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Kinderkrankengeld nicht für den ganzen Tag sondern nur für Stunden

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letzte Antwort am 02.01.2025 13:17:16 von Alexandra_Friedrich
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K-N
Einsteiger
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Hallo,

wenn eine Mitarbeiterin nach 2 Std. nach Hause geht, weil das Kind krank ist und auch für diesen Tag eine Bescheinigung Kind krank bringt, bekommt sie die 2 Std. von uns bezahlt. Wie kann ich in Lodas bei der Übermittlung des Kinderkrankengeldes der Krankenkasse mitteilen, dass bereits 2 Std. von 8 Std. bezahlt wurden? Man kann nur den Haken setzen bei "am ersten Tag der Freistellung wurde bei VOLLEM Entgelt noch teilweise gearbeitet". Kann man es evtl. im "Bemerkungsfeld" eintragen? Wird diese dann von der Krankenkasse beachtet?

 

Vielen Dank für eine Rückmeldung

Chance
Aufsteiger
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Nach meinem Wissen kann man das nicht gesondert eingeben. 

 

Auch auf der Bescheinigung vom Arzt steht ja der ganze Tag als Kind-krank und nicht nur "ein paar Std.". Also frei nach dem Motto: ganz oder gar nicht. 

 

Auch bei Kind-krank ist es wie bei AN-selbst-krank, es gibt nur volle Tage krank (also so viele Std. wie laut Arbeitsvertrag bzw. Dienstplan an diesem Tag zu leisten wären).

 

Alternativ könnte man den Tag ganz normal als Kind-krank erfassen und die 2 Std. die gearbeitet wurden und bezahlt werden, als Mehrstunden im lfd. Monat erfassen. 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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bodensee
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M.E. geht das nicht. 

 

Bei Kinderkrankengeld bin ich mir nicht sicher ob es wie bei AAG auch ist, dort zählen nur ganze Tage , sprich wenn der Mitarbeiter zwar morgens kommt aber dann nach 2 oder 3 Std. geht weil es ihm nicht gut geht, muss der AG bezahlen ohne einen Anspruch auf Erstattung via AAG zu haben. 

 

Wenn das beim Kinderkrankengeld auch so ist, dann gibt es keine Chance. 

 

Die vorgeschlagene Lösung ist hochproblematisch, weil wenn es gesetzlich so geregelt ist wie ich annehme sind wir zumindest bei leichtfertigen Subventionsbetrug, weil Sie einen Fehltag angeben obwohl es kein ganzer war. Ob das jemals kontrolliert wird oder nicht spielt keine Rolle, daher wäre ich hier sehr vorsichtig. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
vw
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Hallo,

 

es gehen m.E. nur ganze Tage; siehe z.B. hier (im Mittelteil):

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kinderkrankengeld.html

 

oder hier (Frage 17):

https://www.tk.de/resource/blob/2166272/9ce1b560f4860579ac58f191388d5f5d/tk-update-faq-19-02-2024-data.pdf

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
Constanze_GM
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Hallo,

In LuG würde ich über den Kalender die Anwesenheit von 2 Stunden eingeben, eine neue Zeile für den gleichen Tag einfügen und hier die entsprechenden Ausfallstunden mit dem Ausfallschlüssel PK hinterlegen. Dann sollte das Programm automatisch das zu kürzende Gehalt berechnen und die EEL-Meldung erstellen. Beim Stundenlohnempfänger sollte halt noch die entsprechende Lohnart hinterlegt werden.

Ich bin mir aber sicher, dass es hierfür auch ein Hilfedokument in Lodas gibt.

Viel Erfolg.

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quantenjoe
Erfahrener
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Moin Moin,

 

ich habe mal gelesen, dass zumindest bei Arbeitnehmern, wenn dieser erst die Arbeit antritt und sich dann krank meldet, der Arbeitsgeber die Zeit immer bezahlen muss.

Nun kann natürlich der Sonderfall "Kind krank" anders behandelt werden (andere Sonderfälle wieder anders bis eine Regel aus lauter Sonderfällen besteht 😉 ). Aber eine gewisse Systematik würde ich schon erwarten.

 

Entweder Datev hat den Sonderfall "Kind krank" nach Arbeitsantritt rechtlich mit berücksichtigt. Das wäre toll.

Oder Datev hat den Sonderfall übersehen und nicht implementiert. Das wäre nicht so schön.

 

Sprich: Die Frage ist, was hat der Gesetzgeber oder die Rechtsprechung in diesem Fall definiert.

 

Ich weiß es natürlich nicht, aber das ist der springende Punkt (das hüpfende Komma, das aufschlagende Semikolon).

 

HTH ein bißchen weiter.

 

QJ

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tt81
Einsteiger
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Laut Krankenkassen werden auch anteilige Tagesfehlzeiten bei "Kind krank" erstattet.

 

Wie das in LuG funktioniert weiß ich aber leider nicht. Ich musste es noch nicht abrechnen.

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Uwe_Lutz
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@tt81  schrieb:

Laut Krankenkassen werden auch anteilige Tagesfehlzeiten bei "Kind krank" erstattet.

 


Das sieht die TK (also durchaus eine Krankenkasse) aber anders. Wenn ich mal die von @vw oben verlinkte Frage 17 zitieren darf:

 

17. Können Eltern auch halbe Kinderkrankentage nehmen?
Das Kinderkrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die gesetzlich Krankenversicherte für (einzelne) Arbeitstage bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. Die gesetzliche Regelung sieht einen Anspruch für die unbezahlte Freistellung für einzelne Arbeitsstunden oder halbe Tage nicht vor.

 

 

Das Bundesgesundheitsministerium meint hingegen, dass dies doch geht (Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld | BMG)   :

 

Können Eltern auch halbe Kinderkrankentage nehmen, z.B. wenn sie die Arbeit bereits angetreten haben?

Das Kinderkrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die gesetzlich Krankenversicherte für (einzelne) Arbeitstage ab dem ersten Tag der Erfüllung der Voraussetzungen des § 45 SGB V in Anspruch nehmen können. So besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld auch für den Tag an dem die Arbeit bereits angetreten wurde, sofern der Antrag auf Kinderkrankengeld für diesen Tag vorliegt und die Freistellung der Arbeitnehmer für den restlichen Arbeitstag unentgeltlich erfolgt. Die Höhe des Kinderkrankengelds richtet sich nach der Höhe des tatsächlich ausgefallenen Arbeitsentgelts an diesem Tag.

 

Ich würde jetzt eher zur Meinung des BMG tendieren.

 

Wie man dies aber jetzt im Programm erfasst, wüsste ich im Moment auch nicht (zumal nicht in LuG, da wir mit LODAS arbeiten).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 5303308

 

 

Hallo, das ist nun das passende Hilfedokument. Ist recht anschaulich dargestellt.

Viel Erfolg

K-N
Einsteiger
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Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Soviel ich gelesen habe, konnten während der Corono Zeit nur ganze Tage als Kinderkrankengeld beantragt werden, aber meine letzte Info war die, die Herr Lutz vom BMG angeführte hat, dass auch für Stunden ein EEL Antrage gestellt werden kann. Wie die Umsetzung in LODAS funktioniert, habe ich leider noch nicht raus gefunden. Ich werden, nachdem ich die Übermittlung getätigt habe, mit der Krankenkasse telefonieren.

 

Vielen Dank und für das neue Jahr alles Gute

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bodensee
Allwissender
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TOp und Danke man lernt halt doch nie aus. 

 

Ich hab das in der Tat noch nie gebraucht.  Aber auf die Idee für  die ausgefallenen Stunden eine fiktive Stammdatenlohnart anzulegen wäre ich vermutlich nicht gekommen, wobei das ähnliche haben wir ja auch bei geringfügig Beschäftigt da man hier die ausgefallenen Stunden auch mit einer eigenen Lohnart anlegen muss, damit das Programm den Antrag stellen kann und weiß wieviel ist ausgefallen. 

 

Und klar mit der fiktiven Stammlohnart 144 kann ich dann natürlich auch ausgefallene Stunden eingeben und nicht nur ganze Tage. 

 

Wenn selbst @Uwe_Lutz das noch nicht hatte, jetzt hat der zumindest so wie ich auch ein Hilfsdokument und weiß wie man es eingeben kann und damit den Antrag an die KK rausschicken kann. Die Maßgabe des BMG ist aus meiner vorrangig von der Meinung egal welcher Krankenkasse, man sieht daran nur das es dann wohl doch nicht so häufig vorkommt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
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Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.

 

Das bescheinigte ausgefallene Entgelt können Sie manuell berechnen und unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten im Register AU-Bescheinigungen/ Entgeltersatzleistungen
im Feld "Ausgefallenes laufendes SV-pflichtiges Brutto-Arbeitsentgelt" eintragen.
Eine Angabe der tatsächlich ausgefallenen Stunden ist jedoch nicht möglich.

 

Mehr Infos finden Sie in dem schon genannten Hilfe-Dokument 5303308 .

 

Klären Sie bitte mit der Krankenkasse das weitere Vorgehen.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.01.2025 13:17:16 von Alexandra_Friedrich
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