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Rechnungsschreibung - Formular e-Rechnung individualisieren

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letzte Antwort am 18.02.2026 14:36:36 von VerenaWied
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O_Handke
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

nachdem mein Problem mit der Bankverbindung schnell gelöst werden konnte habe ich noch eine Frage zur individuelle Bearbeitung des Formulars zur e-Rechnung. Wir möchten folgende Sachverhalte ändern:

 

- Kann das Adressfeld weiter nach unten verschoben werden ohne das sich auch die Kanzleidaten (rechts) verschieben?

- In der Gebührentabelle möchten wir die Angabe des Umsatzsteuersatzes ausblenden, die Umsatzsteuer soll lediglich nach der Rechnungssumme netto ausgewiesen werden

- der zu zahlende Betrag soll doppelt unterstrichen werden

- Der Zeilenabstand zwischen "zu zahlender Betrag" und "Bitte überweisen Sie" soll vergrößert werden

- Grussformel "Mit freundlichen Grüßen" und Zusatz "Diese Rechnung ist ohne Unterschrift gültig" soll eingefügt werden.

 

Sind diese Änderungen möglich (Editor) oder ist das Formular so "starr" wie ich befürchte?

 

Besten Dank.

O_Handke
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

ich hätte zum bereits verfassten Beitrag noch eine ergänzende Frage hinsichtlich Leistungsdatum und Leistungszeitraum. Habe ich es richtig gesehen das man keinen Leistungszeitraum, sondern nur ein Leistungsdatum angeben kann? 

 

Beste Grüße

Oliver Handke

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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Kiermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

 

könnten Sie uns noch mitteilen, welches Eigenorganisation Programm Sie nutzen (compact/classic oder comfort). Dann können wir Ihre Anfrage gezielter beantworten.

 

Vielen Dank!

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Andreas Kiermeier
Service EO comfort
DATEV eG
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O_Handke
Einsteiger
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Sehr gerne, es wird EO classic genutzt.

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

bei der E-Rechnung wird ein standardisiertes Formular bereitgestellt. Die von Ihnen gewünschten Änderungen sind nicht möglich.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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O_Handke
Einsteiger
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Guten Morgen Frau Schulz,

 

das bezieht sich auch auf das Leistungsdatum?

Oder welche Möglichkeiten gibt es hier?

 

Beste Grüße

Oliver Handke

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

meine Antwort bezieht sich auf die im ersten Post genannten Punkte.

 

Das Leistungsdatum können Sie (auch bei der E-Rechnung), wie hier beschrieben: 9264596  erfassen. 

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

mic
Fortgeschrittener
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@Kerstin_SchulzWird beim Leistungsdatum, wenn kein Datum eingegeben wurde, automatisch "Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum" ergänzt?

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O_Handke
Einsteiger
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Perfekt, dann ist das auch geklärt.

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

ja, standardmäßig wird bei der E-Rechnung, wenn kein Leistungsdatum erfasst wurde, das Rechnungsdatum als Leistungsdatum angegeben.

 

Kerstin_Schulz_0-1738318689843.png

 

 

Wer das nicht möchte, kann die automatische Angabe eines Leistungsdatums deaktivieren:  1038217

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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S_U_P_E_R_V_I_S_O_R
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

auch wenn der thread schon älter ist, muss ich mich hier nochmal kurz einklinken.

 

Wir haben gerade das Problem mit der Leistungsdatum.

 

In der Papierrechnung wurde das Leistungsdatum aus einer Variable befüllt.

 

Kann ich das in der E-Rechnung über "Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle" auch wieder abbilden oder

bleibt mir nur der umständliche Weg über die Grundwerte jeder einzelnen Rechnung zu gehen und das Leistungsdatum oder den Leistungszeitraum anzupassen?

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

bei der E-Rechnung wird standardmäßig das Rechnungsdatum als Leistungsdatum angegeben, wenn kein Leistungsdatum erfasst wurde.

 

Die Einstellung finden sie unter: Kanzleidaten | Grundwerte | Registerkarte E-Rechnung -> Fehlendes Leistungsdatum automatisch ergänzen auf E-Rechnungen.

 

Das Leistungsdatum können Sie in den Grundwerten der Rechnung oder auch in Gebühren (Gebührendetails) erfassen. 

Weiterhin aber auch im Fenster "Rechnung Drucken und Verarbeiten", also auch übergreifend für mehrere Rechnungen.

 

Ein Leistungsbeginn, für die Angabe eines Leistungszeitraums, kann nur in den Grundwerten einer Rechnung erfasst werden.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

 

Jan2
Beginner
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Es ist sehr schade, dass sich das Formular für die E-Rechnung nicht individualisieren lässt. Außer dem Logo und weitere Zeilen für Rechnungspflichtangaben kann man wohl nichts ändern. Das Ergebnis ist ernüchternd und sieht nicht wirklich gut aus. Sind dazu Änderungen geplant?   

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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 14 von 15
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@Jan2  schrieb:

Es ist sehr schade, dass sich das Formular für die E-Rechnung nicht individualisieren lässt. Außer dem Logo und weitere Zeilen für Rechnungspflichtangaben kann man wohl nichts ändern. Das Ergebnis ist ernüchternd und sieht nicht wirklich gut aus. Sind dazu Änderungen geplant?   


Durch die Datenvisualisierung einer E-Rechnung sieht in den meisten Fällen doch sowieso keiner mehr das gewünschte Aussehen.

 

Ich lehne mich einmal -nur ein klitzekleines bisschen- aus dem Fenster und wage die Prognose, dass DATEV hieran nichts ändern wird.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
VerenaWied
Meister
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Nachricht 15 von 15
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@m_brunzendorf  schrieb:

@Jan2  schrieb:

Es ist sehr schade, dass sich das Formular für die E-Rechnung nicht individualisieren lässt. Außer dem Logo und weitere Zeilen für Rechnungspflichtangaben kann man wohl nichts ändern. Das Ergebnis ist ernüchternd und sieht nicht wirklich gut aus. Sind dazu Änderungen geplant?   


Durch die Datenvisualisierung einer E-Rechnung sieht in den meisten Fällen doch sowieso keiner mehr das gewünschte Aussehen.

 

Ich lehne mich einmal -nur ein klitzekleines bisschen- aus dem Fenster und wage die Prognose, dass DATEV hieran nichts ändern wird.


Wieso auch? Ich vermute im Ramen des Austauschs von Rechnungen über Plattformen in ein paar Jahren wird ZUGFeRD an Bedeutung verlieren. Die DATEV setzt auf die E-Rechnungsplattform, in DUO gibt es eine unschöne Datenvisualisierung (ich hoffe da kommt noch was. Die Konkurrenz kann eine Rechnung nämlich schön visualisieren), aber ausgelesen wird der Beleg. Überweisung aus dem Beleg erstellen ebenfalls möglich. 

Ganz klarer Kur der DATEV -> E-REchnungsplattform.

 

Und ich möchte noch Mal einen Community-User zitieren: "Ich habe noch nie von jemandem gehört, dass er eine Rechnung lieber bezahlt, weil die so schön aussieht." Die Aussage hat mir den Ärger über das E-Rechnungsformular ziemlich genommen. Wobei mich immer noch nervt, dass die ergänzenden Angaben in einer anderen Schriftgröße sind. Aber das ist wirklich ein ganz persönliches Problem.

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letzte Antwort am 18.02.2026 14:36:36 von VerenaWied
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