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E-Rechnungen

20
letzte Antwort am 20.08.2024 07:35:07 von xyzmic
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RS1
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Guten Abend,

 

ich hoffe Euch allen gehts gut.

Ich bin in unserer Kanzlei als KOB ernannt worden und wollte mich mit dem Thema E-Rechnungen auseinander setzen.

 

Gibt es Möglichkeiten bei der Datev dem Mandanten Elektronische Rechnungen zuzusenden um Porto  und andere Kosten zu sparen. 

 

Zusätzlich kam bei mir die Frage auf ,ob es Möglichkeiten gibt einen  elektronischen Rechnungsvorschlag an den Chef zu schicken, indem er noch Notizen erstellen kann?

 

Ich hoffe das war verständlich

 

Mit besten Grüßen

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 21
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@RS1 schrieb:

Gibt es Möglichkeiten bei der Datev dem Mandanten Elektronische Rechnungen zuzusenden um Porto und andere Kosten zu sparen.


Klar. Jede Menge. Hat der Mandant UO, können Sie Ihre Kanzleirechnung dem Mandanten direkt ins UO stellen und so direkt verbuchen. Hat er kein UO, kann man via EOclassic/comfort Rechnungen via E-Mail versenden.

 

Elektronischer Rechnungsversand - Darstellung der Rechnungstypen

ZUGFeRD-Rechnung / Digitale Rechnung einrichten in Eigenorganisation comfort

 

Der Mandant muss dazu aber das "OK" schriftlich erteilen und eine Rechnung-E-Mail-Adresse mitteilen und dazu kann man gleich das Thema E-Mail Archivierung auf #1 ansprechen, die er dann zwingend braucht.

 

Bei Neumandanten kann man sich das "OK" via AGBs einholen. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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dprobst
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Nachricht 3 von 21
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Die Einstellungen finden Sie in den Stammdaten des Mandanten:

 

dprobst_0-1607370662623.png

 

nadimb
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Das hängt dann aber offenbar von der DATEV-Version ab.

 

In EOcomfort heißt der Punkt dort "Fakturierung" und die Anzeige "rechts" sieht ebenfalls anders aus:

 

nadimb_1-1607373352037.png

 

 

nadimb_0-1607373330566.png

 

An den Themenstarter: unbedingt beachten, dass man sich ohne Mandantenzustimmung zumindest im Graubereich bewegt. Wir haben vor ca. 2-3 Jahren mit den damals noch existierenden Weihnachtsrundschreiben (mittlerweile glücklicherweise nur noch digital) ein Dokument "Schriftform- und Unterschriftsverzicht" an die Mandanten rausgeschickt, um Mitteilung aktueller Mail-Adresse gebeten und nach Retoure in den Stammdaten eingepflegt.

 

Außerdem noch zur Technik: falls EO comfort im Einsatz, dann muss das zusätzlich in den Aufträgen unter "Rechnungseinstellungen" hinterlegt werden ;-).

 

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

dprobst
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Ups, Sorry, das hatte ich total vergessen. Es gibt ja EO compact, EO classic und EO comfort.

 

Da können die Menus tatsächlich unterschiedlich aussehen. Wir arbeiten mit EO classic.

 

Das Thema Unterschrift kann ich nur bestätigen. Wir haben uns bereits 2018 von allen Bestandsmandanten schriftlich bestätigen lassen, dass einverstanden sind, die Rechnung ohne Unterschrift und elektronisch zu erhalten. Tatsächlich weigert sich eine Mandantin bis heute auf die Unterschrift zu verzichten. Aber auch bei Neumandanten muss de Unterschriftsverzicht natürlich wirksam vereinbart werden (z. B. AAB).

JErnst
Beginner
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Die verlinkten Hilfedokumente und Ihre Aussagen sind wirklich hilfreich. 

 

Frage hierzu, ich habe bisher viel recherchiert, jedoch keine eindeutige Aussage bzgl. der Unterschrift gefunden. Wie ist das geregelt? Muss der Steuerberater zwingend die Rechnung digital unterschreiben und wenn ja wie funktioniert das bei ZUG-FeRD-Rechnungen oder E-Rechnungen? 

In meiner alten Kanzlei wurden die Rechnung gar nicht unterzeichnet, sondern nur die Mails einmal durchgesehen. 

 

Wir lassen uns das z.B. teilweise von den Mandanten mit den Steuerberatungsverträgen gegenzeichnen, dass wir digitale Rechnungen zusenden. Jedoch ist es so, dass die Rechnungen in Papierform unterzeichnet, dann eingescannt und per Mail an den Mandanten versendet werden. Ist dies dann so Rechtens? Es ist ja dann nicht das Original der Rechnung. 

 

Viele Grüße vorab

J. Ernst 

KarstenWPSTB
Beginner
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StBVV § 9 Berechnung

(1) Der Steuerberater kann die Vergütung nur auf Grund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Die Berechnung ist von dem Steuerberater zu unterzeichnen oder vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers in Textform zu erstellen. Die Zustimmung muss nicht für jede Berechnung einzeln erteilt werden. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig.
 
und 

BGB § 126a Elektronische Form

(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
 
 
Hieraus ergibt sich, dass eine Bildkopie keine Unterschrift ist, da es an q.e.S. fehlt. Die Akzeptanz der Rechnung ergibt sich also entweder durch Zustimmung zur Textform gem. §9 StBVV  oder erst durch konkludentes Handeln (Zahlung).
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wwinkelhausen
Meister
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Für die E-Rechnungen muss die StBVV noch überarbeitet werden, damit man sich nicht mehr von jedem Mandanten den Verzicht auf die Unterschrift bestätigen lassen muss. Die Kammern stehen dazu schon in Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien. Lt. einem StB-Verband ist da aber wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit zu rechnen. Also entweder überall bestätigen lassen, dass auf die Unterschrift verzichtet wird, oder bis 27/28 warten und hoffen, dass bis dahin etwas passiert. Oder ins Risiko gehen, schließlich kann man eine unterschriebene Rechnung auch noch im Gerichtsverfahren nachreichen.

Dinosaurier
dprobst
Fortgeschrittener
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Ich unterschreibe die Rechnungen schon seit Jahren nicht mehr. Einerseits haben wir in die Honorarvereinbarung die Zustimmung integriert, andererseits sidn wir auch bei Altmandanten dazu übergegangen,  die Rechnungen nicht mehr zu unterschreiben.

 

ES gilt ohnehin, dass die Zustimmung des Mandanten zum Verzicht auf die Unterschrift nicht ausdrücklich erteilt werden muss, sondern auch dann als erteilt gilt, wenn er die Rechnung bezahlt.

 

Wir hatten nicht eine einzige Reklamation wegen der fehlenden Unterschrift.

tu_heggi
Fachmann
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Das dürfte jedoch keinen Einfluss auf den VoSt Abzug haben, da die Rechnung ja die Angaben nach § 14 UStG enthält, oder?

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dprobst
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Rechnung erstellen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und dann per Mail verschicken?

 

Da stellt sich die Frage was mehr kostet: Die Leistung erbringen oder die Rechnung schreiben.

 

Wenn der Mandant die Rechnung bezahlt, gilt die Zustimmung als erteilt. Wenn er meckert und eine unterschriebene Rechnung fordert, bekommt er halt eine Papierrechnung mit Unterschrift, aber gleichzeitig die Vereinbarung, dass er künftig mit digitaler Rechnung/eRechnung ohne Unterschrift einverstanden ist. 

 

Ganz abgesehen davon ist den meisten Mandanten doch gar nicht bewusst, dass die StB-Rechnung grundsätzlich unterschrieben sein muss. 

Gelöschter Nutzer
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@wwinkelhausen  schrieb:

... Die Kammern stehen dazu schon in Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien. Lt. einem StB-Verband ist da aber wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit zu rechnen. ...


Die Kammern sind leider total schlafmützig (freundlich gesagt). In den Mittlungen der Kölner StB-Kammer hat die Kammer eine Bild der Kammerversammlung in einem der feinsten Hotels Köln veröffentlicht: In einem großen Saal mit Kronleuchtern ein Foto mit geschätzt maximal 1/3 besetzter Plätze und Lobhuddeleien des Präsidenten der StB Kammer.
Stattdessen sollte der Präsident sich lieber auf der Straße festkleben und die Beamten dazu nötigen, das Unterschriftserfordernis sofort aufzuheben. Was für ein Denken herrscht denn dort (Kammer und Ministerium) wenn man einerseits die Digitalisierung fordert und andererseits die Unterschrift unter einer Rechnung nicht sofort abschaffen kann (und das vor dem Hintergrund, dass am 1.1.25 die E-Rechnung kommen soll und "sofort" auch sehr freundlich beschrieben ist, nachdem die Diskussion darüber schon lange läuft).

metalposaunist
Unerreicht
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Das hast Du aber schön beschrieben @Gelöschter Nutzer 🤗. Veränderung tut weh. Veränderung wollen viele; verändern möchten sich nur wenige. Veränderung dauert sehr lange in Deutschland. Gib' denen noch ein bisschen Zeit. Es gibt ja auch noch 15, 16 einzelne Kammern je Land und alle sind sie gleichberechtigt und wollen alle was zum Thema Digitalisierung sagen und da dort nicht nur junge Hüpfer sitzen, die nicht bald das Amt niederlegen, verändert man sich schon 3x nicht auf seinen letzten Metern. Da treffen viele Faktoren zusammen, die Deutschland sehr lähmen. Und selbst wenn 4 von viele gute Ideen haben, herrscht Demokratie und diese werden im Zweifel einfach von "das bleibt so" überstimmt. Schwierig. 

 

Aber das Bild habe ich auch bei LinkedIn von einigen Kammern. Auf kritische Kommentare wird 0️⃣ reagiert und eher ignoriert. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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agmü
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@wwinkelhausen  schrieb:

... Die Kammern stehen dazu schon in Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien. Lt. einem StB-Verband ist da aber wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit zu rechnen. ...


Die Kammern sind leider total schlafmützig (freundlich gesagt). In den Mittlungen der Kölner StB-Kammer hat die Kammer eine Bild der Kammerversammlung in einem der feinsten Hotels Köln veröffentlicht: In einem großen Saal mit Kronleuchtern ein Foto mit geschätzt maximal 1/3 besetzter Plätze und Lobhuddeleien des Präsidenten der StB Kammer.
Stattdessen sollte der Präsident sich lieber auf der Straße festkleben und die Beamten dazu nötigen, das Unterschriftserfordernis sofort aufzuheben. Was für ein Denken herrscht denn dort (Kammer und Ministerium) wenn man einerseits die Digitalisierung fordert und andererseits die Unterschrift unter einer Rechnung nicht sofort abschaffen kann (und das vor dem Hintergrund, dass am 1.1.25 die E-Rechnung kommen soll und "sofort" auch sehr freundlich beschrieben ist, nachdem die Diskussion darüber schon lange läuft).


Sorry, das Bashing kann ich nur bedingt nachvollziehen. 

 

Für den Berufstand der Anwälte gab es bisher noch nicht einmal die Möglichkeit der Freizeichnung durch den Mandanten. 

 

Dennoch sind Anwälte seit 27.11.2020 gesetzlich verpflichtet, bei Beauftragung durch dei öffentliche Hand in bestimmten Mandaten "zwingend" Rechnungen im XRechnungs-Format zu erstellen.  Ein Format welches keine Unterschrift kennt.

Die zugehörige Verordung stammt aus dem Jahr 2017.  Mit dem gestern (16.07.2024) veröffentlichten "Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz" dürfen Anwälte seit heute (17.07.2024) Rechnungen auch in Textform versenden.  Immerhin 7 Jahre nach Erlass einer Rechtsverordnung die seit 4 Jahren zwingend die Rechnungsstellung ohne Unterschrift vorsieht und uns sehenden Auges bisher zu einem Gesetzesverstoß verpflichtet hat.  

 

Die Möglichkeit seit 2020 sich von der Notwendigkeit der Unterschrift freistellen zu lassen ist daher eine erhebliche Besserstellung gewesen, die unsere Berufsvertretung noch nichteinmal im Ansatz erreicht hat.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
Gelöschter Nutzer
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Ich habe den Eindruck, dass es manche SteuerberaterInnen gibt, die die Unterzeichnung ihrer Rechnung als Marketingmittel einsetzen, auf das sie nicht verzichten wollen. Neben dem schicken Layout des Briefbogens macht die schwungvolle Unterschrift mit Füller einen zusätzlichen Eindruck.

Das ist bei Rechtsanwälten sicher ähnlich (deswegen gibt es in Deutschland auch nur für diese beiden Berufsgruppen einen Unterschriftszwang bei Rechnungen). Ich vermute nicht, dass das irgendeine Absicht des Gesetzgebers ist, sondern nur auf Wunsch der Berufsgruppen so ist. Denn warum sollen Rechnungen der Ärzte, Architekten, Bauunternehmen, Bayer oder Siemens  .. sonst weniger Unterschrift nötig haben?

Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Müller,

und haben Sie denn eine Idee, warum der Gesetzgeber in ganz Deutschland eine persönliche Unterschrift unter den Rechnungen nur bei Rechtsanwälten und Steuerberatern fordert? Könnte das nicht eventuell doch auf entsprechende Lobbyarbeit einzelner BerufskollegInnen zurückzuführen sein, die das beibehalten wollen?

metalposaunist
Unerreicht
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@Gelöschter Nutzer schrieb:

warum der Gesetzgeber in ganz Deutschland eine persönliche Unterschrift unter den Rechnungen nur bei Rechtsanwälten und Steuerberatern fordert?


Weil das in Deutschland ganz besondere Menschen sind. Ich hatte hier auch schon mal scherzhaft drauf hingewiesen, dass ITler und Menschen, die sich allg. um die EDV im Lande kümmern noch sehr viel mehr Bedeutung haben, damit überhaupt alle arbeitsfähig sind (weil ohne Strom, EDV und Co. nichts mehr geht) und wir ITler dann auch diese manuelle, händische Unterschrift brauchen könnten 😏

 

Nicht fragen. Ist halt' so'n deutsches Ding. Aber @agmü kann's auch seriös erklären. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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agmü
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Die Begründung der Änderung im Rechtsanwaltsvergütunggesetz lautet (BR-DRs 126/24, S. 75):

 

Der Regelungsvorschlag trägt dem Wunsch der anwaltlichen Praxis Rechnung, die elektronische Übermittlung von Vergütungsberechnungen zu erleichtern. Derzeit erfordert dies den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur, was vielfach als nicht praxistauglich angesehen wird. Daher soll für die Berechnung künftig die Textform genügen.
Die zivil-, straf- und standesrechtliche Verantwortung von Rechtsanwälten für die Richtigkeit der Vergütungsberechnung bleibt von der vorgeschlagenen Änderung unberührt. Dies kommt in der Formulierung zum Ausdruck, dass (nur) der Rechtsanwalt die Vergütung fordern kann und er die Mitteilung der Berechnung an den Auftraggeber veranlassen muss, sofern er sie nicht selbst vornimmt. Einer eigenhändigen Unterschrift des  Rechtsanwalts unter die Berechnung soll es jedoch zur Dokumentation der Verantwortungsübernahme nicht mehr bedürfen.
Im Übrigen soll § 10 Absatz 1 Satz 1 RVG sprachlich dahin gehend modernisiert werden, dass das Wort „einfordern“ durch das Wort „fordern“ ersetzt wird. Eine Änderung der Rechtslage soll damit nicht verbunden sein.

Zusammenfassend lässt sich die Notwendigkeit der Unterschrift unter der Rechnung nur mit strafrechtlichen Gründen erklären.  Nach § 352 StGB machen sich Amtsträger, Rechtsanwälte und sonstige Rechtsbeistände (häufig Steuerberater) strafbar, wenn sie Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu ihrem Vorteil  erheben, von denen sie wissen, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet.

 

Mit der Unterschrift unter die Rechnung konnte sich ein Anwalt in diesem Konstellationen nicht mit dem Argument "war mir nicht bewußt" verteidigen.

 

Der erste Absatz der amtlichen Begründung wiederlegt die These, dass Lobbisten die Beibehaltung versuchen würden.

 

 

Das die StBVV noch nicht angepasst wurde, hat nach meiner Einschätzung weniger etwas mit einem Vergessen oder einer - fehlenden - Lobbyarbeit zu tun, als vielmehr dem fehlen eines "geeigneten" Gesetzesentwurfes.  Ich würde mich nicht wundern, wenn das nächste Jahressteuergesetz einen entsprechenden Artikel beinhaltet.

 

 

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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agmü
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@metalposaunist  schrieb:

...


Weil das in Deutschland ganz besondere Menschen sind. ...


Die Vermutung ist gar nicht so abwegig.  Nach § 1 BRAO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) ist der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.  Dieser steht daher auf ähnlicher Stufe wie ein Richter oder Staatsanwalt.

 

Das der Berufstand der Steuerberater in diesen Dunstkreis geraten ist liegt daran, dass viele - ältere - Steuerberater auch Rechtsbeistände sind und damit in die Nähe der Anwälte geraten sind.

 

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
hapet
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@agmü  schrieb:

 

Die Vermutung ist gar nicht so abwegig.  Nach § 1 BRAO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) ist der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.  Dieser steht daher auf ähnlicher Stufe wie ein Richter oder Staatsanwalt.

 

Das der Berufstand der Steuerberater in diesen Dunstkreis geraten ist liegt daran, dass viele - ältere - Steuerberater auch Rechtsbeistände sind und damit in die Nähe der Anwälte geraten sind.

 

Die BStBK behauptet, dass die Aufwertung des StB zum Organ der (Steuer-)Rechtspflege auf ihre jahrelange (Lobby-*)Arbeit zurückzuführen ist. Wenn man sich anschaut, unter welcher Beteiligung (z.B. in den BT-Ausschüssen) Gesetzesentwürfe entstehen, scheint der Lobbygedanke von @Gelöschter Nutzer nicht weit hergeholt zu sein.

 

*eigene interpretierende Ergänzung  


 

xyzmic
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letzte Antwort am 20.08.2024 07:35:07 von xyzmic
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