Guten Tag,
ich habe einen beherrschenden GmbH Gesellschafter, der die Regelaltersrente erreicht hat und nun anfragt, ob er für 800,00 bei seiner GmbH angestellt werden kann (nicht als Geschäftsführer sondern als Hausmeister) und dann steuerfrei nach den Grundsätzen der Aktivrente abgerechnet werden kann.
Soweit ich weiß, ist ein beherrschenden Gesellschafter immer sozialversicherungsfrei, auch wenn er nicht als Geschäftsführer, sondern als "normaler" Arbeitnehmer abgerechnet wird. Damit ist er doch aus der Aktivrente raus, oder sehe ich das falsch?
Hat er als Hausmeister "die Macht", alle Entscheidungen des Geschäftsführers zu beeinflussen ?
Also ich für mich würde es mir so erklären:
Ein beherrschender GmbH-Gesellschafter gilt sozialversicherungsrechtlich nicht als abhängig beschäftigt, selbst wenn er formal einen Arbeitsvertrag als Hausmeister, Koch, Autowäscher oder Werbefigur der GmbH erhält.
Habe auch ein paar von denen die Frage hätte kommen können 😂
Das sagt die Rentenversicherung dazu:
Gesellschafter einer GmbH ohne GF-Funktion
Sollte der "Hausmeister" somit den eigentlichen Geschäftsführer "zur Rechenschaft ziehen können", wenn er den "Hausmeister" rausschmeist, dann wird es nix mit der SV-Pflicht und damit der Steuerfreiheit als "Aktivrentner". 😁
Statusfeststellung und gut ist, die Rechtsprechung hat ja gerade erst entschieden, dass das mögliche Verhindern einer Entscheidung nicht ausreicht für die SV Freiheit, damit wäre das Thema Hausmeister der seine eigene Kündigung verhindern kann eigentlich geklärt.
Grundsätzlich kann ja ein Mehrheitsgesellschafter nicht nur alles verhindern. Er kann durchaus auch die Arbeit eines Geschäftsführers "gestalten", ob das Sinn macht, lasse ich jetzt mal dahingestellt.
Wenn tatsächlich das Ziel die Sozialversicherungspflicht ist, dann sollte vor einem solchen Statusfeststellungsverfahren alles vernünftig vorbereitet werden und nicht einfach nur, "Ist halt der Hausmeister, was will der schon an Gestaltungsmacht haben?" gegeben sein.
Grds stimme ich zu, es ging mir jedoch um die Aussage weiter oben, wo ein Verhindern ausreicht, was aber zwei Verwaltungsgerichte in 2025 verneint haben. Ein reines Vetorecht genügt nicht, man muss aktiv gestalten können und damit laufen ja aktuell viele 50/50 Gesellschafter Gefahr versicherungspflichtig zu werden.
Den Hausmeister wird man aber so gestaltet bekommen, dass er pflichtig wird, da bin ich mir sehr sicher. Fraglich bleibt nur ob man dies auch wirklich will, denn das er ist dann im Wesentlichen Hausmeister und darf nicht mehr in Entscheidungen der GF einbezogen werden.
Voraussetzung für die Steuerfreistellung ist, dass der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat. Dies wird durch den Verweis auf § 168 Abs. 1 Nr 1 und Nr. 1d und Abs. 3 sowie § 172 Abs. 1 SGB VI erreicht.
Demnach fällt ein freiwillig versicherter und beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer nicht in den Kreis der Begünstigten. Also auch keine Beamten und Mini-Jobber, da keine sv-pflichtige Beschäftigung vorliegt.
Dein Mandant könnte also so viele Anteile verkaufen, dass er zum Minderheiten-GSGF wird und so vom Steuerfreibetrag profitiert,... auch als Hausmeister!
Na klar, wenn der schreibtisch vom neuen GF nicht vom Hausmeister aufgeräumt wird .....
🤣