Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit über die DATEV Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen?
Ich verbrate hier schon wieder meine Zeit. Elster kann es wohl, aber ist nicht meine Welt. Muss man die sonstigen Nachrichten verbiegen und die Einsprüche an die ESt-Veranlagungsstelle schicken? Alles kurios.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da man bei der Funktion "Einspruch" das Gebiet auswählen muss, bleiben nur die sonstige Nachricht oder das Papier. Ich hatte es gerade ähnlich bei einem Erbschaftssteuerbescheid, den haben wir gefaxt 😞
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kann ich bestätigen . Erbschaftsteuer habe ich ebenfalls gefaxt , weil Zeitkritisch und mit der Post hinterhergeschickt.
Wenn Sie die fino-Software nutzen, soll es wohl über diese einen Weg geben.
Ansonsten wie früher über die klassischen Wege.
Wer nutzt schon Fino (?)😉
Nichts für ungut, aber das sind alles keine schönen Lösungen, nicht smart, nicht rund, nicht 2.0.
Von DATEV gab es bisher keine Lösung (hatte die Frage schon einmal in einem anderen Post gestellt, aber entweder finde ich den Beitrag nur nicht mehr oder er wurde gelöscht; von DATEV beantwortet wurde die Frage aber offenbar nicht).
Heute kam der Newsletter von Fino bzw. Grundsteuer Digital. Schön, dass die den Lösungshinweis für DATEV geben: "DATEV-Kanzleien können alle Prozesse zum Bescheideingang und zur Bescheidprüfung, sowie den Prozess Einspruch über DATEV-Lösungen abbilden. Somit ist gewährleistet, dass DATEV-Anwender beim wichtigen Thema Einspruch mit den gewohnten DATEV-Lösungen arbeiten können. Sie können als DATEV-Anwender voraussichtlich mit dem Servicerelease 16.0 (24.11.2022) Einsprüche über DATEV Elektronischer Einspruch an die Finanzverwaltung senden. "
Danke Fino!
@bodensee & @RAHagena: Ich liebe das! Das Fax 📠 wird in 50J nicht aussterben 😂. Das ist so geil in diesem Land ... aber passt gut zu den Erzählnissen meines Onkels am SA, der in einer Firma arbeitet, die viel Gas verbraucht und ein Fax schicken musste, um sich online wo anzumelden 🤣. Muss man erstmal im Industriegebiet fragen gehen: Tschuldigung: Kann ich bei Ihnen faxen?
@steuerbär: Und was macht man, wenn man SmartGrundsteuer oder noch andere Produkte nutzt? Oder können die das etwa schon?
Für mich Dummen: Warum soll man da Einspruch einlegen 🤔? Da wird was festgelegt, dann kommt ein bisschen Mathematik und gegen das Ergebnis kann man Einspruch einlegen? 1+1 = 2 - Einspruch, Euer Ehren!
@metalposaunist schrieb:
Für mich Dummen: Warum soll man da Einspruch einlegen 🤔? Da wird was festgelegt, dann kommt ein bisschen Mathematik und gegen das Ergebnis kann man Einspruch einlegen? 1+1 = 2 - Einspruch, Euer Ehren!
Wenn es so einfach wäre ? Hier gibt eben 1+1 = 20 und daher Einspruch. In Ba-Wü ist es das Problem wie werden die Bodenrichtwerte ermittelt ? Nach meinen Infos aus den Verkäufen der letzten 2 Jahre was wenn aber in der Gegend länger nichts verkauft wurde ? Dann bilden die BRW eben gerade nicht den Verkehrswert ab. In Bayern ist bereits eine Popularklage anhängig. In NRW laufen Mustereinsprüche, weil die Grundsteuer bei gleich bleibenden Hebesätzen um das 20-30 fache steigen kann. Daher ist zwingend Einspruch geboten, ob das nun digital abbildbar ist oder halt klassisch analog.
Fragt sich noch jemand, warum wir digital auf der Stelle treten, wenn wir uns Probleme machen, wo keine wären, nur weil man damit wohl wieder Geld machen 🤑 kann? Wie viele Menschen beschäftigen sich dann mit solchen Einsprüchen?
@bodensee schrieb:
Hier gibt eben 1+1 = 20 und daher Einspruch.
Mathematik kaputt?
@bodensee schrieb:
was wenn aber in der Gegend länger nichts verkauft wurde ?
Dann ist die Methode 💩?
@bodensee schrieb:
Daher ist zwingend Einspruch geboten, ob das nun digital abbildbar ist oder halt klassisch analog.
Machen wir das also so lange, bis es allen passt? OK 😅.
Meine Eltern haben jetzt auch den Bescheid schon erhalten. Auf Papier 📜🤣 nachdem sie alle Daten digital in ELSTER eingetippt haben 🤣. Und das Beste: Kann man nichts mit anfangen, weil der Hebesatz noch fehlt. Steht nur drin, sie sollen 207.000 Euro Grundsteuer zahlen 👍. @bodensee - ich schicke Dir gleich noch einen Brief per Post 📯. Dann kannst Du den Link abtippen und das Ergebnis ausdrucken 🤣. Dann schreibst Du deine Antwort von Hand dazu und schickst mir per Post zurück.
DATEV Community. Pfff ... wer braucht das schon? 😅
Freut Ihr alle Euch schon auf The Next Big Thing in Deutschland? 😎
@metalposaunist , meine Aussage war, dass der Einspruch ab 24.11. über DATEV gehen soll. Da bin ich hier im Forum doch richtig.
Über Sinn und Zweck der Einsprüche wurde schon an anderer Stelle diskutiert. Die Grundsteuer, insbesondere auch das bayerische Flächenmodell ist voller handwerklicher Fehler, so dass Ergebnisse und Verfassungsmäßigkeit durchaus angezweifelt werden dürfen.
@metalposaunist schrieb:Fragt sich noch jemand, warum wir digital auf der Stelle treten, wenn wir uns Probleme machen, wo keine wären, nur weil man damit wohl wieder Geld machen 🤑 kann? Wie viele Menschen beschäftigen sich dann mit solchen Einsprüchen?
@bodensee schrieb:
was wenn aber in der Gegend länger nichts verkauft wurde ?
Dann ist die Methode 💩?
Exakt dass Problem ist die Methode. Da es nun wiederum 6 verschiedene Methoden in 16 Bundesländern gibt. Das BVerfG hat als Vorgabe gegeben das die Mathematik stimmen soll, sprich 100 EUR auf dem Bankkonto soll gleich bewertet werden wie 100 EUR in Backsteinen ( Immobilie) nur wie die Backsteine bewertet werden sollen und zwar von Nord nach Süd von Ost nach West da haben sich die Herren Richter bedeckt gehalten und da wir nun mal in einer föderalen Demokratie leben gibt es nicht nur das Bundesmodell.
Ich denke in Ba-Wü wurde auf die falschen Experten gehört, in Bayern auf die Lobbyisten aber ich denke das wird in anderen Bundesländern nicht besser sein, wobei ich mich mit dem Bundesmodell noch nicht so sehr beschäftigt habe, dort scheint ja eher das Problem von Flächenermittlung vorhanden zu sein, oder auch die Festlegung von Äquivalenzziffern. Auf jeden Fall werden sehr viele Einsprüche werden 30 Mill wären 100%, wieviel Menschen sich damit beschäftigen - viele das kostet jede Menge Arbeitskraft zuerst bei uns dann in der Verwaltung. Aber ich selbst hätte leider auch keine Lösung was mag Eigentumswohnung a oder Haus b zum Stichtag 1.1.2025 wirklich Wert sein ? Wie soll das einheitlich und fair ermittelt werden.
btw: der Hebesatz wird von der gemeinde festgelegt und hat im Grundsteuermeßbescheid und im Vorgänger im Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert nichts verloren. Aber wenn man dagegen vorgehen will muss man eben den Grundlagenbescheid offen halten bzw. angreifen.
@metalposaunist mindestens um den Bescheid offen zu halten, falls es noch Änderungen gibt. Da wäre man ziemlich gekniffen wenn der Bescheid Bestandskräftig ist und in einem halben Jahr noch eine Änderung kommt...
Gruß Björn aus HH
Kann ich das bei Strom- und Gasrechnungen auch machen? Dann zahle ich erst, wenn's billiger am Markt wird 😂. Ich verstehe dieses Deutschland nicht.
Zwischenzeitlich trudeln hier auch reichlich Grundsteuerwert- und messbescheide ein und wie auch @bodensee feststellte hadere ich in BW auch mit den, eines opportunen Gutachterausschusses, festgestellten Bruttorichtwerten.
Insbesondere, weil diese m.E. die Entwicklungen der "Grundstücksblase" abbilden, aber gleichwohl dieser langsam die Luft entweicht.
Insofern wurden die BRW zu dem denkbarst besten Zeitpunkt für die Bemessung der Steuer ermittelt; für die Gemeinden wohlgemerkt.
Selbstredend belegen wir ALLE mit einem Einspruch.
edit: (Text gelöscht)
Grade in elektronischem Einspruch gesehen, dass nun auch alle Steuerarten aufgenommen sind. So leicht kommt man von der Schelte zum Lob. 😃
Wenn man über Digitale Kommunikation | Elektronisch Einsprüche die Übersicht der Einsprüche öffnet, kann man über "Einspruch anlegen"
einen neuen Einspruch manuell anlegen. Wenn man dann den Mandanten ausgewählt hat, stehen auch die Grundsteuerwertbescheide zur Auswahl des Bescheides zur Verfügung.
Und das müsste auch gehen, wenn man aus der Übersicht der Fristen einen Einspruch anlegt. Das kann ich aber im Moment nicht ausprobieren, da ich derzeit keinen offenen Grundsteuerwertbescheid vorliegen habe.
Viele Grüße
Uwe Lutz
okay, hat sich durch Zeitablauf erledigt...
Tatsächlich haben wir heute den ersten Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid erhalten.
Jetzt finde ich in Post, Fristen, Bescheide als Dokumentart nur den Grundsteuermessbescheid, aber nicht den Grundsteuerwertbescheid.
Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?
Daniel Kühn
@d_k schrieb:Tatsächlich haben wir heute den ersten Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid erhalten.
Jetzt finde ich in Post, Fristen, Bescheide als Dokumentart nur den Grundsteuermessbescheid, aber nicht den Grundsteuerwertbescheid.
Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?
Daniel Kühn
Den haben wir bei uns manuell als Dokumentenart angelegt.
Hallo,
aktuell kann ich im "elektronischen Einspruch" jeweils nur ein Aktenzeichen hinterlegen.
Wir haben diverse Mandanten mit mehreren Aktenzeichen.
Gibt es vielleicht einen einfacheren Weg für verschiedene Aktenzeichen einen Einspruch einzulegen?
Grüße
Fränze
Danke Hr. Lutz.
Irgendwie hatte ich das als vorgegebene Standardposition erwartet.
@d_k schrieb:Danke Hr. Lutz.
Irgendwie hatte ich das als vorgegebene Standardposition erwartet.
Ich auch 🙄