Grundsteuer 2022 Finanzverwaltung hat kostenloses Angebot über Elster gestartet hier klicken
kein Fake
Die Finanzverwaltung hat unter diesem Link ein kostenloses 😖 Angebot zur Grundsteuer Hauptfeststellung 2022 freigegeben bzw. wird am 01.07.22 starten.
Das stand zwar auf der Homepage von www.elster.de war aber so wohl nicht bekannt.
Wir haben Software gekauft, Schulungen besucht, Briefe an Mandanten versandt, Prozesse definiert usw. und keine Kammer hat im Vorfeld wohl darauf hingewiesen.
Muss die DATEV nun ihre Fino-Beteiligung neu bewerten und eine Wertberichtigung durchführen?
Ja, es ist nicht nur leider Krieg in der Ukraine sondern auch Hektik im Finanzministerium.
Wir Steuerberater liefern digital und die Finanzverwaltung druckt aus.
Demnächst kann man sich beim Finanzamt die Erklärung dann noch als Papiervordruck geben lassen.
Kategorie "GrundsteuerDigital" nachträglich ergänzt.
Zunächst bin ich auch erst vor 3 Tagen über einen Link hier im Forum auf das Angebot aufmerksam geworden.
Eine Vorinformation zu diesem Thema hätte sicherlich die Vorbereitungen auf die Grundsteuer etwas entschärft.
Die wesentlichen Unterschiede zur Elster Version sind offensichtlich dass kein Elster Konto benötigt wird und nur einfache Fälle abgedeckt werden - weiterhin wird Stand jetzt nur das Bundesmodell unterstützt.
Das wird spannende Diskussionen geben.
@steuerberaterzukunft schrieb:
Die Finanzverwaltung hat unter diesem Link ein kostenloses 😖 Angebot zur Grundsteuer Hauptfeststellung 2022 freigegeben bzw. wird am 01.07.22 starten.
Nur, wenn man im richtigen einer der 11 Bundesländer sein Eigentum hat. 5 andere haben das für nicht nötig gehalten 😂.
„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Bundesländer entwickelt, die am Bundesmodell teilnehmen. Das sind folgende 11 Bundesländer:
Ob nicht das absolute Chaos ausbrechen wird?! Wer wettet mit mir und definiert das Wort "Chaos"? 😂
@steuerberaterzukunft schrieb:
Demnächst kann man sich beim Finanzamt die Erklärung dann noch als Papiervordruck geben lassen.
Nein, soll es beim Thema Grundsteuer zu 100% nicht geben. Das soll alles zu 100% digital erfolgen.
@d_z_: Auch kein ELSTER Konto? Wie denn dann? Werden dann wieder Vor-, Nachname und Geburtstag zur eindeutigen Authentifizierung herangezogen? Das schafft ja nicht mal die SCHUFA, die Personen einfach verwechselt.
Online-Register: Bundesrat macht Weg frei für Steuer-ID als Bürgernummer und man hat nie wieder davon was gehört. Oder Ihr etwa doch?
Lt. FAQ Nr. 7 auf der Website - kein Elster Konto benötigt.
Grundsteuer läuft über Einheitswert AZ - bei den teilnehmenden Bundesländern im Informationsschreiben enthalten.
@d_z_ schrieb:
bei den teilnehmenden Bundesländern im Informationsschreiben enthalten.
Ah, okay. Also ich bekomme Papierpost, soll online etwas erledigen und bekomme dann wieder Post, ob das, was ich online erledigt habe, richtig oder falsch war? So ein bisschen GEZ like?
Ich weiß ja nicht so Recht ... Wir bilden aus 🐒🐘🦁
Zunächst mal vielen Dank für den Link. Habe ich favorisiert.
Ich hatte es andernorts bereits erwähnt, dass man gerade nicht mit vorauseilendem Gehorsam oder Aktionismus bei Grundsteuer vorgehen sollte, denn bis Ende Meldefrist 31.10.2022 werden hier noch einige Lösungen, Änderungen und Konkretisierungen erfolgen werden.
Insofern sollte gut überlegt sein, wie viel Zeit und Ressourcen jetzt bereits investiert werden sollten.
@metalposaunist schrieb:@steuerberaterzukunft schrieb:
Die Finanzverwaltung hat unter diesem Link ein kostenloses 😖 Angebot zur Grundsteuer Hauptfeststellung 2022 freigegeben bzw. wird am 01.07.22 starten.
Nur, wenn man im richtigen einer der 11 Bundesländer sein Eigentum hat. 5 andere haben das für nicht nötig gehalten 😂.
BA- Wü nimmt nicht teil, weil hier nur 3 Daten zu erfassen sind, davon wird 1 EHW Aktenzeichen mit der Aufforderung zur Abgabe verschickt, hatte ich letzte Woche zum ersten Mal auf dem Tisch und elegant abgeschobe, für die ETW das macht doch bestimmt ihre Hausverwaltung.
Bleiben noch 4 Bundesländer übrig vermutlich die mit ebenfalls eigenem Modell ( Bayern und ? habe ich nicht mehr im Kopf). Und hatte nicht eine anderer Teilnehmer vor ein paar Tagen gepostet das er die Erklärung für sein eigenes Grundstück in Papierform in Bayern beim FA einwerfen möchte, obwohl das rein gesetzlich gar nicht geht.
Aber scheint mir nicht so sehr chaotisch zu sein, zur Abwechslung aber wer weiß kann ja noch kommen.
Also ich habe schon vor Wochen im Internet entsprechende Artikel gefunden und in den Seminaren der Steuerberaterkammer München war eigentlich auch immer die Rede von der kostenlosen Elster-Software.
So richtig überraschend kam das für mich nicht. Trotzdem hält sich die Begeisterung meiner Mandanten für Elster bisher in Grenzen.
Elster ist vermutlich eine hervorragende Lösung, wenn man über 1-2 Immobilien besitzt, die sich alle im gleichen Bundesland befinden. Aber unsere Mandanten haben halt oftmals Immobilien in der Nähe ihres Wohnortes und in den neuen Bundesländern. Dann wird es mit Elster schon ein bisschen umständlich.
Und selbst wenn Sie alle Grundstücke dann von Hand in Elster eingepflegt haben, wollen Sie dann die entsprechenden Erklärungen einzeln in PDF umwandeln und per Drag & Drop ins DMS übernehmen?
Beim Thema Papierformulare hat zwar Bayern angekündigt relativ großzügig vorgehen zu wollen, von anderen Bundesländern hört man da aber eher das Gegenteil.
Schließlich: Wenn diese Lösung am 01.07.22 tatsächlich bereit stehen sollte, dann viel Spaß, wenn Sie dann kurzfristig eine Urlaubssprerre verhängen, damit alle Daten manuell erfasst werden und die Steuererklärungen dann ausgedruckt und dem Mandanten zur Freizeichnung zur Verfügung gestellt und anschließend übermittelt werden.
Da glaube ich, dass fino alles in allem schon die bessere (komfortablere) Lösung ist.
Das heißt aber nicht, dass ich mich auch über Grundsteuer-digital jeden Tag ärgere. Die Telefonhotline ist schlichtweg eine Zumutung. Ich habe bisher 2x dort angerufen. Jedesmal hörte man mir zu, erklärte mir, dass der berichtete Fehler daran liegt, dass man gerade während des Telefonats daran arbeite und eine neue Software-Version einspiele. Ich solle es doch einfach einen Tag später nochmals versuchen, dann wäre der Fehler sicher weg. Unabhängig davon hätte man mein Anliegen aber notiert und ich würde kurzfristig einen Rückruf zu dem Thema erhalten.
Ganz ehrlich: Ich halte es für wahrscheinlicher, dass die Sonne im Westen aufgeht, als dass ich von fino einen Rückruf erhalte.
... diese Lösung wird auch schon seit ein paar Tagen in einem anderen Thread diskutiert
... was ich aber bei dieser (geplanten) Lösung sehr 'charmant' finde:
Das Unternehmen, das diese Lösung entwickelt, ist eine 100%ige Tochter des Bundes (Alleingesellschafterin: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskanzleramt)
Die Connections und die Möglichkeiten, an die vorhandenen Daten der Finanzverwaltungen zu kommen, könnten aus meiner Sicht nicht besser sein
... wenn hier nichts "Brauchbares" und "Digitales" geliefert wird, blamiert sich der Bund bis auf die 'Knöchel' 😅
Nachtrag:
... aber je nach Perspektive ... und Geschäftsmodell ... und freien 'Ressourcen' ...
... freut man sich oder freut man sich nicht, wenn es kostenlose "brauchbare" Lösungen gibt 😎
@bodensee Bayern erlaubt wohl doch das Papierformular und bietet das auch schon auf seiner Webseite an
https://www.grundsteuer.bayern.de/#abgabe_paper
@vogtsburger
ich wundere mich ehr über die Vorstellung mancher Leute, die glaubten, das es außer den Steuerberatern niemanden gibt der eine Software für die Bewertung von 36 Millionen Grundstücke zur Verfügung stellt, wer hier dachte für ein Einfamilienhaus 500 EUR oder mehr abzurechnen, wird jetzt wohl langsam in die Realität zurück geholt
Bin über jeden Grundsteuerfall froh, den ich nicht mache 😎
Jap exakt meine Meinung und Hoffnung.
@andreasgiebel schrieb:
[...] wer hier dachte für ein Einfamilienhaus 500 EUR oder mehr abzurechnen, wird jetzt wohl langsam in die Realität zurück geholt [...]
... es ist ein Riesenunterschied, ob man seine eigenen Bestands-Mandanten betreut, oder diese 'Leistung' bundesweit anbietet
... die StBVV lässt rein rechnerisch einen großen 'Gestaltungs'-Spielraum ...
Unsere Mandanten haben ihre uns bekannten Grundstücke zu 99,9% in Hessen. Diese haben also an der kostenlosen Möglichkeit keinen Nutzen.
Von daher hat unser Büro überhaupt kein Problem damit, dass es das kostenpflichtige Programm gibt.
@andreasgiebel: Und da geht das Chaos schon los 😄. War ja klar, dass Bayern wieder alles anders machen muss.
@m_brunzendorf: Hm. Ist man eigentlich nicht benachteiligt, wenn man in einem der 5 Bundesländer Eigentum hat, aber nicht an der kostenlosen ELSTER Version teilnehmen kann 🤔? Ich dachte, jeder ist vor dem Gesetz gleich?
StreamOn ist ja auch gekippt worden.
@metalposaunist schrieb:@m_brunzendorf: Hm. Ist man eigentlich nicht benachteiligt, wenn man in einem der 5 Bundesländer Eigentum hat, aber nicht an der kostenlosen ELSTER Version teilnehmen kann 🤔? Ich dachte, jeder ist vor dem Gesetz gleich?
Vor der Statistik sind wir auch alle gleich. Ich vermute, dass andere nur "gleicher" sind.
In der letzten Info-Veranstaltung der Steuerberaterkammer München mit dem bayerischen Finanzminister wurde auch mitgeteilt, dass Hausverwaltungen für die von Ihnen betreuten WEG's berechtigt sind, die Feststellungserklärungen zu erstellen. Wenn es stimmt, was mir ein Mandant erzählt hat, dann bieten Hausverwaltungen die Erklärung bereits ab 20,00 EUR an.
@andreasgiebel schrieb:@vogtsburger
ich wundere mich ehr über die Vorstellung mancher Leute, die glaubten, das es außer den Steuerberatern niemanden gibt der eine Software für die Bewertung von 36 Millionen Grundstücke zur Verfügung stellt, wer hier dachte für ein Einfamilienhaus 500 EUR oder mehr abzurechnen, wird jetzt wohl langsam in die Realität zurück geholt
500 EUR? Wir haben hier z. B. einen Mandanten mit einem Geschäftsgrundstück im Zentrum von München, Bei Abrechnung nach Mittelwert würde hier locker ein 5-stelliger Betrag auf der Rechnung stellen. Das ist nur zu empfehlen, wenn man den Mandanten schnellstmöglich los werden will.
Nachtrag:
... jetzt fehlen nur noch die 'seriösen' bundesweiten Angebote in den "Gelben Seiten" à la
"A.A.A.A.A.A. Grundsteuer-Notdienst - bundesweit - Tel. 0800-999999999" 😅
Hallo @steuerberaterzukunft und liebe DATEV-Community,
die kostenfreien Angebote der Steuerverwaltung ("Elster") bzw. des Bundesministeriums der Finanzen ("www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de") sind uns bekannt bzw. beobachten wir laufend.
Beim Thema Einkommensteuer gibt es ja auch kostenfreie bzw. kostenpflichtige Softwareangebote für Privatpersonen. Beim Thema der Grundsteuer haben wir die Besonderheit, dass wirklich jeder Grundstücksbesitzer eine Erklärung abgeben muss. Und das in einem sehr überschaubarem Zeitrahmen. Von daher ist es durchaus verständlich, dass es "öffentliche" und zugleich niedrigschwellige Angebote gibt.
Die "neue Lösung" zeichnet ja bspw. aus, dass der Anwender kein Elster-Zertifikat benötigt und insbesondere einfache Fälle in Bundesländern adressiert werden, die nach dem Bundesmodell berechnen. Als Beispiele werden genannt: Ein- oder Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück.
Nichtsdestotrotz wird es viele Grundstücksbesitzer geben, die ihren vertrauten Steuerberater zum Thema Grundsteuer bzw. zur Erstellung der Feststellungserklärung beauftragen. Es wird auch Grundstücksbesitzer geben, die das Thema der Grundsteuer zum Anlass nehmen werden, hierfür einen Steuerberater zu suchen, das geht übrigens auch über www.SmartExperts.de.
Wie auch schon hier in der Community diskutiert, beobachte ich dass viele Kanzleien verhalten ihre Mandanten zum Thema informieren bzw. verhalten aktiv eine Mandatsvereinbarung zum Thema Feststellungserklärung angehen (ca. 1/3 aller Kanzleien). Gleichzeitig gibt es aber auch Kanzleigründungen, die sich auf das Thema Grundsteuer fokussieren.
Wir haben eine grobe Einschätzung, dass ca. 10 Millionen Feststellungserklärungen über Steuerberater erstellt werden. Bleibt im Umkehrschluss die Herausforderung aus Sicht "Projekt Grundsteuer", dass ca. 25 Millionen Feststellungserklärungen "privat" erstellt werden.
Aus Sicht DATEV wollen wir mit fino GrundsteuerDigital (und SmartGrundsteuer von Taxy.io) eine Lösung für Steuerberater bieten, die Sie liebe Mitglieder gut unterstützt. Beispiel: Automatischer Abruf von Liegenschaftsinformationen oder das Mandantenportal um "gemeinsam" die Fälle zu bearbeiten.
PS: Heute ist das sechste und zugleich letzte Info online - Grundsteuer. Ich freue mich auf die Veranstaltung um 15 Uhr. Im Nachgang werden wir die Aufzeichnung unter datev.de/grundsteuer bereitstellen.
Viele Grüße
Bernd Meyer
(Projektleiter Grundsteuer, DATEV)
... übrigens,
die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben einen Steuerchatbot 'geboren', für alle Fragen rund um die Grundsteuerreform
... also:
"Was Sie schon immer wissen wollten und nicht zu fragen gewagt haben"
hier können Sie nach Herzenslust fragen und keine Antwort erhalten
Beispiel-Antworten auf einfache Fragen :
Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen gegenwärtig leider noch keine Auskunft erteilen. Ich lerne aber täglich dazu und hoffe, Ihnen bald weiterhelfen zu können.
Sie können mir bei diesem Lernprozess helfen, indem Sie mir Fragen zur Grundsteuer stellen, bei denen ich heute zwar die Antworten noch nicht kenne aber in ein paar Wochen vielleicht parat habe.
Können Sie Ihre Aussage anders formulieren? Ich verstehe nicht, was Sie meinen.
Am besten stellen Sie Ihre Frage nicht nur mit einzelnen Wörtern, sondern als kurzen und einfachen Satz. Dies hilft mir, die richtige Antwort zu finden.
Bitte beachten Sie: Von mir erhalten Sie ausschließlich Informationen zum Thema Grundsteuer.
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt oder Gemeinde. Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Grundstück befindet.
Hierzu kann ich Ihnen aktuell leider keine detaillierten Auskünfte anbieten, da ich noch sehr jung bin und bei vielen Themen gerade selbst dazu lerne.
Dafür ist es wichtig, Ihre Fragen zu kennen. Fragen Sie mich deshalb bitte alles, was Sie zur Grundsteuer interessiert.
Rechtzeitig zum Start der neuen Grundsteuer im Sommer 2022 werde ich für Ihre Fragen fit sein!
usw ...
... also ... der Bot ist willig, aber die KI ist schwach 😉
Gleichzeitig gibt es aber auch Kanzleigründungen, die sich auf das Thema Grundsteuer fokussieren.
Was wohl ein schlechter Scherz sein soll. Nein, das glaube ich nicht, dass es das gibt, denn ich traue jedem Kollegen, der das Examen hinter sich gebracht hat, eine gewisse Weitsicht zu.
Hallo @metalposaunist ,
die Formulare sind doch bereits im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BStBl I 2021, S. 2391 ff.)... 🤔
Schöne Grüße
G.
Dann könnte man meinen, dass das FA auch annehmen müssen aber nachher sagen auch noch einige Auserwähle: nur digital! Aber ich hab' jetzt alles schon auf Papier ... 😂
Die Digitalisierung in Deutschland at its best 👍.
@gnoll ,
... die relevanten 61 Seiten hat man sich ja bestimmt schnell 'rein gezogen' 😉
Einiges kann man sogar ignorieren.
Es hat ja nicht jeder "schwere Ferkel und leichte Läufer" zu deklarieren 😅
Hallo Herr Meyer,
vielen Dank für den Link - das klingt aber dramatisch:
Das Thema als Werbung für Smartexperts zu verwenden, halte ich für unprofessionell.
Nichtsdestotrotz wird es viele Grundstücksbesitzer geben, die ihren vertrauten Steuerberater zum Thema Grundsteuer bzw. zur Erstellung der Feststellungserklärung beauftragen. Es wird auch Grundstücksbesitzer geben, die das Thema der Grundsteuer zum Anlass nehmen werden, hierfür einen Steuerberater zu suchen, das geht übrigens auch über www.SmartExperts.de.
Die Datev ist die Genossenschaft aller Mitglieder. Da sollte sich die Datev als unser Dienstleister mit Mutmaßungen zur Beratersuche oder Beraterwechsel mal lieber zurückhalten.
und ... "liebe Mitglieder" , na ja, das klingt eher verdächtig, wenn ich mir sonst den Einbezug der lieben Mitglieder vor Augen halte.
Aus Sicht DATEV wollen wir mit fino GrundsteuerDigital (und SmartGrundsteuer von Taxy.io) eine Lösung für Steuerberater bieten, die Sie liebe Mitglieder gut unterstützt. Beispiel: Automatischer Abruf von Liegenschaftsinformationen oder das Mandantenportal um "gemeinsam" die Fälle zu bearbeiten.
Hm, DATEVnet. Damit wohl auch keine kostenlose Abgabe in den 11 Ländern möglich? 🤔
Aber warum DATEV immer sterben ☠️ will bei der Grundsteuer, schon komisch.
Hallo Frau Wolf / @Gelöschter Nutzer,
ein wichtiges Ziel von SmartExperts ist es, dass "unberatene" Privatpersonen oder Unternehmen und DATEV Mitglieder zusammenfinden. Stichwort: Neue Mandanten gewinnen.
Es gibt einige Beispiele/Szenarien, in welchen bereits heute das SmartsExperts Logo in Verbindung mit Schlagworten verwendet wird.
Ein schönes Beispiel ist die Geschäftsbank Penta, die u. a. Gründer adressiert. Wenn der "Gründer" nun noch einen (DATEV) Steuerberater sucht, so findet er über das eingebettete SmartExperts Logo einen Steuerberater (Link zur Penta-Seite mit SmartExperts Logo). Oder der etablierte Zeitwirtschaftsanbieter tisoware platziert direkt auf seiner Homepage SmartExperts. Wenn der potenzielle Neukunden nicht nur eine Zeiterfassung, sondern auch einen Steuerberater benötigt ... Beispielsweise haben über 50 Software-Kooperationspartner SmartExperts integriert.
Wir können uns gut vorstellen, dass wir SmartExperts auch an Stellen im Internet platzieren, in welchen unberatene Grundstücksbesitzer einen spezialisierten Steuerberater suchen.
Aktuell gibt es 222 DATEV-Steuerberater, die "Grundsteuer" in ihr Kanzleiprofil aufgenommen haben. Hier ein spezieller Link, der alle Steuerberater mit der Expertise Grundsteuer in SmartExperts anzeigt.
Mandatswechselszenarien stehen nicht im Fokus. Entschuldigen Sie, falls ich mich da unglücklich ausgedrückt habe.
Viele Grüße
Bernd Meyer