Hallo liebe Forumsteilnehmer,
laut Datev-Dok.Nr: 1080680 "Informationen zu den Zustellwegen der elektronischen DATEV-Rechnung"
sollte es möglich sein, sich die (zukünftige) E-Rechnung der Datev via unverschlüsselter Mail zukommen zu lassen.
Die Einstellung dafür soll in "DATEV Rechnungsdaten online" vorzunehmen sein. Dort finde ich aber nur den Hinweis, daß ich lediglich über eine neue Rechnung benachrichtigt werden könne. Was ja wohl ein ziemlicher Unterschied zur Zustellung per Mail ist.
Übersehe ich da etwas? Gibt es eine andere Möglichkeit, die ich nicht kenne?
Vielen Dank und beste Grüße
Thomas Pfeuffer
Durch @Dirk_Jendritzki in den Bereich Logistik und Auslieferung verschoben.
Sie müssen für die Nutzung/Anwendung das Zugriffsrecht haben. Sprechen Sie evtl. mit Ihrem Admin/Steuerberater.
Die Zugriffsrechte habe ich.
War zumindest in der Vergangenheit kein Problem, aber haben es irgendwann auf Bereitstellung nach UO angepasst.
Aber stimmt, wenn man es jetzt anpasst, dann ist es wohl "nur" noch ein Portal-Abruf mit Benachrichtigungsmail.
sollte es möglich sein, sich die (zukünftige) E-Rechnung der Datev via unverschlüsselter Mail zukommen zu lassen.
...aber nicht für Mitglieder, das wäre ja zu schön:
Schöne Grüße
G.
Schade.
Hilfreich wäre es auch, wenn die Datev dann ihre Dokumente in der Datenbank aktualisieren würde ...
Hallo @thp ,
vielen Dank für Ihr Interesse an der elektronischen DATEV-Rechnung. Bis Ende November war, wie von Ihnen beschrieben und in den Hilfedokumenten angegeben, der Rechnungsversand nur unverschlüsselt an Nichtmitglieder möglich. Mitgliedern ist es daher in Rechnungsdaten online nicht möglich auf den unverschlüsselten Versand umzustellen.
Seit kurzem ist der verschlüsselte E-Mail-Versand für Mitglieder wieder möglich. Die Umstellung ist in Rechnungsdaten online nicht möglich. Sie können uns jedoch per Servicekontakt einen Auftrag zur Umstellung erteilen und geben Ihre gewünschte E-Mail-Adresse an. Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail-Adresse auf einer aktiven SmartCard vorhanden sein muss, da diese zur Entschlüsselung benötigt wird.
Viele Grüße
Andreas Löhr
Vielen Dank für die Info. Servicekontakt ist erstellt, hoffentlich klappt es ...
21.12.2024
08:16
zuletzt bearbeitet am
08.01.2025
13:17
von
Cornelia_Büsing
Hallo Herr Löhr,
so einfach scheint es nicht zu sein. Die lapidare und unbrauchbare Antwort des Servicekontakts:
die Lösung zu Ihrer Anfrage finden Sie hier:
https://www.datev.de/hilfe/1007273
https://www.datev.de/hilfe/1080680
Bei Rückfragen beziehen Sie sich bitte auf den Kontakt XXX vom 04.12.2024 zur Berater-Nr. XXX.
Freundliche Grüße
DATEV eG
XXX
@thp schrieb:Hilfreich wäre es auch, wenn die Datev dann ihre Dokumente in der Datenbank aktualisieren würde ...
... denn da steht z.B. noch:
Zuletzt aktualisiert: 12.01.2024
Dok.-Nr.: 1080191
Das ist ja wohl nicht mehr der aktuelle Stand..
Echt super auch, dass ein unverschlüsselter Versand nur an Mandanten=Unternehmen und nicht an Kanzleien angeboten wird.. was soll ich mit einer verschlüsselten Rechnungen im E-Rechnungspostfach? Wie geheim ist die Rechnung eigentlich? Und wenn da Bedenken bestehen, warum bietet die Datev dann ein E-Rechnungsmailpostfach an?
Die Beraterrechnung enthält u.a. auch die Mandantenbezeichnungen und ggf. Adressen. Da kann ich die Datev ausnahmsweise verstehen, dass die das nicht unverschlüsselt durch die Gegend schicken wollen.
... aber ist das nicht meine Entscheidung? In meiner Datev Rechnung stehen nur die Namen meiner Mandanten. Ich schicke die Rechnungen ja auch an das E-Rechnungspostfach oder lade die Rechnungen per E-Mailtransfer an DUO hoch. In meinen eigenen Honorarrechnungen stehen sogar noch mehr Informationen (z.B. Gegenstandswerte).
Also bitte Datev: Lasst jede BeraterIn selbst auswählen, ob da ein Risiko gesehen wird und ob im Gegenteil sogar ein E-Rechnungspostfach als zu "gefährlich" betrachtet wird.
Warum muss man das immer so kompliziert machen.
Keiner meiner Mandanten ist in der Lage, den Rechnungsversand alleine umzustellen.....
Und kann mir irgendjemand erklären warum man wenn man die Rechnung im DUO haben will, DATEV selbst als Kooperationspartner (Wie McDonalds) eintragen muss??
Wie erkläre ich das dem Mandanten.
gefrustete Grüße Markus Schön
@Gelöschter Nutzer schrieb:... aber ist das nicht meine Entscheidung?
Nicht wirklich, denn Sie können ja nicht die Freigabe für den unverschlüsselten Versand der Daten von Lieschen Müller erteilen.
Deswegen kann der Arbeitgeber ja z. B. auch nicht entscheiden, die Lohnabrechnungen unverschlüsselt versenden zu lassen, weil er diese Entscheidung für seine Mitarbeiter gar nicht treffen darf. Wen sich dann ein MA beschwert, haben Sie das Problem.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob es für Lieschen Müller so tragisch ist, wenn jemand weiß, dass @Gelöschter Nutzer ihre Einkommensteuererklärung erstellt?
Aber: Wenn durch ein Datenleck herauskommt, das Lieschen Müller eine Lieschen Müller Umweltverschmutzungs-GmbH besitzt, weil die unter der Beraternummer von Lieschen läuft und sie deshalb den Riesenauftrag von der Heinz Meier Umweltschutz GmbH verliert und Pleite geht…
Man kann sich gar nicht so verrückte Dinge ausdenken, wie sie passieren können.
aber:
"Ein angemessenes Schutzniveau iSd Art. 32 Abs. 1 DS-GVO ist auch bei Berufsgeheimnisträgern (hier: Rechtsanwälte) grundsätzlich durch Nutzung einer (obligatorischen) Transportverschlüsselung anzunehmen, soweit nicht im Einzelfall besondere Anhaltspunkte für einen erhöhten Schutzbedarf bestehen."
VG Mainz, Urt. v. 17.12.2020 – 1 K 778/19
@cwes schrieb:aber:
"Ein angemessenes Schutzniveau iSd Art. 32 Abs. 1 DS-GVO ist auch bei Berufsgeheimnisträgern (hier: Rechtsanwälte) grundsätzlich durch Nutzung einer (obligatorischen) Transportverschlüsselung anzunehmen, soweit nicht im Einzelfall besondere Anhaltspunkte für einen erhöhten Schutzbedarf bestehen."
VG Mainz, Urt. v. 17.12.2020 – 1 K 778/19
DATEV bietet ja eine verschlüsselte Variante an, wie oben von @Andreas_Löhr beschrieben.
Mir ging es eher darum, dass ich mich nicht zu Lasten Dritter für einen unverschlüsselten Versand enstcheiden darf.
Hallo zusammen,
Aber stimmt, wenn man es jetzt anpasst, dann ist es wohl "nur" noch ein Portal-Abruf mit Benachrichtigungsmail.
Anbei ein kleines Abenteuer in der entsprechenden Kombination aus mitgliedsübergreifendem Zugriff, mehrere Unterbeaternummern auf einem Mandanten-System und Mandant im mitgliedsgebundenem Direktgeschäft:
Zusätzlich konfus macht es einige Mandanten im mitgliedsgebundenen Direktgeschäft nun, dass sie offenbar ohne richtig wahrgenommene / wahrnehmbare Mitteilung auf Bereitstellung über Portal-Abruf umgestellt, und nun erstmalig per Mahnung daran erinnert werden, dass dort eine Rechnung liegen könnte, die dann dort aber gar nicht abrufbar ist, denn:
Wenn man dann noch Sonderkonstellationen hat wie z.B. Unterberaternummern über die von besagtem Selbstbucher-Mandanten über ein Anmeldemedium eines anderen Mitglieds (zwar mit ausreichend konfigurierten Rechten) auf die Service-Anwendungen zugreifen will, oder aber wenn es sich um eine weitere mitgenutzte Unterberaternummer in der selben Mitgliedschaft handelt, aber mit einem Medium das auf jeweils einer anderen Unterberaternummer der selben Mitgliedschaft bestellt wurde anschließend auf "Aufforderung der DATEV" auf die Serviceanwendungen zugegriffen wird, wird es "besonders" lustig:
Scheinbar wird dann nämlich alles was in den Berechtigungen in der Rechteverwaltung online unter Serviceanwendungen/Rechnungen steht - sei es für das Medium des fremden Mitglieds auf anderer Unterberaternr.-Medium konfiguriert oder aber auf weiterer Unterberaternummer derselben Mitgliedschaft - beim Endanwender mit gestecktem SmartCard-Medium alles ignoriert: die Rechnung erscheint einfach nicht im Online-Portal....
Die DATEV darauf per Servicekontakt mit Eilservice angesprochen liefert mir folgendes bemerkenswertes Feedback:
DATEV: "Rechnungsdaten von Mandanten-Beraternummern können generell nur mit Medien eingesehen werden, die auf der jeweiligen Beraternummer aktiv sind. Übergreifende Rechte sind hier nicht ausreichend oder technisch vorgesehen.
Als Alternative zur SmartCard bietet sich daher an, SmartLogins auf den Beratenummern zu bestellen. "
Ich vermutete daraufhin (wg. dem quasi-halluzinatorisch anmutenden Schwadronieren vom SmartLogin an dieser völlig unpassenden Stelle - zumal dort die Rechte ja genauso definiert sind wie unter einer SmartCard und längst unter dem DATEV-Benutzer bzw. der gemeinsamen Identität hängen dürften), dass mir hier wohl ein ChatGPT-ähnliches Sprachmodell statt ein echter Support aus Fleisch und Blut geantwortet hatte und hakte dann aber doch nochmal nach:
ich daher: "das verstehe ich noch nicht ganz: handelt es sich hier um einen Bug? Immerhin kann ich doch auf den Medien / Benutzern offensichtlich auch wie bei den übrigen Anwendungen als Kanzlei über die Zugriffsrechte auch den Zugriff auf ander Unterberaternummern erlauben (z.B. auf DUO / Belege Online andere Unterberaternr. , wenn diese eben auch im Zugriff des Mandanten sind / sein sollen).
Worin liegt diese Einschränkung begründet? Ist diese irgendwo dokumentiert? Wenn nein, kann ich die unterschiedliche Handhabung und die Möglichkeit der Rechtedefinition (siehe Screenshot) die dann aber doch nicht wirkt, nicht nachvollziehen. Bzw.: wieso ist dann überhaupt vorgesehen, dass wir an der Stelle bei den Serviceanwendungen auch weitere Unterberaternummern bei SmartCard-Medien von Unterberatern (=Mandanten, die DATEV DUO oder eben DATEV-Software nutzen) hinterlegen?"
Die bemerkenswerte Antwort darauf:
DATEV: "um einen Fehler handelt es sich bei Ihrem ersten Punkt nicht. Wir warten hier noch auf eine Rückmeldung aus den entsprechenden Fachabteilungen um Ihnen eine zufriedenstellende Antwort geben zu können."
Auf eine verbindliche Antwort von diesen Fachabteilungen warte ich nun schon seit über einer Woche....
DATEV verwies ansonsten im gleichen Servicekontakt auch nochmal in der letzten Antwort auf o.g. Rückfragen auf die Service-Anwendungen-Online mit diesem Link: (https://www.datev.de/web/de/mydatev/datev-cloud-anwendungen/service-anwendungen-online/), dort könne der Mandant ja auch selbst seinen Übermittlungsweg auswählen. Wir als Kanzlei dürften das nicht, obwohl wir eine Vollmacht zur Erteilung von Aufträgen hinterlegt haben... ¯\_(ツ)_/¯
Während ich dann nochmal in allen Info-Dokumenten nachgeschaut habe, machte mich plötzlich ein anderes Mandat darauf aufmerksam, dass es noch weitere Übermittlungswege gibt, die nicht alle auf dem o.g. Service Anwendungen Online-Link angegeben sind, auf den mich der Support zuvor verwiesen hatte.
Es gibt noch das Info-Dok. https://apps.datev.de/help-center/documents/1080680 , worin gleich sechs (!!!) aktuelle (zuletzt aktualisiert am 06.03.2025 !) Übermittlungswege aufgeführt sind:
Folgende elektronische Zustellwege stehen für den Empfang der DATEV-Rechnung zur Verfügung (direkt aus dem Info-Dok. herauskopiert):
DATEV Unternehmen online (DATEV Belege online)
Service-Anwendungen (DATEV Rechnungsdaten online)
E-Mail (verschlüsselt/unverschlüsselt)
XRechnung (für öffentliche Auftraggeber)
DATEV SmartTransfer
E-Rechnungsplattform.
Ähem.... abgesehen davon, dass ich mich langsam frage was das wohl zu bedeuten hat, dass weder die Serviceanwendung Online noch der Support auf alle sechs Varianten in o.g. Fall hinweist möchte ich noch eine Konstellation einbringen, bei der dann sowohl die empfohlene Bereitstellung über DATEV Unternehmen Online / Belege Online, als auch über den Benachrichtigungslink und die Service-Anwendungen eher behindert und irreführend sein dürften:
Der Mandant von uns setzt die Belegfreigabe i.V.m. DATEV Mailupload Online und Exchange-Server-Weiterleitungsregel ein (ja, nicht die Umleitung, sondern die automatisierte Einzel-Weiterleitung, also die die funktioniert und bei der entgegen aller RFC-Standards der Absender durch die eigene Adresse des Mandanten ersetzt wird 😉 siehe https://apps.datev.de/help-center/documents/1037960 ). Mails an rechnung@fiktivermandant.de werden also von dessen Exchangeserver per Serverregel auf einem dedizierten Postfach so an die kryptische DATEV-Mailupload-Zieladresse weitergeleitet, dass deren Absender widerum rechnung@fiktiviermandant.de ist welche in die White-Liste der zulässigen Absender eingetragen ist. Das funktioniert auch im Moment endlich... ganz gut bis sehr gut sogar, solange der Mandant Exchange Server oder - mit gewissen Anpassungen auch - Exchange 365 einsetzt.
Nun aber zur DATEV-Rechnung i.V.m. DATEV Belege Online bzw. DATEV Belegfreigabe (Comfort) beim Selbstbucher:
Kein Wort zur Belegfreigabe / Belegfreigabe comfort in o.g. Infodokument 1080680 oder auch sonst wo. Es dürfte selbstredend klar sein, dass ein Mandant mit Belegfreigabe comfort erwartet, dass die Rechnung der DATEV wie alle anderen Rechnungen ebenso durch den hinterlegten mehrstufigen Freigabeprozess laufen muss.
Also überlegt sich der Mandant nun gemeinsam mit uns, ob er auf den o.g. Käse verzichtet und einfach die im Info-Dok. zitierte Zustellvariante E-Mail unverschlüsselt an die gewählte Umleitungs-Mail zustellen lässt....
....während ich mir noch überlege wie, finden wir aufgrund des Feedbacks eines weiteren anderen Mandanten gemeinsam sogar ein passendes Service-Formular (allerdings in keinem der o.g. Info-Dokumente, sondern nur über Umwege): https://serviceformulare.datev.de/link/ShowDoForm?FormID=8084
Warum nur frage ich mich, ob wir die ersten sind, die eine elektronische von DATEV ausgestellte eRechnung direkt in die digitale Belegfreigabe bringen wollen....
Um ganz sicher zu gehen habe ich - wieder mal auf unsere Kosten - einen neuen Servicekontakt eingestellt und folgendes gefragt:
ich: "
Demnach gibt es nach wie vor für selbstbuchende Mandanten im mitgliedsgebundenen Direktgeschäft - wenn ich das richtig verstehe - die Möglichkeit, die DATEV-Rechnung als ZUGFeRD/PDF in einer unverschlüsselten Mail zu empfangen und man kann über das https://serviceformulare.datev.de/link/ShowDoForm?FormID=8084 durchaus hinterlgen, dass für die genannte Unterberaternr. tatsächlich auch die Rechnung unverschlüsselt per Mail zugestellt wird.
Das wäre ja dann ein weiterer vierter Weg gegenüber den urspr. dreien aus der Serviceanwendung, den wir ggfs. auch nutzen könnten, um über DATEV Mailupload Online widerum die DATEV-Rechnung der Belegfreigabe comfort zuzuführen.
Und wenn ich das richtig sehe, könnten wir sogar als Kanzlei das Serviceformular bei vorliegender Vollmacht für unseren Mandanten einstellen, wenn dieser dies nicht selbst hinbekäme.
Falls es eine anderen / best practice Weg aus Ihrer Sicht gibt, dass die elektronische Rechnung der DATEV nun auch direkt in die digitale DATEV Belegfreigabe comfort-App eines bestimmten Mandanten der Unterberaternummer bereitgestellt wird, geben Sie uns bitte zeitnah Bescheid."
Auf die Antwort warte ich zur Stunde noch....
Ob es also auch einen Weg gibt, bei dem eine DATEV-Rechnung direkt und ohne Umwege, Los und 4.000,- Taler Spielgeld einzuziehen einfach so die DATEV-Rechnung in die Belegfreigabe comfort stellt und dann der hinterlegte Workflow greift bleibt im Moment noch offen....
Viele Grüße an alle Leidensgenossen,
Bernd Wettstein
P.S.:
@andreashofmeister : über die eigenen Rechnungen der Kanzlei und die OS/2-IDVS-KIS-Drucksteuerung und die Kombination mit der Belegfreigabe comfort möchte ich heute lieber nicht mehr öffentlich ohne Anwalt und Therapeuten reden.... 😄
@bernd_wettstein , die DATEV-Logistiker-Mitgliedschafts-Verwalter sind schon eine besondere Abteilung.
Deine Tortur ist mir in den letzten Wochen ebenfalls mehrfach widerfahren.
Anstatt dass DATEV da mal einen für alle nachvollziehbaren roten Faden einspannt, wird sich lieber mit der Namensfindung (aus "pro" wird "my") oder aber mit anderen Nebensächlichkeiten beschäftigt.
Alle sollen in die DATEVcloud, die DATEV-steuerlichen Berater pushen das ganze und werden torpediert mit Rechenzentrumsaussetzern, deren Ursachen eh nebulös dargelegt werden oder aber mit "Formalismus by Unterberaternummer-Generalvollmachten durch MiGMag-Medien".
Machste nix.
DATEV 2025. Am Anfang der Cloud.
Hallo zusammen,
ich "schrob" bereits gestern und zitiere mich selbst nach einem weiteren Tag Wartezeit ohne jegliche Antwort von DATEV zum Thema Bereitstellen der DATEV-Rechnung in der digitalen Belegfreigabe eines MiGMag mit zusätzlich weiteren Unterberaternummern (ob mit oder ohne mitgliedsübergreifenden Zugriff und Zugangsmedium begründet ist dann offensichtlich ohnehin demnächst egal, wenn das Mandat entnervt ganz aufgibt...):
Warum nur frage ich mich, ob wir die ersten sind, die eine elektronische von DATEV ausgestellte eRechnung direkt in die digitale Belegfreigabe bringen wollen....
@andreashofmeister : offensichtlich sind wir die ersten....
Jedenfalls kann mir im Moment offensichtlich noch nicht mal die DATEV selbst zeitnah und direkt beantworten, ob bei aktivierter Belegfreigabe comfort die Variante über unverschlüsselter Mail und Rerouting in DATEV Mailupload Online als "Hack" mit Selbstüberlistung empfehlenswerter ist, oder aber ob die gut versteckte Konfiguration des direkten DATEV-Rechnung-Belegabrufes (über die Kooperationspartner-Schnittstelle - DATEV kooperiert also in dem Fall wider Erwarten mit sich selbst 😉 ) direkt in Belege Online die DATEV Rechnung in die Belegfreigabe zur Zuordnung statt in den Posteingang von Belege Online kommt oder aber in letzterem Fall sogar an der eingerichteten Belegfreigabe comfort "vorbei" - was in der Mandantenkommunikation m.E. katastrophal wäre - in den Posteingang von Belege Online und damit direkt ohne Belegfreigabe-Workflow in die Buchhaltung geballert werden würde...
Seufz.... scheint wirklich niemand zu benutzen, dieses neumodische eRechnung und die ditgitale Belegfreigabe. Bzw. schon gar nicht mit DATEV-eigenen eRechnungen.... 😄
Ausprobieren mit Mustermandanten geht halt auch nicht gerade so gut, wenn ich dann erstmal darauf warten muss, dass DATEV überhaupt eRechnungen bereitstellt, denn die bekommen so selten Rechnungen der DATEV...
Hatte das ernsthaft noch niemand jemals ausprobiert?
Hallo zusammen,
ich habe nun tatsächlich nach mehrtägiger Wartezeit und gefühltem Stalking des Eilservice ein Lösungsangebot der DATEV.
Wetten dürfen angenommen werden, was der - ernstgemeinte - Lösungsvorschlag der DATEV für eine Bereitstellung in der digitalen Belegprüfung in der Belegfreigabe comfort ist...
Lösungsvarianten á la "Wer wird Beraternummernmillionär":
[a] wenn die Belegfreigabe eingerichtet ist, landen neue Rechnungen der DATEV tatsächlich auch dort wie jede andere Rechnung auch...
[b] die DATEV richtet in dem Fall (*) der Versand einer Mailadresse für den unverschlüsselten Versand händisch im Auftrag per Servicekontakt ein....
[c] gar nicht, die DATEV-Software wird ab sofort gratis bereitgestellt
[d] die Rechnung wird wieder auf dem Nadeldrucker ausgegeben...
Na, was stimmt wohl? 😉
Leider sind alle Joker bereits aufgebraucht...
Auflösung folgt dann nach der Werbepause oder wahlweise wenn tatsächlich evtl. demnächst dann auch eine solche DATEV-Rechnung tatsächlich beim Mandanten in der Belegfreigabe comfort angekommen ist. 😄
Viele Grüße und mit ganz viel Servicewüstensand im Gesicht,
Bernd Wettstein...
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*nur bei vorliegender Vollmacht, dann aber angeblich auch in o.g. Sonderkonstellationen (MigMag, oder noch schlimmer: MigMag-Unterberaternummer mit fremden Zugangsmedien und mitgliedsübergreifendem Zugriff).
@andreashofmeister, @thp : Tor 1, Tor 2 oder lieber gleich direkt...
@bernd_wettstein schrieb:
[a] wenn die Belegfreigabe eingerichtet ist, landen neue Rechnungen tatsächlich auch dort...
Hahahahahah. Etwas soll einfach funktionieren? Go away!
[b] die DATEV richtet in dem Fall (*) der Versand einer Mailadresse für den unverschlüsselten Versand händisch im Auftrag per Servicekontakt ein....
Würgaround wie wir ihn lieben!
[c] gar nicht, die DATEV-Software wird ab sofort gratis bereitgestellt
Eher friert die Hölle zu und Politiker hören auf zu lügen.
[d] die Rechnung wird wieder auf dem Nadeldrucker ausgegeben...
Nicht cloudfähig.
Also [b]. Klingt nach einem richtig runden Datev-Produkt mit der Datev-typischen [L]User-Experience.
@bernd_wettstein , ich kann mir "b" einfach nicht vorstellen. Das kann nicht sein...Zudem: zu viele Nebenbedingungen..
Also "a".
Ähem: wie lange hast Du gestalkt?
@andreashofmeister zum Thema "wie oft": ich sag mal so... es passen noch gerade so die Tabs in der Windows-Variante des Servicekontaktes in das Programmfenster.... 😄
Bin gespannt, was das Fenster macht, wenn es zu viele werden...
@cwes , @thp , @andreashofmeister kleiner Teaser / Update: ich werde in Kürze (Voraussichtlich morgen/übermorgen) auflösen, möchte aber unserem KAM der sich dann doch mittlerweile zu einem Gespräch angekündigt hat nochmal Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern... 😉
Bis dahin schöne Grüße,
Bernd Wettstein.
@bernd_wettstein schrieb:@andreashofmeister zum Thema "wie oft": ich sag mal so... es passen noch gerade so die Tabs in der Windows-Variante des Servicekontaktes in das Programmfenster.... 😄
Bin gespannt, was das Fenster macht, wenn es zu viele werden...
Cool, so weit war ich noch nie....
Und: jedes Mal dann die Service-TAN abgefragt?
@bernd_wettstein , wer bei DATEV hat es eigentlich "erfunden", dass man penetrant nach der Service-TAN-gefragt wird, selbst wenn man die im ersten Kontakt eines SKs schon schriftlich angegeben hat? Hatte letzte Woche einen Rückruf, die Dame wollte tatsächlich die Service-Tan nochmal wissen, obwohl ich sie im Kontakt schon schriftlich fixiert hatte.
Im "alten" SK konnte man das zumindest als Textbaustein hinterlegen, aber selbst das geht ja nun nicht mehr.
Wie machst Du das mit der Service-TAN bei so vielen offenen Tabs..?
Hallo zusammen,
nachdem der Austausch mit dem Keyaccount abgeschlossen ist, löse ich auf: die Serviceanwendungen sind letztlich das Problem und bis heute nicht für Konstellationen wie MiGMaG, mitgliedsübergreifenden Zugriff, Zugriff auf weitere Unterberaternummern aus einer Unterberaternummer heraus, hinterlegte Berechtigungen hierfür vorbereitet.
Die Lösung lautet daher tatsächlich und ernsthaft: *b*, also
*Zustellung per unverschlüsselter Mail als PDF*
Und wenn es tatsächlich ein MiGMaG ist, der seinerseits bei uns in der Kanzlei zwar eine eigene Unterberaternummer x hat, jedoch mit einem auf einer anderen Unterberaternummer y ausgestelltem Zugangsmedium (egal ob historisch bedingt z.B. in der gleichen Kanzlei, oder aber auch ob sogar komplexitätssteigernd einer fremden Kanzlei im mitgliedsübergreifenden Zugriff), *kann* dieser Mandant im Moment gar nicht über die Service-Anwendungen auf seine Rechnungen zugreifen. Ihm wird dort immer nichts anderes als Rechnungen zu dem Medium der Unterberaternummer y angezeigt werden, mit dem er eingeloggt ist. Egal was in den Berechtigungen steht (z.B. Freigabe der Unterberaternummer x 😉 ). Rechnungen für die Unterberaternummer x der DATEV landen somit bei einer pauschal angelegten Massenumstellung auf eRechnung seit 1.1.2025 ins Nirvana und man wird dann eben per Zahlungserinnerung/Mahnung frühestens von DATEV auf das Problem aufmerksam...
Die Zuordnung von Unterberater, Firmenname, Ansprechpartner und Mailadresse erfolgt eben über *keine Serviceanwendung* sondern kann nur per *Serviceformular* oder manuellem Servicekontakt erfolgen.
Und wenn eine Vollmacht für das Erteilen von Aufträgen gegenüber DATEV für den Mandnaten vorliegt, kann das auch die Kanzlei in o.g. MiGMaG-Fall, die die Unterberaternummer x verwaltet tatsächlich auch für den eigenen Mandanten bei DATEV beauftragen. Aber eben nur so.... 😕
Der Hinweis dazu aus dem Support kam übrigens von eine(r/m) WerkstudentIn und das meine ich absolut anerkennend und wohlwollend. Zuvor hatten sich viele Experten und "alte Hasen" sowohl im Teamservice, als auch in Kanzleien mehrere Tage Lang die Zähne daran ausgebissen, wie man die Serviceanwendung (die offensichtlich unter dem Bug leidet, die Berechtigungsfreigabe für fremde Unterberaternummern aber auch den Aufruf aus mitgliedsübergreifenden Zugriff und daher fremden Zugangsmedium) zurechtverbiegen könnte.... es hilft eben offensichtlich manchmal doch, wenn man nicht so ganz betriebsblind auf solche Konstruktionen schaut. 😉
Über das Für- und Wider zum Rechnungsversand per unverschlüsselter Mail halte ich mich an der Stelle bedeckt. Fast jeder Mandant wird im Moment angesichts des Knotens im Hirn bei o.g. Kombinationen und der völlig praxisfernen Umsetzung, sowie in dem zum Vergleich umständlichen Abruf aus einem "Portal" (so wird der Abruf aus den Serviceanwendungen in der Praxis eben wahrgenommen) viel einfacheren Zustellweg Mail in 100% der Fälle bevorzugen. Wenn ich den besonders schwierigen Fällen dann auch noch mit dem Segen von DATEV sagen muss, dass DATEV selbst es gar nicht anders hinbekommt, bleibt eben nur die Variante "b" und das Serviceformular.
Und der Weg dahin bleibt vorläufig weiterhin auch recht gut versteckt: ich finde das Ding im Moment nur über diesen Link und in einem ebenso gut versteckten Info-Dokument, in keiner Online- oder On-Premises-Anwendung und schon gar nicht im Bereich der Service-Anwendungen und Hilfen dort: https://serviceformulare.datev.de/link/ShowDoForm?FormID=8084
Den Link zum Formular daher am besten gut speichern...
DATEV hätte natürlich hier "lieber" gerne den Zustellweg Serviceanwendungen und gibt den Pfad deshalb in der Breite vor, wenngleich das in der Masse schon bei MigMaG ordentlich rumpeln und bei automatischer Umstellung auf eRechnung mit halbherziger Benachrichtigung in der Praxis selten funktionieren kann.
Der an anderer Stelle (siehe https://t1p.de/w6kcp ) zurecht wichtige Hinweis auf die neuere Online-Variante der Beraternummernverwaltung zeigt den richtigen Weg, immerhin wird dort bei MigMaG z.B. an zentraler Stelle uz.B. nun endlich korrekt und folgerichtig eine vorliegende oder auch nicht vorliegende Vollmacht mit angezeigt und man kann von dort aus auf's Serviceformular springen. @andreashofmeister: siehe https://apps.datev.de/beraternummern-verwalten und dann die Details rechts unten...
Aber auch die Onlinevariante der Serviceanwendung Beraternummernverwaltung scheitert im Moment noch am rechtlich / bürokratisch / historisch begründeten Logik, dass als Rechnungsempfänger *immer* die Kanzlei angezeigt bzw. eine *Kanzlei*-Beraternummer zuzuordnen ist, selbst wenn bei MigMaG der Versand der Rechnung standardmäßig direkt an den Mandanten erfolgen soll. Hier wäre es angebrachter, wenn endlich alle bekannten und die bei MigMaG am häufigsten benötigten Zustellwege und nicht DATEV "Lieblingsweg" der sich in der Praxis nicht richtig gut oder gar nicht umsetzen lässt (z.B. wenn Unterberaternummern von Zugangsmedien aus mitgliedsübergreifenden Zugriff nicht auf Serviceanwendungen zugreifen können)....
That's life...
@bernd_wettstein schrieb:Hallo zusammen,
nachdem der Austausch mit dem Keyaccount abgeschlossen ist, löse ich auf: die Serviceanwendungen sind letztlich das Problem und bis heute nicht für Konstellationen wie MiGMaG, mitgliedsübergreifenden Zugriff, Zugriff auf weitere Unterberaternummern aus einer Unterberaternummer heraus, hinterlegte Berechtigungen hierfür vorbereitet.
.....
DATEV kommt also nicht hinterher mit seiner eigenen "Service-Plattform". Wie lange soll die schon erneuert werden? Stattdessen wird man nur wieder in die Service-Anwendung gezwungen, um einen SK zu schreiben, der kaum lesbar ist und jeglichen Komfort vermissen lässt.
Erinnert mich an BTX in seinen Anfangszeiten.
@bernd_wettstein , tja, der Raumflughafen Holzkirchen hat bestimmt eine bessere Software, seit diese neuen "Computer" dort eingeführt wurden...
@andreashofmeister what shall I say.... BTX hatte m.E. eine deutlich verständlichere "Mitbenutzernummern-Verwaltung". 😉 Siehe: http://www.mein-dortmund.de/bildschirmtext.html#mitbenutzer
Ok, dafür gab's da gar keine eRechnung.... *g*
Aber: im Raumflughafen Holzkirchen wurde immerhin schon in den 80er/90er die Personalverwaltung digitalisiert....
Von daher müssen die Serviceanwendungen ganz dringend noch einiges aufholen....
Ernsthaft: viele der historisch gewachsenen "Gründe" stehen hier der DATEV, aber evtl. die DATEV auch sich selbst an der Stelle im Weg. Spätestens wenn alle beteiligten *wollen*, d.h. die Kanzlei, eine fremde Kanzlei, der Mandant, der Teamservice-Profi, der Werkstudierende und der Keyaccount und letztlich sogar die DATEV insgesamt selbst, es aber mit der Serviceanwendung nicht ad-hoc klappt, sollte man evtl. nochmal über die Serviceanwendung nachdenken, so meine Ansicht. 😉
P.S.: für alle die sich über Holzkirchen und seinen Weltraumbahnhof wundern - das war noch vor #BavariaOne: https://t1p.de/nj02d
@bernd_wettstein schrieb:...
Ernsthaft: viele der historisch gewachsenen "Gründe" stehen hier der DATEV, aber evtl. die DATEV auch sich selbst an der Stelle im Weg. Spätestens wenn alle beteiligten *wollen*, d.h. die Kanzlei, eine fremde Kanzlei, der Mandant, der Teamservice-Profi, der Werkstudierende und der Keyaccount und letztlich sogar die DATEV insgesamt selbst, es aber mit der Serviceanwendung nicht ad-hoc klappt, sollte man evtl. nochmal über die Serviceanwendung nachdenken, so meine Ansicht. 😉
Völlig richtig, @bernd_wettstein . Wie lange machen wir darauf schon aufmerksam? Und was antwortet man da so?
Hier mal so ein "Highlight" der letzten Zeit...
SRA11038 beim Start einer Service-Anwendung - DATEV Hilfe-Center
Und irgendwann fliegt einem das ganz Ding um die Ohren....