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Petition zur Verlängerung der Abgabefristen - da geht doch noch was! Bitte alle teilnehmen

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letzte Antwort am 22.12.2020 13:42:14 von jjunker
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m_vogel
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Nachricht 1 von 59
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Am 12.11.2020 hat der Kollege @martin65 bereits in diesem Thread 
Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererkläru... - DATEV-Community - 183698 (datev-community.de)
darauf hingewiesen, dass eine Onlinepetition gestartet wurde zur Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019.

 

Nach knapp vier Wochen am 07.12.2020 waren es 4.027 von 50.000 benötigten Stimmen.

Mit Stand heute sind es 5.421 Unterstützer, das entspricht gerade mal 11%.

Die Petition läuft nur noch 4 Wochen, was angesichts der anstehenden Feiertage usw. gar nicht mehr so lange ist.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass nur so wenige Steuerberater sich eine umfassendere Fristverlängerung auf den Wunschzettel fürs Christkind geschrieben haben.

Die große Bitte also an alle, die noch nicht unterschrieben haben:

 

Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 verlängern – Servicewüste verhindern! - Online-Petition (openpetition.de) 

 

 

Herzlichen Dank!
Passen Sie alle auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Vogel

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 59
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Wir haben keine Fristenprobleme, daher nehmen wir natürlich auch nicht an einer Petition teil.

Meine Meinung dürfte nicht populär sein und ich erwarte die sofortige Steinigung. Dennoch bin ich der Ansicht, dass Berater die notorisch Fristen nicht einhalten können, dringend an den Strukturen der Kanzlei arbeiten, ggf. Mandate ablehnen, kündigen und nicht Fristverlängerungen beantragen sollten.

Immerhin ist die Abgabefrist per sé schon um 2 Monate verlängert worden + 1 Monat Sonderverlängerung wegen Corona.

 

Wenn es jetzt so dramatisch nicht mit der Fristeinhaltung passt, hat es meiner Meinung nach auch in den Vorjahren nicht gepasst weil die Auslastung schon immer am oberen Ende gefahren wurde. Auch in den kommenden Jahren wird es dann nicht passen, am Ende kommt der kanzleiinterne Systemabsturz inkl. kostenlosem Burnout als Zugabe.

 

martin65
Meister
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Nachricht 3 von 59
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50.000 Steuerberater ist natürlich ein dickes Brett.

 

Vielleich müssen die Mitarbeiter mehr motiviert werden. Da steckt natürlich viel mehr Potential drin.

m_vogel
Einsteiger
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Nachricht 4 von 59
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@martin65 : Das ist eine hervorragende Idee - es können ja nicht nur Steuerberater unterschreiben. Bei uns haben alle 4 Mitarbeiter die Petition unterschrieben - mehr Personen können wir nicht in den Topf werfen 🙂

m_vogel
Einsteiger
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Nachricht 5 von 59
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@Gelöschter Nutzer : von Steinigungen halte ich nichts.
Wer die Fristverlängerung nicht braucht, unterschreibt natürlich nicht - da bin ich ganz bei Ihnen!
Ihre Meinung teile ich in so ziemlich allen Punkten, hilft vielen Büros in der aktuellen Situation aber momentan nicht weiter. Wir können in dieser Zeit nicht einfach alle unbequemen Mandate kündigen und damit im Stich lassen. Wir selbst haben seit geraumer Zeit keine neuen Mandate angenommen, weil wir die Kapazität gar nicht haben. In den umliegenden Kanzleien sieht es nicht anders aus. Von uns gekündigte Mandate würden auf die Schnelle keinen anderen Steuerberater in der näheren Umgebung finden.

Nebenbei - ich komme aus Hessen. Für uns ist es tatsächlich nur ein Monat zusätzliche Fristverlängerung, bei uns galt schon in der Vergangenheit der 28.02. als reguläre Abgabefrist.

Nichtsdestotrotz werden wir uns einige der von Ihnen genannten Punkte zu Herzen nehmen, sie sind uns selbst schon seit einiger Zeit klar.

Trotz allem wäre eine weitergehende Fristverlängerung hilfreich, das Arbeitspensum ist in den letzten Monaten deutlich angestiegen. Und ich persönlich glaube nicht, dass wir auch mit Umstrukturierungen jetzt mit so viel freien Kapazitäten dastehen würden, dass wir das alles einfach gewuppt hätten. Mein Respekt ist Ihnen auf jeden Fall sicher, und das meine ich ganz Ernst!

martin65
Meister
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Nachricht 6 von 59
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Wohl dem, der durch die Corona-Krise ohne zusätzlichen zeitlichen Aufwand durchgekommen ist.

 

Entweder handelt sich um Kanzleien, die sich nicht um Corona-Unterstützung der Mandanten kümmern oder Kanzleien, die in den Vorjahren bereits Ende September die Steuererklärungen fertig hatten.

 

Selbstverständlich mag es notorische steuerberatende Zuspätkommer geben. Dies ist aber oft der Mandantschaft geschuldet. 

 

Und in der Tat, nicht allen gelingt es die KI in der Kanzlei zwei Stufen schneller zu stellen. Ich gehöre dazu. Und obwohl meine internen Abläufe übersichtlich sind, gelingt es mir nicht alle Abgabe-Termine einzuhalten. Ich war zu sehr damit beschäftigt mich um die Nöte und Sorgen meiner Mandanten zu kümmern, Zukunftsprognosen aufzustellen und Anträge zu stellen. Das fällt mir jetzt auf die Füße. 

 

Ich glaube die Mandanten werden es mir trotzdem verzeihen, wenn die Steuererklärungen verspätet kommen. 

 

Wie sagte die Bundeskanzlerin: "Wir schaffen das".

deusex
Experte
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Nachricht 7 von 59
2013 Mal angesehen

Seesport mag dies zwar etwas radikal darlegen, aber insgesamt unrecht hat er dabei nicht.

 

Ich habe in den letzten Jahren auch verstärkt daran gearbeitet und den Mandanten in den Hintern getreten, dass die Sachen im Haus sind.

Dies funktioniert auch immer besser und ich arbeite auch mit den neuen fixen Februar-Fristen als Druckmittel.

 

Insbesondere konnte ich in den letzten Jahren schon sehr gut aufholen und am 28.02.d.J. waren die Meisten erledigt.

Dies lag dann eben auch daran, dass man das ein oder andere Mandat mit den Kapazitäten abglich und wenn es nicht passte, abgelehnt hat; ich kenne Kollegen, die alles nehmen, was nach Honorar riecht. Ob es zu stemmen ist oder nicht, spielt keine Rolle.

 

Wenn jetzt jedoch einige Mandanten erfahren, dass ggf. die Frist um Monate verlängert werden würde, wäre das ganze Mühen umsonst gewesen.

 

Die Mandanten, die trotz (mehrfacher) Aufforderung der Abgabe der Unterlagen nicht oder zu spät nachkamen, ließ ich bisher ins offene Messer laufen. Dem Prinzip bleibe ich treu, denn es muss eben manchmal wehtun, um etwas zu lernen.

 

Seit Jahren beknie ich meine Mandanten zur rechtzeitigen Abgabe und freue mich immer, wenn im September das Finanzamt die Steuerpflichtigen zur Abgabe der Unterlagen beim Steuerberater anschreibt. Ein netter Service des Finanzamtes, für den ich mich auch schon persönlich bedankt habe.

 

Einige richten dann schnell ihre Unterlagen zusammen, weil sie keinen Stress wollen; das Schreiben gelesen haben sie offensichtlich nicht oder nicht verstanden.

 

Bei uns liegt es weniger daran, dass wir zu viele Mandate angenommen haben oder wir technisch oder anderweitig nicht in der Lage wären, die Aufträge fristgerecht zu stemmen. Ich habe keine Lust und lehne es ab, aus Zeitdruck, Steuererklärungen hinzuschlampen, um ggf. im Nachgang Änderungen zu beantragen. Das ist nicht mein Anspruch.

 

In den überwiegenden Fällen liegt das Problem der Verzögerung beim Mandanten. 

 

Wenn ich meine Auftragsliste im Vorjahresvergleich ansehe und welche Mandate fertig sein könnten, da die Unterlagen seit Wochen im Hause sind, ich überdurchschnittliche Arbeitszeiten habe und bei genauer Betrachtung doch sehr viel in "Corona" investiert wurde/wird, empfinde ich eine generelle Fristverlängerung um einen Monat durchaus als hilfreich; ein weiterer als Notreserve wäre sicher nicht schlecht.

 

Das Timing dieser Petition könnte nicht schlechter sein ! Das Pulver wird jetzt verschossen.

 

Ich denke eben auch, dass hier einfach notorische Nachzügler gerne aufs "Corona-Trittbrett" aufspringen, um eine Verlängerung zu erhalten, die weniger corona-bedingt verursacht ist, wie Seesport schon anmerkte.

 

Die Verlängerung gilt doch bis 31.03.2021. Insofern wäre es doch ratsam seine Arbeit zügig und sorgfältig zu erledigen und auch die Mandanten hierfür "strenger sensibilisieren". Wenn dann Ende Februar, Mitte März absehbar ist, dass die Frist nicht gehalten werden, kann, machte eine Eingabe an die BStbK oder eine Petition Sinn; jetzt aber nicht.

 

Selbstverständlich habe ich die Petition unterschrieben, auch wenn sie m.E. keinen Wert hat. Wie soll man den die 50.000 zusammenbekommen; das ist unrealistisch. Für mich persönlich bleibt der mentale Abgabehorizont Ende Februar und dahin möchte ich auch im Wesentlichen kommen.

 

Es ist m.E. keinem Berater geholfen, wenn die Frist bis 30.06.2020 verlängert werden würde, man sich "entspannt" und die die Veranlagungsfalle 2020 mit Abgabe zum 28.02.2021 gnadenlos zuschnappt; dann ist das Gejammer groß.

 

Insbesondere gehe ich davon aus, dass die Frist über den 31.03.2021 verlängert wird; aber eben jetzt noch nicht, um den Schlendrian zu vermeiden.

 

 

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markusklein
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Nachricht 8 von 59
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Tja, dieses "asoziale" Verhalten zieht sich mittlerweile durch die gesamte Gesellschaft.

Von wegen "gemeinsam schaffen wir das".


Hauptsache WIR brauchen keine Fristverlängerung, da wir vielleicht einfach keine Corona-Unterstützung geboten haben oder weil WIR ach so tolle Prozesse in der Kanzlei etabliert haben.

 

Das hilft nur leider den anderen Kanzleien - die seit Mitte März unter Dauerstrom stehen - wenig.

 

Manchmal sind solch arrogante Berufskollegen einfach zum Fremdschämen...

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deusex
Experte
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Nachricht 9 von 59
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Sollten Sie Ihre Aussagen vielleicht nochmals überdenken ?!

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markusklein
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Nachricht 10 von 59
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Auch ich bin der Meinung, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen sollten, die Kanzleiprozesse zu optimieren usw.

Eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen ohne weitere Fristverlängerungen ist absolut wünschenswert.

 

ABER:

 

Es ist unbestritten, dass wir seit März mit jeder Menge Zusatzaufgaben belastet wurden und werden.

Diese sind nicht von jeder Kanzlei mal eben im Vorbeigehen zusätzlich zu erledigen.

 

Lesen Sie doch einfach mal die Kommentarsektion unter der oben verlinkten Petition.

 

Ich finde es einfach herablassend, wenn man jetzt auch noch so tut, als wären diese Kollegen zu blöd Ihre Kanzlei zu führen.

Erzählen Sie das doch mal einer alleinerziehenden Berufskollegin die sich zwischen Kinderbetreuung und Ihrer Arbeit entscheiden darf...

 

Von daher stehe ich zu 100% hinter meinen Aussagen und es gibt da rein gar nicht zu überdenken.

 

 

einmalnoch
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Nachricht 11 von 59
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@deusex  schrieb:

Sollten Sie Ihre Aussagen vielleicht nochmals überdenken ?!


@deusex, eventuell die eigene Aussage überdenken?

 

Es geht nicht darum, mit der eigenen Kanzlei im Zeitplan zu liegen. Es geht um die Kollegen, die durch nicht beeinflussbare Ereignisse keine Reserven mehr die zusätzlichen Aufgaben und die normale Arbeit zu schaffen.

 

Lassen Sie doch nur einmal einen Mitarbeiter langfristig erkranken, nicht immer ist der Mitarbeiter in der Lage im Homeoffice zu arbeiten, nicht umsonst hat der Arzt diesen für arbeitsunfähig erklärt. Das gleiche gilt für unsere Mandanten die durch die Maßnahmen plötzlich andere Prioritäten haben und Unterlagen nicht unbedingt im zugriff haben.

 

Nehmen Sie sich die Zeit zu überlegen wie es mit den Terminen aussieht wenn Sie auch nur für eine Woche voll ausfallen und danach für eine gewisse Zeit nur zur Hälfte voll einsatzfähig sind.

 

Nicht immer laufen die Dinge so, wie man sie gerne hätte - und genau für diese Kollegen wird eine Verlängerung der Fristen (die Offenlegung gehört auch dazu) absolut notwendig.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 12 von 59
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Sie dürfen selbstverständlich Ihre Meinung haben und diese hier auch äußern. Ich bin an anderen Meinungen interessiert, daher bewege ich mich schließlich in diesem Forum.

Meine Meinung ändere ich bei guten Argumenten auch, bin da kein Hardliner.

Es ist dabei allerdings aus meiner Sicht schade, dass Sie Ihre Meinung nur mit Kraftausdrücken und persönlichen Beleidigungen (waren das welche?) kommunizierten können. Ich bin sozial engagiert und unterstütze meine Mandanten mit Rat und Tat in diesen schweren Zeiten, genau wie Sie.

 

Zudem arbeite ich seit Jahren aktiv in diesem Forum mit, sowie an Verbesserung an den DATEV Programmen, davon hat der eine oder andere Kollegen hier sicher auch profitiert (genau wie ich von den anderen, aktiven und konstruktiven Teilnehmern). 

 

Wenn Sie meinen Beitrag genau lesen, habe ich auch nur von denjenigen gesprochen, die auch in der Vergangenheit keine Termine einhalten konnten. Im Umkehrschluss dürfte der aufmerksame Leser schlussfolgern, dass diejenigen die nur durch die Krise Probleme haben gar nicht gemeint waren. Sie sollten sich daher doch gar nicht angesprochen fühlen? 

Woher Sie wissen, dass ich "asozial" bin (meinten Sie mich direkt- wenn nein wen sonst?) weiß ich leider nicht.

 

Dass Sie sich allerdings fremdschämen tut mir für Sie sehr leid.

 

Wenn mal etwas Zeit im neuen Jahr ist, können wir uns gerne auf ein Bierchen treffen und Sie können mich kennenlernen. Ihren ersten Eindruck kann ich dann vielleicht deutlich verbessern.

deusex
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Hallo einmalnoch,

 

auch Sie haben vollkommen recht und es gibt sicherlich in 2020 eine höhere Anzahl dieser Grenzfälle, wo dann eben auch verschiedene Umstände gegen die übliche Frist sprechen. M.E. ist für diese Fälle §109 AO nach wie vor anwendbar.

 

Jetzt gibt es doch bereits "vorschüssig" einen Monat mehr Zeit, um die Mehrarbeiten durch Corona abzufedern oder auch andere Ausfälle zu kompensieren.

 

Anstatt dies zu realisieren und zunächst darauf hin zu arbeiten, wird reflexartig beschwert und gejammert, dass dies zu kurz sei. Ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

 

Wie sollte denn die Frist Ihrer Meinung nach für "diese besonders betroffenen Kollegen" nun gewählt werden und warum sollten alle von dieser Frist profitieren ? Für alle 2019er jetzt bereits verkündet zum 30.06.2020?

 

Das ist wohl ein Scherz und ich kann da nicht mitgehen, sorry.

 

Der übliche Schlendrian anderer Kanzleien, die hier von einer generellen Fristverlängerung nutznießen, bestraft letztlich die Kanzleien, die in den letzten Jahren sich nach "vorne gekämpft" haben.

 

Für mich und meine Mandanten ist eine zeitgerechtere Erstellung vorteilhaft und eine generelle mehrmonatige jetzt verkündete Fristverlängerung würde bspw. meine Mühen der letzten Jahre konterkarieren. Ist das sozial ?

 

Was meinen Sie, wie das Abgabeverhalten für die (noch zahlreichen) ausstehenden Steuerunterlagen ausschaut, wenn die Tagesschau bequem gestreckte Fristen "frohlockt"; also mir graust jetzt schon von dem Gedanken.

 

Wie ich bereits gepostet habe, sollte man sich an die Arbeit machen und man wird sehen, was noch mit Dezemberhilfe und ÜIII auf uns zukommt.

 

Wenn jedoch flächendeckend absehbar wird, dass der 31.03.2021 auf Grund der Zusatzbelastungen einfach nicht machbar ist, wäre der Zeitpunkt angebracht, die Frist nochmals zu strecken.

Aber doch nicht jetzt bereits, weil die üblichen Verdächtigen dann auch zum Ende dieser Frist wieder rumheulen.

 

Ich persönliche finde es bspw. höchst asozial, einen Kollegen als asozial zu bezeichnen, nur weil er vermeidbare Nachlässigkeiten von Kanzleien nicht tragen möchte.

 

Ich sitze derzeit auch noch Sonntags im Büro und schaue, dass ich alles auf die Reihe kriege.

 

Zwei Mitarbeiterinnen meiner kleinen Kanzlei waren auch bereits in Quarantäne und eine andere arbeitet mit mir derzeit über 10 Stunden/Tag. Wir hatten selbst krankheitsbedingte Ausfälle oder bei den Kindern und die Ausfälle waren in den letzten Monaten überdurchschnittlich usw. usf. Die letzten Monate haben auch uns Einiges abverlangt.

 

Ich weiß sehr gut, als Betroffener, der diese Gründe nicht nur hypothetisch anbringt, wie es ausschaut.

 

Zuletzt verrate ich Ihnen noch etwas: Die jetzt am Lautesten jammern, sind genau diejenigen, die am wenigsten betroffen sind und ihre üblichen Verzögerungen mit bequem gestreckten Fristen kompensieren wollen und es geht sehr wohl nur darum, mit seiner eigenen Kanzlei im Zeitplan zu liegen ! IMHO

 

 


@einmalnoch  schrieb:

Nicht immer laufen die Dinge so, wie man sie gerne hätte - und genau für diese Kollegen wird eine Verlängerung der Fristen (die Offenlegung gehört auch dazu) absolut notwendig.


... und genau da kreuzen sich unsere Meinungen wieder. 

 

 

Die hilfreichsten Meinungen sind sowieso die Unbequemen; sie bringen andere Blickwinkel ins Spiel.

 

Ich mache mir damit vielleicht keine Freunde oder man findet es unkollegial. Seis drum.

 

 

p.s.: Weil ICH so asozial bin, hatte ich die Petition dennoch bereits gestern unterzeichnet.

 

 

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markusklein
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 59
1818 Mal angesehen

Hallo werter Kollege,

 

vielen Dank für die Klarstellung Ihres Posts.

 

Ich habe das Wort "asozial" in meinem Post bewusst in Anführungszeichen gesetzt und es war nicht als persönliche Beleidigung gemeint.

Es soll vielmehr ausdrücken, dass in der Corona-Krise alle von "gemeinsam" sprechen, wenn aber das Zusammenstehen dann wirklich wichtig wäre, scheinbar sich jeder selbst der Nächste ist.

 

Es bringt doch niemanden um, diese Petition zu unterschreiben.

Schön wenn man selbst die Fristverlängerung nicht benötigt.

Aber es gibt einfach viele Kanzleien die härter getroffen wurden als andere.

 

Dass es Kanzleien gibt die vor der Krise schon verspätet abgegeben haben mag ja sein.

Aber das steht doch gar nicht zur Diskussion.

 

Es geht um die Kanzleien, die seit einem dreiviertel Jahr am Limit arbeiten. Und damit meine ich nicht nur die Inhaber sondern auch deren Mitarbeiter. 

Und ein Ende ist ja bis jetzt noch gar nicht in Sicht (Umsatzsteuer, Überbrückungshilfe Teil 3, Kurzarbeit usw.)

 

Nehmen Sie mir es daher bitte nicht übel, wenn ich Ihren Post im ersten Moment als Apell "stellt euch nicht so blöd an" verstanden habe.

 

Auf das gemeinsame Bierchen komme ich gerne bei Gelegenheit zurück 😉 

 

 

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 15 von 59
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Tolle Worte, wir sind wieder beieinander! Wenn auch nicht für mich notwendig, werden ich somit gerne für Sie die Petition zeichnen. Viele Grüße und kämpfen Sie sich durch......

jejo
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Vielleicht können Sie @deusex mir bitte helfen, wie ich Ihren letzten Beitrag oben mit diesem Beitrag hier ... 

 

Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererkläru... - DATEV-Community - 183698 (datev-community.de)

 

in Einklang bringen kann?

 

Das driftet meiner bescheidenen Auffassungsgabe nach doch erheblich voneinander ab?

 

Nur ein Zitat aus dem verlinkten Beitrag ...

 

Man redet jetzt bereits über eine geänderte Dezember-Hilfe und und über eine Überbrückungshilfe III, die beide rechtlich neu aufgearbeitet werden müssen und für die ganzen Anstrengungen erhält unsere Berufsstand dann von Vater bzw. "Mutti" Staat einen Monat mehr zur Erstellung der Steuererklärungen. Echt jetzt?

"Danke" trifft es nicht ganz, was mir dabei so einfällt....

 

Finden Sie denn die Bemühungen der BStBK hier ...

 

Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererkläru... - DATEV-Community - 183698 (datev-community.de)

 

und die enttäuschten Reaktionen hier ...

 

Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererkläru... - DATEV-Community - 183698 (datev-community.de)

 

gut oder schlecht, nachvollziehbar oder unverständlich, sozial oder asozial, begrüßenswert oder peinlich?

 

 

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martin65
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Die neueste Nachricht von heute passt ganz gut:

 

Meldung des Steuerberaterverbandes aus Hannover:

 

BfJ: Vor 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019!

 

Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unter­nehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanz­stich­tag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Betei­ligten angemessen berücksichtigt werden.

Der DStV und seine Mitgliedsverbände hatten sich hierfür stark gemacht. Verbandspräsident Christian Böke begrüßt diese Entscheidung: „Wir freuen uns sehr, dass eine zentrale Forderung der Verbände umgesetzt wurde! Dies schafft eine dringend notwendige Entlastung des Berufsstandes.“

 

Quelle: Mitteilung des BfJ v. 15.12.2020 >>

Weitere Informationen: Info des DStV v. 15.12.2020 >>

deusex
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Genau das war auch meine erste reflexartige Reaktion darauf. Kokolores. Korrekt. 

 

Nachdem ich die Angelegenheit überschlafen hatte und mehrere Aspekte, auch die von mir zuvor Angebrachten,  einfließen ließ und zusammenführte, komme ich zwischenzeitlich auf ein anderes Resultat; auf das von mir ausgeführte und ich fand es auch gut und mutig, dass Seesport diesen anderen Blickwinkel ins Spiel brachte.

 

Es ist durchaus sinnvoll, seine Wahrnehmung zu schärfen, viele Aspekte einzuflechten und seine Meinung damit zu untermauern, aber ggf. auch zu ändern. 

 

Extra 6 Monate, wie durch Herrn Schwab gefordert empfinde ich zum heutigen Zeitpunkt als ein ausgewürfelter Zeitraum zur Mitgliederbesänftigung oder Profilierung, der jedoch der Praxis wenig entspricht.

Offensichtlich hat er sich der Tragweite und Folgewirkungen keine Gedanken gemacht und ich empfinde es auch nicht als "Schlag gegen den Berufsstand".

 

Ich fasse gerne nochmals mein Ansinnen zusammen:

 

Ich bin durchaus für Fristverlängerungen, wenn dies notwendig wird, weil die Pandemie ursächlich dafür war, aber nicht, um allgemeine Trödler zu supporten.

Ich möchte gerne weitgehend am 29.02. die meisten Fälle weghaben und mich auf die 2020er konzentrieren, um zeitnahes Zahlenmaterial zu haben und die Kontinuität meiner Auftragsplanung beibehalten.

31.03.2021 werde ich vielleicht auch nicht insgesamt halten können, aber erwarte hier dann tatsächlich noch eine allgemein Verlängerung.

Für mich ist es vollkommen nachvollziehbar, warum zum jetzigen Zeitpunkt eine Abfuhr für diese absurde Forderung erteilt wurde.

Dies setzt uns wieder 15 Jahre zurück, wenn eine Fristverlängerung bis 31.08.2021 (sechs Monate) ausgerufen wird und unsere Anstrengungen auf die Fristspur aufzuholen, war umsonst. 

Ja, ich bin dagegen, dass die bereits Anfang Dezember die Frist mit der Gießkanne über mehrere Monate über Ende Februar 2021 hinaus verlängert werden soll. 

Ich hin auch überzeugt davon, dass der ein oder andere Kollege hier zwischenzeitlich ähnliche Gedanken hat und bin ferner überzeugt, dass die BStbK besser beraten gewesen wäre, wenn sie ihre Forderungen mit einem besseren Timing versehen hätte.
Der Vorgang ist m.E. erfolgreicher, wenn der Abgabetermin konkreter auf dem Radar auftaucht und abschätzbar ist, dass die zusätzlichen Corona-Anforderungen an den Berufsstand, es einfach nicht zulassen, die Fristen zu halten.

 

Eine Fristverlängerung über den 31.03.2021 hinaus ist doch eher wahrscheinlich und für Ausnahmefälle gibt es immer noch den 109er.

 

p.s.: Im Übrigen habe ich nicht mit den Bewertungen begonnen, wie, wer, was empfindet oder was, von wem gehalten oder wie jemand für seine Ansichten benannt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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markusklein
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Nachdem Sie ja in jedem Ihrer Posts zum Thema indirekt auf meine Aussagen Bezug nehmen, melde ich mich jetzt auch nochmals zu Wort.

 

Im Ausgangspost geht es um eine Petition zur Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2019, aufgrund der MEHRBELASTUNG in den Kanzleien aufgrund der CORONA-PANDEMIE.

Nicht mehr und nicht weniger.

 

Ich lese darin nichts von 6-monatiger Fristverlängerung (Zur Info: März bis Juni sind 4 Monate)

 

Es wäre daher schön wenn Sie einfach mal bei den Tatsachen bleiben könnten und sich nicht alles so schön reden wie es in Ihr Weltbild passt.

 

Wenn SIE mit den Fristen klarkommen: herzlichen Glückwunsch!

 

Sie sind ein ganz toller Typ !!!

 

Da können wir restlichen Schnarchnasen direkt noch was lernen...

 

 

  

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jejo
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@markusklein  schrieb:

 

Ich lese darin nichts von 6-monatiger Fristverlängerung (Zur Info: März bis Juni sind 4 Monate)

 


Die 6 Monate kommen von hier ...

 

Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererkläru... - DATEV-Community - 183698 (datev-community.de)

deusex
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Herr Klein, jetzt bilden Sie sich mal bitte nichts ein.

 

Ihr Beitrag war für mich schon nach Ihrer ersten "kollegialen" Bezeichnung erledigt und interessiert mich auch nicht weiter, wenn Sie sich nun auch wieder vertragen haben.

Meine Meinung dazu haben Sie ja, das dürfte reichen.

 

Vielleicht lesen Sie einfach mal den Thread-Verlauf und wenn es Ihnen nicht zu viel Umstände macht, werfen Sie einen Blick darauf, wem ich konkret geantwortet habe und dann erkennen Sie ggf. dann auch, dass ich auf dessen Fragen und gepostete Links Stellung genommen habe.

 

Das hilft Ihrem Verständnis dann sicher weiter. Auf den Rest muss ich wohl nicht eingehen.

 

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boomboom
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wenn es diese Frist geben sollte, dann sollte es am besten nur der Berufsstand wissen.. was etwas schwierig werden wird ;-). Bei zu langer Frist verlagern sich die Probleme nur in die Zukunft...

 

VÖ Bundesanzeiger 28.2.. sehr gut.

Abgabe Erklärungen maximal 30.4.. sehr gut. 

 

Das ist dann eine Kompromisslösung.. irgendwo haben hier ja auch alle mit ihren Meinungen hier recht.

Wie man's nimmt..

 

 

markusklein
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Ich sagte ja bereits dass Sie einen Hang zum Verdrehen der Tatsachen haben.

Ich bin jetzt aber zu faul aus Ihren literarischen Ergüssen die passenden Stellen herauszusuchen.

 

Aber wenn ich gar nicht gemeint war, dann ist für mich ja alles gut.

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stbadelmann
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Es ist nicht verboten aus Solidarität mit anderen Kollegen, die wegen der Zusatzbelastungen mit Corona gebeutelt sind, mit abzustimmen. Im Berufsrecht nennt man das auch Kollegialität. 

Gelöschter Nutzer
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Genau, daher habe ich ja auch ganz kollegial abgestimmt... (nur zur Info, sollten Sie das bei den vielen Threads übersehen haben).   

deusex
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Herrjeh Herr Klein,

 

jejo hat es doch direkt oben nochmals extra für Sie gepostet.

 

Ich: Annahmefiktion eines 30.06.2021 auf was es hinauslaufen "sollte", da darunter Empörung.

Herr Schwab: Verlängerung von sechs Monaten, also von Ende Februar auf Ende August.

 

Wer verdreht hier eigentlich wirklich die Tatsachen ?

 

Ich darf doch sehr bitten ! 

 

Lassen wir das am Besten.

 

edit: Absatz 2 eingefügt.

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boomboom
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letztlich tut man seinen Kollegen und sich damit nicht unbedingt einen Gefallen.

30.6. ist für mich etwas hoch angesetzt..

In NRW ist die Abgabequote per 30.9., im Schnitt, nur leicht gefallen (-2.2% im Vergleich zu 19).

 

Wenn die "Unterlagenschlürer" meinen im Juni zu kommen, weil es irgendwo in der Zeitung stand, obwohl die Saison eigentlich schon gelaufen ist..

deusex
Experte
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dito . . . (nichtsdestotrotz, aber auch bereits erwähnt) 😉

 

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jejo
Aufsteiger
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Nach Ihrem Eingangsstatement ...

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Wir haben keine Fristenprobleme, daher nehmen wir natürlich auch nicht an einer Petition teil.

 


war ja nicht unbedingt mit Ihrer Stimmabgabe zu rechnen 😉

m_vogel
Einsteiger
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WOW - was habe ich denn hier für eine Diskussion losgetreten?

Meine Herren (ich glaube, hier haben fast nur Herren geschrieben?), ich muss gestehen, dass ich in diesem Forum manchmal ziemlich eingeschüchtert bin und deshalb selten schreibe, weil ich nicht so eloquent mit Worten umgehen kann, wie einige von Ihnen.

 

Gerne suche ich - typisch Frau - die Schuld zuerst bei mir.

Deswegen kann ich absolut die Haltung mit allen Facetten "Wozu längere Fristverlängerungen?" verstehen. Ja, da wurde in unserer Mini-Kanzlei in der Vergangenheit ein bisschen etwas schleifen lassen und wir sind noch nicht so weit in der Digitalisierung, wie wir eigentlich sein möchten. Dies ist vielen, vor allem persönlichen Problemen geschuldet (leider mehrere Krebserkrankungen in der Kanzlei) und hat uns mit der Corona-Krise nun eingeholt. Auch ziehen die Mandanten nicht so recht mit. Aber das ist ein anderes Thema.

Gefreut habe ich mich aber dennoch sehr über die andere vertretene Meinung (wenn ich auch mancher Wortwahl nicht zugestimmt hätte), dass die besser aufgestellten/organisierten Kanzleien sich mit den anderen Kanzleien solidarisch stellen können und auch um allgemeine Fristverlängerungen bitten können.
Die Erwähnung der alleinerziehenden Kanzleiinhaberin hat mich besonders gefreut!
Weder bin ich bei uns die Kanzleiinhaberin, bin "nur" die zweite Beraterin in der Kanzlei, noch bin ich alleinerziehend. Doch das Jahr 2020 bringt mich als Mutter eines Grundschulkindes absolut an alle Grenzen und weit darüber hinaus.

Meine Not hatte ich bereits am Anfang der Corona-Pandemie hier zum Ausdruck gebracht:
Steuerberater in Hessen nicht Systemrelevant - DATEV-Community - 156342 (datev-community.de)

Leider habe ich mich hier sehr abgekanzelt gefühlt und deswegen dort auch nicht mehr geschrieben.

Mein Gefühl war: es kann sich kaum einer in die Lage versetzen, wenn man durch Wegbrechen von Schule und Betreuungsmöglichkeiten (auch Oma und Opa sollen nicht mehr einspringen), sich jeden Tag aufreiben muss zwischen Kind und Job. Noch nie war das so schwer wie in 2020 - da man plötzlich in beiden Sektoren einen Fulltime-Job stemmen muss und 150% bringen soll. 
Da reicht dann einfach irgendwann die Kraft nicht mehr.

 

Mittlerweile sind wir in Hessen auf der KRITIS-Liste geführt. Besser spät als nie, ein kleiner Sektor hat sich also etwas entspannt - ich habe Zugang zur Notbetreuung für mein Kind.

Dafür habe ich nun auch 3 Wochen Quarantäne hinter mir, bin selbst an Corona erkrankt und kämpfe noch mit den Nachwirkungen. Unglaubliche Erschöpfung und Konzentrationsschwierigkeiten sind leider die Folge dieser Erkrankung. Vielleicht kann sich der eine oder andere ausmalen, was das in diesen Zeiten für die kleine Kanzlei mit drei Mitarbeitern bedeutet, in der ich arbeite?

Genau aus diesem Grund liegt mir persönlich diese Angelegenheit mit den Fristverlängerungen so am Herzen.

Denn meine Chefin, mein Kollege und ich - wir kippen hier bald mit Herzinfarkt vom Stuhl.
7 Tage Woche mit 12 Arbeitsstunden pro Tag sind Normalität und trotzdem sieht man kein Land. Zusätzliche Arbeitskräfte sind nicht zu bekommen. In befreundeten Kanzleien herrscht auch der Ausnahmezustand. Individuell beantragte Fristverlängerungen für einzelne Mandate werden regelmäßig abgeschmettert.
Und da soll man dann noch hoffnungsvoll in die Zukunft sehen? 

Ich möchte mich für den regen Austausch hier bedanken.
Es gab von allen Seiten viele Denkanstöße, die wir uns zu gegebener Zeit zu Herzen nehmen werden.
Die 50.000 Stimmen werden in der Petition vermutlich nicht zusammenkommen, die halte ich auch für sehr hoch angesetzt vom Initiator.
Nichtsdestotrotz wird vielleicht die Not mancher Steuerberater dadurch sichtbarer und es tut sich etwas:
Das Bundesamt für Justiz hat sich ja zumindest schon mal ein klein wenig bewegt 🙂

Passen Sie alle auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Melanie Vogel

 

 

 

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letzte Antwort am 22.12.2020 13:42:14 von jjunker
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