(R) Bei dem Test einer Rechnung in die EU ist die Faktura trotz fehlender UStID des Mandanten möglich! Bitte hier wieder unbedingt eine Fehlermeldung zwischensetzen. Die UStID ist eine PFLICHTANGABE.
Hallo zusammen,
eine Frage in die Runde - tut sich hier etwas? Mir kommt es nicht so vor...
Schön wäre im Übrigen auch, dass wenn man in den Grundwerten von Rechnungsschreibung/Kostenkontrolle sich seine "Musterrechnung" öffnet, diese auch so aussieht wie sie versendet werden würde und nicht laut DATEV-Service mit "Muster IBANS und Mustertexten"... Schon alleine die Beschreibung der Position gehen mit dem Beispieltext über die Angabe der Mehrwertsteuer. Wer traut sich denn da ne Rechnung zu erstellen, wenn man die Rechnung nicht vorher als Muster generieren kann....
Wie macht ihr das? Bzw. wie macht ihr eine Musterrechnung, um zu prüfen, ob die Rechnung zufriedenstellend erstellt wird?
tut sich hier etwas? Mir kommt es nicht so vor...
Damit sind Sie nicht alleine.
Guten Tag @Yvo4 ,
Sie können die E-Rechnung mit Ihren Daten in der Rechnungsdisposition anzeigen lassen. Gehen Sie hierzu auf Rechnung endgültig drucken oder Probe-/Wiederholrechnung drucken. Klicken Sie auf die Schaltfläche Vorschau. Die E-Rechnung wird als Sichtkomponente angezeigt. Lesen Sie hierzu auch. 1018466 Kapitel 4.5.2.
Was sich bei der E-Rechnung noch ändern wird und welche Punkte gleich bleiben, können Sie hier 1036780 nachlesen. Das Dokument wird laufend aktualisiert, sobald Änderungen umgesetzt werden.
Schöne Grüße aus Nürnberg
das ist schon korrekt - dann hätten sich die Programmierer den anderen Vorschauknopf sparen können und in etwas sinnvollerem zum Thema E-Rechnung investieren können.
Gibt es denn Neuigkeiten zu den gewünschten Features der Community?
Hallo Frau Hierteis,
zählt meine Stimme denn auch? Ich bin noch relativ neu hier. Demokratie finde ich klasse!
Vielen Dank & viele, liebe Grüüüße
Hallo,
aktuelle Infos über die Funktionen, einen Ausblick und Anforderungen die nicht umgesetzt werden finden Sie in folgenden Dokumenten:
Eigenorganisation compact/classic - Rechnungsschreibung: 1036780 (aktualisierte Inhalte stehen voraussichtlich nächste Woche zur Verfügung).
Eigenorganisation comfort: 1038333
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Hallo,
ja, jede Stimme zählt, sofern konkrete Punkte genannt werden. Dann können wir diese zuordnen.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Ich bin EO-classic-Nutzerin und wundere mich, dass auch nach neun Monaten der Hinweis auf § 15 StBVV weiterhin im Rechnungstext erscheint. Als Steueranwältin lege ich großen Wert auf eine korrekte und rechtlich einwandfreie Rechnung.
Zudem finde ich es bemerkenswert, dass wir unsere Mandanten von der E-Rechnung überzeugen sollen, während wir selbst in der Umsetzung nicht gerade als Vorbild für professionelles Handling auftreten.
Hallo,
nur bei der USt den Hinweis auf die StBVV auszublenden, ist nicht möglich und auch nicht für eine Umsetzung geplant.
Sie können generell einen Verweis auf die StBVV deaktivieren mit dem "neutralen Layout": 1038213
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Hallo Frau Schulz,
vielen Dank für den Hinweis bzgl. des neutralen Layouts.
Allerdings verstehe ich nicht ganz den Einsatzzweck, da nach § 9 Abs. 2 StBVV ein Verweis auf die gesetzlichen Vorschriften in einer Steuerberaterrechnung gesetzlich vorgeschrieben sind.
Viele Grüße
JostaN
Guten Tag @JostaN ,
das neutrale Layout ist dafür gedacht, Rechnung mit anderer Gesetzesgrundlage zu schreiben wie z .B. BGB oder RVG.
Schöne Grüße aus Nürnberg
Hallo,
wird es die Möglichkeit geben, dass die E-Rechnung (E2E-)verschlüsselt versendet wird? Es gibt Mandanten die darauf großen Wert legen. Warum TLS-Verschlüsselung alleine für E-Mails nicht ratsam ist, sollte bekannt sein.
Mit der digitalen Rechnung ging das. Zur E-Rechnung finde ich diesbezüglich leider nichts.
Was Empfiehlt die DATEV denn um die Einhaltung der DSGVO beim Versand der E-Rechnungen garantieren zu können?
Guten Tag @T_Ahmad,
E-Rechnungen, die mit DATEV-Software erstellt werden, werden per E-Mail über den DATEV-E-Rechnung Service versendet (erkennbar durch die Absender-Information "...versendet durch DATEV eG <e-invoice@datev.de>"). Dabei handelt es sich um den Versandweg per E-Mail. Die E-Mail wird transportverschlüsselt.
Außerdem können E-Rechnungen, die mit DATEV-Software erstellt werden, sicher über ein Netzwerk (z. B. TRAFFIQX) versendet werden.
Die Bundesregierung plant mit Einführung der E-Rechnungspflicht, dass künftig alle steuerbaren und steuerpflichtigen B2B-Umsätze an ein einheitliches, elektronisches System der Finanzverwaltung gemeldet werden. Dieses Meldesystem soll helfen, Umsatzsteuerbetrug im Inland zu bekämpfen. Hierfür sind Plattformen vorgesehen, die als Datendrehscheiben dienen. Damit setzt der Bund die Anforderungen der EU Richtlinien zu ViDA (VAT in the digital ages) um. Weitere Informationen können Sie auch in unserem DATEV magazin vom 05.11.2024 nachlesen: "Elektronische Rechnung und digitales Reporting (ViDA): Rat der EU erzielt allgemeine Ausrichtung" - DATEV magazin
Der Versand von E-Rechnungen via E-Mail ist mit Hinblick auf die Umsetzung der ViDa-Richtlinien ein Übergangskanal. Die Verschlüsselung des E-Mail-Anhangs wird DATEV-seitig daher nicht umgesetzt.
Mit der E-Rechnungsplattform ( 1038006 ) hat DATEV bereits den Grundbaustein geschaffen, um nicht auf Fremdanbieter angewiesen zu sein. Auch andere Provider, die an TRAFFIQX angebunden sind, können hierfür schon genutzt werden: (https://www.traffiqx.net).
DATEV empfiehlt für den Versand den sicheren Weg über das TRAFFIQX-Netzwerk und für den Empfang das E-Rechnungspostfach. Außerdem erfolgt mit der Aktivierung des DATEV E-Rechnungspostfach automatisch die die Anmeldung im TRAFFIQX®- und Peppol-Netzwerk. Die empfangenen E-Rechnungen aus den Netzwerken werden automatisch in DATEV E-Rechnungspostfach im Posteingang bereitstellt. Von dort aus sind auch Weiterverarbeitungen (DATEV Unternehmen online, Download) möglich.