Ich habe das Gleiche bei mir in der Kanzlei. Ich habe von der Deutschen Rentenversicherung folgende Antwort erhalten: "Bei einer Bildschirmbrille oder Computerarbeitsbrille handelt es sich um eine spezielle Sehhilfe nach der Arbeitsstättenverordnung, die vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist." Lt. der DRV muss ich also die komplette Brille bezahlen.
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