Liebe Community,
mit der Abrechnung Dezember werden die Lohnsteuerbescheinigungen für das aktuelle Jahr generiert.
Optional kann die Erstellung mit der Abrechnung Januar oder Februar des Folgejahres erfolgen.
Wir führen in diesem Jahr erstmalig einen Jahreswechsel mit DATEV Lohn und Gehalt durch.
Wie sind Ihre/eure Erfahrungen bzw. Empfehlungen? Lieber die Lohnsteuerbescheinigungen im Dezember erstellen oder damit erst im Folgejahr beginnen?
Beste Grüße!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wir übermitteln die LSt-Bescheinigungen prinzipiell erst mit der Januar-Abrechnung.
In diesem Monat werden ja auch die DEÜV-Jahresmeldungen erzeugt.
Vorteil 1:
Die Mitarbeiter bekommen beide Meldungen in einem Monat.
Vorteil 2:
Sollte im Januar noch etwas aus dem Vorjahr berichtigt werden müssen, dann gibt es beim Mitarbeiter keine Verwirrung welche Bescheinigung jetzt die richtige ist. Es wurden schon Vorwürfe laut weil manche Mitarbeiter die falsche Bescheinigung in ihrer Steuererklärung erfasst haben. Teilweise wurden die neuen weggeschmissen, da sie dachten den Zettel haben sie ja schon. 🤔
VG
Bei uns werden die LSt-Bescheinigungen zum spätestmöglichen Zeitpunkt generiert: also mit der Februar-Abrechnung. Häufig werden pauschal zu versteuernde Entgeltbestandteile (Vorjahr) nachgemeldet, die nach Ausstellen der LSt-Bescheinigung sv-pflichtig werden....
Auf jeden Fall im Februar .
Denn:
A) sind dann Korrekturen der Abrechnungen möglich, erhälst Du eine passende L._Bescheinigung, Fazit: Lst. Besch. + SV Meldung + Abrechnungen stimmen überein.
B) Im Falle die L.-Bescheinigungen bereits im Dezember oder Januar erstellt sind , hast Du rein rechtlich keine Möglichkeit mehr , z.B. im Februar eine W.-Feier zu Gunsten der Mitarbeiter zu pauschalieren, da für diese Mitarbeiter die L-Bescheinigungen bereits erstellt wurden. D.H. es würden für den Arbeitgeber SV Beiträge fällig
Ich arbeite mit Lodas und soweit ich das mitbekommen habe kann hier keine Einstellung vorgenommen werden um die Lohnsteuerbescheinigungen erst im Januar oder Februar erstellen zu lassen. Oder gibt es hier inzwischen Änderungen?
Das Problem ist die Pauschalierung und SV-Beitragsfreiheit der Betriebsveranstaltungen. Bei einem Seminar einer Krankenkasse wurde erwähnt, dass die SV-Beitragsfreiheit zwar offiziell nur gilt, wenn das Lohnkonto noch nicht abgeschlossen ist und die LSt-Bescheinigungen noch nicht übermittelt wurden. Jedoch sind die offiziellen Stellen hier kulant und lassen eine Pauschalierung mit SV-Beitragsfreiheit bis Ende Februar zu. Habt ihr hier Erfahrungswerte ob das stimmt?
Wenn ja, ist die Erstellung der LSt-Bescheinigung im Dezember kein Problem. Wenn nein möchte ich wissen, ob Lodas eine Möglichkeit schaffen kann, dass die LSt-Bescheinigungen erst zu einem späteren Zeitpunkt (Januar oder Februar) erstellt werden können.
Für den SV-Prüfer ist der 28.02. des Folgejahres der Stichtag.
Es tut aber nicht weh, wenn man bereits im Dezember einen geschätzten Betrag für die Weihnachtsfeier pauschal versteuert. Selbst, wenn bis zum 10.01. des Folgejahres noch nicht alle Kosten feststehen.
@CWeber1 schrieb:Ich arbeite mit Lodas und soweit ich das mitbekommen habe kann hier keine Einstellung vorgenommen werden um die Lohnsteuerbescheinigungen erst im Januar oder Februar erstellen zu lassen. Oder gibt es hier inzwischen Änderungen?
Hallo @CWeber1,
zu diesem Sachverhalt gibt es aktuell keinen neuen Stand.
Ein aktueller Fall:
Bei einer RV-Prüfung im März, wollte eine Prüferin die Beitragsfreiheit nicht anerkennen, obwohl eine Betriebsveranstaltung vom September im Dezember des Jahres, also noch vor Februar Folgejahr, pauschalbesteuert wurde.
Sie konnte nur wegen des laufenden Verfahrens vor dem Sozialgericht davon abgebracht werden, weil damals noch die Meinung vorherrschte, das Sozialgericht würde die Regelung lockern. Das ist im April dann aber verschärft worden.
Soweit der Fall aus einer befreundeten Steuerkanzlei.
Schräg! Das macht für mich insofern keinen Sinn, dass man ja oft unterjährig überhaupt nicht weiß, welche Betriebsveranstaltung wie besteuert wird. Oder ist die freie Wahl der zwei steuerfreien Betriebsveranstaltungen jährlich (auch im nachhinein) auch inzwischen abgeschafft worden?
Hallo @all,
ich bin so böse und unterstelle eine Verbeitragung durch die Hintertür. Und ich gehe noch weiter: Das wird in Zukunft Prüfungsschwerpunkt, weil damit ganz leicht und ohne viel Aufwand ein schönes Mehrergebnis für die Weihnachtsfeiern erzielt werden kann.
Seien wir realistisch: Wer ist in der Lage, eine WEIHNACHTSFEIER zeitlich passend so pauschalbesteuert abzurechnen, dass die sv-rechtliche Frist eingehalten werden kann? Im relevanten Zeitraum liegen Weihnachtsfeiertage und Silvester; am Jahresende (das auch in Behörden vielfach bereits Mitte Dezember beginnt) wird es damit fast unmöglich, die Rechnungen zusammenzutragen etc. pp.
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.