Hallo liebe Community,
ich weiß, es ist früh, aber leider auch relevant für die Septemberabrechnung:
Unsere liebe Regierung hat die EPP nun doch Rentnern versprochen, die am 01.12.2022 über die Dt. RV ausgezahlt wird. Nun haben wir aber bereits angestellten Rentnern die EPP abgerechnet und im September ausgezahlt. Hat jemand eine Ahnung, wie wir nun verfahren sollen? Renner würden diese EPP ja nun doppelt erhalten. Ich würde die Arbeitgeber jetzt darauf hinweisen, dass die Rentner sich dann bitte selbst darum kümmern und ggf. die 300,00 € an die Dt. RV zurückzahlen.
Liebe Grüße
Torsten Kalb
Hallo @Torsten-Kalb2
Sofern noch keine Details bekannt sind, mache ich mir darüber noch keinen Kopf und auch keine Pferde scheu.
Denke aber die 300 Euro für Rentner basieren auf einer ganz anderen Grundlage => Entlastung bzgl. hohen Heiz- und Strompreisen, "Inflationsausgleich"...
Die 300 Euro EPP basiert auf der Überlegung => Entlastung für Arbeitnehmer bzgl hoher Spritpreise und somit höherer Kosten für die Fahrten zur Arbeit.
Das werden also zwei unterschiedliche Regelungen werden und zwar von der Höhe her identisch aber nicht von der Grundlage.
Btw: wäre ja dasselbe bei Studierenden die einen Ferienjob machen oder Mini-Job haben => hätten ja auch 1 x 300 Euro und dann nochmal 200 Euro.
Hallo.
Theoretisch haben Sie bestimmt recht, bei uns ist es allerdings so:
Haben wir nichts schwarz-auf-weiß bzw. schriftlich oder von einer offiziellen Internetseite der Bundesregierung mit dem verabschiedeten Gesetz, ist alles Gesagte für uns Schall und Rauch.
Unser Job ist schwierig genug. Da brauchen wir uns nicht auch noch um ungelegte Eier zu kümmern. Nur feststehende Fakten ( oder auch FAQs 😉 ) werden von uns berücksichtigt.
Die EPPs werden von uns im September nach den aktuell geltenden steuerlichen Regeln ausgezahlt.
Viele Grüße
wobei für Rentner jetzt "300 € Energiepreispauschale" und für Studenten "200 € Einmalzahlung" vereinbart wurde. Deswegen bin ich nur bei den Rentnern auch erst hellhörig geworden.
@Torsten-Kalb2 schrieb:Deswegen bin ich nur bei den Rentnern auch erst hellhörig geworden.
Bin ich auch - wenngleich aus anderen Gründen.
Aber: Erstinformation ist, dass Rentner das im Dezember von der Rentenversicherung bekommen. Da hat der StB also nichts mit am Hut. Alle Rentner werden dann voraussichtlich schriftlich erklären müssen, dass sie das nicht auf anderen Wege schon erhalten haben. Insofern kein Risiko wenn Sie das heute für September abrechnen.
Aber das ist reine Spekulation meinerseits mit den Aussagen der Presse. Insofern kann sich da noch vieles ergeben.
Ich persönlich habe daher jetzt von einer kurzfristigen Anmeldung im September für haushaltsnahe Dienstleistungen abgesehen, denn da macht es jetzt keinen Sinn mehr. Wenn der Rentner aber einen durchgängigen Minijob hat, dann kann man das jetzt so abrechnen. Dann geht die Verantwortung zur Prüfung auf Doppelzahlung auf die Rentenversicherung über 😉
Das ist ein DIng der Unmöglichkeit. Wir mussten die EEP zwingend im August schlüsseln. Am 04.09.2022 entscheidet die Regierung die EEP für Rentner. Zu diesem Zeitpunkt war der Lohn August bereits durch. Sollen wir das nun wirklich alles rückgängig machen? Wer zahlt uns das? Abgesehen davon, dass wir alle schon genügend zu tun haben.
Und wie will die Regierung eine Doppelzahlung ausschließen? Vor zwei Wochen haben auch Rentner die Vorauszahlungen um 300.00 € gekürzt bekommen. Bekommen diese die EEP quasi sogar dreimal. Selbst wenn alles über die Steuererklärung korrigiert wird. Der Aufschrei wird dann groß sein, wenn die Nachzahlungen kommen. Das Geld ist dann bekanntlich schon ausgegeben.
Die Regierung hat doch noch gar nichts entschieden! Bitte nichts durcheinander bringen!!!
Es gibt zu dem Thema bisher nicht mehr als - ich nenne es mal - "Absichtserklärungen" der Politik.
Oben im Thread wurde doch schon erwähnt: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Keep calm... 😇
@alexandrabeck schrieb:Und wie will die Regierung eine Doppelzahlung ausschließen?
Nur mal ein Schuss ins Blaue: Pflicht zur Abgabe der EStE?
Das war auch mein Gedanke
Das finde ich toll.
Es gibt zwar noch kein Gesetz für die Zahlung der Energiepreispauschale für Rentner, aber schon mal eine FAQ des Bundesminsteriums für Arbeit und Soziales:
BMAS - Entlastung für Bezieher von Renten: Was gilt?
Künftig werden nur noch FAQ erstellt und keine Gesetze mehr 😄
Und die FAQ kann man dann ständig ändern ohne dass wir es merken siehe die Ühilfen.
Diese FAQ für Rentner sind ja noch sehr überschaubar.
Aus der Presse dazu
Ausgezahlt bekommen Rentner die Energiepreispauschale über die Deutsche Rentenversicherung. Es werde „sichergestellt, dass keine Doppelzahlung erfolgt“, schrieb dazu die Ampel-Koalition.
Guten Morgen,
hier nun eine Info der Rentenversicherung:
Demnach erhalten auch Rentner, die bereits als Erwerbstätige die EPP über ihre Arbeitgeber bezogen haben, noch einmal die EPP für Rentner.
Und:
Die EPP für Rentner ist (generell?) nicht pfändbar.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Der Link ging bei mir nicht (mehr). Hier der aktuelle:
Für mich der Grund warum ich diese für meine Mutter und Ihrem Mann doppelt holen werde! Mir egal wie darüber gedacht wird. Die Bundesregierung schmeißt eh hier mit Geld komplett falsch um sich. Man verabreicht hier Placebos anstatt die Ursache der Krankheit zu bekämpfen. Aber okay. Dann hol ich eben alle Placebos ab die es gibt...