Hallo Community,
kann mit einer bei der Zuordnung des o. g. Praktikums weiterhelfen? Ist das als Pflichtpraktikum einzuordnen? Vor,- Zwischen- oder Nachpraktikum?
Der Praktikant soll zu Beginn kein Entgelt erhalten, aber später schon.
Vielen Dank vorab!
VG
@stbneumann Es wird hier gerne und viel geholfen. Ein Paar mehr Angaben sind dabei immer hilfreich erspart den Helfenden das Lesen der Glaskugel. Ist das Praktikum die einzige Möglichkeit sich für den speziellen Kurs anzumelden? Die Fachhochschulreife kann ja auch auf dutzenden anderen wegen erlangt werden (Was auch immer man davon halten möge)
Würde mal in den Raum stellen, dass es vor dem Hintergrund der Alternativen kein Pflichtpraktikum ist....🤗
Ohne einjähriges Praktikum kann die volle Fachholschulreife nicht erlangt werden und ein Studium ist dann nicht möglich.
Somit sehe ich hier ein Pflichtpraktikum.
Ohne einjähriges Praktikum kann die volle Fachholschulreife nicht erlangt werden und ein Studium ist dann nicht möglich.
Das ist eben falsch. Es bestünde auch die Möglichkeit eine Berufsausbildung zu machen....
Hier geht es aber um ein Praktikum und nicht um eine Ausbildung!
ist klar. Der alternative Weg zur Erlangung der Fachhochschulreife wäre eine Ausbildung mit anschließendem Besuch der FOS12 / BOS...
Will nur sagen es gibt zur Fachhochschulreife viele Wege. Daher tue ich mich schwer das Praktikum als Pflicht anzusehen.
Wenn man den Betrachtungskreis enger zieht und auf den jeweiligen Weg zur Fachholschulreife abstellt. Ok, wenn der Weg dann ein Praktikum vorsieht ist es Pflicht.
Ich ziehe den Betrachtungskreis größer und stelle die verschiedenen Wege zur Fachholschulreife nebeneinander.... das mag der falsche Betrachtungsrahmen(die falsche Herangehensweise) sein. 🤗
Alles gut. Die TO fragt ja im Header explizit nach einem einjährigen Praktikum.
Alle Möglichkeiten des fachpraktischen Teils (Praktikum, Berufsausbildung etc.) sind ja jeweils eine Pflichtveranstaltung.
Habe ich mich dann für den Weg des Praktikums entschieden, sehe ich dies als Pflichtpraktikum.
Ich hole mir bei unklaren Sachverhalten die jeweilige Krankenkasse mit ins Boot. Die bekommt von mir die Vertragsunterlagen mit der Bitte um sozialversicherungsrechtliche Einschätzung. Diese Einschätzung ist rechtssicher.
LG
Anne Koch
Man zielt doch immer auf den ausgewählte Ausbildungsgang ab, nicht auf den Abschluss.
Ein bestimmtes Studium für Studienabschluss XYZ B. Sc. kann laut Studienordnung ein Praktikum vorsehen, Anfang Mitte Ende, wenn es notwendig ist, um den Abschluss an der Uni auf in diesem Studiengang zu erlangen, dann ist es ein Pflichtpraktikum.
Wenn man sich für den 2-jährigen Bildungsgang zum Fachabi entschieden hat, weil man noch keine Berufsausbildung hat, dann bekommt man ein Praktikum auferlegt, ohne den dieser Bildungsgang unmöglich zu bestehen ist. Pflichtpraktikum.
Macht man generell eine überbetriebliche Ausbildung oder Umschulung, hat man Praxisanteile in Form eines Praktikums. Pflichtpraktikum.
Liebe Community,
ich habe aktuell denselben Fall.
Diesbezüglich erhält die Praktikantin ein Entgelt in Höhe von € 600,00.
Zwischenzeitlich stellt sich mir die Frage, ob bei diesen Besch.verhältnissen der Mindestlohn eingehalten werden muss?
Vorab vielen Dank für Erfahrungswerte 🙂
Viele Grüße in die Runde
Liegt ein Pflichtpraktikum vor? Wenn ja, gehört dies zur Berufsausbildung und somit kein Mindestlohn.
Es handelt sich um eine Absolvierung eines 1-jährigen Praktikums um den berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.
Welches Bundesland? Klingt für mich nach Pflichtpraktikum.
@SJ_2020 schrieb:Es handelt sich um eine Absolvierung eines 1-jährigen Praktikums um den berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.
Dann muss doch ein Praktikumsvertrag vorliegen?! Was ja, wie @oliverstippe schon ausführt, einer Ausbildung gleichkommen würde.