Wenn man es berichtigen will, dann muss man die Meldung noch mal komplett neu übermitteln.
Wenn der Fehler nur in der falschen USt-ID-Nummer ist, würde ich es sogar einfach dabei belassen, wenn die TSE dem Steuerpflichtigen über Name und Steuernummer eindeutig zugeordnet werden kann.
Ich würde es im eAS ändern und die richtige USt-ID übermitteln. Welche Nummer wurde denn bei der Ausstellung von Rechnungen an Unternehmer auf den Bons/Rechnungen verwendet?
Wird damit auch die falsche USt ID auf die Bons gedruckt? Wegen der Kleinrechnungsgrenze ggf. nicht unerheblich.
Guter Punkt. Im Kassensystem sollte man es auf jeden Fall ändern.
@jjunker schrieb:Wird damit auch die falsche USt ID auf die Bons gedruckt? Wegen der Kleinrechnungsgrenze ggf. nicht unerheblich.
Hat das überhaupt Auswirkungen? Für den Vorsteuerabzug m.E. nicht, da für den Kunden erkennbar eine Steuernummer angegeben war.
@Gelöschter Nutzer gute Frage. Ich bin Techniker und kann diese daher nicht beantworten. Als Techniker gehen mit falsche Angaben aus Prinzip gegen den Strich.
Mein Steuerberater nimmt 150 Euro netto pro Kasse!
Ich hatte auf das Meldeverfahren "TSE-Kasse" bereits zweimal informiert und dass dies selbst erledigt werden kann oder ich auf Wunsch gegen Zeitgebühr erledigen kann (Vereinbarung).
MeinFiskal startet ja erst Ende April mit der Verteilung meines Newsletter Mai 2025, in dem ich das Vorgehen und das Angebot nochmals konkretisiere.
Das Angebot lautet auf Abrechnung nach Zeit, womit mindestens eine Stunde nach mittlerem Satz berechnet wird; darüberhinaus je angefangene Viertelstunde.
Ich weiß jetzt bereits, dass ich beim Ein- oder Anderen sicherlich mehrfach den korrekten Daten hinterherschreiben kann und andererseits bereits vollständige Daten vorliegen habe, die ich lediglich noch melden müsste.
Ich denke, vom "Einsammeln" der Daten, über die Korrespondenzen, die Meldungen und Nacharbeiten ist das gerechtfertigt und wem das zu teuer ist, muss mein Angebot nicht annehmen.
Der Vorschlag über die Pauschale lt. StbVV (30 €/Kasse) ist indiskutabel.
Hallo @314159 ,
wir sind selbstbuchender Mandant (Unternehmen) und müssen auch ca. 60 Kassen dem FA melden.
Das mit dem hochladen per xml klingt interessant, aus dem Kassenadmin Bereich kann ich je Verkaufspunkt eine xml mit den entsprechenden Angaben exportieren.
Wo kann die xml Datei dann hochgeladen werden. Direkt unter elster.de, oder hast du es über eine DATEV Anwendung erledigt.
Wie würdet ihr die Meldung von 60 Kassen empfehlen?
-über elster.de
-über DATEV Kassenmeldung / MeinFiskal (Kosten)
Gruß
Matthias
Ein Blick über den Tellerrand hilft manchmal 😉
Es gibt sehr brauchbare Anbieter außerhalb der von Ihnen genannten Möglichkeiten. Hier lohnt sich eine kleine Recherche tatsächlich.
Beste Grüße
AKW
Guten Tag @matthiass ,
Wie würdet ihr die Meldung von 60 Kassen empfehlen?
-über elster.de
-über DATEV Kassenmeldung / MeinFiskal (Kosten)
Da die DATEV das ELSTER-Formular nur in DATEV-Optik überführt hat, allerdings 10€ pro Übermittlung verlangt, würde ich Ihnen rein grundsätzlich ELSTER empfehlen. Die "Hürde" des ELSTER-Zugangs trifft für Kanzleien nicht zu, also gibt es eigentlich keinen Grund die DATEV-Lösung zu nutzen.
Es gibt sehr brauchbare Anbieter außerhalb der von Ihnen genannten Möglichkeiten. Hier lohnt sich eine kleine Recherche tatsächlich.
Selbiges gilt auch für Lösungen anderer Anbieter. Die Ausnahme bieten hier komplexe Systeme im Unternehmen mit regelmäßigen Wechseln von Kassen, Wechseln von Standorten oÄ. Allerdings sollten Kanzleien die solche Mandanten betreuen aufgrund dieser Komplexität auch die Ressourcen haben sich mit einer entsprechenden Lösung zu beschäftigen.
Wir haben "proaktiv" die Mandanten angeschrieben und eine Übermittlung für einen deutlich höheren Betrag angeboten, 30 EUR (was ja schon Höchstsatz ist) ist ein Witz. Ganz ehrlich, für diesen Betrag würde ich die Leistung nicht anbieten.
Bisher habe ich rund 10 Anmeldungen gemacht und nur bei einer habe ich eine XML Datei bekommen, bei drei Anmeldungen habe ich für die TSE gar nur einen Bon erhalten, den ich manuell abtippen durfte.
Generell muss man aber sagen, dass die Erhöhung der STBVV ein absolut schlechter Witz ist. Von Juni 2020 gerechnet liegt ein effiktiver Indexanstieg von 20,2% vor, wir bekommen jetzt rund 1/4 davon auf die Gebühren aufgeschlagen?
Hallo @matthiass
um über Elster die XML-Datei für die Kassen hochladen zu können, müsst ihr euch erst registrieren:
https://www.elster.de/eportal/registrierung
Nach der Registrierung könnt ihr über alle Formulare und Sonstige Formulare die Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme finden:
Im nächsten Schritt kannst du dann auswählen, dass du eine XML-Datei hochladen möchtest.
Wichtig ist, dass du die Steuernummer für das jeweilige Unternehmen bereithältst. Alle anderen Daten, werden durch die XML-Dateien in die entsprechenden Felder eingetragen.
Hallo @AKW ,
die beiden Möglichkeiten waren exemplarisch. Kannst du auch welche empfehlen oder hast du schon einmal mit welchen gearbeitet?
@AKW schrieb:Ein Blick über den Tellerrand hilft manchmal 😉
Es gibt sehr brauchbare Anbieter außerhalb der von Ihnen genannten Möglichkeiten. Hier lohnt sich eine kleine Recherche tatsächlich.
Beste Grüße
AKW
Hallo @TLudwig ,
danke für den Tipp, das war auch fast meine Vermutung, da die "Leistungsbeschreibung" bei jedem mehr oder weniger gleich klingt.
@314159, Danke, das sehe ich mir genauer an.
Noch eine Ergänzung zu Elster:
Ich habe heute festgestellt, dass eine übermittelte Kassenmitteilung auch als XML-Datei heruntergeladen werden kann. Die XML-Datei habe ich vorsorglich in der Vorgangsmappe für Kassenmeldungen gespeichert, sodass ich leichtes Spiel habe, wenn die angemeldete Kasse in Zukunft abgemeldet werden muss.
Dann muss ich für eine Abmeldung nur die XML-Datei hochladen und das Datum der Außerbetriebnahme ergänzen.
Ja wenns um lästige Pflichten geht und was gemacht werden muss wo man ggf. sich einlesen oder was registrieren muss dann rennen doch die Mandanten ohne nachzudenken grundsätzlcih erst mal zum ihrem Lieblingsdienstleister also dem StB.
Ich bin ja schon ganz froh dass mich noch keiner gebeten hat auf seine Kinder aufzupassen oder n Ikea-Schrank aufzubauen....
um auch einen beitrag zur eigentlich frage zu leisten:
nach meiner einschätzung wurden die 30€ in der stbvv nur eingefügt damit die tätigkeit überhaupt einen gebührentatbestand hat.
ich persönlich biete die leistung nicht an und werde ich darauf angesprochen verweise ich darauf dass das jeder selber machen kann bzw. die meisten kassenhersteller (hab ich mir sagen lassen) haben ein meldetool in ihrer configurationssoftware.
ansonsten hilft ggf. eine individualvereinbarung: ich könnte mir vorstellen dass eine meldepauschale pro vorgang von 250€ oder mehr die anzahl der aufträge stark reduziert.
mfg. josef bauer
Meine Mandanten haben die Kassenmeldung alle alleine über Elster gemacht.
Das ist der bessere Weg bei den ganzen Kassendaten