Noch eine technische Frage:
Ist der Zugang für den Mdt. dann ab dem 01.01.2027 für ihn gesperrt?
Dass man ihm dann vielleicht noch mitteilt, dass ein Download nur bis zum 31.12.2026 möglich ist.
Muss man den Vertrag kündigen oder kündigt quasi DATEV?
Dass man ihm dann vielleicht noch mitteilt, dass ein Download nur bis zum 31.12.2026 möglich ist.
Da bin ich auf eine Rückmeldung von Datev gespannt.
Ich hatte den Copilot in einem ähnlichen Sachverhalt gefragt und das kam dabei raus:
Konfidenz: eindeutig (Quellen aus DATEV Hilfe-Center)
Hallo @NinaJ,
ist DATEV Unternehmen online nicht bestellt und läuft DATEV Personal Add-on zum 31.12.2026 aus, verliert der Mandant trotz bisheriger Nutzung von DATEV Personal ab dem 01.01.2027 den Zugriff. In diesem Fall erscheint der Fehler 403 in DATEV Personal.
DATEV Personal selbst bleibt verfügbar - die Nutzung wird nicht beendet - und kann weiterhin von der Kanzlei genutzt werden. Damit auch der Mandant DATEV Personal nutzen kann, muss DATEV Unternehmen online bestellt werden.
Auswertungen Personalwirtschaft online ist Bestandteil von DATEV Unternehmen online.
Wechseln Sie daher von DATEV Personal Add-on zu DATEV Unternehmen online, um weiterhin auf die Lohnauswertungen zugreifen zu können.
Erfolgt der Wechsel nicht vor der Abkündigung, endet der Zugriff des Mandanten am 01.01.2027.
Die Auswertungen können somit nur bis zum 31.12.2026 eingesehen und exportiert werden.
@NinaJ schrieb:Kann jemand z. B. Dropbox empfehlen oder was könnten wir zukünftig nutzen, um die Lohnauswertungen datenschutzkonform und komfortabel abzulegen bzw. bereitzustellen?
Dropbox würde ich nur machen, wenn die Mandantin ohnehin schon den Account hat und euch einen Ordner freigibt. Sonst würde ich da eher eine eigene own/NextCloud aufsetzen oder nach deutschen Anbietern wie kanzlei.land schauen.
Hallo,
versteh ich das richtig, dass wenn der Mandant keinen Zugriff benötigt auch nach der Abkündigung von Add-on wir hier in der Kanzlei ganz normal die Personalakte weiterhin nutzen können und wir auch weiterhin auf alle Dokumente zugriff haben?
Vielen Dank
Das wüsste ich auch gerne.
Ich habe hier eine Liste mit Mandanten, bei denen Add-on im Einsatz ist, weil wir in der Kanzlei die Personalakte dafür nutzen. Alles sehr kleine Lohnmandanten, 1 bis 5 Arbeitnehmer. Bevor ich jetzt die Dokumente aus den Personalakten herunterlade und irgendwo anders speichere, weil ich davon ausgegangen bin, dass die ab 01.01.2027 sonst weg sind, hätte ich das gerne geklärt.
Ich möchte da wirklich sichergehen. Eine kurze Antwort von einem DATEV-Mitarbeiter wäre da gut. Also ist bei den Add-on-Mandanten am 01.01.2027 die Personalakte mit allen Dokumenten für die Kanzlei noch vorhanden? (So habe ich die Aussage in Nachricht 153 von Fr. Loos schon verstanden.)
Bis jetzt bin ich aber davon ausgegangen, dass wir alle Dokumente aus den Personalakten der Add-on-Mandanten umspeichern müssen.
Und was ist dann ab 01.02.2027? Wenn die Umstellung auf die Cloud-Personalakte zwingend notwendig ist? Dazu benötige ich doch dann UON. Das möchte ich aber nicht, da zu teuer für diese kleinen Lohn-Mandate. Was ist dann mit dieser Add-on-Personalakte?
Vielleicht habe ich da auch etwas falsch verstanden. Wäre schön, da eine eindeutige Antwort von einem DATEV-Mitarbeiter zu haben.
Personalakte als Einzellösung wird es meines Wissens nicht geben.
Wenn die Personalakte bisher ausschließlich auf Kanzleiebene aktiviert wurde und der Mandant keine Unterberaternummer hat, dann sollte es möglich sein diese weiterhin zu nutzen. Hierfür benötigen Sie aber auf Kanzleieben auch DUo für diesen Mandanten. DUo für Kanzleizwecke ist soweit ich weiß kostenfrei. Ob dies auch für die Nutzung von Datev Personal im Kanzlei-DUo gilt weiß ich nicht.
Was machen denn die Kleinstmandate mit den E-Rechnungen? Vielleicht findet sich ja hier ein Mehrwert?
Bei mir haben bereits Mandanten zugestimmt auf DUo zu wechseln, von denen ich es gar nicht erwartet habe - nur wegen der Digitalisierungspflicht.
Vielleicht sollte dahingehend einfach mal eine ausführliche Information an die Mandanten erfolgen. Am Ende ist vielleicht doch der ein oder andere bereit zu DUo zu wechseln und dieses ganze Gedankenkarusell erledigt sich von selbst.