Hallo Zusammen, wir sind noch Neulingen was das Thema angeht. Meine Kollegin hat folgenden Fall. Von unserem Mandanten wurde ein E-Bike gekauft und einer Arbeitnehmerin überlassen. Der vorherige Steuerberater hat nur unten immer eine Rate abgezogen (Nettoabzug9. Sozusagen wie, wenn ein Darlehen abbezahlt wird. Jetzt kommt die Arbeitnehmerin und meint, es wie eine Gehaltsumwandlung abrechnen zu wollen. Das muss doch aber im Überlassungsvertrag so geregelt sein, oder??? Leider liegt meiner Kollegin kein Vertrag vor, und man hat bis jetzt auf das vertraut, was der vorherige Steuerberater abgerechnet hat.
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