... überraschenderweise hat diese kostenlose Grundsteuer-Lösung für Privat-Immobilien (https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ einfache Fälle in 11 von 16 Bundesländern) wie angekündigt heute, am 4.Juli 2022 den Service gestartet
... gar nicht so uncool, die Nutzer erstmal per Fragebogen zu interviewen, um am Ende zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für diesen Service erfüllt sind oder nicht.
... 'witzig' oder sagen wir besser: etwas ärgerlich und unverständlich ist, dass man diesen Service offenbar nicht nutzen kann, wenn man bereits ein Elster-Konto hat.
... die zweite Besonderheit ist, dass dieser Service offenbar intensiv mit Cookies arbeitet und daher nur von dem Browser und dem Gerät weiter genutzt kann, mit dem der Fall angelegt wurde.
... Egal, ich will das mal testen und werde mir ein 'nettes' Opfer (Privatimmobilie eines ELSTER-Abstinenzlers) suchen, um den Fall bis zur endgültigen Übermittlung der Feststellungserklärung durchzuspielen.
gestern ausprobiert mit einem Grundstück in Sachsen Anhalt. Die Eintragungen sind zumindest heute noch da. Jetzt warte ich noch auf den Freischaltcode und dann ist die erste Erklärung schon gemacht.
Spannend - Denkmalschutz ist auch ein k.o. Kriterium.
Scheint auch mit heißer Nadel gestrickt zu sein - anders ist die Elster Abhängigkeit nicht zu erklären
@Bernd_Meyer schrieb:
Stichwort: Neue Mandanten gewinnen.
Und wer soll die noch alle betreuen und beraten 🤔? Wir würden liebend gern Bestandsmandate endlich so beraten können, wie man es in 2022 machen könnte. Aber da kommt leider zu wenig technische Programmunterstützung von DATEV. Oder warten nur wir auf den Liquiditätsmonitor online und DUO next und Co.? Warum gibt es HAUFE canei better.business und Helu?
Oder durch smarte, aktuelle Programme, die uns unterstützen Zeit bei alltäglichen Dingen zu sparen, schafft man Zeit, um neue Mandate auch wirklich gut zu beraten. Aber auch da hinkt DATEV der technischen Möglichkeiten hinterher: ISWL Beleg2Buchung Workflow Erfahrungsbericht
Und wenn neue Mandanten DATEV Software benutzen, hält sich die Begeisterung doch arg in Grenzen und immer wieder kommen wir als StB/WP in Erklärungsnot: Warum hat DATEV das so und so gemacht? Antwort: Keine Ahnung aber Sie haben Recht.
Die Dinge allein zu digitalisieren reicht nicht aus. Man muss sie auch transformieren, um echte Mehrwerte zu schaffen.
🔙2topic
"Alle Wege führen nach Rom" ...
... und Rom ist ELSTER
Alle Grundsteuer-Lösungen müssen ihre Daten letztlich "elstern"
Die Konflikte rühren bei dieser Lösung wahrscheinlich (noch) daher, dass ELSTER das Prinzip verfolgt:
"Du sollst keine anderen Götter neben mir haben"
... also keine zwei oder mehr ELSTER-Konten , also keine polyamore Beziehung, sondern rein monogam 😎
... aber die Datev versucht ja in den Kanzleien auch schon immer, dieses Prinzip durchzudrücken 😎
@d_z_ ,
ja, mit heißer Nadel ist zur Zeit offenbar alles gestrickt, nicht nur beim Thema Grundsteuer
... das ist tatsächlich ätzend !
@andreasgiebel schrieb:gestern ausprobiert mit einem Grundstück in Sachsen Anhalt. Die Eintragungen sind zumindest heute noch da. Jetzt warte ich noch auf den Freischaltcode und dann ist die erste Erklärung schon gemacht.
... habe auch mal 'spaßeshalber' einen 'Fall' für RLP durchgespielt
... hier eine GbR als Eigentümer eines Einfamilienhauses bestehend aus 2 Personen (Bruchteilsgemeinschaft) mit jeweils 50% Anteil am Grundstück
Mit der assistentengeführten Abfrage der Daten gab es eigentlich keine Unklarheiten ...
... das ist eine Methode, bei der das Gehirn nicht über Gebühr beansprucht werden muss 😉
... aber als es dann "zu Sache, Schätzchen" ging, also zur Übermittlung der Daten, sollte noch der Freischaltcode beantragt werden.
Das ist ok, weil ja schließlich noch die Übermittlung authentifiziert und vermutlich ein temporäres ELSTER-Konto angelegt werden muss.
Was aber gar nicht so schön und ok ist:
Die abgefragte Steuer-Identifikationsnummer wird in diesem 'Fall' mit der folgenden Fehlermeldung 'quittiert', dummerweise ohne weitere Hinweise:
Mit diesen Daten können wir keinen Freischaltcode beantragen
... dumm gelaufen ! ...
... aber vielleicht ist es ja nur eine Banalität, ein kleiner Erfassungsfehler
... die Hoffnung stirbt, aber zuletzt
... Nachtrag:
heute Morgen war die Beantragung des Freischaltcodes dann kein Problem mehr, mit den gleichen Daten
(Steuer-Identifikationsnummer und Geburtstag) der Person, die noch kein ELSTER-Konto hat
(ein ziemlich skurriler Fehler dieser 'Grundsteuer-Lösung')
Hallo,
"Alle Wege führen nach Rom" ...
... und Rom ist ELSTER
Und Rom wird gerade von den Westgoten erobert:
»Elster«: Steuer-Plattform mit Problemen wegen Grundsteuer-Andrang - DER SPIEGEL
SCNR
... gut möglich, dass es gestern Abend ein 'Hauen und Stechen' (wie im Teutoburger Wald) gegeben hat.
Keiner hatte damit gerechnet, dass die ersten Steuerpflichtigen schon jetzt ihre Grundsteuer deklarieren wollten.
ELSTER hatte vielleicht erst für den letzten Tag der Abgabefrist mit dem großen Andrang gerechnet 😄
... eigentlich eine schöne kleine Rechenaufgabe, wieviele Übermittlungen es pro Minute im Schnitt geben muss, für die Millionen von Feststellungserklärungen
... wobei der Andrang sicher nicht gleichverteilt ist, sondern zum Ende der Abgabefrist wohl regelrecht 'explodieren' wird
So damit ich nun mitreden kann, habe ich heute Vormittag in ca. zehn Minuten über meinen bestehenden ELSTER-Account eine Grundsteuererklärung erstellt und versendet.
Die Eingabefelder sind hervorragend für jedermann erläutert und selbsterklärend. Ich bin schon sehr positiv überrascht, wie ich gestehen muss.
Trotz dieser andernorts genannten Server-Überlastungsproblematik war hier (BaWü) nicht davon zu spüren.
Wer die Angaben zum Grundstück griffbereit hält, ist auch als Nicht-Steuerberater hier zügig fertig, will ich meinen.
Ich kann jedenfalls das ELSTER-Portal für Grundsteuer wärmstens empfehlen und werde auch die Erklärungen für Mandanten hierüber erstellen.
Wenn ich so sehe, was sich an der Grundsteuer-Digital-Front (Nebenbeiträge) für Gewitterwolken auftürmen . . .
Hallo, finde ich toll, wie Sie das berichten.
Ich habe meinen Testversuch gleich abgebrochen, als mir bei der Frage "Kann ich teilnehmen?" gesagt wurde, Steuerberater dürfen das Programm nicht nutzen.
Sie haben folglich nur die privaten Daten des Eigentümers angegeben. Clever.
Aber wie geht es nun weiter?
Haben Sie das Nutzerkonto auf Ihre eigene Mailadresse eingerichtet? Dann geht der Freischaltcode per Post an die Anschrift des Eigentümers, der ihn an Ihre Mailadresse weiterleiten muss.(?) Und anschließend übertragen Sie die Erklärung.(?)
Wenn Sie nun eine weitere Erklärung für eine andere Privatperson beginnen wollen, geht das ebenfalls unter Ihrer eigenen bereits für einen anderen Eigentümer benutzten Mailadresse? Oder müssen Sie sich für jeden weiteren Fall eine abweichende Mailadresse zulegen?
Wäre schön, wenn Sie oder andere weiter ihre Erfahrungen mitteilen würden.
MfG
K. Ri.
Dass wäre mir neu, das StB Elster nicht benutzen dürfen.
Hier ging es grad nicht um ELSTER sondern um https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/
Hallo @kari2 ,
diese 'Grundsteuer-Lösung' hat diverse Voraussetzungen und Einschränkungen ...
... und ist wohl ursprünglich dafür gedacht, dass private Eigentümer einer Immobilie die Feststellungserklärung selbst abgeben können, ohne einen IT-Lehrgang belegen zu müssen
... und wenn Sie diese Lösung für einen Mandanten anwenden wollen, können Sie (logischerweise) nicht mit Ihrem eigenen ELSTER-Konto und mit Ihrer eigenen Identifikationsnummer arbeiten.
Die Mail-Adresse ist "wurrrscht" und dient ja bloß zur Registrierung oder für Infos im weiteren Verlauf
... und jeder Eigentümer muss für sich einen Freischaltcode beantragen, der dem Eigentümer an die beim FA hinterlegte Postadresse versandt wird.
... es ist kein 'Schweizer Messer' für sämtliche Grundsteuer-Fälle, sondern so eine Art MVP (minimum viable program), wie man es aber auch schon von der Datev kennt, allerdings anscheinend in der Ausführung 'lauffähig' 😉
Ich habe die kostenlose Lösung der Verwaltung meinen Mandanten in einer Rundmail ans Herz gelegt. Ich habe ihnen sogar noch den Anwendungserlaß an die Rundmail angehängt.
Daraufhin haben sich einige Mandanten per Mail gemeldet und mich mit der Übermittlung der Erklärung beauftragt.
Wenn die Mandanten von den Problemen mit ELSTER in den Nachrichten hören/lesen, dann bekommen wir mehr Erklärungen auf den Tisch als uns lieb ist.
Habe heute meine 1. Erklärung mit ELSTER übermittelt. Ich sehe den Nutzen von Grundsteuer Digital von Fino/Datev inzwischen nicht mehr.
Ich brauche keine Gegenstandswerte, weil ich mit Pauschalen abrechne. Inkl. USt, da für Verbraucher. Einfaches Modell, das die Leute verstehen.
Die Erklärung in die Dokumentenablage zu übernehmen ist über den PDF Export von ELSTER auch kein Problem.
Da die Mandanten, die zu mir kommen, keine Lust haben Daten in irgendwelche Portale einzutickern und ich die Belege entweder in Papierform oder PDF bekomme kann ich die wenigen Daten auch von Hand in ELSTER erfassen.
Der größte Zeitaufwand ist nicht das Eingeben der Daten, sondern die Prüfung der Angaben des Mandanten.
Kann mir bitte noch einmal jemand erklären, warum ich für ein Portal, das meine Mandanten nicht wollen, und Datev Schnittstellen, die nicht laufen, 20 EUR pro Übermittlung bezahlen sollte?
Hallo @andreasgiebel ,
also ist der Freischaltcode schon angekommen ?
... und Sie als Eigentümer durften noch kein ELSTER-Konto haben
Beim Freischaltcode gehe ich davon aus, dass er für alle Einheitswert-Aktenzeichen gilt, die dem privaten Immobilienbesitzer in's Haus flattern
... dass er also mit dem selben Freischaltcode mehrere Objekte deklarieren kann
Ich habe mehrere Fälle in den Unterlagen, bei denen das Privatgrundstück auf 3 bzw. 4 Aktenzeichen aufgeteilt ist, das Haus (mit 1 gemeinsamen Wohnung) auf zwei verschiedenen Aktenzeichen aufgeteilt ist und das Grundstück außerdem zwei verschiedene Bodenrichtwerte hat.
Beim ZENSUS gab es auch schon solche 'hässlichen' Konstellationen
Solche Fälle sind in den Erfassungsformularen nicht vorgesehen
Bei der Angabe der Wohnfläche kann man ja nicht mit halben Wohnungen rechnen oder dem einen Aktenzeichen die gesamte Wohnfläche und auf dem zweiten Aktenzeichen die Wohnfläche "0"
(Wir sind doch nicht im Fernsehen bei der Sendung "Alles oder Nichts !" 😅
@vogtsburger
Freischaltcode ist angekommen und das erste Grundstück schon erklärt.
Es können tatsächlich mehrere Grundstücke erklärt werden,
Das Haus von meiner Schwester ist also als nächstes dran. Alles ziemlich einfach und ich bin gerade sehr froh kein aktives Elster Konto zu haben.
@andreasgiebel Für Hessen brauchen wir aber ELSTER. 😓
Leider ja, aber die Software soll ja frei verfügbar werden (siehe hier https://digitalservice.bund.de/blog/https-digitalservice-bund-de-blog-neues-projekt-grundsteuer-privateigentum)
Vielleicht finden sich ja ein paar Leute die die Lösung für Hessen umschreiben.
... habe soeben telefonisch erfahren, dass der FreischaltCode schon per Briefpost beim Eigentümer der Immobilie angekommen ist,
... also in ca 48 Stunden, das ist viel schneller als erwartet
... auf der Plattform für diese 'Grundsteuer-Lösung' wurde von 7 bis 14 Tage gesprochen
... wenn das immer so schnell ginge, würde ich vielleicht wieder mehr mit der Briefpost machen 😂
@vogtsburger
Wie gesagt, Grundsteuererklärung für Privateigentum ist das bessere Elster zumindest bei einfachen Fällen im Bundesmodell, bin echt froh das mein Elster Zertifikat nicht mehr aktiv ist
ich werde auch ein paar andere Immobilien (im Privateigentum) mit dieser Lösung vorbereiten, bei denen aber schon ein ELSTER-Konto existiert.
Die Übermittlung der Erklärungen ist dann ja wohl nur Form(ular)sache 😉
... egal, ich traue diesen Entwicklern zu, dass sie das ELSTER-Konto-Problemchen auch noch zeitnah lösen können. Die Entwickler scheinen ja einen kurzen 'Dienstweg' zu haben.
Die GmbH ist immerhin eine 100%ige Tochter des Bundes
Ich möchte nämlich nicht mit anderen unfertigen 'Lösungen' ständig 'das Heu wenden', nur um die 'Stecknadeln' zu finden 😎
Bei der Vorbereitung aber vorsichtig sein. Die Daten werden nur in den Cookies des Browsers gespeichert. Werden diese gelöscht sind die Daten verloren.
Der kurze Dienstweg zeigt sich schon daran, das der Freischaltcode vom Bayerischen Landesamt für Steuern Zentralstelle Elster Online versendet wird.
Hier klappt die Zusammenarbeit also mal. Nicht immer nur meckern, hier darf auch mal gelobt werden.
danke für den Hinweis.
Ich drucke die erfassten Daten vor der Abmeldung immer in eine PDF.
Dann müsste ich mir bei gelöschten Cookies wenigstens die Daten nicht wieder aus den Gehirnwindungen herauspressen
... wer weiß schon so genau, ob dort nicht schon nach wenigen Minuten gähnende Leere herrscht 😉
Apropos, @andreasgiebel, ist Ihre Schwester auch im ShowBusiness bzw. in der Schauspieler-Szene ?
@andreasgiebel schrieb:@vogtsburger
Wie gesagt, Grundsteuererklärung für Privateigentum ist das bessere Elster zumindest bei einfachen Fällen im Bundesmodell, bin echt froh das mein Elster Zertifikat nicht mehr aktiv ist
... wie gesagt, der Freischaltcode kam überraschend schnell,
... irritiert hat mich bloß die Überschrift
"Anlage Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Bescheinigungen"
Antragsteller: DigitalService GmbH des Bundes
[...]
.. klingt, als ob erst Bescheinigungen vom FA abgerufen werden müssen, bevor man selbst ein Formular übermitteln kann .. oder so ähnlich
... vielleicht wird ein ELSTER-Zertifikat neu erstellt, dann abgerufen und für die Übermittlung verwendet ... oder so ähnlich
... egal, wenn es funktioniert, darf es heißen wie es will 😉
Ganz allgemein müssen aus meiner Sicht alle 'Grundsteuer-Lösungen' am Ende 'Elstern'
... Schiller hätte jetzt geschrieben:
"Durch diese hohle Gasse muß sie kommen, die Feststellungserklärung. Es führt kein andrer Weg nach Küssnacht."
Interessant wäre, ob jetzt mit Hilfe dieses Freischaltcodes ein ELSTER-Konto erstellt wird, das man zukünftig auch für andere Zwecke, andere Steuererklärungen etc. nutzen könnte
... aber das wäre wohl zuviel der Transparenz von Seiten der Finanzverwaltung
Im Übrigen könnte man sehr viel Zeitaufwand und Kosten bei den Millionen von Feststellungserklärungen einsparen, wenn die Finanzverwaltung eine Importmöglichkeit in ELSTER anbieten würde (z.B. per XML-Datei)
... Apropos ...
bei https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ hat sich offenbar etwas getan, ohne großes TamTam
Zum Start der 'Grundsteuer-Lösung' (Anfang Juli 2022) durfte man als Erklärende*r noch kein ELSTER-Konto haben (was irgendwie paradox klang, da ja jede Erklärung letztlich über ELSTER übermittelt wird.
Inzwischen darf man sogar bereits ein ELSTER-Konto haben, um die eigene Erklärung über ELSTER übermitteln zu lassen 😅
(Auszug aus den FAQ der o.g. Website)
Ich habe bereits ein ELSTER-Konto. Kann ich „Grundsteuererklärung für Privateigentum” nutzen?
Ja, sie können „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen, wenn Sie bereits ein ELSTER-Konto haben.
Was mir dabei imponiert, ist, dass Versprechen und Zeitangaben eingehalten werden und dass sehr früh und klar kommuniziert wird, für wen diese 'Grundsteuer-Lösung' nicht nutzbar ist
... keine Ahnung, ob diese 'Grundsteuer-Lösung' immer noch (in den Funktionen) etwas beschränkt und eingeschränkt ist (nur einfache Fälle von Privatpersonen, nur Bundesmodell, keine LuF etc) ...
... aber den Interview-Stil beim Abfragen der relevanten Daten finde ich für Menschen mit 'Steuerformular-Phobie' gut geeignet.
Man erhält immer nur die jeweils möglichen Fragen und Antworten und hat somit weniger Gelegenheiten, Fehler zu machen 😉
... einfache Fragen, einfache Antworten und kurze Sätze sind genau mein Ding 😎
... will ich mal wieder testen
.. ich habe ja jetzt gute Vergleichsmöglichkeiten mit "GrundsteuerDigital" und mit dem 'puren' "ELSTER"
Für Kanzleien ist dieser Weg natürlich nicht geeignet, aber man hat ja auch Mandanten, die alle Hebel in Bewegung setzen, um den Gang nach Canossa ... ähm ... den Gang zum StB zu vermeiden und ihn scheuen wie der Teufel das Weihwasser
Andere kamen und kommen sehr frühzeitig und direkt mit der Frage: "Was kostet mich der Spaß ?"
... worauf man nicht so frühzeitig und nicht so exakt antworten konnte, weder für das Honorar noch für die später zu zahlende Grundsteuer
Aber die meisten Mandanten vertrauen dann doch darauf, dass das Honorar 'nicht aus dem üblichen Rahmen fällt'