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Arbeitsbescheinigung über Lodas - Dauer der Betriebszugehörigkeit

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letzte Antwort am 22.03.2024 13:20:41 von Sabrina_Simmerlein
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CLehnen
Beginner
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Wir haben aktuell ein Problem mit der Übermittlung einer Arbeitsbescheinigung an die Arbeitsagentur über LODAS zu dem ich keine Lösung finden konnte:

 

Der Arbeitnehmer hat in LODAS ein Eintrittsdatum hinterlegt, das jedoch (aufgrund Übernahme aus einem anderen Unternehmen durch Betriebsübergang) nicht  mit dem tatsächlichen Eintrittsdatum übereinstimmt.

In der Arbeitsbescheinigung wird aus diesem Grund eine zu geringe Betriebszugehörigkeit ausgewiesen.

Eine Anpassung über das Feld "Abweichendes Ersteintrittsdatum" hat keine Änderung gebracht.

 

Gibt es eine Möglichkeit, die Dauer der Betriebszugehörigkeit manuell anzupassen oder muss man die Arbeitsbescheinigung "falsch" übermitteln?

lohnhilfe
Meister
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Haben Sie das abweichende Datum rückwirkend in der Historie oder nur im aktuellen Monat angehakt?

LG
VM
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CLehnen
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Ja, das Feld "Ersteintrittsdatum" und der Haken bei "Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden" ist im Austrittsmonat  (01/2023 in unserem Fall) ausgefüllt bzw. angehakt. Aus der Beschreibung des Feldes geht aber ja auch schon hervor, dass es nicht für die Arbeitsbescheinigung herangezogen wird.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

ausschlaggebend für die Arbeitsbescheinigung ist ausschließlich das Eintrittsdatum.
Das Ersteintrittsdatum hat hier keine Auswirkung.
Ebenso kann die Bescheinigung nur dann übermittelt werden, wenn der gesamte zu bescheinigende Zeitraum über LODAS abgerechnet und im Rechenzentrum gespeichert ist.
Erstellen Sie in solchen Fällen bitte die Bescheinigung über das SV-Meldeportal.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
Flitze0815
Fortgeschrittener
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Hallo @Alexandra_Friedrich ,

diese Antwort ist nicht wirklich befriedigend. Was ist denn, wenn das Mandat einfach zu einem anderen Steuerberater wechselt? Dann ist das Eintrittsdatum ja auch das Datum, ab wann die Abrechnung im neuen Steuerbüro abgerechnet wird. Auf der Abrechnung kann man dann das Ersteintrittsdatum nutzen. Für die Arbeitsbescheinigung aber nicht. So umgeht man also die Fragen der Mitarbeiter (aber ich bin doch schon viel länger in der Firma), hat aber immer Rückfragen der Arbeitsagentur, weil die eben gern das tatsächliche Eintrittsfirma in die Firma bestätigt haben wollen.

Selbst wenn das Mandat schon 6 Jahre über ein anderes Büro abgerechnet wird und das für die Bescheinigung des Entgelts und der Fehlzeiten ausreichend ist, ist das Beginndatum des Beschäftigunsverhältnisses falsch.

Ich finde, da sollte defintiv nachgebessert werden, so dass man das 'abweichende Eintrittsdatum für die Brutto-/Nettoabrechnung' eben auch für Bescheinigungen nutzen kann.

Beste Grüße

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Flitze,


der Sachverhalt ist uns bereits bekannt.
Wir prüfen aktuell, wie wir das Ersteintrittsdatum für die Betriebszugehörigkeit verwendbar machen können.
Aktuell können wir noch nicht beurteilen, wann und ob hier eine Anpassung erfolgen kann.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, teilen wir diese hier.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.03.2024 13:20:41 von Sabrina_Simmerlein
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