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Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2019

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letzte Antwort am 26.02.2021 13:50:07 von zahlentante
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boomboom
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"Um diese per Zufallsauswahl gesteuerten Vorabanforderungen zu vermeiden, sieht § 149 Absatz 6 Abgabenordnung die Möglichkeit der Teilnahme an einem Kontingentierungsverfahren vor."

 

Ja, gibt es immer noch.. muss man aber nicht machen.

 

Verglichen mit den Vorjahren ist die Quote allerdings nicht viel schlechter (per 30.9.20).

 

Allerdings war da auch noch nicht ÜH II+III und NH/DH präsent.

 

Ich würde vermuten hier wird noch nachgebessert.. aber nicht wegen der Mehrarbeit bis 30.9.20, sondern wegen dem Schwung der danach kam/kommt und bis das bei der Politik ankommt..

 

 

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martin65
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Eigentlich ist es ein freiwilliges Verfahren. 

 

Damit kann ich nur die "Steuererklärungsanforderungen außer der Reihe" vermeiden. Damit kann ich leben, weil nur sehr wenige vorab angefordert wurden.

 

 

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boomboom
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Interessant ist auch:

seit 2014 hat der Schnitt per 28.2. um glatte 5% nachgegeben.

 

Trotz (oder wegen) Digitalisierung,

trotz VaSt, Steuerkonto...

 

Wegen Corona wird die Dynamik zunehmen und vermutlich nochmal 2-3% "verschlingen", die nicht "mal eben" aufgeholt werden können.

 

 

So driftet dann "Realität" und "Wirklichkeit" so langsam weiter auseinander...

 

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bodensee
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Nun der Hintergrund warum das nachgegeben hat ist aus meiner Sicht sehr einfach. Vergleichen Sie mal Steuererkl. des Jahres 2014 mit denen von heute.  Ein wieviel an mehr müssen wir heute im Erklärungsbereich vorab klären, was früher das Finanzamt tun musste. 

 

Es wird immer mehr aus meiner Sicht in die Richtung Selbstveranlagungssteuer gehen und da wird dann mit der großen Keule Steuerhinterziehung gedroht. 

 

Aber schon heute eine Entwicklung die mit dem Thema Digitalisierung ( Elster und Konsorten) einhergeht, es werden den Stpfl. immer mehr Pflichten aufgebürdet, da dieser diese nicht erledigen kann müssen wir als Stb das für unsere Mandanten tun. Daher wird die Arbeit im Zweifel trotz gleichbleibender Anzahl an Erklärungen immer mehr ( wir müssen uns heute nur die E-bilanzen anschauen, mit Sonderbilanzen und ggf. Ergänzungsbilanzen, das versteht aus meiner Sicht so gut wie kein Geschäftsführer mehr, unterschreibt es aber oder zeichnet es frei).  Die Entwicklung macht mir große Sorgen weil irgendwann unsere Schulterbreite nicht mehr ausreichen wird das alles abzufedern. 

 

Daher wundert es mich eigentlich das 5% nachgegeben haben, heißt um 5% verbessert oder verschlechtert, konnte ich Ihrem Post nicht 100%ig entnehmen, da die Sicht der Finanzverwaltung heißen wird um 5% wurde zum 28.2. mehr abgegeben aus unserer Sicht um 5% weniger abgegeben ?  Und wie hat sich denn die Gesamtzahl der einzureichenden Erklärungen entwickelt weil nur in der Abhängigkeit kann man die 5% wirklich interpretieren. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Gelöschter Nutzer
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Ich habe "nur" fünf Vorabanforderungen bekommen. Alles Mandanten, die nett sind, aber chaotisch. Deswegen waren die Vorjahreserklärungen zu spät, was bei Teilnahme am Kontigentierungsverfahren mit Vorabanforderung sanktioniert wurde. Nur eine Vorabanforderung konnte eingereicht werden; die anderen waren unter den Coronaumständen zu mühsam, bzw. wirklich nicht wichtig (sind in der Regel Erstattungen). Fristverlängerungsanträge um zwei Wochen wurden abgelehnt. Solche erzieherische Massnahmen finde ich in diesen Zeiten wirklich schräg.

boomboom
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Guten Tag Herr Eberhardt,

 

früher lag die Quote bei 89,2% und aktuell bei 84,2%.

Dieses Jahr mit Corona eher bei 82%.

 

"Die Entwicklung macht mir große Sorgen weil irgendwann unsere Schulterbreite nicht mehr ausreichen wird das alles abzufedern."

 

Mir auch..

 

Wieviel "Gesamt" ist leider nicht ersichtlich und es bezieht sich auch nur auf NRW usw.

 

Dennoch kann man da doch trotz einiger Unsicherheitsfaktoren eine gewissen Tendenz ableiten.

 

SoBil usw. sind nun keine große Masse.

Unterstelle ich einfach mal..

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markusklein
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Zum Thema die aktuelle Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer:

https://www.youtube.com/watch?v=BdBs0OgVjbU

dprobst
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Hallo bodensee,

 

Ich habe zu Beginn meiner Selbstständigkeit (1999) eine bestehende Kanzlei übernommen. Im Archiv fand ich noch Akten bis zurück in die 60-er Jahre.

 

Unglaublich: Die USt-VA war gerade mal eine halbe DIN A4-Seite, die Anlage N hatte 2 DIN A4 Seiten

 

Heute dagegen.....

 

Da hilft die leistungsfähigste EDV nichts, wenn man den gewonnen Freiraum gleich wieder durch komplexere Vorschriften und folglich auch umfangreichere Formulare wett macht.

 

Ich erinnere mich an ein Klimagespräch mit dem Finanzamt. Es ging um die neu eingeführte "Pflicht" in der Anlage V Miete und Nebenkosten getrennt zu erfassen. Ein Kollege hatte wie bis dahin üblich beides als einen Betrag in das Feld Mieteinnahmen eingegeben. Zu seiner Überraschung erhielt er einen Bescheid der von der eingereichten Steuererklärung zu Gunsten des Finanzamtes abwich. Die Lösung: Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung waren deutlich höher, als erklärt. Warum, das stand in den Erläuterungen. Es seien keine Einnahmen aus Nebenkostenumlagen erfasst, gleichzeitig aber Werbungskosten erfasst. Da Betriebskosten regelmäßig auf den Mieter umgelegt werden, hat der Finanzbeamte die Summe der Werbungskosten als vereinnahmte Nebenkosten einkommenserhöhend angesetzt. Das ganze natürlich ohne Rücksprache mit dem Steuerberater.

 

Antwort der Amtsleitung: Füllen Sie ihr Formular halt so aus, wie vorgesehen, dann haben wir beide dieses Problem nicht.

 

Immerhin zeigte die Amtsleiterin Verständnis für eine weitere Bemerkung des Kollegen: In den Werbungskosten seien ja auch nicht umlagefähige Positionen enthalten wie z. B. Abschreibungen und Schuldzinsen. Das sah die Amtsleiterin ein und versprach, die Beamten in der Veranlagung anzuweisen in solchen Fällen bei der Zuschätzung die Abschreibungen und Schuldzinsen auszunehmen.

 

Hier sehe ich 3 Probleme, die m. A. für die sinkende Quote wesentlich verantwortlich sind:

 

  1. Immer umfangreichere und komplexere Formulare.
  2. Vielfach kommen mit der elektronischen Übermittlung eine Flut von Rückfragen bis runter zu Kleinstbeträgen oder
  3. Es gibt gar keine Rückfragen, statt dessen kommen Bescheide, die von der eingereichten Erklärung abweichen, obwohl sich viele der durchgeführten Änderungen im Vorfeld im Rahmen eines kleinen Telefonats von selbst erledigt hätten.

 

Das Schlimmste daran ist aber, dass die Verlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen sich b ei Kapitalgesellschaften nicht im geringsten auswirkt, weil die Frist zur Offenlegung (31.12.) nicht verlängert wurde. Wenn Sie aber im Jahresabschluss des Mandanten eine Steuerrückstellung ausweisen wollen, müssen Sie auch die Steuererklärung bearbeiten. Also entweder gründlich arbeiten, dann ist mit dem Jahresabschluss die Steuererklärung auch gleich fertig oder die Werte Daumen mal pi schätzen, dann nehmen Sie die Steuererklärung 2x zur Hand und erhalten evtl. Rückfragen, warum denn die Steuerrückstellung von der eingereichten Erklärung abweicht.

 

Tatsächlich waren die meisten Gesetze zum Abbau von Bürokratie der letzten Jahre bei genauer Betrachtung doch nur Gesetze zur Verlagerung von Bürokratie - weg vom Finanzamt, hin zum Steuerberater und den Mandanten.

 

Da wundert es mich tatsächlich ,dass die Quote noch so hoch ist.

bodensee
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Danke für die Aufklärung.  Wenn ich eine Quote von  > 80% zum 31.12. hätte wäre ich mehr als glücklich. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
bodensee
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Ihren Ausführungen kann ich gerne zustimmen, allerdings muss man sich dann auch Gedanken machen warum die Formular so komplex geworden sind. 

 

Das wiederum liegt an unserem Steuerrecht , die Formulare sind ja sozusagen nur die Quintessenz davon. 

 

Die Komplexität des Steuerrechts wiederum liegt einerseits an unseren immer komplexer werdenden Wirtschaft ( Globalisierung, Konzernstrukturen, unterschiedliche DBA), natürlich auch an unserem eigenen Berufsstand der dann in den Gesetzen Lücken findet , der Rechtsprechung die ( oft zu Recht) die Finanzverwaltung in ihre Grenzen verweist. Die Lehrmeinungen der Professoren kommen dann noch hinzu. 

 

Das Ganze wird dann noch in unser bestehendes Steuerrecht implementiert, weshalb über Kurz oder Lang das Alphabet mit seinen 26 Buchstaben nicht mehr ausreichen wird, bzw. im Umsatzsteuerrecht haben wir ja schon Doppelbuchstaben. 

 

An die Wurzel traut sich aber niemand heran, denn das wäre tatsächlich aus meiner Sicht das einzig Richtig ein neues Steuerrecht mit Gewinnern und Verlierern  ja die wird es geben, weil man garantiert nicht alles berücksichtigen kann. Aber man hätte die Chance die Auswüchse die wir mindestens seit 20 eher 30 Jahren haben einzudämmen und vlt. wieder ein System erschaffen was die meister Bürger wieder verstehen würden. 

Für den Fall das ein neues Steuerrecht wieder solange halten sollte wie das alte ( seit 1948, also immerhin 72 Jahre) wäre enorm viel gewonnen. Aber das ist ein Rufen in den Wald, ein Echo höre ich seit Jahren nicht. Nur Zustimmung auch innerhalb der Finanzverwaltung, den Beamten dort geht es ja nicht besser. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
csuckow
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Systemrelevant? Nicht überall...

 

In Thüringen sind bereits mehrere Versuche der Steuerberaterkammer gescheitert, die Landesregierung dazu zu bewegen, den Berufsstand als systemrelevant einzustufen. Zuletzt wurde vom Thüringer Bildungsministerium darauf verwiesen, man könne sich doch in (von Schulschließungen u.ä.) betroffenen Gegenden an den jeweiligen Landkreis wenden.

 

Nur mal so am Rande.

Schöne Grüße aus Eisenach in Thüringen

Christian Suckow
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martin65
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Ich dachte das wäre bundesweit. 😐

 

Augen auf bei der Standortwahl.

 

 

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Gelöschter Nutzer
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Paul Kirchhoff hat das jahrzehntelang gepredigt ... auch immer mit dem Hinweis darauf, dass eine angebliche Gerechtigkeit beim Ermitteln der Bemessungsgrundlage die pauschalen Unterstellungen zur Leistungsfähigkeit beim Tarif nicht wett machen. Also war sein Ansatz: Ausnahmen weg und Tarif runter ...

was der arrogante Herr Schröder auch durch die süffisante Bezeichnung "der Professor aus Heidelberg" verhindert hat. 

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boomboom
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es gibt so eine Seite mit "Forschung"  der BA f Arbeit:

 

Steuerfachangestellte/r

12 der 12 typischen Tätigkeiten in diesem Beruf könnte derzeit durch den Einsatz digitaler Technologien automatisiert werden. Die Automatisierbarkeit in diesem Beruf ist somit hoch (100 Prozent).

 

Dennoch:

Seit 2012 ist die Zahl der Beschäftigten um 13,6  Prozent gestiegen

(Zuwachs in allen Berufen insgesamt: 12,7 Prozent).  

 

Bilanzbuchhalter/in

8 der 11 typischen Tätigkeiten in diesem Beruf könnte derzeit durch den Einsatz digitaler Technologien automatisiert werden. Die Automatisierbarkeit in diesem Beruf ist somit hoch (73 Prozent). 

 

Steuerberater/in

8 der 11 typischen Tätigkeiten in diesem Beruf könnte derzeit durch den Einsatz digitaler Technologien automatisiert werden. Die Automatisierbarkeit in diesem Beruf ist somit hoch (73 Prozent).

 

Dennoch:

Seit 2012 ist die Zahl der Beschäftigten um 20,8  Prozent gestiegen (Zuwachs in allen Berufen insgesamt: 12,7

Prozent).

Weil aber auch immer mehr in das Angestelltenverhältnis gehen...

 

 

Vielleicht sollte man den Berufen mehr Perspektive geben, anstatt Interessierte mit solchen Webangeboten abzuschrecken. Immerhin scheint die Forschungs-Glaskugel kaputt zu sein..

 

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bodensee
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Ja ich kenne das auch. Auch der allseits beliebte und bekannte Richard David Precht hat sich dazu ausgelassen, wer macht schon gerne Steuererklärungen ?  Dieser ganze Beruf wird durch die Transformation ersatzlos wegfallen. 

 

Leider hat er die Struktur unseres Berufs nicht durchdacht bzw. es schlicht nicht gewußt. Durch automatisiertes Buchen kann und wird vermutlich in den nächsten 10 Jahren Entlastung entstehen, aber wer kontrolliert die Datenbanken, wir und unsere hoffentlich gut ausgebildeten Steuerfachangestellten, weil die Automaten auch die Fehler beliebig oft reproduzieren. 

 

Daher meine Erwartung das Tätigkeitsbild wird sich zwar ändern, aber unseren Berufsstand wird es immer mehr benötigen- ausser einer dramatischen Vereinfachung des kompletten Steuerrechts. Da ich das überhaupt nicht sehe zumal die EU Regelung ja genauso angelegt sind wie dt. Steuerrecht wird alles immer komplizierter und aufwändiger und daher immer Fehleranfälliger und da braucht es uns dringend. Daher um meinen und unseren Job ist mir in keinster Weise Bange. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
martin65
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KI-Steuerberater brauchen keine Fristverlängerung. 

 

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bodensee
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Wie sagen unsere Mandanten: alles auf Knopfdruck und dafür so eine hohe Rechnung 🤣

 

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U.K.Eberhardt
martin65
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Aber internationale Konzerne (und deren kleineren Töchter) schicken ihre Buchhaltung zum großen Teil nach Indien. Die Inder haben eine Fehlerquote von ca. 40%. Die Konzerne nehmen das aber hin, weil die zu zahlenden Strafen geringer sind, als das Einsparpotential. Di KI ist noch teurer als die Inder.

 

Aussage von heute eines Managers: "Die haben jetzt so ein EDV-Programm, da geben die alles ein und dann kommt die Bilanz raus. K..G (WP) hat das bestätigt, dass man so die Bilanz machen kann.

 

Erdbeeren und Rindfleisch in den Fleischwolf schmeißen und unten kommt vegetarische Leberwurst raus.

 

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boomboom
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ne, ich mir auch nicht...

 

"In 10 Jahren" hat schon irgendwer vor 20-30 Jahren vermutet und auch die Meinung der "Forschung" steht schon lange da..  und auch das Projekt "Buchungsautomat" ist gescheitert.

 

So langsam wird es problematisch mit dem Fachkräftemangel..

80% per 31.12. wäre super.. die Zahlen von mir sind per 28.2.

 

 

Achso, wenn man wie ein Computer arbeitet, dann kann man auch die Arbeit direkt an einen Computer geben...

aber es sollte eben so viel Zeit da sein, um nicht wie ein Computer arbeiten zu müssen. Etwas Zeit haben und Kopf an..

 

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bodensee
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Auch da wäre ich glücklich. 

 

Ba-Wü keine Kontigentierung  ich würde mal schätzen 28.2.2020  Fallquote abgegeben 60% so in etwa.😓

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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martin65
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Vor etlichen Jahren hatten wir so einen Fall.

 

Mein Berufskollege ist nach dieser Aussage aufgestanden, hat sich die Bilanz und Steuererklärung geschnappt, diese zerrissen, in den Mülleimer geworfen und den Mandanten zur Tür gebracht. 

 

Fand ich damals als junger Steuerberater schockierend. Würde ich heute aber auch (nicht bei allen Mandanten) machen.

bodensee
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Hatte ich in der Tat auch schon lange nicht mehr, aber wohl zu oft in meinem Stb Leben gehört und zu oft versucht zu erklären was in so einer Bilanz 70-80 Seiten sind ja keine Seltenheit mehr an know how drinsteckt und was alles zu berücksichtigen ist , was in der lfd. Fibu nicht gemacht werden kann. 

 

 

Aber zugegeben theatralische Reaktion , als Zuschauer amüsant. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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dprobst
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Da bin ich voll und ganz bei Ihnen. Das Problem sind nicht die Formulare, sondern der auswuchernde Regelungswahn der Politik sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene.

 

In den 70-ern und 80-ern hat vermutlich kein Mensch daran gedacht einen $ 13b für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft oder einen § 25a oder § 25b UStG braucht.

 

Ich habe mal gelernt, das Gesetz bildet den Rahmen, Rechtsprechung und Richtlinien/Erlasse ergeben in Kombination das Bild, das der Rahmen umgibt. Ich finde man versucht mittlerweile immer mehr Einzelfälle gesetzlich zu regeln. DAs Bild also immer mehr zum Rahmen, aber ohne Inhalt.

 

Nicht die Formulare bestimmen den Inhalt des Gesetzes, sondern das Gesetz bestimmt den Aufbau der Formulare.

 

Aber da die Formulare die Komplexität des Gesetzes widerspiegeln, eignen sie sich sehr gut zur Verdeutlichung der umfangreichen Aktivitäten des Gesetzgebers.

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guenther
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In Sachsen ist ab Montag ja alles geschlossen inkl. Schulen und Kindergärten.

 

Zum Glück sind die steuerberatenden Berufe aufgrund der geringen Arbeitsbelastung explizit nicht wie im Frühjahr in die Liste der systemrelevanten Berufe aufgenommen wurden.

 

Dadurch können die Mitarbeiter dann zu Hause die Kinder betreuen und brauchen sich nicht mit der Beantragung von Zuschüssen o.ä. rumärgern 😉

mfg Thomas Günther
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zahlentante
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Das ist unglaublich! Man weiß gar nicht, was man sagen soll. - Da fällt es schwer, nicht den Humor zu verlieren...

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d_z_
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Die Liste soll erst heute Abend (Freitag Abend!) veröffentlicht werden. Aber es ist schon durchgesickert, dass sie sehr kurz werden soll. Geschlossene Läden und wegbrechende Einnahmen bedeuten per se mehr Arbeit.

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guenther
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dprobst
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Nach der "großzügigen" Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 bis zum 31.03.2021, hat sich nun auch das Bundesamt für Justiz bereit erklärt, bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht vor dem 01.03.2021 kein Ordnungsgeldverfahren einzuleiten:

 

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html

 

Jo, da bin ich sprachlos.

koecke
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Besser als nichts (schon mal 103,50 € gespart 🙂)

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RKlebb
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Das Bundesamt für Justiz hat inzwischen seine Meinung geändert.

 

Bundesamtes für Justiz v. 15.12.2020:

Vor 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019!

 

Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unter­nehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanz­stich­tag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Betei­ligten angemessen berücksichtigt werden.

 

 

 

 

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letzte Antwort am 26.02.2021 13:50:07 von zahlentante
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