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Elektronischer Krankenschein und Übernahmeprotokolle

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letzte Antwort am 27.04.2023 13:38:10 von Christopher_Fürther
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inesmattick
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Hallo liebe Community,

 

ich habe da ein Anliegen direkt an die Programmierer von DATEV.

 

1. Personaldaten/Fehlzeiten: Hier sollte doch ab 01.01.2023 noch eingefügt werden, ob es sich um eine Erstbescheinigung handelt oder um eine Folgebescheinigung.

Grund: Die Krankenkassen spielen immer wieder nur die Erstbescheinigung ein und löschen somit die Daten der bereits eingegebenen Folgebescheinigung. Somit könnte doch vielleicht dieses Problem behoben werden.

Ich sehe ab dem 01.01.2023 nämlich schwarz, was den korrekten Abruf der eAU betrifft.

 

2. Übernahmeprotokolle: Diese muss man immer erst ausdrucken oder woanders hinspeichern, damit man diese dann im DMS ablegen kann. Das ist umständlich und kostet Zeit. Hier müsste es eine Möglichkeit geben, diese Übergangsprotokolle direkt ins DMS speichern zu können.

 

MfG

Ines Mattick

susanne25
Einsteiger
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Nachricht 2 von 27
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Also ich hatte nun mehrfach Stornierungen der KK, weil es von einer der beiden Seiten nicht funktionierte.

Arzt kann frei entscheiden, wann er elektronisch meldet oder auch nicht. Krankenkassen sind teilweise überfordert oder haben das entbrechende Wissen nicht.  Stunden habe ich bereits am Telefon verbracht. Von einem zum anderen verbunden. 

 

Wenn der Arzt mal auf senden drückt, ist mein Lohn schon gerechnet. Hier muss doch klar sein, wenn ich eine AU ausspreche, drücke ich auch auf senden. Wo ist nur das Problem? Ich bin so bedient, wirklich. Ich werde keine eAU mehr abfragen. Jedes mal storniert es mir meine AAG-Anträge, weil die Krankenkasse irgendwas nicht hat oder der Arzt keine Verpflichtung darin sieht am Verfahren teilzunehmen. 

 

Wenn das Papier wegfällt und die Grundlagen weiter so bleiben, wie jetzt im Pilotprojekt wird es verrückt. 

 

 

 

 

Flitze0815
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@susanne25und @inesmattick 

Es gibt eine ganz einfache Lösung! Ihr müsst nur die Übernahme der Rückmeldungen in die Fehlzeiten deaktivieren. Ich hatte das Problem anfangs auch, dass die Papiermeldungen und die elektronischen AUs nicht übereinstimmten und die Rückmeldungen der Krankenkassen völliges Chaos verursacht haben.

Seit dem ich die Rückmeldungen nicht mehr direkt in die Fehlzeiten übernehme, hat sich das Problem erledigt. Die Meldungen kann man trotzdem in der Übersicht der rückgemeldeten Daten nachvollziehen.

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
susanne25
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Hallo, 

 

lieben Dank für die Info. Wo kann ich das ausstellen bzw. deaktivieren? 

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inesmattick
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Ja schon, aber trotzdem sehe ich das Problem ab 01.01.2023 bzw spätestens dann, wenn wir keine Krankenscheine mehr eingereicht bekommen, weiterhin bestehen. Dann müssen wir uns doch auf die Rückmeldungen der KK verlassen und sind dann wahrscheinlich auch verlassen.

 

Grüße

Ines Mattick

susanne25
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Ja so denke ich mir das ab 2023 auch.  Es gibt schon mit der Papierform oft Kommunikationsprobleme. 

 

 

1.  Müssen wir zeitnah wissen, ab wann ist der Arbeitnehmer krank.  

2. Muss der Arzt bestmöglich bei Krankschreibung auf senden drücken und

3. unsere Abfrage muss mit den gemeldeten Daten bei der Krankenkasse übereinstimmen. 

 

 

 

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Extras/Einstellungen Mandant - Reiter Rückmeldeverfahren

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
Flitze0815
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Ja, das stimmt wohl! Zu Begeisterungsstürmen bringt mich die eAU auch nicht. Obwohl die meisten Anfragen meinerseits zwar innerhalb von 24 Stunden beantwortet werden, gibt es halt wirklich riesige Stolpersteine. Krankenhäuser melden z.B. sehr spät. Bei einem aktuellen Fall war eine AN bis zum 25.10. im Krankenhaus - obwohl ich erst letzte Woche nochmals angefragt habe, liegt die eAU des Krankenhauses nur bis zum 7.10. vor - die Papierbescheinigung hab ich seit dem 26.10. Ein anderes Mal schreibt ein Arzt zwar eine Folgebescheinigung aus, aber macht Angaben beim Erkrankungsdatum, was nicht mit der Erstbescheinigung übereinstimmt. Und schon war's das wieder mit der einfachen Rückmeldung 😞

Aber etwas positives hat die eAU schon! Man muss den AN nicht mehr nachlaufen, dass sie ihre AUs bei der Krankenkasse einreichen, um Vorerkrankungen abfragen zu können..YAY 🎉

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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inesmattick
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Ja, das ist aber auch der einziger Vorteil von dieser ganzen Sache. Der Rest ist für uns als Lohnabrechner der größte Unsinn und beschert uns nur mehr Arbeit.

 

LG

Ines

susanne25
Einsteiger
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Nachfragen im Zweifel schon. Lt. der netten überreizten Mitarbeiter einer KK, bekommt der Arbeitnehmer ja wohl trotzdem einen Ausdruck ( f. den Versicherten). Und wenn die e-Meldung vom Arzt nicht bei der KK eingeht, soll ich doch den beim Arbeitnehmer danach fragen. 

 

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susanne25
Einsteiger
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Mehr Arbeit wie die letzten beiden Corona Jahre.

inesmattick
Einsteiger
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Bei den Rückmeldungen durch die KK stehen ja meistens die Kontaktdaten der KK und des Bearbeiters dabei. Das finde ich nun wieder gut. So muss man nicht von eine Warteschleife in die nächste und stundenlang versuchen, den richtigen Bearbeiter bei der KK zu bekommen.

 

LG

Ines

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Flitze0815
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he he.. wenn der Sachbearbeiter eingetragen ist .. dann ja. Letzte Woche rief ich bei einer deutschlandweit geöffneten Krankenkasse an, weil ich eine bestimmte Rückmeldung ums Verrecken nicht hinkrieg. Die Aussage der Sachbearbeiterin: "Wir nehmen noch gar nicht an dem eAU-Verfahren teil. Da können Sie keine Rückmeldung bekommen." Auch als ich ihr mitteilte, dass ich sehr wohl schon Rückmeldungen von 'ihrer' Krankenkasse erhalten hätte, hielt sie an ihrer Aussage fest.

Was soll man da noch sagen? 🙄

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
inesmattick
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Tja, die Mitarbeiter der Krankenkassen scheinen selbst komplett überfordert zu sein.

 

LG

Ines

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susanne25
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Guten Morgen @inesmattick und @Flitze0815 

 

ja die Krankenkasse sind teilweise sehr unfreundlich, überfordert oder wissen teilweise gar nicht wo von man spricht.

Hatte ich gestern erst. Ich habe 10 Minuten meiner Arbeitszeit mit dem Herrn an der Zentrale diskutiert. Ich wollte nur einen Ansprechpartner der sich bei der KK mit der eAU auskennt.  Aber das gibt es wohl bei vielen KK gar nicht. 

 

Ich Frag mich, wie man sich da immer auf sowas neues vorbereitet? Wir besuchen Seminare und müssen uns reinlesen, an Pilotprojekt bestenfalls teilnehmen. Was bringt mir das, wenn alle anderen es irgendwie laufen lassen. 

inesmattick
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ich hatte diese Anfrage eigentlich an die DATEV (Programmierer) direkt gestellt. Leider habe ich von der DATEV noch keine Antwort auf meine Anfrage erhalten. Schade.

 

LG

Ines Mattick

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TN
Fachmann
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oliverstippe
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Allein das Titelbild des Artikels ist dermaßen passend. 

 

Wo bleibt Retter, der diesen Irrsinn einstampft?

andreashofmeister
Allwissender
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@oliverstippe  schrieb:

Allein das Titelbild des Artikels ist dermaßen passend. 

 

Wo bleibt Retter, der diesen Irrsinn einstampft?


Ed Sheeran im Homeoffice..

 

Spätestens, wenn Schritt 1 nicht geht, weil die Ärzte das mal wieder bremsen bzw. deren Lobbyvertreter, kommt das  doch ins Stocken....

 

Siehe E-Rezept....

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


vielen Dank für die Verbesserungsvorschläge.

 

Voraussichtlich mit der neuen LODAS-Version zum Jahreswechsel wird es hierzu Änderungen geben.
Sobald uns genauere Informationen vorliegen, informieren wir Sie in unserem Hilfe-Dokument 9294677 .

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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inesmattick
Einsteiger
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Hallo Frau Simmerlein,

 

vielen Dank. Dies beantwortet aber vorerst nur meine 1. Frage.

 

Was ist mit der 2. Frage zu den Übernahmeprotokollen? Gibt es da auch irgend wann eine Lösung?

 

MfG

Ines Mattick

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

aktuell ist die Übergabe des Übernahmeprotokolls nur über ein Zwischenspeichern des Protokolls möglich.
Gerne haben wir Ihren Wunsch aufgenommen das die Übernahmeprotokolle ohne Zwischenspeichern an DMS übergeben werden können.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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inesmattick
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Hallo,

 

vielen Dank, dass Sie meine Anfrage aufgenommen haben. Ich hoffe, dass es dazu bald eine Lösung gibt, da es mit den Übernahmeprotokollen ja ab Januar 2023 mehr werden dürfte, allein durch die Rückmeldungen der eAU.

 

LG

 

Ines Mattick

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ash
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Auch wir hoffen auf baldige Umsetzung bzw. einen Plan hierzu - es gab ja mittlerweile einige Updates oder Releases? 

 

Es ist einfach nicht mehr tragbar, die Fülle der Rückmeldungen plus nicht nachvollziehbare Fehlermeldungen zu bearbeiten und  keine Möglichkeit zu haben, das Protokoll anzusehen UND PARALLEL im Programm zu schauen, was eigentlich beanstandet wird. 

 

Unabhängig davon fallen uns gerade massiv Fehler und nicht nachvollziehbare Einträge auf Lohnfortzahlungsanträgen bzw. EELs auf. Erfasste Fehlzeiten werden einfach nicht beachtet....

Das Ganze ist nicht mehr feierlich und kratzt am Ruf der Datev. 

 

"anwenderfreundlich" geht schon eine Weile anders.

Wenn jetzt das "zuverlässig" auch in Frage gestellt wird, wäre das doch schade. 

Sorry falls das zu hart klingt. 

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ash
Einsteiger
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Nicht die Übernahme des Protokolls in die DMS ist die gewünschte Lösung, sondern einfach das loslösen des Protokolls von der Erfassungsmaske. 

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inesmattick
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Hallo liebe Community,

 

in der Übersicht Rückmeldungen EEL/AAG/eAU steht ja nun soweit alles schön drin.

Auf dem Übernahmeprotokoll fehlt aber die Angabe "festgestellt am". Des Weiteren gibt es immer noch die Fehlermeldung, dass das Beginndatum (bei Folgebescheinigungen) fehlt und somit das Endedatum nicht in die Fehlzeiten übernommen wird.

 

Woran liegt das? Hier muss es doch eine Lösung geben. Wenn die Krankenscheine demnächst komplett wegfallen (teilweise bekommen wir noch Krankenscheine und teilweise nicht mehr), verlieren wir doch total den Überblick und müssen uns auf die Rückmeldungen verlassen können.

 

Irgendwie ist dieses Thema absolut unbefriedigend.

 

MfG

 

InesM

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @inesmattick,

 

wir lassen das Thema eAU Folgebescheinigungen gerade in unserer Entwicklung klären.

Wir melden uns im Thread eAU: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtend ab 01.01.2023 wieder, sobald wir neue Informationen haben.

 

Wir schauen uns den Sachverhalt mit der fehlenden Angabe "festgestellt am" auf dem Übernahmeprotokoll gerne genauer an. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.04.2023 13:38:10 von Christopher_Fürther
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