Liebe Community,
mit der Abrechnung Dezember werden die Lohnsteuerbescheinigungen für das aktuelle Jahr generiert.
Optional kann die Erstellung mit der Abrechnung Januar oder Februar des Folgejahres erfolgen.
Wir führen in diesem Jahr erstmalig einen Jahreswechsel mit DATEV Lohn und Gehalt durch.
Wie sind Ihre/eure Erfahrungen bzw. Empfehlungen? Lieber die Lohnsteuerbescheinigungen im Dezember erstellen oder damit erst im Folgejahr beginnen?
Beste Grüße!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wir übermitteln die LSt-Bescheinigungen prinzipiell erst mit der Januar-Abrechnung.
In diesem Monat werden ja auch die DEÜV-Jahresmeldungen erzeugt.
Vorteil 1:
Die Mitarbeiter bekommen beide Meldungen in einem Monat.
Vorteil 2:
Sollte im Januar noch etwas aus dem Vorjahr berichtigt werden müssen, dann gibt es beim Mitarbeiter keine Verwirrung welche Bescheinigung jetzt die richtige ist. Es wurden schon Vorwürfe laut weil manche Mitarbeiter die falsche Bescheinigung in ihrer Steuererklärung erfasst haben. Teilweise wurden die neuen weggeschmissen, da sie dachten den Zettel haben sie ja schon. 🤔
VG
Bei uns werden die LSt-Bescheinigungen zum spätestmöglichen Zeitpunkt generiert: also mit der Februar-Abrechnung. Häufig werden pauschal zu versteuernde Entgeltbestandteile (Vorjahr) nachgemeldet, die nach Ausstellen der LSt-Bescheinigung sv-pflichtig werden....
Auf jeden Fall im Februar .
Denn:
A) sind dann Korrekturen der Abrechnungen möglich, erhälst Du eine passende L._Bescheinigung, Fazit: Lst. Besch. + SV Meldung + Abrechnungen stimmen überein.
B) Im Falle die L.-Bescheinigungen bereits im Dezember oder Januar erstellt sind , hast Du rein rechtlich keine Möglichkeit mehr , z.B. im Februar eine W.-Feier zu Gunsten der Mitarbeiter zu pauschalieren, da für diese Mitarbeiter die L-Bescheinigungen bereits erstellt wurden. D.H. es würden für den Arbeitgeber SV Beiträge fällig