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Abfrage von eAUs durch den Arbeitgeber

Umgesetzt
letzte Antwort am 05.02.2024 09:20:34 von Uwe_Lutz
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DATEV-Mitarbeiter
Sven_Wieczorek
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Als DATEV möchten wir Ihnen als Arbeitgeber, zusätzlich zur lohnabrechnenden Stelle, die Möglichkeit geben die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei den Krankenkassen direkt abzufragen. Um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen, planen wir die Integration der eAU-Abfrage in DATEV Personaldaten.

Hier ein erster Entwurf, bitte helfen Sie uns diesen rund zu machen:

PDA_eAU.jpg

Welche Informationen sind Ihnen besonders wichtig? Bitte geben Sie uns Feedback.

viele Grüße - Sven Wieczorek
DATEV eG | Business Analyst Produktangebot | Team Kollaborationsprozesse AN PWS
Status: Umgesetzt

Die eAU-Abfrage über Personaldaten wurde am 06.02.23 freigegeben.

67 Kommentare
metalposaunist
Unerreicht
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Muss man das rechtlich immer manuell 👨 abrufen / anfordern oder kann man da auch Automatismen einbauen, sodass die Krankenkassen aktiv die Daten zur DATEV schicken (oder ähnlich)? Oder kann DATEV 1x am Tag automatisch alle eAUs bei den Krankenkassen abrufen und den Mitarbeiter in der Kanzlei nur informieren? 

Uwe_Lutz
Überflieger
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@metalposaunist 

 

Nein, das sieht das Verfahren seitens der Sozialversicherung leider nicht vor. Es muss immer aktiv die eAU angefordert werden.

 

Und DATEV kann dies auch nicht automatisiert machen, weil hierbei immer der erste Tag der AU mit angegeben werden muss.

metalposaunist
Unerreicht
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@Uwe_Lutz schrieb:

Es muss immer aktiv die eAU angefordert werden.


Wie lange dauert das 🤔? Wenn ich auf den Button dort klicke @Sven_Wieczorek? Warte ich dann wieder 15 Sekunden und das pro Mandant oder geht das alles zack zack, dass man im Workflow nicht lange auf Daten warten muss?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Ich finde es gut, dass dies in die Personaldaten Online integriert wird, damit die Mandanten, die dies nutzen, dies auch selbst abrufen können.

 

Wichtig ist es m.E., dass die Daten nicht nur zu sehen sind, wenn ich den einzelnen Arbeitnehmer aufrufe sondern es auch eine Übersicht gibt, welche eAU abgerufen wurden und für welche bereits Rückmeldedaten vorliegen und für welche nicht. Sonst muss sich der Mandant selbst noch eine Liste machen, für wen er eAU abgerufen hat, um die jeweiligen Arbeitnehmer dann aufzurufen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Uwe_Lutz
Überflieger
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@metalposaunist 

 

Bis die Rückmeldedaten da sind, dauert es im besten Fall ein paar Stunden.

 

Da die Anforderung aber, wenn die bisherige AU-Bescheinigung erst am 4. Tag vorgelegt werden muss, auch erst am 4. Tag an die Krankenkasse übermittelt werden darf, kann es auch mal ein paar Tage dauern, bis man eine Rückmeldung der Krankenkasse bekommt.

 

An die DATEV können die Anforderungen sofort übermittelt werden - diese leitet die Anforderung aber erst am 4. Tag an die KK weiter.

metalposaunist
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Danke @Uwe_Lutz! Ich gebe es auf 🏳️. Die eAU ist nichts für mich in diesem bürokratischen §§§ Land. 

t_r_
Allwissender
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Ich finde es sehr gut, dass der Arbeitgeber die Daten abrufen können soll.

 

Eine Übersicht, wie Herr Lutz erwähnte, wäre absolut notwendig, damit der Mandant eine vernünftige Nachverfolgung durchführen kann. 

 

Im Weiteren sollte eingestellt werden können, dass der Arbeitgeber eine Nachricht bekommt, wenn es Rückmeldungen von einer Krankenkasse gibt.

 

Leider stelle ich mir - auch, wenn ich diese Funktion positiv sehe - die Frage, ob nicht zuerst einmal die Grund -funktionen /- lagen einer Vorerfassung vorhanden seien sollten, bevor ich solche Dinge einbaue. Eine solche Funktion macht nur Sinn, wenn diese Funktion alle Mandanten nutzen können.

Mandanten, die Bewegungsdaten erfassen wollen, können die Funktion z. Bsp. nicht nutzen.

fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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schön wäre im Lohnprogramm und später dann in der einheitlichen online-version das wir für alle Mitarbeiter einen Sammelabruf starten können.
Ähnlich wie bei Elstam. Aktiv immer pro Mitarbeiter auf senden klicken nervt und ist einfach nur zeitraubend...

 

vg

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @fruchtzwerg,

 

eine pauschale Abfrage für alle Mitarbeiter zu senden ist durch die Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches (eAU - § 109 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 125 Abs. 5 SGB IV) ausgeschlossen. In LODAS haben Sie aber bereits jetzt die Möglichkeit im Menü über Mitarbeiter | Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für mehrere Arbeitnehmer den Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu erfassen und gesammelt zu senden. Bei Lohn und Gehalt finden Sie diese Funktion auf Mandantenebene in der Stapelerfassung Kalender.

 

Viele Grüße 

Sandra Winkler

metalposaunist
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@Sandra_Winkler schrieb:

eine pauschale Abfrage für alle Mitarbeiter zu senden ist durch die Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches (eAU - § 109 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 125 Abs. 5 SGB IV) ausgeschlossen. 


Wer hat das denn verbrochen? 😅 Also wieder eine ABM alle Mitarbeiter manuell abzufragen?  

 

Deutschland 🇩🇪 digitalisiert. Ohne Sinn. Ohne Verstand. Ohne Hand und Fuß. Entschuldige aber langsam wundert mich in Sachen IT nichts mehr. Eine Frage der Zeit, wann wir auf dem letzten Platz in der EU landen. 

pogo
Meister
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Am Ende bleibt es doch dem Arbeitnehmer überlassen, ob er die AU seinem Arbeitgeber mitteilt oder nicht.

Vielleicht hab ich ja eine Krankheit, für die ich arbeitsunfähig geschrieben werde(n muss? k.a. ob es da eine Pflicht für Ärzte gibt), ich mich aber nicht beeinträchtigt fühle und lieber arbeite. Dann will ich doch nicht, dass mein AG automatisch weiß, dass ich krank bin.

 

Vielleicht etwas konstruiert...aber vermutlich möglich.

metalposaunist
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@pogo: Stimmt. Und bestimmt gar nicht konstruiert. Ich denke wieder nur in: krank / nicht krank - 0 oder 1. Und das will Deutschland digital abbilden mit 1,457. Standards und Co. Also haben wir den Papierprozess dann digital und welche Vorteile genau? Die kann ich aktuell wenig erkennen.  

t_r_
Allwissender
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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die wir anfragen, kommen dann endlich hoffentlich bei den Krankenkassen auch an. Bisher gibt es viele Arbeitnehmer, die die AU's nicht (rechtzeitig) bei der Krankenkasse einreichen.

 

Die Folge sieht dann so aus:

 

AG stellt Antrag auf Erstattung der Entgeltfortzahlung (U1) bei der Krankenkasse (KK)

 

KK meldet AG zurück, dass keine AU vorliegt und bezahlt nicht

 

AG muss AU zu KK kriegen, damit AG Geld bekommt

 

Durch die Vielzahl der Krankenkassen ist dann wieder nicht sicher, wie kriege ich die AU sinnvoll zur Krankenkasse. Fax, E-Mail, Portal der Krankenkasse ....

 

Im Weitern hat man selbst vielleicht nur eine "Butterbrotpapierbescheinigung" auf der man die Daten erahnen kann. Diese zu scannen, zu faxen...

 

Den AN damit zu beauftragen, seine AU's vernünftig bei der KK abzugeben?, würde wahrscheinlich nur über den Geldbeutel funktionieren...

...aber dann, deutsches Arbeitsrecht 😁

 

Du siehst, auch so kann bereits die eAU zur Reduzierung von Aufwand auf Seiten der KK und der AG führen.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @t_r_

 

die AUs werden auch von den Arztpraxen digital an die Krankenkassen übermittelt. Hier eine kurze Darstellung des Verfahrens:

 

Sandra_Winkler_0-1656598555687.png

Viele Grüße

Sandra Winkler

t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Winkler,

 

der Weg ist mir bekannt.

 

@metalposaunist stellte sich die Frage, wo der Vorteil der eAU sein soll. Ich hatte lediglich skizzieren wollen, wie es bisher teils läuft und das es - wenn auch die AU's zeitnah vom Arzt bei den Krankenkassen landen - dadurch beim U1-Erstattungsverfahren Vorteile geben könnte.

 

Der Faktor "Mensch" sitzt halt jetzt (vielleicht überlastet) in der Arztpraxis und muss die eAU's zeitnah an die (richtigen) Krankenkassen weitergeben.

 

Wenn ich schon sehe, dass die Krankenkasse 14 Tage Zeit für die Rückmeldung hat, dann bin ich gespannt...

 

Ich bin noch immer skeptisch, dass es am Ende für uns in der Lohnabrechnung einfacher wird.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

metalposaunist
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@t_r_ schrieb:

Du siehst, auch so kann bereits die eAU zur Reduzierung von Aufwand auf Seiten der KK und der AG führen.


Verstehe 😄. Und das hast Du jetzt für 1 AU für 1 AN beschrieben, richtig? Ich glaube, ich würde durchdrehen, wenn ich Mandanten hätte, deren MA oft krank sind 🤐

 


@t_r_ schrieb:

Ich bin noch immer skeptisch, dass es am Ende für uns in der Lohnabrechnung einfacher wird.


Einfacher? Nein. Nur anders kompliziert und anders nervig. Einfacher & schneller - da glaube ich nicht dran. 

t_r_
Allwissender
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Verstehe 

 

. Und das hast Du jetzt für 1 AU für 1 AN beschrieben, richtig? Ich glaube, ich würde durchdrehen, wenn ich Mandanten hätte, deren MA oft krank sind 

Gott sei Dank, haben "nur" "kleine" Arbeitgeber bis 30 Arbeitnehmer die U1. Aber kann schon Spaß machen. 👿

 

Einfacher? Nein. Nur anders kompliziert und anders nervig. Einfacher & schneller - da glaube ich nicht dran. 

Du machst mir Mut. 🤣 Also, wie immer....

AliV
Einsteiger
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Laut telefonischer Aussage einiger Krankenkassen, haben 70% der Ärzte die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Übermittlung noch nicht (10/2021 waren es noch 75%; ist also in den letzten 9 Monaten nicht viel passiert). Daher werden bei uns aktuell ein Großteil der Anfragen mit "keine AU" rückgemeldet.

 

Warum die AN, die zu diesen Ärzten gehen, die Papier-AUs dann aber auch nicht - wie bisher - an die Kassen schicken, bleibt ein Rätsel.

 

Dass das in 6 Monaten viel besser wird, möchte ich sehen🙄.

GF_SB
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

eine klasse Idee, die eAU in Personaldaten online zu integrieren und natürlich hoffe ich auch, dass bald jeder Mandant von dem neuen Tool Personaldaten online partizipieren kann.

 

Meine Vorschläge auf die Schnelle:

 

1. eine Einstiegsmaske für die Mandanten ohne zuerst den Mitarbeiter öffnen zu müssen, wäre sehr sinnvoll

 

z.B. Maske Krankmeldungen → Auswahl Mitarbeiter → Krank von ...... Attest anfordern Button

Diese Maske müsste dann ggf. auch für Schichtleiter oder Abteilungsleiter beim Mandanten separat freigegeben werden können.

 

2.  Es wäre sehr hilfreich, wenn die Dauer der Krankmeldung jeweils als Kalendertage dargestellt werden, damit sofort ersichtlich ist, wann die Lohnfortzahlung endet. (Stelle gelb markiert↓)

GF_SB_0-1656681916524.png

3.  Die Möglichkeit eines Imports von Historiedaten (also vorheriger Krankheitszeiträume) fände ich super, so hat der Mandant eine Übersicht aller Krankmeldungen, auch vor dem elektronischen Abruf.

 

4. Wenn die Krankheitsdaten dann auch gleich in die Lohnvorerfassung online (Bewegungsdaten) übergeben werden können, wäre das Top! Hier müsste natürlich unterschieden werden können (K, KB, K6, VL, WK, VK mit Lohnart oder ohne usw.) 😉

 

5. Wenn schon die eAU integriert wird, dann bitte auch über die Vorerkrankungszeit-Abfrage nachdenken. Es wäre so viel Zeitersparnis, wenn dies direkt vom Mandanten veranlasst werden kann, denn nur er weiß oft, ob es sich um die gleiche Krankheit handeln kann und wir in der Kanzlei gar nicht. 

 

Das war es erst Mal von mir, ich wünsche eine gute Zeit und bis zum nächsten Mal!

Gerlinde

EM
Beginner
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Hi, darf ich fragen, wie weit der Prozess vorangeschritten ist? Kann ich mir das schon irgendwo ansehen? Ich möchte unsere Mandanten gerne auf die Abrufmöglichkeit über Personaldaten online informieren.

Vielen Dank und beste Grüße

Umgesetzt
letzte Antwort am 05.02.2024 09:20:34 von Uwe_Lutz
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