Hallo,
ich möchte einen gewerblichen Maler mit Festlohn abrechnen. Die Urlaubsberechnung soll aber wie einem Stundenlohn-Empfänger sein. Die Abrechnung sieht soweit gut aus. Steuer-SV-Brutto passt alles, nur das Urlaubsbrutto kummuliert stimmt nicht. Hat jemand Erfahrung?
Gruß
Hallo Brooke,
soweit ich weiss, ist die Abrechnung von Festlohn im Malergewerbe so nicht vorgesehen.
Umstellung auf Malerkasse rückwirkend
Hoffe der Link funktioniert, ist ein Beitrag aus 2019 hier im Forum, im Bereich Personalwirtschaft, da geht es um dieses Thema.
Vielleicht hilft das weiter.
VG Regi
Danke für die Antwort.
Hilft mir aber leider überhaupt nicht. Der Mandant besteht auf Festlohn.
Wir waren letzte Woche zum Seminar der Malerkasse und der Referent versteht auch nicht, warum Datev das nicht leisten kann.
Gruß
Weil die Soka die Std. haben will um zu prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten wird.
Bei der Abrechnung kann ich die Nachberechnungen sind sehen.
Wie ist die Lohnart Soka-mäßig geschlüsselt?
hm die Malerkasse hat mit der SOKA eigentlich so nix zu tun - andere Baustelle 😉
Im Tarifvertrag Maler- u. Lackierer habe ich auch noch nicht gesehen, dass man zwingend Stundenlohn abrechnen muss....🤔
Sicherlich ist es für die Mindestlohnprüfung einfacher mit Stundenlohn.....
VG
Regi
Die Abrechnung von gewerblichen Malern unterliegen dem Baulohn und den Regeln der Malerkasse. Daher kann er nicht mit einem Festlohn abgerechnet werden.
Im DATEV gibt es zu der Abrechnung von Baulöhnen "Vorlagen".
Diese werden grundsätzlich mit Stunden abgerechnet. Ich selbst habe mehrere gewerbliche Maler in der Abrechnung und keiner wird nach Festlohn berechnet.
Hallo,
in unserem Dokument: Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk - Beispiele für LODAS unter Punkt 3.1.4.4 finden Sie eine entsprechende Anleitung für den geschilderten Sachverhalt.
Guten Morgen,
diese Seite habe ich auch gefunden. Er rechnet aber anstatt von 15% zusätzlichem Urlaubsgeld, nur 7,5% ab.
Gruß
Hallo @brooke,
bitte prüfen Sie, ob in der Lohnart für den Urlaub ein abweichender Prozentsatz als Lohnveränderung hinterlegt wurde.
Falls dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Guten Morgen,
kein abweichender Prozentsatz.
Gruß
Cleverer Trick meiner Kollegin: Für einen unserer Mandanten berechne ich stets am Jahresanfang
die Durchschnitts-Stundenzahl des neuen Jahres, also zu erwartende Gesamt-Arbeitsstunden durch 12 Monate. In 2023 sind das 173,3 = 173. Vorletztes Jahr waren es wohl 174 ...
Diese Anzahl gebe ich bei der Abrechnung stur in die Monatserfassung ein, jeden Monat gleich, ein ganzes Jahr lang. Die werden also bezahlt, und der Arbeitgeber achtet darauf, dass das Arbeitszeitkonto des Jahres schlussendlich auch auf 173x12=2076 Stunden kommt.
Für Urlaubstage und bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall lasse ich tgl. 8 Std weg.
Dadurch ist es Stundenlohn und trotzdem fast gleichbleibend, wie ein Gehalt.
(Nur das abweichende Urlaubsgeld sorgt für Schwankungen - und wenn schon wieder an der Lohnsteuertabelle herumgeschraubt wird und sich der Auszahlungsbetrag verändert).