Hallo Community,
ich weiß, dass diese Frage schon mal hier in der Community gestellt wurde, aber entweder ich oder die Community-'Suchmaschine' waren nicht intelligent genug, den Thread wiederzufinden, sorry.
... also nochmal :
wie kann ich einem Rechnungsempfänger, einem aktuellen oder inzwischen ausgezogenen Mieter, eine NK-Abrechnung mit 'vernünftigem' Aufwand rechtssicher zustellen ?
Manche Mieter reagieren einfach nicht auf E-Mails, Telefonanrufe oder auf WhatsApp-Nachrichten etc.
Um Fristen rechtssicher einzuhalten, stellt sich die Frage, wie man am besten solche Dokumente zustellt.
Ich denke hier z.B. an den persönlichen Einwurf in den Briefkasten, aber in Begleitung eines nicht verwandten und verschwägerten Zeugen und evtl. per Videoaufzeichnung dieser Aktion.
... gibt es evtl. andere/bessere/einfachere Wege ?
Meine Befürchtung ist, dass die "Einschreiben"-Varianten ("Einwurf", "mit Rückschein" etc.) bezüglich Fristablauf auch nicht sicher sind.
Infrage käme auch noch Fax, falls der Empfänger ein physisches Faxgerät hätte.
Ob auch "Fax-To-Mail"-Weiterleitung funktioniert, ist (mir) unklar.
Letztes Jahr hat eine Mieterin per WhatsApp geantwortet, dass Sie wegen Fristablauf besser nicht geantwortet hätte 😉
Dieses Jahr hat sie die NK-Abrechnung früher erhalten (und bereits bezahlt) 😉
Die weitere 'sichere' Methode, nämlich die rechtzeitige Erstellung der NK-Abrechnungen, muss man jetzt nicht explizit erwähnen, da sie schon vor über 1 Monat erstellt wurden.
Dass sich einzelne Mieter bereits im Zahlungsverzug befinden, auch nicht, da man als Rechnungsempfänger im Zweifel ja angeblich keine Abrechnung erhalten hat
Wie sehen die Rechtskundigen dieses 'Zustellungs-Problem' ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
... gibt es evtl. andere/bessere/einfachere Wege ?
Einschreiben sind nicht wegen Fristablauf unsicher, sondern weil man den Inhalt des Schreibens so schlecht beweisen kann. Und beim Nicht-Einwurf-Einschreiben, weil der Empfänger die Annahme verweigern kann.
Bleiben:
- DeMail (hat kaum jemand)
- eBO-Postfach/Mein Justizpostfach (da muß der Empfänger glaube ich vorher zustimmen) (hat kaum jemand)
- § 132 BGB: per Gerichtsvollzieher: das Mittel der Wahl
Ich denke hier z.B. an den persönlichen Einwurf in den Briefkasten, aber in Begleitung eines nicht verwandten und verschwägerten Zeugen und evtl. per Videoaufzeichnung dieser Aktion.
High,
das Thema zustellen gab es mal in einem anderen Beitrag, da ging es um Kündigungen.
Persönliche Übergabe, mit Unterschrift des Empfängers, durch durchsetzungskräftige "Dritte" hat damals wohl zum
gewünschten Erfolg geführt😎
Gruss Mike
Letztes Jahr hat eine Mieterin per WhatsApp geantwortet, dass Sie wegen Fristablauf besser nicht geantwortet hätte
Dieses Jahr hat sie die NK-Abrechnung früher erhalten (und bereits bezahlt)
High,
da hätten wohl die Vorauszahlungen erhöht werden sollen,
wer zu spät kommt .......
Gruss Mike
... stimmt, wenn die Vorauszahlungen höher sind als die Forderungen, muss man nicht hinterherlaufen, aber mit den Gas- und Strompreis-Explosionen, den diversen staatlichen Hilfen, der Preisbremse, Der Deckelung etc. war das ein 'schwer zu vermittelndes' Thema.
Ich habe es weitgehend den Mietern überlassen, die Vorauszahlung freiwillig zu erhöhen, um das verfügbare Budget der Mieter nicht übermäßig zu strapazieren. Die Banken freuen sich ja, wenn sie kräftig bei den Sollzinsen zuschlagen können.
Man darf die Vorauszahlung aber auch nur 1 Mal pro Jahr anpassen (soweit ich zu wissen glaube)
@vogtsburger schrieb:den Thread wiederzufinden
Sicher bin ich nicht, aber könnte es vielleicht dieser Thread gewesen sein?
... danke @jejo für den Link.
Dort geht es zwar auch um ein ähnliches Thema, aber ich erinnere mich (halb)dunkel an einen anderen Thread, in dem es auch um die rechtssichere und rechtzeitige Zustellung bei Fristablauf ging und in dem auch mindestens 1 RA mitdiskutiert hatte.
Soweit ich mich erinnere, war unter anderem auch von E-Mail, Einschreiben, persönlicher Übergabe, Zeugen und Fax die Rede
Sie können das Schriftstück mit einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Wieder Erwarten ist dies eine sehr günstige Variante und der GV kann den Brief auch in den Briefkasten legen. Der Brief gilt dann auch als zugestellt.
Den zuständigen GV erfragen Sie über das Amtsgericht. Sie müssen sich nur aktiv mit ihm in Verbindung setzen und ihn bitten, die Zustellung in diesem Jahr noch vorzunehmen.
Ich hoffe meine Info, 4/5 Jahre alt, ist noch zutreffend. Die Kosten lagen m.W. unter 20 €.
Gruß
Martin Heim
„Die Botschaft hör´ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“
Im Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG steht zwar Einiges, was sehr 'günstig' klingt, aber es würde mich überraschen, wenn die Gesamtkosten am Ende so niedrig wären
Wenn man ohne weitere Voraussetzungen, z.B. ohne "Titel", beliebige Dokumente für 'kleines Geld' (z.B. für 20 oder 30 Euro) von einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen könnte, wäre das tatsächlich ein sehr attraktiver Weg
Apropos,
... was bei beendeten Mietverhältnissen auch oft zum Thema wird, ist die neue Wohnadresse, die entweder nicht mitgeteilt wurde oder schon wieder nicht mehr gültig ist.
Im GvKostG steht z.B.
Ist der Aufenthalt des Kostenschuldners unbekannt, so genügt die Zustellung durch Aufgabe zur Post unter seiner letzten bekannten Anschrift
Ich erinnere mich an die Aussage eine RAin, die kein Problem darin sah, ein RA-Schreiben bzgl. eines beendeten Mietverhältnisses an die alte Anschrift zu schicken.
... aber was nützt ein Schreiben an eine alte Anschrift, bei der der Briefkasten (sichtbar) überquillt ?
Ich habe neulich eine private Abrechnung an die Firmenanschrift eines Kostenschuldners geschickt, da ich keine Privatadresse hatte ---> keine Reaktion ...
... dann nochmal an die inzwischen recherchierte Privatadresse ---> sofortige Reaktion
Frage:
kann der Kostenschuldner ein Schreiben ignorieren, wenn es nicht an die korrekte Anschrift gesandt wird ?
... sorry für diese 'banalen' Fragen, ...
... aber hier könn(t)en kleine Ursachen große Wirkungen haben,
bzw. könnten kleine Fehler zu großen Verlusten führen
Es ist wie @martin65 schreibt. Anbei die Kostennote meiner letzten Schriftstück-Zustellung per Gerichtsvollzieher aus 11/2023:
Dokumentenpauschale und Zustellentgelte betreffen den Duplikats-Versand an mich und können noch abgezogen werden. Wofür die sonstige Zustellung angefallen ist weiß ich ehrlich gesagt nicht. Erscheint mir aber auch nicht wichtig.
Es hilft tatsächlich ein Blick in Internet. Das kann ich Ihnen nicht ersparen.
Es kostet weniger als 20 €.
Natürlich können Sie diesen Weg auch ignorieren. Aber, Sie haben gefragt. Oder Sie investieren Ihre Zeit und Geld und rufen bei einem Gerichtsvollzieher an.
Frohe Weihnachten
Martin Heim
diesen Weg über einen Gerichtsvollzieher kannte ich noch nicht.
Vielen Dank für diesen wertvollen Tipp
Nachtrag:
ich nahm (offenbar irrtümlich) an, dass ein Gerichtsvollzieher nur im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren oder einer außergerichtlichen juristischen Auseinandersetzung (z.B. bei Mahnbescheiden etc.) aktiv werden kann
Nachtrag 2:
Der Vollständigkeit halber würde mich noch interessieren, ob auch der Briefeinwurf in Eigenregie und unter Zeugen irgendeine 'Beweiskraft' bzw. eine Rechtswirksamkeit hat
(es könnte ja sein, dass der Gerichtsvollzieher die rechtzeitige Zustellung aus Termingründen nicht mehr schafft)
@vogtsburger schrieb:... aber was nützt ein Schreiben an eine alte Anschrift, bei der der Briefkasten (sichtbar) überquillt ?
Wenn du noch Geld haben möchtest, natürlich nicht so viel. Rechtlich liegt der Ball dann aber beim Empfänger und die ganzen Fristen laufen. Der Bund behilft sich ja auch gelegentlich damit, dass unbekannt ins Ausland verzogene Steuerschuldner (bildlich gesprochen) über einen Anschlag am Schwarzen Brett informiert werden, dass noch Forderungen offen sind - die dann eingezogen werden (können), sobald sie sich nochmal hier blicken lassen.
... überraschenderweise hat vorgestern ein 'Kostenschuldner' per WhatsApp reagiert
Guten Abend,
die Abrechnung ist irgendwie im Spam-Ordner gelandet. Werde morgen überweisen.
MfG
... heute, also 2 Tage später, ist noch kein Zahlungseingang zu sehen (beide Parteien bei der gleichen SPK)
... aber ich werte die Reaktion wenigstens mal als Empfangsbestätigung für die Abrechnung, also schonmal als 'halbe Miete'
Man will ja nicht ohne Not mit einem zusätzlichen dicken 'Knüppel' kommen, wenn es nicht unbedingt nötig ist
... heute ist meine Motivation (leider) stark gesunken, dem Thema "rechtssichere Zustellung ... " noch weiter und endgültig auf den Grund zu gehen ...
... und warum ?
... weil jetzt doch alle 'fraglichen' und restlichen Kandidaten (Schuldner) freiwillig und noch rechtzeitig gezahlt haben.
... wenn ein Fristablauf und/oder ein Verlust droht, wird man doch ein wenig nervös.
... jetzt muss ich mir bloß noch die 'Lösung' merken oder wenigstens wissen, wo sie steht
@vogtsburger schrieb:... weil jetzt doch alle 'fraglichen' und restlichen Kandidaten (Schuldner) freiwillig und noch rechtzeitig gezahlt haben.
... wenn ein Fristablauf und/oder ein Verlust droht, wird man doch ein wenig nervös.
... jetzt muss ich mir bloß noch die 'Lösung' merken oder wenigstens wissen, wo sie steht
Böse Mieter aber auch. 😉 Zahlen sie nicht, hat man ein Problem. Zahlen sie jetzt doch, verursacht das wieder Probleme.
😅
Edit: eventuell dieses Thema als Favorit im Browser speichern, @vogtsburger ? Das mache ich nämlich in diversen Fällen, in denen ich hier im Forum ein Thema habe, was ich unregelmäßig wieder brauche und mir die Lösung einfach nicht merken kann.^^
@martin65 schrieb:Sie können das Schriftstück mit einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Wieder Erwarten ist dies eine sehr günstige Variante und der GV kann den Brief auch in den Briefkasten legen. Der Brief gilt dann auch als zugestellt.
Den zuständigen GV erfragen Sie über das Amtsgericht. Sie müssen sich nur aktiv mit ihm in Verbindung setzen und ihn bitten, die Zustellung in diesem Jahr noch vorzunehmen.
Ich hoffe meine Info, 4/5 Jahre alt, ist noch zutreffend. Die Kosten lagen m.W. unter 20 €.
Gruß
Martin Heim
Man kann vom GV des Vertrauens bundesweit zustellen lassen, muß es dann allerdings hinnehmen, daß sie oder er, wenn es nicht der angestammte Bezirk ist, die Schriftstücke auf die Post geben wird. Dann liegt es nicht in der Macht des GV, wann das örtliche Postunternehmen Zustellversuche unternimmt und die PZU abzeichnet.
Man hat aber auch dann, wenn es sich um eine Zustellung im Bezirk des beauftragten GV handelt, keinen Einfluß darauf, wann sie/er den Auftrag ausführen wird. Also: Kurz vor knapp ist nicht zu empfehlen. Das kann funktionieren, muß aber nicht.
Und man sollte die Schriftstücke in zweifacher Ausfertigung einreichen, um die Kopiergebühren (0,50 Euro pro Seite vor Jahren, inzwischen womöglich mehr) zu sparen. Darüber hinaus unterschieden sich die Kosten bei wenigen Einzelseiten kaum noch nennenswert vom Porto eines Einschreibbriefes, bei dem man keinen Nachweis hat, was drin gewesen ist.