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Soforthilfe - Wie können wir den Mdt. helfen

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letzte Antwort am 27.07.2021 09:19:03 von andrereissig
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Wohlgemuth
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Hallo Miteinander,

 

uns erreichen vermehrt Anfragen zur Berechnung der möglichen Rückzahlung der Soforthilfen.

 

Die Datev bietet offiziell keine Hilfe hierzu (so mein Kenntnisstand) an.

 

Alle Mdt. abwimmeln und sich "allein überlassen" wird vermutlich auch nicht die Lösung sein.

 

Wie gehen andere Berater damit um?

 

Eine Lösung wäre doch per BWA möglich: Wenn bei kleineren Mandaten nach Zahlung gebucht wird, wäre die BWA ein guter Anhaltspunkt um die Berechnung zumindest im großen Teil bewerkstelligen zu können.

 

ERfahrungsaustausch und Meinungsaustausch willkommen 🙂

 

Danke und Gruß

erzix
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Gerade in Sachsen gibt es noch gar keinen Verwendungsnachweis/Abrechnungsbogen.

Also haben wir den Mandaten gesagt, sie sollen einen Brief an die SAB schreiben, in welchem sie um eine Abrechnungsmöglichkeit bitten.

Vorher ist alles nur Spekulation und es kann immer noch nicht ausgeschlossen werden, dass die SAB auf eine Abrechnung in Einzelfällen verzichtet.

Und alles was freiwillig zurückgezahlt wurde gibt es auch nicht mehr wieder, falls es sich später herausstellen sollte, dass man mehr hätte behalten können.

 

LG

deusex
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Na ja:

Erfahrungsaustausch wird zum jetzigen Zeitpunkt ebenso schwierig, wie ein Lösung von der DATEV zu erwarten.

 

Die vermehrten Anfragen sind sicherlich die WISO-Gucker von gestern 😉 Wenn ich das richtig interpretiere, sind diese Anfragen aus "dem Blauen heraus" ohne das ein konkreter Anlass besteht.

Wenn dies nämlich der Fall wäre, müsste auch ein Arbeitspapier geliefert werden, nach welchem abgerechnet werden soll/kann/darf/muss.

 

Gut, ich in BaWü habe hierzu noch nicht einmal eine leise Ahnung vernommen, aber in anderen Ländern mag da schon mehr gegoren zu sein, wenn man auf die WISO-Sendung von gestern verweisen kann.

 

Ich verstehe aber nicht, warum man nun im vorauseilendem Gehorsam etwas berechnen sollte. Vielleicht sollte man dem Wunsch zumindest auch entgegnen, dass eine Schlussabrechnung kostenpflichtig ist.

 

Hier würde ich ganz klar sagen, dass, mangels Berechnungsgrundlagen derzeit keine Berechnung möglich ist, und von freiwilligen Rückzahlungen abgesehen werden soll.

 

"Geh nicht zu Deinem Fürsten, wenn er Dich nicht ruft !"

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Wohlgemuth
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Guten Morgen,

 

okay da bin jetzt schlauer:

 

Wir in NRW haben seit vergangenem Jahr ein offizielles Berechnungsschema und können auch schon Rückmeldungen erstellen. Eine Frist sitzt noch nicht dahinter, wird aber demnächst kommen und bis ca. Herbst sein.

 

Hier und da haben EÜR Mdt. die Berechnung noch letztes Jahr auf unser Anraten gemacht und das Geld auch (teilweise) zurückgezahlt usw.

 

Zeitmäßig passt uns das natürlich auch nicht 😉

 

Schade dass von Datev da nichts kommt, würde uns sicherlich sehr helfen.

 

Wenn nun aber alle Bundesländer wieder unterschiedliche Berechnungen verlangen, kann ich verstehen, dass das die Datev nicht leisten kann...

 

 

 

 

 

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jjunker
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@deusex : das sehe ich genauso wie Sie.

Einziger Tipp den wir den Mandanten mitgeben. Sparsam wirtschaften und sehr saubere Dokumentation was wann wofür und warum anlegen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein nur....

 

So lange es noch keine Abrechnungsmöglichkeit gibt würde ich auch nicht pro aktiv drum bitten...

 

Grüße aus München,

 

JJUNKER 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
deusex
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Ich denke schon, das die DATEV uns da unterstützt, wenn Anlass gegeben ist, aber derzeit geht es vorrangig noch ums Geld bekommen (ÜH III und Neustart), als ums Geld zurückgeben. Hier müssen derzeit auch alles Kapazitäten und Energien eingesetzt werden.

 

Zwei Mandanten wollten ihr Geld auch unbedingt zurückgeben, weil sie es nicht nötig hätten. Konnte ihr Gewissen beruhigen und bis jetzt behalten sie es mal. Ich sagte, wenn alles abgeschlossen ist und keine Rückforderung kommt, könnten sie es gerne an eine gemeinnützige Eirichtung spenden 😉

 

Ich persönlich sehe die Unterstützung der DATEV hier nicht als selbstverständlich an, sondern das Arbeiten mit dem Rewe-Tool äußerst unterstützend und hilfreich und natürlich wäre ein generelles Abrechnungs-Tool wünschenswert.

 

Wenn ich die Entwicklung allerdings derzeit betrachte, sind 16 Einzelgänge wahrscheinlicher.

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erzix
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Das Problem ist dieser Passus im Bewilligungsbescheid:

 

"Sie sind verpflichtet jede Änderung der von Ihnen gemachten Angaben unverzüglich über einen von Ihnen für dieses Verfahren beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt bei der Bewilligungsstelle anzuzeigen.

Ihnen ist bekannt ,dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben insbesondere die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§264 StGB) zur Folge haben und auch andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können."

 

Mit der bitte um einen Abrechnungsbogen möchte man ja eine Änderung anzeigen und ist so seiner Pflicht nachgekommen und da es sich in aller Regel um Schätzungen gehandelt hat, ist "immer" eine Änderung eingetreten.

 

LG

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deusex
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Könnte man mit einem Zweizeiler entschärfen:

 

"Die Anspruchsvoraussetzungen meines Mandanten aus Antrag XXXX haben sich geändert und es sind voraussichtlich Zuschüsse zurückzuzahlen, was ich hiermit gem. Antragsbedingungen anzeige. Bitte überlassen Sie zur genauen Ermittlung des Rückzahlungsbetrages ein amtliches Abrechnungspapier."

 

Damit dürfte die Passage zunächst entkräftet sein.

Meine persönliche Meinung: Heiße Luft ! Wenn Sie JEDE Änderung unverzüglich anzeigen würden, wie das vorgesehen ist, müssten sie jeden Monat nach Buchführungsschluss eine Anzeige der Änderungen machen, da sich prognostizierte Werte laufend ändern, sobald Ist-Zahlen vorliegen; wenn auch nur unwesentlich. Zur Wesentlichkeit oder Definition derselben, ist nichts weiter ausgeführt.

 

Wenn tatsächlich "etwas unternommen werden muss", weil der Mandant Bedenken hat, würde ich eben kurz und knapp, wie oben verfahren und auf Rückantwort warten.

 

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bodensee
Allwissender
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@deusex  schrieb:

Könnte man mit einem Zweizeiler entschärfen:

 

"Die Anspruchsvoraussetzungen meines Mandanten aus Antrag XXXX haben sich geändert und es sind voraussichtlich Zuschüsse zurückzuzahlen, was ich hiermit gem. Antragsbedingungen anzeige. Bitte überlassen Sie zur genauen Ermittlung des Rückzahlungsbetrages ein amtliches Abrechnungspapier."

 

Damit dürfte die Passage zunächst entkräftet sein.


 

Exakt und dann bekommen Sie von der LBank (Ba-WÜ) BWA Vordrucke mit taggenauem Datum die ausgefüllt werden müssen ( im Erst und im Letztmonat aus der Datev BWA nicht ableitbar. 

 

Wenn diese BWA's bei der L_Bank eingereicht werden erfolgt der Rückforderungsbescheid ohne Zinsen und ohne Strafen. Wann das ganze dann strafbar im Sinne von Subventionsbetrug wird entzieht sich derzeit meiner Kenntnis. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
erzix
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Solch einen Zweizeiler, lassen wir die Mandanten an die Aufbaubank schreiben.

 

Nur das von der SAB Sachsen dann die Rückmeldung kommt, dass noch kein Abrechnungsbogen vorliegt und man selber schon mal ausrechnen soll, was evtl. zurückgezahlt werden müsste. Aber das ohne genaue Konkretisierung.

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jejo
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Nach dem (meines Erachtens abzusehenden) Debakel mit dem Rückmeldeverfahren, wurde dieses in NRW innerhalb weniger Tage nach Freischaltung wieder gestoppt.

 

Anstatt sich demütig ein wenig "Asche aufs Haupt zu streuen" hat man stattdessen die "Marketingabteilung" auf den Plan gerufen ...

 

Land setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch | Das Landesportal Wir in NRW

 

Für mein Empfinden fehlen hier nach wie vor an allen Ecken und Enden verlässliche Vorgaben und obendrein gilt, was auch schon @deusex angedeutet hat - NRW ist lediglich 1 aus 16 😵

 

Die Chancen derartige Rückmeldungen im Moment "richtig" abzugeben, dürften mit den Gewinnchancen von 6 aus 49 korrelieren 😬

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Schulz_
Einsteiger
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Guten Morgen alle zusammen 🙂

 

Gibt es zwischenzeitlich schon neue Erkenntnisse?

 

In Berlin bekommen alle meine Mandanten die Mails von der IBB wg. Überprüfung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe.

 

Letzte Woche habe ich dann bei der IBB angefragt, wann und ob überhaupt mit einem Berechnungsschema zu rechnen ist. Wie zu erwarten, bis heute keine Rückmeldung.

 

Sonnige Grüße aus Berlin

Schulz

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andrereissig
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In NRW oder Hamburg wird mit der Rückmeldeanforderung das beigefügte Berechnungsschema mitgeliefert.

Live long and prosper!
Schulz_
Einsteiger
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@andrereissig Vielen herzlichen Dank.

 

Da sind einige Bundesländer sehr vorbildlich 👍

martin65
Meister
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Wir unterstützen die Mandanten bei der Berechnung der Angaben im Rückmeldeformular (NRW) und stellen dem Mandanten die Daten zur Verfügung. 

 

Allerdings empfehlen wir den Mandanten, noch bis zum Ende der Rücksendefrist zu warten, bis Diese die Übermittlung und Rückzahlungen anstoßen. 

 

Wir denken, diese Unterstützung ist durch unseren Beratungsauftrag als Dienstleister und Steuerberater gedeckt und gewünscht.

 

Wir gehe davon aus, dass zu 90% nur die Steuerberater die entsprechenden genauen Daten und Zuordnung zu den Zeiträumen liefern können. Natürlich würden die kaufmännisch gebildeten/interessierte Mandanten die Meldung auch schaffen. 

 

Martin Heim

Steuerberater

 

 

 

dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Guten Morgen allerseits,

 

generell unterstützen wir die Mandanten bei der Rückmeldung; einige wenige haben es tatsächlich selbst hinbekommen, aber das ist wohl die Ausnahme.

 

Wir rechnen den Mandanten den Liquiditätsengpass gemäß dem Berechnungsschema zwar aus und stellen ihnen die Zahlen zur Verfügung, aber übermitteln müssen sie selbst. Beantragt haben sie es ja schließlich auch selbst.

 

Für die Berechnung habe ich mir eine kleine Excel-Hilfe gebastelt, die zwar von Hand ausgefüllt werden muss, aber wo man wenigstens die ermittelten Werte nachvollziehen kann. Und man muss ja im schlimmsten Fall alle drei Möglichkeiten (zumindest hier in NRW) durchrechnen, wenn der erste Versuch nicht schon zum gewünschten Ergebnis führt.

 

MfG,

Dirk Schmakies

andrereissig
Allwissender
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Ja, so handhaben wir es auch, zumal wir ja in der Regel auch nicht wissen, wie der Mandant sich registriert hat - BPA oder Zertifikat.


 

 

@dirkschmakies  schrieb:

Und man muss ja im schlimmsten Fall alle drei Möglichkeiten (zumindest hier in NRW) durchrechnen, wenn der erste Versuch nicht schon zum gewünschten Ergebnis führt.

 


Wenn man es ganz extrem sieht, gibt es ja sogar sechs Möglichkeiten - Zeitraum ab Antragstellung, Monatsanfang oder Folgemonat und das jeweils leistungs- oder liquiditätsbezogen.

 

Famos!

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 27.07.2021 09:19:03 von andrereissig
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