-Dokument: Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung (netto) mit LODAS abrechnen unter Punkt 3.2 finden Sie das manuelle Berechnungsschema für LODAS bis 30.06.2022.


Unter Schritt 2 ist auch eine Excel-Tabelle zur manuellen Ermittlung des Kug-Zuschusses hinterlegt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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KBerg1
Beginner
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Nachricht 18 von 22
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Hallo,

 

wir benötigen jedoch ein manuelles Berechnungsschema für das aktuelle Jahr 2025. Gibt es seitens Datev keine aktuellere Excel?

 

VG.

 

K. Berg

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Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @KBerg1,


nein, eine aktuellere Excel-Tabelle gibt es zur Berechnung der Aufstockung des Kurzarbeitergelds nicht.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Private09
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Sehr schade, es gibt auch außerhalb von Pandemiephasen Mdt. mit ebendiesen Abrechnungsvarianten. Wäre toll, wenn es die Liste geben würde. Danke.

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KBerg1
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Hallo,

 

das sehe ich genauso. Es wäre schön, wenn Datev die alte Excel optmieren kann. Denn online kann man nichts vergleichbares finden.

 

 

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Wohlgemuth
Einsteiger
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Schließe mich dem 100%ig an !

 

Insbesondere da jetzt die KUG Löhne leider wieder ansteigen...

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letzte Antwort am 02.07.2025 10:04:16 von Wohlgemuth
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