Die verlinkten Hilfedokumente und Ihre Aussagen sind wirklich hilfreich. Frage hierzu, ich habe bisher viel recherchiert, jedoch keine eindeutige Aussage bzgl. der Unterschrift gefunden. Wie ist das geregelt? Muss der Steuerberater zwingend die Rechnung digital unterschreiben und wenn ja wie funktioniert das bei ZUG-FeRD-Rechnungen oder E-Rechnungen? In meiner alten Kanzlei wurden die Rechnung gar nicht unterzeichnet, sondern nur die Mails einmal durchgesehen. Wir lassen uns das z.B. teilweise von den Mandanten mit den Steuerberatungsverträgen gegenzeichnen, dass wir digitale Rechnungen zusenden. Jedoch ist es so, dass die Rechnungen in Papierform unterzeichnet, dann eingescannt und per Mail an den Mandanten versendet werden. Ist dies dann so Rechtens? Es ist ja dann nicht das Original der Rechnung. Viele Grüße vorab J. Ernst
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