Liebe Community,
folgende Frage:
Ein Arbeitnehmer eines Mandanten wünscht nun, von diesem eine Arbeitsplatzbrille bezahlt zu bekommen. Ein entsprechendes ärztliches Attest liegt bereits vor. Nun stellt sich die Frage, in welcher Höhe sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen muss.
Bei meinen Recherchen bin ich immer nur auf "angemessene Kosten" gestoßen, was leider sehr schwammig ist. Gibt es hier einen genaueren Maßstab, an den sich Arbeitgeber halten können? Und vor allem: Muss der Arbeitgeber sich nur an den Gläsern beteiligen oder auch am Gestell?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hülsmann
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