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Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2019

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letzte Antwort am 26.02.2021 13:50:07 von zahlentante
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karlhörterer
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Da haben sich unsere Mails an die Bundestagsabgeordneten wohl doch gelohnt,

Gruß Karl Hörterer

!!! Durchbruch - Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen bis 31.08.2021 angekündigt !!!

Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Der Einsatz für die dringend benötigten Entlastungen hat sich gelohnt, eine angemessene Fristverlängerung für den VZ 2019 wird kommen. Damit löst sich die seit Monaten angespannte Lage in unseren Kanzleien etwas und wir können ein wenig aufatmen. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen, die unserem Aufruf gefolgt sind und sich an ihre Bundestagsabgeordneten gewandt haben.“  

Die finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding (SPD-Fraktion) und Antje Tillmann (CDU/CSU-Fraktion) hatten heute mitgeteilt, dass sich die Koalitionspartner auf eine Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen geeinigt haben. Die Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 wird somit bis zum 31. August 2021 verlängert.

„Die Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der Corona-Krise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatliche Hilfe bei den Corona-geschädigten Unternehmen und Selbständigen ankommt. Dabei sollen sie nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen. Deshalb schlagen die Koalitionsfraktionen vor, im nächsten Steuergesetz die Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 zu verlängern. Diesen Vorschlag haben die Koalitionsfraktionen heute mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Dabei werden wir sicherstellen, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt. Bei den weiteren Beratungen werden wir auch darauf achten, dass eine qualifizierte und kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen bei den steuerberatenden Berufen und in den Finanzämtern sichergestellt ist und sich durch die Fristverlängerung keine Steuererklärungen bei den Finanzämtern anhäufen.“

Zur Pressemitteilung der SPD-Fraktion

Zur Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion

m_vogel
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Juhuu! Ich fühle mich sehr erleichtert!

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Gelöschter Nutzer
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so schön das ist ... aber es ist eine Frechheit, wenn man hier nur von Erstattungsfällen spricht...

 


Die finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding (SPD-Fraktion) und Antje Tillmann (CDU/CSU-Fraktion) hatten heute mitgeteilt, .....Dabei werden wir sicherstellen, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt.

Schließlich ist der Nachzahlungszinssatz von 6% ebenso völlig daneben und hätte längst von dem Gesetzgeber angepasst werden müssen ... und nicht erst, wenn es eine Watschn vom Verfassungsgericht gibt.

deusex
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Dabei werden wir sicherstellen, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt. Bei den weiteren Beratungen werden wir auch darauf achten, dass eine qualifizierte und kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen bei den steuerberatenden Berufen und in den Finanzämtern sichergestellt ist und sich durch die Fristverlängerung keine Steuererklärungen bei den Finanzämtern anhäufen.“

 


Zunächst freue ich mich aufrichtig für Kollegen, wie Frau Vogel, dass ihr "Martyrium" zunächst "pausiert" und damit tatsächlich Kanzleien erreicht werden, die unter der Zusatzlast "Corona" am Zusammenbruch sind.

 

Gleichwohl sollten sie die Situation nutzen und ggf. 2019 und 2020 gleichzeitig zu erstellen und einzureichen.

 

Dies werde ich bspw. der neuen Fristsituation abgewinnen, denn zwei Jahre zu bearbeiten eröffnen auch Gestaltungsspielräume, hat sich bereits intensiv mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt und ist damit gleichwohl effektiver.

Ich werde hierfür meine Mandanten sensibilisieren und wenn die Frage dann eben nach der doppelten Honorarbelastung gestellt aufkommt, wird die 2020er-Rechnung eben um drei Monate verschoben bzw. "Fristverlängerung gewährt".

 

Die nunmehr ausgesprochene großzügige Fristsituation empfinde ich nach wie vor als "Bärendienst". Es sei denn, man bewertet die neue Situation nun richtig und weiß bzw. versucht sie positiv zu nutzen.

 

Um kurz auf o.g. Zitat einzugehen:

 

Wer natürlich 2019er-Fälle aufschiebt oder noch offen hat, die zu hohen Erstattungen führen, sollte tatsächlich sein Auftragsmanagement überprüfen.

 

Es darf ja wohl nicht sein, sich für Corona-Hilfen zu verbiegen, aber das "Sparbuch Finanzamt" mit voraussichtlich hohen Erstattungsansprüchen zu vergessen.

Sich nunmehr über eine Kürzung von Erstattungszinsen zu echauffieren, ist ja wohl in dem Kontext, ein schlechter Scherz; entweder man schließt solche Fälle sofort ab oder holt sich die Erstattung bereits im Vorfeld über einen Anpassungsantrag.

 

Dies ist mitunter auch ein Grund, weshalb bei jedem abgeschlossenen Steuerfall gleich das Folgejahr überschlagen werden muss und entsprechend die Auftragsplanung danach ausgerichtet wird.

Zumeist werden m.E. Mandanten auf Grund gefallener Ergebnisse auch die 2020er-Fälle zügig bearbeitet haben wollen; insbesondere auch bezüglich der Verlustrücktragsmöglichkeiten; §111 EStG ist m.E. auch nur eine verwaltungsintensive, hemdsärmelige Zwischenlösung.

Eine gemeinsame Bearbeitung der Jahre 2019 + 2020 drängt sich förmlich auf und ich denke auch, dass Kollegen, die hier stark hinterherhängen, "aufholen" können.

 

Im zweiten Satz lassen sich auch Vorabanforderungen von Steuererklärungen herausinterpretieren. Insofern drängt sich die zuvor beschriebene Arbeitsweise förmlich auf und die Veranlagungsarbeiten für zwei Jahre "auf einen Satz" werden auf dem Amt sicherlich wohlwollend betrachtet, da sie genau die Absichten des zweiten markierten Sachverhaltes unterstützen. 

Es enstünde eine win-win-Situation für Steuerberatung und Finanzamt.

 

Hierfür muss man natürlich proaktiv auf die Mandanten einwirken, auf Anforderungen nachhaken und "auf den Nerv" gehen, denn ich befürchte, dass vielmals das Problem einfach weitergeschoben wird.

 

Wer hier eben weiterhin einfach "trödelt", "weiterwurschtelt" wie gehabt und nicht proaktiv auf Fertigstellung gerichtet in der Kanzlei vorgeht, der wird spätestens für die Veranlagungen 2020 mit Frist 28.02.2022 "an die Wand fahren".

 

Mandanten kümmert dann Corona, die ganzen Anstrengungen durch die Beantragung von Hilfen und die heutige Situation insgesamt, vielleicht nicht mehr. "Mein Steuerberater kriegt es nicht auf die Reihe", wird es dann wohl heißen.

 

Einen Satz hört man in den letzten Tagen immer wieder: "Eine Krise ist immer auch eine Chance auf einen Neuanfang." 

 

Ich denke, diese Aussage passt hier sehr gut Thema und ich persönlich werde ab sofort die längere Frist nutzen, um aufzuholen und und vollends in die "Februar-Spur" zu kommen.

 

Sollte ich mit meine Ausführungen Kollegen auf die Füße getreten sein, die unverschuldet in eine scheinbar "ausweglose" Situation geraten sind, tut es mir aufrichtig leid. Für die anderen würde ich mich freuen, wenn sie aus der Situation etwas mitgenommen haben.

 

 

 

 

 

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martin65
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

so schön das ist ... aber es ist eine Frechheit, wenn man hier nur von Erstattungsfällen spricht...

 


Die finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding (SPD-Fraktion) und Antje Tillmann (CDU/CSU-Fraktion) hatten heute mitgeteilt, .....Dabei werden wir sicherstellen, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt.

Schließlich ist der Nachzahlungszinssatz von 6% ebenso völlig daneben und hätte längst von dem Gesetzgeber angepasst werden müssen ... und nicht erst, wenn es eine Watschn vom Verfassungsgericht gibt.




Ich mache mir hierbei keine Sorgen, weil,

 

a) "Politikersprech" wegen den Wählern;

b) "Keine ungeRECHTfertigten Zinsvorteile". Solange die Zinsberechnung rechtlich festgelegt ist. Kein Problem;

c) völlige Ahnungslosigkeit unserer Volksvertreter.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

oaausb69
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Das ist die deutsche Beamtenapparat:

 

Auf der Novemberhilfe sitzen und nicht auszahlen, aber mögliche Erstattungszinsen (die in neun Monaten anfallen könnten) verhindern wollen....   Schande.

 

 

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deusex
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@oaausb69  schrieb:

Das ist die deutsche Beamtenapparat:

 

Auf der Novemberhilfe sitzen und nicht auszahlen, aber mögliche Erstattungszinsen (die in neun Monaten anfallen könnten) verhindern wollen....   Schande.

 

 


Nun, bei der ÜII haben wir auch ein paar Probleme mit den Erstattungen, aber die Anträge auf Novemberhilfe wurden per heute ALLE zeitnah vorläufig mit Abschlagsbescheid positiv beschieden und ausbezahlt.

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oaausb69
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Welches Bundesland ist das?

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deusex
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Baden-Württemberg

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bodensee
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Herr Deusex sitzt wie ich in Ba-Wü. 

 

Macht aber keinen Unterschied, ich habe weder für die U'hilfe II noch für die Novemberhilfe Abschlagsbescheide oder andere Bescheide oder gar Geld bei den Mandanten auf dem Konto. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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deusex
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Hallo Herr Eberhardt,

 

das ist wirklich erstaunlich, denn ausnahmslos für jeden Antrag den ich übermittle, erhalten ich ca. 10 Sekunden später die Eingangsbestätigungs-E-Mail und nahezu gleichzeitig ( 2 Sekunden) den Abschlagsbescheid über die Auszahlung von 50% der beantragten Hilfe.

Ich konnte auch den Eingang der Zahlung über Bank online verzeichnen.

 

Ich muss dazu sagen, dass die bisher hierzu gestellten Anträge nicht sonderlich komplex waren.

 

Gib es eine Exportmöglichkeit von DATEV-Rewe ins Portal (ich meinte da mal was gesehen zu haben), die Sie vielleicht nutzen und ich nicht ?

Ich bereite die Anträge lediglich in DATEV vor und fülle den Antrag dann insgesamt im Portal aus.

 

Exemplarisch zu o.g. Aussagen habe ich eben den letzten Antrag geprüft: Antragstellung, Eingangsbestätigung und Abschlagsbescheid am 14.12.2020; Eingang der Zahlung lt. Bank online beim Mandanten am 17.12.2020.

 

So lässt sich durchgängig das Antragsverhalten, bei mir zumindest, beobachten.

 

Für die ÜII steht demgegenüber seit Juli 2020 der Bescheid, die Zahlung sowie die Stellungnahmen zu einer Anfrage und zwei Erinnerungen aus . . .

 

 

 

 

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markusklein
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Das kann ich im Großen und Ganzen so bestätigen.

 

Allerdings habe ich für einen Antrag vom 26.11. weder eine Bestätigungsmail noch sonst ein Lebenszeichen der L-Bank erhalten (Sitz in Ba-Wü).

 

Nach telef. Rückfrage hieß es, ich solle nochmals eine Woche warten, da gewisse Anträge wohl technisch noch "hängen".

Das ist jetzt aber 1,5 Wochen her.

 

Ich werde den Antrag heute nochmals neu stellen und berichte dann was passiert.

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d_z_
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Kann ich so bestätigen - die Anträge vor dem 10.12. sind bisher nicht bearbeitet und kein Geld. Per 10.12 sofort Abschlagsbescheid + Abschlag. Im Kollegenkreis sieht es ähnlich aus.

 

Offensichtlich werden die neueren Anträge automatisiert beschieden und die älteren bleiben liegen. Kann das noch jemand bestätigen. Gibt es irgendwo eine Stelle, an der direkt zum konkreten Antrag nachgefragt werden kann?

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guenther
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Nur mal zur Info:

 

Verlängerung der Steuererklärungsfrist des § 149 Absatz 3 Halbsatz 1 AO für den Veranlagungszeitraum 2019 (bundesfinanzministerium.de)

 

Das BMF verlängert jetzt die Fristen nicht bis 31.08.2021, sondern nur bis 31.03.2021.

 

Bleibt zu hoffen, dass das BMF hier nur etwas zeitlich hängt...

mfg Thomas Günther
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bodensee
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koecke
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Gute Nachricht zum Wochen- und Kulanzende der Offenlegungsfrist Jahresabschlüsse 2019 🙂:

 

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html

koecke
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Im Ministerium wurde wohl meine Nachricht gerade gelesen 😉 und das Datum durch "Osterfeiertage" ersetzt 😅

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zahlentante
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Super, danke für die Info!!

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letzte Antwort am 26.02.2021 13:50:07 von zahlentante
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