Moin!
Leider bestehen meine, schon mehrfach angemerkten Probleme weiterhin. Dadurch, dass wir viele Betrieb mit Saisonarbeitern betreuen, kommen die folgenden Änderungen leider sehr oft vor.
Vorab: Ich habe schon mit vielen (ITSG, DRV und Datev) zur Problematik, bzw. deren Lösungsmöglichkeiten, Kontakt aufgenommen, aber leider tut sich nichts.
Sachverhalt: In der DRV-Prüfung wird bei kurzfristig Beschäftigten die SV-Pflicht festgestellt. Die Rückmeldungen im System kommen mit dem BGS 1111, der Bruttosumme und leider mit dem nicht geänderten PGS 110 zurück. Die DRV kann den PGS im Rahmen der Prüfungshandlungen nicht ändern. Für die Berechnungen ist es für die ja auch völlig egal.
Seitens der DATEV wird nun eine kostenpflichtige Korrekturmeldung erstellt - eben mit dem PGS 110. Diese Konstellation ist aber für die Datenannahmestelle fehlerhaft und der Datenzugang wird abgelehnt! Sollte doch aber bei der DATEV bekannt sein! Wie kann dann diese Meldung so übertragen werden?
Hinweis bei der Ablehnung aus LuG: "Es besteht für Sie im Abrechnungsprogramm kein Handlungsbedarf"
Müsste doch wohl eher heißen: "Es besteht für Sie im Abrechnungsprogramm keine Handlungsmöglichkeit!"
Weiter: Führen Sie die Korrektur über das SV-Meldeportal durch.
Wie jetzt: Ich erstelle kostenpflichtige Meldungen über das System, um mir anschließend diesen Hinweis ansehen zu müssen? Ich glaube es ja nicht!!!
Eine einfach Lösung wäre doch, das PGS-Feld in den Rückmeldungen für uns vor dem Versand editierbar zu machen.
Noch einfacher und ohne zusätzlichen Entwicklungskram für nachträgliche Änderungen wäre es doch, wenn die DATEV endlich nicht nur das Vorjahr zur Bearbeitung frei gibt. Andere Anbieter machen das. Dadurch würde die Korrektur einfach mit den bekannten Daten und Änderungen neu erfasst und gemeldet.
Aber das wäre wohl zu einfach...
Hallo,
zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass DATEV keinen Einfluss auf die Rückmeldungen der DRV hat.
Wenn der Personengruppenschlüssel seitens der DRV systemseitig nicht korrekt zurückgemeldet wird, wird diese Rückmeldung unverändert an DATEV übermittelt.
Die Anwendung DATEV Digitale Meldekorrektur stellt Ihnen diese Rückmeldungen zur Verfügung und ermöglicht ausschließlich deren Übermittlung.
Die fehlerhafte Konstellation entsteht somit nicht innerhalb von DATEV, sondern bereits durch die Rückmeldung der DRV.
Sowohl die ursprüngliche Rückmeldung als auch die anschließende Ablehnung stammen von der DRV. DATEV stellt in der Digitalen Meldekorrektur lediglich die technische Übermittlung der Meldungen bereit, in genau der Form, wie diese von der DRV zurückgemeldet werden.
Bezüglich Ihres Wunsches nach manuellen Änderungen innerhalb der Anwendung DATEV Digitale Meldekorrektur möchten wir ergänzend darauf hinweisen, dass wir solche Anpassungen aufgrund der Vorgaben der ITSG nicht zulassen dürfen. Andernfalls würde DATEV Digitale Meldekorrektur funktional einer Ausfüllhilfe wie dem SV-Meldeportal entsprechen.
Es handelt sich hierbei also nicht um eine DATEV-Entscheidung, sondern um eine Vorgabe der ITSG.
Bezüglich der Nachberechnungstiefe wird es in DATEV Lohn künftig eine erhöhte Rückrechnungstiefe von vier Jahren plus aktuellem Jahr für ausschließlich mit DATEV Lohn abgerechnete Zeiträume geben.
Damit sollte die geschilderte Problematik im Falle einer SV-Prüfung künftig vermieden werden können.
Hallo,
ich hatte auch einen Fall, in dem die Meldung nicht korrekt umgesetzt wurde.
Von der Prüferin wurde mir zusätzlich von einem weiteren Fall erzählt, der auch nicht korrekt gelaufen ist.
Ich möchte gar nicht auf den Fehler eingehen.
Ich hatte mit "eubp-support@drv-bund.de" seit 11.03.26 Kontakt.
Nach 5 Anmahnungen und einem Hin und Her, wer denn nun verantwortlich ist erhielt ich am 16.04.26 die Info, das das ganze an die Systemprüfung der DRV gegangen ist.
Seit dem habe ich auch nichts weiteres gehört.
Ich werde gleich einmal anmahnen.
Hatten Sie eine Rückmeldung von der Systemprüfung der DRV erhalten?
Bin neugierig, was sagen die?
Mir war vorher auch nicht klar, das hier etwas schief gehen könnte.
Sonst hätte ich bei meiner einfachen Änderung den Vorgang ggf. manuell vorgenommen und ich finde das sollte die Community wissen.
Viele Grüße
Ich habe genau dasselbe Problem mit abgewiesenen Korrekturen.
Daraufhin habe ich gleich die Prüferin angeschrieben, weil das es Problem schon letzte Jahr gab. Die Prüferin meinte, dass diese den PGS und andere Sachen gar nicht ändern können.
Am Ende sitzt man wieder zwischen zwei Stühlen, weil jeder sagt "wir können das nicht ändern/machen".
Ich bin davon total bedingt und wünsche mir das schöne alte SV.net zurück. Da "will" man alles einfacher gestalten und es wird nur noch **bleep**e. Wenn eine Krankenkasse bedarf an Korrekturen anmeldet, sende ich Ihnen immer etwas und bitte um manuelle Korrektur durch die Krankenkasse, dies war bisher immer möglich.
Das ist aber auch alles andere als eine gute Lösung.
Moin @Gökhan_Aras ,
ja die "Schuldfrage" ist geklärt. Eine der wichtigsten Fragen in Deutschland 😉
Aber es geht doch eigentlich darum - so habe ich es verstanden -, einen Workaround für den Anwender (also den StB) zu finden, der das Problem entschärft. Das sollte eigentlich auch Ziel der Datev sein als Dienstleister der Steuerberatungskanzleien.
Und wenn man das durch die Editierbarkeit eines "Eingabefeldes" machen kann, warum denn nicht? Ist doch nur eine einfache Änderung an dem Programmobjekt (dem Eingabefeld).
Wenn die Datev Angst hat, dass damit Anwender, die nicht wissen was sie da tun, Mist bauen können, dann einfach ein Abfragefenster zwischenschalten: "Änderungen auf eigene Gefahr!". Geht auch schnell.
Also: warum sich dagegen sperren? DIENSTLEISTUNG! ist das Zauberwort.
QJ
Wir haben aktuell auch den Fall, dass Meldekorrekturen mit falschem Meldegrund korrigiert werden.
Wegen fehlendem RV-Befreiungsantrag hätte die Jahresmeldung (50) korrigiert werden müssen, stattdessen wird in der Meldekorrektur eine Abmeldung (30) storniert/neu abgesetzt.
Es erfolgt dadurch natürlich ein Schreiben der Knappschaft, die die Meldung nicht zuordnen können, da 'die Ursprungsmeldung nicht im Bestand der Minijob-Zentrale' ist.
Die Rückfrage bei der zuständigen Prüferin ergab die Info: "Ich erstelle aber nicht aktiv eine Meldung, sprich ich gebe keinen Meldegrund vor. Ich erstelle in meinem Programm ausschließlich den Datensatz zur Nachberechnung/Erstattung und kann hier auch gar keinen Einfluss auf Meldegründe nehmen."
@flocke haben Sie mittlerweile etwas von der Systemprüfung gehört?
@Gökhan_Aras wären Sie so freundlich und würden sich dem Thema nochmal annehmen? Irgendetwas scheint ja zu haken zwischen der DATEV und DRV/ITSG. Wer letztendlich tatsächlich zuständig/schuldig/verantwortlich ist, ist mir dabei übrigens gleich. Ich hätte nur gerne, dass es funktioniert.
Herzliche Grüße
Anne Koch
Ich habe tatsächlich eine Zwischennachricht erhalten, in der es heißt, das die Person nicht mitteilen kann,
"wann mit einer Rückmeldung von DATEV über die Systemprüfung erfolgt".
Weiter heißt es:
"Mit der Meldekorrekturdatei werden die Grunddaten übermittelt, die sich aus der Nachberechnung der Betriebsprüfung ergeben haben.
Sofern es sich um Entgeltdifferenzen handelt kann eine (halb-)automatische Meldekorrektur vom Softwareanbieter vorgenommen werden.
Sobald sich aber für ein Teilzeitraum Beitragsgruppen ändern, ist eine (halb-)automatische Meldekorrektur nicht möglich. In diesen Fällen ist auf das SV-Meldeportal zurückzugreifen, um eine Meldekorrektur vorzunehmen."
Ich denke das spiegelt genau unsere Fälle wieder!
Sobald die Beitragsgruppen betroffen sind funktioniert es nicht!
Vielleicht kann die Datev das innerhalb der Meldekorrektur kommunizieren oder in diesen Fällen die Korrektur im Moment nicht kostenpflichtig zur Verfügung stellen.
Ideal wäre natürlich wenn es funktioniert!
@Gökhan_Aras eine Stellungnahme von Datev wäre wirklich gut!
Viele Grüße
Sobald sich aber für ein Teilzeitraum Beitragsgruppen ändern, ist eine (halb-)automatische Meldekorrektur nicht möglich
Das erklärt, warum bei mir alle Meldekorrekturen aus der aktuellen Prüfung krachen gegangen sind.
Mein neuster lustigster Fall:
Storno Jahresmeldung 9101 an Barmer (soweit in Ordnung)
Neu Jahresmeldung 6500 - auch an Barmer
🤡
Ich habs trotzdem versucht und die hübsche Rückmeldung bekommen, dass die Korrektur von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Ach.
Heute habe ich mit der Prüferin dazu nochmal gesprochen. Sie hat bisher nie von einer Problematik der Meldekorrektur zurück gemeldet bekommen. Auch ich kann nicht sagen, ob wir jemals vorher Probleme hatten, da - zum Glück - in den letzten Jahren keine Korrekturmeldungen vorgenommen werden mussten.
Die DRV-Prüferin selber hat auf Korrekturmeldungen auch keinerlei Einfluss. Sie setzt noch nicht mal aktiv ein Häkchen oder ähnliches, um eine Korrektur anzustoßen.
Das, in Kombination mit der Rückmeldung der DRV-Systemprüfung, ergibt dann das aktuelle Ergenis.
Liebe Datev, gönnt Euch ein nettes Zusammensein mit DRV und ITSG - dann läuft sicherlich auch irgendwann das Verfahren so, wie wir Lohnabrechner uns das vorstellen.
Moin!
Ich habe wiederholt Kontakt mit dem euBP-Support der DRV, der ITSG und der DATEV - erst letzte Woche wieder.
Die Ablehnung der automatischen Korrektur bei geändertem BGS erfolgt seitens der DRV nur, wenn der PGS nicht geändert wird. Bei uns halt viele Saisonarbeiter*innen mit 110 gemeldet - DRV macht aus 0000 eben 1111 und meldet die Summe auch mit zurück. Nur die 110 kann seitens der DRV nicht geändert werden, spielt für die Berechnung ja auch keine Rolle... Da wird die DRV deshalb auch nichts ändern.
Die DATEV sagt, sie dürfen das Feld nicht editierbar machen und ich mal die ITSG fragen...
Lustig ist auch das komplett umständliche SV-Meldeportal, da werden Korrekturmeldungen abgelehnt, weil die Zeiträume zu lang zurück liegen. Passiert aber, wenn die Prüfung sich hinzieht oder Widerspruchsverfahren gelaufen sind. Hier werde ich wohl die Meldung per Fax rüberschicken müssen 🙂
Wann setzt denn die DATEV die einfache Idee um? Die Nachbearbeitungszeit auf aktuelles Jahr + 4 Jahre zu ermöglichen (vielleicht ein 5. Jahr wegen der Zeitgrenzen als Bonus)?
Dann wäre alles erledigt...
Ich hatte jetzt auch den Fall dass ein AN von 110 auf 101 geändert werden musste.
Zusätzlich wurde mit über die digitale Meldekorrektur auch noch ein negatives (!) Entgelt für die Meldung bereitgestellt.
Normalerweise prüft man die digitalen Meldekorrekturen ja nicht nochmal bis zum Schluss durch. Man freut sich einfach, dass man nur auf den Knopf klicken muss und weg ist das Ding.
Erst nachdem ich die Ablehnung der Krankenkasse wegen falschem PGS erhalten habe, habe ich mir die abgegebene Meldung genauer angeschaut. Und da ist mir auch das negative Entgelt aufgefallen.
Kann DATEV da nicht ne Plausibilätsprüfung drüber laufen lassen?
Auf meine Rückfragen bei der DRV, meinte die Prüferin auch nur, dass das ein Service wäre der ihnen zur Verfügung gestellt wird.
In anderen Fällen liegen uns trotz abgeschlossener Prüfung und melderelevanter Tatbestände bisher noch keine digitalen Meldekorrekturen vor. Und die Prüferin reagiert nicht auf Anrufe oder Faxe.
Es gibt Kanzleien, die vorsorglich für jedes Lohnmandat eine Registrierung im SV-Meldeportal vornehmen. Wir machen sowas nur nach Bedarf. Ich kann das Ding einfach nicht leiden...
Hallo Community,
vielen Dank für eure weiteren Beiträge und die ausführlichen Schilderungen aus der Praxis.
Wie bereits in unserer bisherigen Antwort erläutert, setzt DATEV die fachlichen und technischen Vorgaben des Verfahrens um.
Die Möglichkeiten der Digitalen Meldekorrektur werden durch diese Vorgaben bestimmt.
Das gilt auch für die von euch gewünschten Anpassungsmöglichkeiten innerhalb der Digitalen Meldekorrektur. Diese sind im aktuellen Verfahren nicht vorgesehen.
An dem aktuellen Verhalten des Programms sind derzeit keine Änderungen geplant.
Sollten sich die fachlichen oder gesetzlichen Vorgaben künftig ändern, werden wir diese entsprechend umsetzen.
Nach aktuellem Stand liegen uns keine weiteren Informationen vor, die über die bereits gegebene Antwort hinausgehen.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Hallo @Gökhan_Aras ,
besten Dank für die Rückmeldung, dass die DATEV hier nichts machen kann.
Da aber die Datev ja sicherlich im Austausch mit der DRV ist, könnte hier doch eventuell auch mal auf die Missstände hingewiesen werden. Eventuell kann die Prüflegion der DRV sich mal bei den Korrekturmeldungen anstrengen oder es bleiben lassen. Sonst bringt das ganze Verfahren ja nichts. Es soll ja eigentlich dazu dienen, dass nach der Prüfung die Meldungen auch entsprechend korrigiert werden...
Beste Grüße
AKW
Genau so sehe ich das auch.
Wir hatten auch massive Probleme mit der Meldekorrektur und mussten dann alles stundenlang über das SV-Meldeportal korrigieren. So bringt uns das Tool Meldekorrektur leider nichts.
Wenn wir Anwender einzelne Prüfer auf die Fehler hinweisen, verläuft das leider im Sande. Der Austausch zwischen der DATEV und der DRV als höhere Ebene hätte hier eine ganz andere Wirkung.
Deshalb auch von mir die Bitte, dass die DATEV hier in Austausch mit der DRV geht und auf die "Missstände" hinweist.