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EPP-/Energiepreispauschale, Neueinstellung ab 01.09.2022

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letzte Antwort am 05.09.2022 16:59:44 von FrauSmith
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hnohra
Beginner
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Nachricht 1 von 18
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hat Jemand zufällig schon eine Abrechnung im August gemacht? ich habe eben eine durchgeführt und bekam leider falsche LSt-Anmeldung.

 

ich habe 10 berechtigte AN , die vor September angestellt wurden und eine ANin habe ich per 01.09.2022 eingestellt.

In der Tabelle zur Überprüfung erschien sie als berechtigt, auch in Personaldaten unter Steuer ist ja bei EPP hinterlegt.

Leider bekam ich trotzdem in der LSt-Anmeldung August nur für 10 AN ( 3000,--) als EPP ausgewiesen.

 

Ich vermute es funktioniert nicht ganz mit der Neuanmeldung per September und LSt-Anmeldung bereits im August.

 

lieben Dank für eure Antworten

boomboom
Meister
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Nachricht 2 von 18
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mit lohn und gehalt geht es.

angelegt, mit epp geschlüsselt, alle nochmal neu abgerechnet, monatsabschluss.. lst anmeldung sieht gut aus.

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hnohra
Beginner
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Nachricht 3 von 18
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dankeschön  , in Lodas leider nicht...

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bodensee
Experte
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Nachricht 4 von 18
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Laut Datev @verena Heinlein geht es auch bei Lodas : 

 

siehe https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Energiepreispauschale-300-Abrechnung-über-den-Lohn/m-p/301700#M69755  Nachricht 424. 

 

Alternativ über Nebenbuchführung erfassen im Plus

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 18
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Hallo,

 

gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal genauer an.

 
Bitte wenden Sie sich über einen anderen Service-Kanal an uns

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Chris5
Beginner
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Nachricht 6 von 18
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Hallo zusammen, 

nun ist es soweit, heute flattern einige Neuanmeldungen rein, von AN die mir bisher nicht vorlagen.

 

Mache ich nun eine Wiederabrechnung 08/22?

Komplett oder reicht einer einzelnen PNR?

 

Das mit der Nebenbuchführung verstehe ich leider absolut nicht.

Muss ich die Nebenbuchführung dann im Monat 08/22 erfassen und 08/22 Neu abrufen,

oder im Monat 08/22 erfassen und 09/22 abrufen oder geht das einfach mit dem Abruf 09/22, Erfassung in 09/22 mit der Angabe 08/22 und die LST-Anmeldung 08/22 wird dann rückwirkend korrigiert?

 

(Ich weiß, jetzt könnte ich 08/22 eigentlich noch wieder abrechnen, da wir vor dem 10ten sind, aber manchmal kommen Mandanten trotz voriger Info erst Mitte des Monats mit den neuen Infos.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


damit die noch nicht erfassten Neueintritte berücksichtigt werden können, müssen Sie diese über die Nebenbuchführung im August erfassen und im Anschluss eine Wiederabrechnung 08/2022 senden.

Nur so kann die Lohnsteuer Anmeldung 08/2022 korrigiert werden.


Eine genaue Anleitung der Erfassung finden Sie im Hilfe-Dokument 1024623 ab Punkt 3.1.2.


Eine Berücksichtigung in der Lohnsteuer-Anmeldung 09/2022 schließt das Finanzamt aus. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
Chris5
Beginner
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Nachricht 8 von 18
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Hallo Frau Bäuerlein,

 

vielen Dank für die Erklärung! 🙂

Es hat geklappt.

 

Leider ließ sich dem Dokument 1024623 nicht entnehmen, ob die Erfassung in der Nebenbuchführung im Abrechnungsmonat 08/22 mit einer Wiederabrechnung erfolgen MUSS, ODER ob auch im Bearbeitungsmonat 09/22 mit dem neuen Abruf (Nebenbuchführung "Berücksichtigung 08/22") die Möglichkeit besteht. Dies scheint ja dann nicht der Fall zu sein und man muss in jedem Fall 08/22 solange möglich korrigieren (falls nötig) oder es auf dem manuellen Weg der danach beschrieben ist.

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bodensee
Experte
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Nachricht 9 von 18
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Sie wollen doch die Lohnsteueranmeldung 8/2022 korrigieren - richtig ? 

 

Dann muss auch in der Nebenbuchführung 8/2022 die Erhöhung der EPP berücksichtig werden. 

 

Wie soll das in 9/2022 gehen, da würde die Lohnsteueranmeldung 9/2022 berichtigt und das wird abgelehnt weil die Kennziffer 35 in 9/2022 bei Monatszahlern nicht angesproch werden darf. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Chris5
Beginner
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Nachricht 10 von 18
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Ich hatte vermutet, dass man im Bearbeitungsmonat 09/22 die LST-Anmeldung 08/22 über die Nebenbuchführung korrigieren kann. 

 

Hat sich ja jetzt geklärt.

Ein Dokument lesen kann ich schon.

Doch es wurde nicht zu Ende beschrieben, in welchem Bearbeitungsmonat die Nebenbuchführung statt finden MUSS.

 

Da man in der Nebenbuchführung den Monat der berücksichtigt wird separat erfasst, hätte es ja gut möglich sein können, dass im Bearbeitungsmonat 09/22 so etwas möglich gewesen wäre.

 

Chris5_0-1662371032042.png

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Chris5  schrieb:

Ich hatte vermutet, dass man im Bearbeitungsmonat 09/22 die LST-Anmeldung 08/22 über die Nebenbuchführung korrigieren kann. 

 

 

 


Daten der Nebenbuchführung können immer nur für den aktuellen oder künftige Monate erfasst werden. Wenn Sie einen früheren Monat erfassen, erhalten Sie folgende Programmmeldung

 

Uwe_Lutz_0-1662372597743.png

 

Diese Meldung gibt es leider nicht beim letzten abgerechneten Monat, da Sie diesen ja noch über eine Wiederholungsabrechnung korrigieren können.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Chris5
Beginner
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Herr Lutz, 

 

vielen lieben Dank!

Diese Auskunft hat mir gefehlt!!! 🙂

 

Das erklärt alles!

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Diana_82
Einsteiger
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Nachricht 13 von 18
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Hallo, ich habe auch diesen Fall. Der August ist schon gerechnet, jedoch fehlt die Neueinstellung zum 01.09.2022.

Jetzt gehe ich zurück in 08.22 und erfasse über die Nebenbuchführung die fehlenden € 300,00. Ja?!

Und dann mache ich eine Wiederabrechnung komplett für 08.22?

 

Ich habe gelesen, dass die erfassten Werte in der Nebenbuchführung nicht auf der Lohnbuchungsliste stehen. Stimmt das?

Also muss in der Buchführung dann händisch gebucht werden?! 1755/4100 und 1741/1755?!

 

Danke!

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Chris5
Beginner
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Nachricht 14 von 18
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Hallo @Diana_82 ,

 

also bei mir hat die Wiederabrechnung von einer PNR mit der Erfassung der Nebenbuchführung gereicht.

Das wäre auch sonst zu teuer.

 

Ich vermute, dass bei einer komplett Wiederabrechnung vorerfasste Mitarbeiter aus 09/22 in der Abrechnung 08/22 berücksichtigt werden würden. Dann braucht man glaube ich keine Nebenbuchführung.

 

 

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FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 15 von 18
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Wenn Sie die neuen Mitarbeiter (Eintritt nach Abrechnung 08) bis einschließlich 31.08. erfassen und die Korrekturen fahren geht es ohne Nebenbuchführung.


Wenn sie ab 01.09. erfassen und die Korrektur fahren: über Bennpunkt einsteuern für die Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters und in die Nebenbuchführung für die Korrektur der Lst-Anmeldung August. Sonst funktioniert das nicht 

 



Petra3
Beginner
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Nachricht 16 von 18
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Moin,

muss schlussendlich eine Komplett-WH gesendet werden, oder genügt eine Einzel-WH? Diese Frage bezieht sich sowohl auf nach dem 31.8. erfasste Eintritte 1.9., als auch auf andere Änderungen (z. B. rückwirkend erfasste Austritte 31.8., Korrekuren wg. Steuerklasse..), die sich auf die Korrektur der Lst-Anmeldung 08 auswirken.

Besten Dank im Voraus!

Viele Grüße Petra 

 

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Ich habe eine Wiederabrechnung für einzelne Personalnummern durchgeführt. Zwei MA sind dann doch noch im August ausgetreten. Die LSt-Anmeldung wurde korrekt angepasst - ohne Nebenbuchführung.

Ob etwaige Neueintritte im September so ebenfalls berücksichtigt werden, kann ich nicht sagen. Die Azubis hatte ich schon mit der Erstabrechnung gesendet.

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 18 von 18
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Es funktioniert mit Wiederholung einzelne Personalnummern.

Die Auszahlung würde so funktionieren (Brennpunkte zusortieren)

Korrektur Lohnsteueranmeldung ab 01.09. nur über Nebenbuchführung. 

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letzte Antwort am 05.09.2022 16:59:44 von FrauSmith
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