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Beitragsberechnung IfSG Erstattungsantrag Differenzen

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letzte Antwort am 17.06.2023 00:18:39 von ulli_preuss
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metzger
Einsteiger
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Wir beantragen die Erstattung wegen Quarantäne beim LWL in Münster. Der Werte übernehmen wir aus der Datev Beitragsberechnung. Die Erstattung passt aber weder beim Nettoentgelt, noch bei den SV-Beiträgen. Alle Erstattungen sind geringer, als wir beantragen. Um dies nachvollziehen zu können, haben wir uns die Berechnung vom Amt im Detail zuschicken lassen. Lediglich der Bruttolohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch gehabt hätte, stimmt überein. Dann ermittelt das Amt den Prozentsatz der ausgefallenen Tage (30 Tage, davon 5 ausgefallen = 16,67 %). Wir ermitteln jedoch den Ausfall 5 Tage x 8 Std. x Stundenlohn. Somit weichen beide Werte bereits hier voneinander ab. Alle weiteren Werte dann logischerweise auch. Müsste sich Datev nicht an der vorgegebenen Berechnung der Behörde orientieren ? Der Buchungsbeleg für die FiBu weist immer eine Differenz zu ungunsten des Unternehmens aus. Klar kann man froh sein, den Verdienstausfall, wo der Arbeitgeber in Vorleistung geht, erstattet zu bekommen. Die Differenz kann ich dann in die Arbeitgeberaufwendungen zurückbuchen.

Was kann ich machen, um die Differenzen so gering, wie möglich zu halten ?

Lohn_Fee
Beginner
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Ich habe ständig das selbe Problem. 

Die Berechnungsblätter habe ich anfangs auch von der LWL angefordert.

Eines Tages habe ich von der LWL die Information bekommen, wie der Verdienstausfall richtig berechnet wird.

Die Herangehensweise der DATEV sei somit nicht korrekt.

 

1. Die entfallene Arbeitszeit wird in Prozent berechnet und nicht nach Tagen

    X Tage Quarantäne  x 100 = entfallene Arbeitszeit in Prozent

    X Tage im Monat

   Dabei wird der tatsächliche Monat in Betracht gezogen z.B. im Juni 30 Tage, im Juli 31 Tage etc.

2. Die SV-Beiträge werden prozentual vom Brutto-Verdienstausfall berechnet (pauschal 40%)

 

 

Hier die Antwort der LWL:

 

... die Berechnung der Werte erfolgt, nach Prüfung der Plausibilität, wie folgt:

 

Im ersten Schritt wird der Soll-Brutto-Lohn (bezogen auf den ganzen Monat) und der Ist-Brutto-Lohn (bezogen auf die Tage, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat) auf Grundlage der Angaben im Antrag berechnet. Im Weiteren wird der Soll- und Ist-Brutto-Lohn in Soll- und Ist-Netto Lohn umgerechnet. Die Umrechnung von Brutto auf Netto erfolgt anhand der Umrechnungstabelle nach SGB3 EntgV. Die Tabelle differenziert vorrangig zwischen den unterschiedlichen Steuerklassen bzw. einer Einstufung als Geringverdiener. Der Netto-Verdienstausfall ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Soll-Netto-Lohn und dem Ist-Netto-Lohn. Die SV-Beiträge werden prozentual vom Brutto-Verdienstausfall berechnet (pauschal 40 %). Die Summe aus Netto-Verdienstausfall und der Sozialversicherungsbeiträge ergibt den Überweisungsbetrag.

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Gesundheitsbehörden können für die Berechnung der Entschädigungszahlung auch abweichend vom "Datev-Standard" vorgehen. Klären Sie daher vorab mit der zuständigen Behörde, welche Ausfalltage erstattet werden und wie die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgen soll.


Wenn die Gesundheitsbehörde nach der Abrechnung einen abweichenden Betrag erstattet, klären Sie das weitere Vorgehen direkt mit der Behörde. DATEV kann in diesem Fall keine Empfehlung geben.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Flitze0815
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Hallo @Lohn_Fee ,

wie @Gökhan_Aras bereits erwähnte, handhabt das jedes Bundesland anders, teilweise sogar die verschiedenen Gesundheitsämter innerhalb eines Bundesland.

Ich habe z.B. den Fall, dass ich Erstattungen aus zwei verschiedenen Bundesländern bekomme - eines erstattet das Wochenende mit, das andere nur die tatsächlichen Arbeitstage.

Allerdings haben die verschiedenen Gesundheitsämter dort auch einen gewissen Spielraum, da sie die erfassten Daten in einer Matrix erfassen und dort einen gewissen Rahmen vorgegeben bekommen, in den die beantragten Werte passen sollten. Ich kenne es so, dass die von mir beantragten Beträge erstattet werden und nicht die minimal möglichen.

Eine prozentuale Berechnung des Bruttoausfalls ist mir allerdings auch noch nicht untergekommen. Wer sich sowas wieder ausgedacht hat? Irre! Ich tippe auf jemanden, der keine Ahnung von Lohnberechnung hat. 🤔🙄☹️

Nicht immer ist die DATEV schuld 😉

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
Thomas_Kahl
Meister
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Tatsächlich ist es sogar noch Kleinteiliger: es macht sogar teilweise jeder Bearbeiter anders.

MfG
T.Kahl
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TN
Fachmann
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Und wunderbarer Weise kann man nicht widersprechen, nur klagen...

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t_r_
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Das kommt auf's Bundesland an. Wir leben in einem föderalistischen System. 😁

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lohnexperte
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Guten Morgen,

 

im Zusammenhang mit Widerspruchsverfahren (sofern das in einigen Bundesländern noch möglich und man also noch nicht von Anfang an auf den Klageweg angewiesen ist) gegen die unzutreffende Berechnung der Entschädigungszahlung durch die Behörde kann ich leider auch auf Folgendes aufmerksam machen:

 

Zwar ist der Widerspruch möglich, es werden aber im Falle einer abschlägigen Entscheidung für den Widersprechenden Kosten in Höhe von 300 € fällig.

 

Damit erübrigt sich für einen ordentlichen Kaufmann vielfach die Entscheidung, gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen ... Wenn man dann noch die Begründungen zur Ablehnung der Erstattungsanträge nachvollzieht, sieht man sich oft mit fehlendem ode Halbwissen zur Berechnung der Entschädigungszahlung und sogar mit Unterstellungen seitens der Behördenmitarbeiter konfrontiert ... (siehe beigefügter Auszug)

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

 

 

 

t_r_
Allwissender
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Tja, 

 

bei Gericht und auf hoher See...

 

sonst wäre der ordentliche Kaufmann nicht notwendig, da man die EUR 300,00 bei positiven Gerichtsausgang wieder bekäme.

 

Meine Erfahrungen mit Berechnungen zu § 56 IfSG lösen auch nur noch Kopfschütteln aus. Allerdings sind bei uns die Abweichungen noch nie lohnenswert gewesen. Traurig ist halt nur, dass man die dann so annimmt und damit bis zu einem gewissen Grad die Behördenwillkür akzeptiert. 😣

lohnexperte
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Hallo t_r,

 

vielen Dank für die Antwort. Auch mir widerstrebt es zutiefst, aus Kostengründen als "Klügerer" nachzugeben, weil leider die "Dummen" (regieren bzw.) am längeren (Kosten-)Hebel sitzen ...

 

Um das klarzustellen: Als "klüger" erachte ich mich, weil ich von Anfang an die Berechnungen der Entschädigungszahlungen mit LODAS vorgenommen habe und von Brutto-Netto-Abrechnung durch fast 30-jährige Lohnabrechnungspraxis etwas verstehe. Ich weiß also, was ich kann und was die DATEV kann.

 

Wenn ich dann sehe, wie die Bearbeiter der Infektionsschutzbehörden "argumentieren" (müssen), weil sie wahrscheinlich von der Komplexität der Materie - Gehalt, Quarantäne und Kurzarbeit innerhalb eines Kalendermonats - nur einen Bruchteil verstehen und das ihnen zur Verfügung stehende Programm entsprechend ähnlich "unkomplex" gestrickt ist, sehe ich leider schwarz ... Sind diese Entscheider willens und in der Lage, die von uns vorgenommenen korrekten Berechnungen (auch mit Hilfe unsere Erläuterungen) nachzuvollziehen, sofern diese Berechnungen von denen des "Behördenprogramms" abweicht? Aus einem persönlichen Gespräch mit einem Bearbeiter der Infektionsschutzbehörde weiß ich, dass diese Bearbeiter (ohne Rechtfertigung gegenüber ihren Vorgetzten) keinem Antrag stattgeben dürfen, wenn deren Berechnungen um mehr als 5% von der beantragten Erstattung abweicht.

 

Letztens las ich den Satz: "Mit Ignoranz und Inkompetenz volle Pulle nach Wolkenkuckucksheim!" Das trifft es ganz gut 😉

 

Eine Idee habe ich noch: Greift hier ggf. die Amtshaftung, wenn ich (im Klageverfahren) nachweisen kann, dass ein "unkundiger" Bearbeiter meinen umfangreichen Erläuterungen zur exakten Berechnung der Entschädigungszahlungen nicht folgt / folgen kann und ich deshalb gegen eine abschlägige Widerspruchsentscheidung weiter gehen muss?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

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t_r_
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@lohnexperte  schrieb:

 

 

Eine Idee habe ich noch: Greift hier ggf. die Amtshaftung, wenn ich (im Klageverfahren) nachweisen kann, dass ein "unkundiger" Bearbeiter meinen umfangreichen Erläuterungen zur exakten Berechnung der Entschädigungszahlungen nicht folgt / folgen kann und ich deshalb gegen eine abschlägige Widerspruchsentscheidung weiter gehen muss?

 


Ich bin selbst kein Rechtsanwalt, aber aus meinem "Rechtsempfinden" und auch der Tatsache, dass die Kosten eines Einspruchs-/Widerspruchsverfahren erstattet werden müssen, wenn die Behörde dem Einspruch bzw. Wiederspruch stattgibt, sollte das Gleiche auch vor Gericht gelten. Alle Kosten - auch die des vorgerichtlichen Verfahrens - müssen von der unterlegenen Partei getragen werden, also im Idealfall von der Behörde.

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ulli_preuss
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Es war und ist einfach nur uferlos. 

Es gibt bis heute noch nicht einmal bundeseinheitliche Regelungen für den als "unerheblich anzusehenden" Ausfallzeitraum nach § 616 BGB anzusetzen war, was dazu führte, dass hier 3 Tage, dort 5 Tage oder auch nur 2 bzw. keine Tage in die Kürzungen bei den Berechnungen einflossen. 

Und dann diese eigentlich für einen demokratischen, juristisch klar durchdeklinierten Staat vollkommen unverständliche Zusammenstreichung der Rechtsmittel - es ist unfassbar. Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit mehr, sondern nur den (kostenbehafteten, ggf. zeitlich ausufernden Klageweg) - man hat den Rechtsweg des einzelnen Widerspruchs aus vorgeschobenen Gründen des Bürokratieabbaus einfach mal eben so gestrichen.

Diese Pippi-Langstrumpf-Juristerei (= widdewitt, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt) des Staates sieht man an so vielen Stellen - das schafft natürlich kein Vertrauen. 

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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ulli_preuss
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Hast du die Nerven oder Zeit, dich auf all den ganzen Rattenschwanz einzulassen? Wenn es bspw. um 47,13 € geht? Wer bezahlt es ... oder auch nicht?

Es ist wie es immer ist - der Lohnabrechner ist der, welcher sich um den ganzen Shice kümmern muss. Und deshalb dränge ich auch immer darauf, dass sich DATEV als der Abrechner mit den meisten Löhnen pro Monat in diesem Land endlich mal stark macht.

Das hat nämlich einen offensichtlichen Grund:

Die DATEV e. G. muss regelmäßig diverse Zertifizierungen durchlaufen und zwar nicht nur diese wegen des Datenschutzes, sondern einfach dafür, dass sowohl der LSt-PAP als auch die Berechnungen der einzelnen SV-Beiträge korrekt angewendet werden. (Übrigens: Diese Zertifizierungen werden sicherlich nicht umsonst sein und werden, oh Wunder, von den Mitgliedern  bezahlt.)

Wenn nun aber die Berechnungen der DATEV "abgesegnet" wurden, wie kann es dann zu abweichenden Berechnungen kommen? Eigentlich keine - von eventuellen Programmfehlern mal abgesehen.




· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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lohnexperte
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Hallo,

 

das ist auch meine Vermutung: Wegen dieser Krümelbeträge ein Fass aufmachen und wertvolle Zeit von Staatsangestellten binden, ist ja schon fast kriminell!!!

 

Ich habe noch die Idee, im Widerspruchsverfahren auf die Zertifizierung der DATEV-Programme einerseits und die jahrzehntelange Erfahrung des Lohnbuchhalters andererseits hinzuweisen in der Hoffnung, dieses hätte Gewicht. Allerdings müssten dann die Ämter bei abweichenden Ergebnissen zugeben, dass ihre Programme fehlerhaft und deren Mitarbeiter nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, die Komplexität der Sachverhalte erstens zu verstehen und zweitens zu bewältigen.

 

Ein Trauerspiel!

 

Was tun? Weglächeln! 🙂

 

Viele Grüße!

t_r_
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@ulli_preuss  schrieb:

Hast du die Nerven oder Zeit, dich auf all den ganzen Rattenschwanz einzulassen? Wenn es bspw. um 47,13 € geht? Wer bezahlt es ... oder auch nicht?

Nein, hatte ich ja vorher schon (mehr indirekt) geschrieben. Bezahlen würde es, wenn man gewinnt, die Behörde.

 

Nur wenn der Richter schlechte Laune hat wegen solchen M... belässtigt zu werden, kann der Schuss nach hinten losgehen.

 

Ich habe privat einmal wegen noch kleinerer Beträge mich mit dem Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung bis zum Sozialgericht geärgert. Hat fast zwei Jahre gedauert und am Ende fühlte ich mich auch nicht glücklicher, wenn auch im Recht.

 

ulli_preuss
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Es ist dieser ungewisse Ausgang (vor Allem finanziell) einer gerichtlichen Auseinandersetzung, der in vielen Bereichen die Beschwerten schlechter stellt als den eigentlichen Auslöser (Institution, Behörde etc.)  der entsprechenden Entscheidung.

Anders gesagt:
Der Staat nimmt sich den "Bürokratieabbau" zum Anlass, Rechte zu beschränken. Das ist skandalös!

Das ist hochgradig demokratiefeindlich, fällt aber im handelsüblichen Tagesablauf nicht weiter auf. Ist ja auch ein spezielles Wissensfeld, was zugegebenermaßen den Großteil der Bevölkerung nicht "interessiert", weil kein Wissen vorhanden ist. 

Ich war immer loyal gegenüber unserem Staat, aber mittlerweile schwindet in den letzten Jahren mein Vertrauen in diesen immer mehr. 

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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letzte Antwort am 17.06.2023 00:18:39 von ulli_preuss
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