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Rechnungsschreibung - Formular e-Rechnung individualisieren

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letzte Antwort am 31.01.2025 11:17:08 von Kerstin_Schulz
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O_Handke
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

nachdem mein Problem mit der Bankverbindung schnell gelöst werden konnte habe ich noch eine Frage zur individuelle Bearbeitung des Formulars zur e-Rechnung. Wir möchten folgende Sachverhalte ändern:

 

- Kann das Adressfeld weiter nach unten verschoben werden ohne das sich auch die Kanzleidaten (rechts) verschieben?

- In der Gebührentabelle möchten wir die Angabe des Umsatzsteuersatzes ausblenden, die Umsatzsteuer soll lediglich nach der Rechnungssumme netto ausgewiesen werden

- der zu zahlende Betrag soll doppelt unterstrichen werden

- Der Zeilenabstand zwischen "zu zahlender Betrag" und "Bitte überweisen Sie" soll vergrößert werden

- Grussformel "Mit freundlichen Grüßen" und Zusatz "Diese Rechnung ist ohne Unterschrift gültig" soll eingefügt werden.

 

Sind diese Änderungen möglich (Editor) oder ist das Formular so "starr" wie ich befürchte?

 

Besten Dank.

O_Handke
Einsteiger
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Nachricht 2 von 10
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Guten Morgen,

 

ich hätte zum bereits verfassten Beitrag noch eine ergänzende Frage hinsichtlich Leistungsdatum und Leistungszeitraum. Habe ich es richtig gesehen das man keinen Leistungszeitraum, sondern nur ein Leistungsdatum angeben kann? 

 

Beste Grüße

Oliver Handke

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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Kiermeier
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

 

könnten Sie uns noch mitteilen, welches Eigenorganisation Programm Sie nutzen (compact/classic oder comfort). Dann können wir Ihre Anfrage gezielter beantworten.

 

Vielen Dank!

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Andreas Kiermeier
Service EO comfort
DATEV eG
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O_Handke
Einsteiger
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Sehr gerne, es wird EO classic genutzt.

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Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

bei der E-Rechnung wird ein standardisiertes Formular bereitgestellt. Die von Ihnen gewünschten Änderungen sind nicht möglich.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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O_Handke
Einsteiger
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Guten Morgen Frau Schulz,

 

das bezieht sich auch auf das Leistungsdatum?

Oder welche Möglichkeiten gibt es hier?

 

Beste Grüße

Oliver Handke

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Kerstin_Schulz
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Hallo,

 

meine Antwort bezieht sich auf die im ersten Post genannten Punkte.

 

Das Leistungsdatum können Sie (auch bei der E-Rechnung), wie hier beschrieben: 9264596  erfassen. 

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

mic
Fortgeschrittener
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@Kerstin_SchulzWird beim Leistungsdatum, wenn kein Datum eingegeben wurde, automatisch "Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum" ergänzt?

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O_Handke
Einsteiger
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Perfekt, dann ist das auch geklärt.

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 10
122 Mal angesehen

Hallo,

 

ja, standardmäßig wird bei der E-Rechnung, wenn kein Leistungsdatum erfasst wurde, das Rechnungsdatum als Leistungsdatum angegeben.

 

Kerstin_Schulz_0-1738318689843.png

 

 

Wer das nicht möchte, kann die automatische Angabe eines Leistungsdatums deaktivieren:  1038217

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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letzte Antwort am 31.01.2025 11:17:08 von Kerstin_Schulz
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