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Kostenbeteiligung arbeitgeber an Arbeitsplatzbrille

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letzte Antwort am 21.01.2025 11:35:36 von CHGB
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markushülsmann
Einsteiger
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Liebe Community,

folgende Frage:

Ein Arbeitnehmer eines Mandanten wünscht nun, von diesem eine Arbeitsplatzbrille bezahlt zu bekommen. Ein entsprechendes ärztliches Attest liegt bereits vor. Nun stellt sich die Frage, in welcher Höhe sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen muss.

Bei meinen Recherchen bin ich immer nur auf "angemessene Kosten" gestoßen, was leider sehr schwammig ist. Gibt es hier einen genaueren Maßstab, an den sich Arbeitgeber halten können? Und vor allem: Muss der Arbeitgeber sich nur an den Gläsern beteiligen oder auch am Gestell?

Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Hülsmann

alexanderschiller
Beginner
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Ich habe das Gleiche bei mir in der Kanzlei.

Ich habe von der Deutschen Rentenversicherung folgende Antwort erhalten:

"Bei einer Bildschirmbrille oder Computerarbeitsbrille handelt es sich um eine spezielle Sehhilfe nach der Arbeitsstättenverordnung, die vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist."

Lt. der DRV muss ich also die komplette Brille bezahlen.

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Gelöschter Nutzer
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Mein Standpunkt:

Wird vom Arzt festgestellt, dass eine spezielle Sehhilfe notwendig ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese erforderlichen Kosten zu übernehmen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 ArbSchG). Der Nachweis ist vor Bestellung einer speziellen Sehhilfe zu erbringen.

Die vom Arbeitgeber zu übernehmenden Kosten sind steuer- und beitragsfrei (R 19.3 Abs. 2 Nr. 2 LStR). Wird ein Nachweis nicht erbracht, kann die Brille nach der Regelung der Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 500 € pro Arbeitnehmer und Jahr steuer- und beitragsfrei erstattet werden.

markushülsmann
Einsteiger
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Diese Auffassung teile ich grundsätzlich. Jedoch stellt sich unser Mandant nun die Frage, ob er tatsächlich auch das Gestell der Brille bezahlen muss, da sich die Gläser auf etwa 250,- € belaufen und das vom Mitarbeiter ausgesuchte Gestell auf noch einmal knapp 300 €. Muss der Arbeitgeber auch dieses sehr teure Gestell bezahlen oder lediglich die Gläser? Bzw. könnte er nur einen Teil des Gestells bezahlen (z.B. 50,-€ - 100,-€ wie für ein durchschnittliches Gestell)?

Mit freundlichen Grüßen

Markus Hülsmann

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Gelöschter Nutzer
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Da immer von einer Brille die Rede ist denke ich Gläser+Gestell

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kirstin_flindt
Einsteiger
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Das sehe ich auch so! In § 5 ArbMedVV heist es: ..."Dem Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen..." In einem Haufe-Artikel heisst es: "Der Arbeitgeber hat dann dafür zu sorgen, dass den Mitarbeitern auf seine Kosten innerhalb eines festzulegenden Kostenrahmens erforderlichenfalls geeignete Sehhilfen zur Verfügung gestellt werden." Vielleicht sollte man votatsächlich vor dem Kauf einen Kostenrahmen mit dem Mitarbeiter festlegen.

Liebe Grüsse

Kirstin Flindt

petrabu
Einsteiger
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Kann man die Brille tatsächlich über die Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber abrechnen, also über die 500,- €?????

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

wohl eher nicht, da seit diesem Jahr die Finanzverwaltung für die Inanspruchnahme des Freibetrags die Zertifizierung der Gesundheitsmaßnahme durch die Krankenkasse voraussetzt.

 

Viele Grüße

T. Reich

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ulis
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

ich habe eine Frage zum Zuschuss zur Bildschirmbrille: 

Die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung laufen. Lege ich hierfür eine Lohnart an oder gebe ich den Betrag als Nettobezug dazu?

 

Viele Grüße

 

Ulis

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rschoepe
Experte
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Da der Arbeitgeberzuschuss für Sicherheitsschuhe (mit FFJ) bei meinem einen Mandanten eine Lohnart braucht, dürfte das bei der Brille genauso sein. 

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Irene1974
Beginner
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Nachricht 11 von 16
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Welcher Lohart wäre dann dafür?

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ulis
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

ich hatte es im Netto erfaßt und ausbezahlt.

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CHGB
Beginner
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Hallo,

 

macht es dem Arbeitgeber doch noch leichter.
Einfach einen Vertrag mit einer der großen Ketten abschließen. Formulare gibt es online.

Da gib es dann ein Formular für den AN, in dem der AG angibt welche Kosten getragen werden.
Ein "Standardgestell" ist mit drin. Gleichzeitig sind die Brillen i.d.R. stark rabattiert.

Sollte der AN sich für ein teureres Gestell entscheiden muss er die Differenz selbst zahlen.

Es kommt dann nach einigen Wochen eine (Sammel-)Rechnung an den AG,
und man muss es nicht einmal in den Lohn buchen, sondern kann direkt in die Kosten buchen.

Viel Erfolg damit.

rschoepe
Experte
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Lohnt sich das für den AG denn auch, wenn bloß alle zwei Jahre mal eine neue Brille anfällt?

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renek
Meister
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Dem kann ich fast vollständig zustimmen. Einzig den Anbieter bitte ich zu überdenken. Man soll doch bitte auch lokale Geschäfte (haben meist eh mehrere Filialen) in Betracht ziehen. Also wir machen das 😉

CHGB
Beginner
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Wenn das jemand vor Ort anbietet ist es natürlich um so besser.  👍

Ansonsten ist das auch kein Aufwand. Bei jeder neuen Brille Formular nehmen und 
ein paar Felder füllen. Zwei Minuten Zeitaufwand.

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letzte Antwort am 21.01.2025 11:35:36 von CHGB
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