Wir beantragen die Erstattung wegen Quarantäne beim LWL in Münster. Der Werte übernehmen wir aus der Datev Beitragsberechnung. Die Erstattung passt aber weder beim Nettoentgelt, noch bei den SV-Beiträgen. Alle Erstattungen sind geringer, als wir beantragen. Um dies nachvollziehen zu können, haben wir uns die Berechnung vom Amt im Detail zuschicken lassen. Lediglich der Bruttolohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch gehabt hätte, stimmt überein. Dann ermittelt das Amt den Prozentsatz der ausgefallenen Tage (30 Tage, davon 5 ausgefallen = 16,67 %). Wir ermitteln jedoch den Ausfall 5 Tage x 8 Std. x Stundenlohn. Somit weichen beide Werte bereits hier voneinander ab. Alle weiteren Werte dann logischerweise auch. Müsste sich Datev nicht an der vorgegebenen Berechnung der Behörde orientieren ? Der Buchungsbeleg für die FiBu weist immer eine Differenz zu ungunsten des Unternehmens aus. Klar kann man froh sein, den Verdienstausfall, wo der Arbeitgeber in Vorleistung geht, erstattet zu bekommen. Die Differenz kann ich dann in die Arbeitgeberaufwendungen zurückbuchen.
Was kann ich machen, um die Differenzen so gering, wie möglich zu halten ?