Liebe Community,
einer Ihrer Top-Wünsche an uns ist: DATEV muss sich beim Umgang mit Belegspeicher verändern. Das tun wir jetzt!
Ab Mitte 2020 wird zentral Speicherplatz für alle Dokumente und Belege im DATEV-Rechenzentrum zur Verfügung gestellt. Dieser Dokumentenspeicher kann flexibel über Bestände und DATEV-Programme hinweg genutzt werden. Auf einen Blick können Sie dann auch einsehen, wie viel Speicherplatz Ihnen zur Verfügung steht und wie viel davon - pro Bestand - belegt ist.
Nehmen wir DATEV Belege online als Beispiel:
Wie wird Speicherplatz für Dokumente zukünftig bereitgestellt?
Die Höhe des kostenlosen Speicherplatzes steigt mit zunehmendem Digitalisierungsgrad.
Warum? Je digitaler Ihre Kanzlei und Mandanten arbeiten, desto mehr Dokumentenspeicher brauchen und bekommen Sie!
Jeder DATEV-Vertragspartner erhält den zentralen MyDATEV
Dokumentenspeicher:
DATEV-Vertragspartner sind:
• Kanzleien inkl. Mandanten im Leistungsverbund,
• Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft und
• Nicht-Mitglieder
Die Rechnungsbeträge dieser DATEV-Dokumentlösungen erhöhen den kostenlosen Speicherplatz:
• DATEV Belege online
• DATEV Prüfungsnachweis online
• DATEV DMS
• DATEV E-Steuern ESt (DATEV Meine Steuern)
• Meine Reisen (Modul von DATEV Arbeitnehmer online)
• DATEV Abschlussprüfung Kollaboration online (geplant 1. Quartal 2020)
Für welchen Bestand oder mit welcher dieser Lösungen der Speicherplatz dann genutzt wird, ist vollkommen egal!
Was heißt das konkret für Sie?
In MyDATEV sehen Sie zukünftig die Speicherbelegung aller Bestände und können damit nachvollziehen, welche Datenbestände ggf. übermäßig Speicher beanspruchen und optimiert werden müssen.
Wenn Sie mit Ihren Mandanten heute bereits DATEV Belege online nutzen, fällt ab Mitte 2020 nur noch die Pauschale (3,50 EURO/Monat) für die Anlage eines Mandantenbestandes an. Alle weiteren Staffelstufen von Belege online entfallen, über die heute das Überschreiten von 0,5 GB je Bestand berechnet wird.
Ab Februar 2020 werden wir Ihnen detaillierte Informationen und einen Ausblick auf die zukünftige Speicheranzeige bereitstellen. Zusätzlich schreiben wir alle betroffenen Kunden individuell an und informieren über ihre konkreten Vorteile mit dem MyDATEV Dokumentenspeicher.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Fischer
Produktstrategie & Anforderungsmanagement
DATEV eG
"Der kostenlose Speicherplatz erhöht sich um 1 GB je 5 EURO Rechnungsbetrag mit unseren DATEV-Dokumentenlösungen"
Was ist unter dem fett-geschriebenen Text zu verstehen? WIe sehe ich wieviel Umsatz ich derzeit mit den genannten Produkten erziele/erwirtschafte?
Also das bedeutet konkret:
Wenn wir für einen Mandanten Unternehmen online bestellen, weil dieser Belege online, Kassenbuch online, Bank online etc. nutzen will und wir lassen das nicht über ein mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft laufen, dann wird uns für DUO welches wir über die Unterberaternummer des Mandanten bestellen 10,50 € (DUO) + 3,50 € (Belege online) in Rechnung gestellt, die wir an den Mandanten weiter berechnen müssen, bzw. können. Die Belege die der Mandant dann nach Belege online lädt, werden auf das Speicherkontingent der Kanzlei angerechnet, wobei nur 3,50 € in die Berechnung des freien Speicherkontingentes einfließen.
Bestellen wir DUO für den Mandanten über ein mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft, werden dem Mandanten die 10,50 € + 3,50 € direkt von der DATEV in Rechnung gestellt und er erhält sein eigenes Freivolumen von 5 GB.
Sehe ich das richtig?
Dann würde es natürlich Sinn machen, alle Mandanten die DUO nutzen auf das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft umzustellen.
Dann würde es natürlich Sinn machen, alle Mandanten die DUO nutzen auf das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft umzustellen.
Warum? Wenn Sie 150 UO Mandate haben und super digital arbeiten, haben Sie doch z.B. 100GB Volumen bei der DATEV frei und es kann ohne weitere Kosten genutzt werden.
So zahlt der Mandant ja wieder drauf. Oder lese ich das falsch?
Die Idee der DATEV ist gut. Leider aber wieder recht kompliziert und ggf. unübersichtlich / aktuell schwer vorzustellen.
Ein Hoch an alle, die die Kanzleirechnungen der DATEV jeden Monat prüfen und ein Auge drauf haben. Unsere Rechnung der DATEV hat ca. 60 Seiten ... Wer da noch durch die Kosten blickt, wann was wo bestellt worden ist. Wir versuchen es aktuell mit einer Tabelle, in der wir alle UO / DATEV Tätigkeiten schreiben, wenn Kosten enstehen und dann dazu, ob diese bei uns zu suchen sind oder unter der Beraternummer des Mandats, welche aber auch auf der Kanzleirechnung erscheinen, weil MigMag fehlt.
Und macht man MigMag, ist die Kanzlei ggf. wieder raus bei vertraglichen Dingen oder man holt es sich das Recht zurück - alles irgendwie doof.
Sehe ich auch so. Mir ist nach wie vor unklar, ob diese Neuregelung für uns als Kanzlei und unsere Mandanten positiv oder negativ ist.
Preislich bin ich grundsätzlich skeptisch, dass irgendetwas in irgendeiner Form günstiger wird, besonders bei DATEV.
So ziemlich bei allen DATEV Leistungen habe ich immer das Gefühl, dass die Preisbereitschaft maximal ausgereizt wird.
Wenn ich mir im Vorfeld überlege, welchen Preis wir maximal bereit wären zu zahlen, dieser wird dann in der Regel auch aufgerufen ;-).
Wenn Sie als Kanzlei voll auf Digitalisierung setzen, kommen je nach Anzahl der Mandanten locker vierstellige Beträge zusammen jeden Monat alleine für die Portalnutzung und Belegarchivierung... Wenn Sie dann nicht von Anfang an die Kosten weiterreichen an die Mandanten und beispielsweise die Kosten erstmal als Kanzlei tragen um das Thema schnell einzuführen, kann es ganz schnell gehen und das Mandat wird defizitär.
Ich sehe es auch irgendwie kommen das die Weiterberechnung der Gebühren aufwendiger wird.
da muss man echt langsam überlegen alles auf die unterberaternummer zu packen und dann mitgliedsgebundenes Geschäft damit die Rechnung direkt an den Mandanten geht und wir Kanzleien gebührentechnisch raus sind.
Selbst wenn dadurch Freivolumen verloren gehen sollte.
Doof nur, wenn sich erst später für UO entschieden wird und Sie das Mandat erst auf der Kanzleiberaternummer buchen und danach umstellen, weil auch LODAS dran hängt und man dann auch alles ändern muss. Machen wir wegen LODAS nicht so gerne.
Und pro forma für jeden Mandanten einfach so schon mal eine eigene Beraternummer "auf Verdacht" anlegen - ist auch keine Lösung für mich.
Ich sehe die neue Preisregelung nicht als den großen Wurf.
Für kleine Mandantenbestände zahle ich heute bereits 3,50 €/Monat, wenn die 500 MB nicht überschritten sind. Zukünftig zahle ich auch weiterhin 3,50 €/Monat.
Ein Preisvorteil ergibt sich für mich erst, wenn ich sehr große Mandantenbestände habe, die bisher einzeln berechnet wurden und zukünftig über den zentralen Dokumentenspeicher abgedeckt sind.
Hallo Frau Fischer,
vielen Dank für die Info. Ich denke, da müssen zur Verdeutlichung der Preisstruktur ein paar konkrete Beispiele gerechnet werden.
- Kanzleibestand mit MigMag und Alternativ mit Leistungsverbund etc.
- dann muss mal klar gemacht werden was MigMag und Leistungsverbund konkret bedeuten
Aber ganz grundsätzlich halte ich diese Initiative der DATEV für konsequent im Hinblick auf das Ziel, die RZ-Beleghaltung zu fördern und die Digitalisierung voranzubringen.
Wenn dabei die Verwaltungsoberflächen der MyDATEV- Produkte vereinheitlicht werden und die Rechteverwaltung darin deutlich übersichtlicher und einfacher wird, dann hat das im Grundsatz meine volle Unterstützung. Um ehrlich zu sein interessieren mich die Preise deutlich weniger, als die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verwaltung/Bedienung dieser Angebotsplattform.
Aber ich muss gestehen, dass dieser „einheitliche DATEV-Dokspeicher“ ein wichtiger Schritt in die rchtige Richtung ist. Hoffentlich werden die Einzelspeicherplätze untereinander auch „durchlässig“, so dass Belege aus Arbeitnehmer-Online auch in „Meine Steuern“ zu sehen sind, wenn das der Speicherplatzinhaber so steuert.
Und sie (die DATEV) bewegt sich ja doch, möchte ich fast sagen, nachdem wir schon mindesten 3 Jahre diese Anforderung formuliert hatten.
Danke dafür und weiter so.
PS: wenn dann noch die Möglichkeit geschaffen wird, dass der Arbeitgeber in Arbeitnehmer-online auch „eigene Belege“ wie z.B die Arbeitszeitnachweise oder die Belehrung über den noch zu nehmenden Resturlaub hochstellen kann, dann wäre es schon fast perfekt - dieser Wunsch ist sicher noch älter als 3 Jahre.
Hallo Herr Bohle,
ich denke, dass es wahrscheinlich in einer nicht so ganz fernen Zukunft so sein sollte, dass die für den Mandant im RZ gespeicherten Daten (egal aus welchem Programm) zu einer konkret dem Mandant gehörenden „DATEV-Kundennummer“ oder eben „ Unterberaternummer“ gespeichert werden. Im Ergebnis sind das Daten, die - selbst dann wenn sie unsere Arbeitsergebnisse widerspiegeln - dem Mandant gehören. Die darf er dann auch gerne mitnehmen wenn er zum anderen Berater wechselt bzw, auch mitbringen, wenn er zu uns kommt.
Schon aus Gründen der DatenHoheit muss man da wohl ganz neu denken und dem Gesichtspunkt des Schutzes der Berater, die ein Interesse an der Dokumentation dessen, was ihre Leistung war haben, auf andere Weise gerecht werden.
ich denke an die vielen MyDATEV beraternummern, die jetzt zwangsläufig entstehen und zu denen sehr persönliche Daten gespeichert sind, die ich im Zweifel nach Beendigung des Mandats weder brauche noch irgendwie verantworten will, aber auch nicht einfach „zu Lasten“ des Mandanten löschen kann.
Dann würde es natürlich Sinn machen, alle Mandanten die DUO nutzen auf das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft umzustellen.Warum? Wenn Sie 150 UO Mandate haben und super digital arbeiten, haben Sie doch z.B. 100GB Volumen bei der DATEV frei und es kann ohne weitere Kosten genutzt werden.
Ich glaube Sie verstehen mich falsch. Es geht mir um die Mandanten die selbst einen Zugang zu Unternehmen online haben wollen. Die brauchen ein Zugangsmedium (Smarttransfer oder Smartlogin), welches eine Unterberaternummer erfordert. Damit ich dieses dann für den Bestand administrieren kann, muss ich ja DUO für die Unterberaternummer bestellen und damit fallen die 10,50 € plus die 3,50 für Belege online an, unabhängig davon ob die DATEV uns die Kosten für DUO in Rechnung stellt oder über das mitgliedsgebundene Mandatsgeschäft direkt an den Mandanten.
Im ersten Fall hätte man, wie von Ihnen beschrieben, die 100 GB. Dann hätte man auch das Problem, dass die Mandanten unterschiedliches Belegvolumen produzieren.
Im zweiten Fall (mitgliedsgebundenes Mandatengeschäft) hätten diese 150 Mandanten dann insgesamt 750 GB, wobei jeder sein eigenes Volumen hat.
Das ist für mich schon eine gravierender Unterschied, da es bislang relativ egal war, ob man die Mandanten über ein mitgliedsgebundenes Mandatengeschäft hat laufen lassen oder die Gebühren den Mandanten weiterberechnet hat.
Für die Mandanten die wir selbst in der Kanzlei digitalisieren, die also selbst keinen Zugang zu DUO haben und nur die 3,50 € für Belege online anfallen, ist das neue Preismodell, insbesondere auch im Hinblick auf DATEV "Meine Steuern", durchaus ein positiver Schritt in die richtige Richtung.
Für die selbst digitalisierenden DUO Mandanten, würde ich aber gerne wissen, ob ich das richtig verstanden habe, da man dann ja schon mal damit anfangen kann, das Ganze umzustellen. Für die meisten Mandanten haben wir nämlich kein Mandatengeschäft, sondern berechnen die DUO-Gebühren weiter.
Ergänzung:
Wenn der Mandant zukünftig für DUO 14 € zahlt inkl. 5 GB Speicher und jedes weitere GB nur noch 1 € kostet, wird die Bereitschaft für DUO bei unseren Mandanten deutlich steigen. Die unkalkulierbaren langfristigen Kosten waren für einige kleinere BMW-Betriebe durchaus ein Diskussionspunkt.
Sehr geehrte Frau Fischer,
es ist positiv, dass die Datev uns Genossen frühzeitig mit ins Boot nimmt, wenn Änderungen geplant sind. Diese Diskussion gehört allerdings in einen Bereich, in dem nur Datevmitglieder teilnehmen können. Erstens interessiert das sonst keinen und vor allem betrifft die Diskussion auch die Preisgestaltung unserer Genossenschaft, die sinnvollerweise laut Netiquette nicht öffentlich diskutiert werden soll. Das betrifft hier vor allem Fragen zur genossenschaftlichen Rückvergütung, die von der Entscheidung abhängt, ob Leistungen über eine "normale" Unterberaternummer oder im "mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft" abgerechnet werden.
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Liebe Community,
vielen Dank für das große Interesse und die rege Beteiligung an der Diskussion.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Wie sehe ich wieviel Umsatz ich derzeit mit den genannten Produkten erziele/erwirtschafte?
Heute können Sie die Rechnungsbeträge in Ihrer DATEV Rechnung nachvollziehen. Über die DATEV Rechnungsdaten können Sie auch spezielle Produkte (z. B. Belege online) kumuliert auswerten (siehe Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1003131).
Aber ich gebe zu: Das ist heute noch ziemlich umständlich!
Deshalb werden wir ab Februar 2020 alle betroffenen Kunden anschreiben und ganz konkret die individuellen Werte aufzeigen.
Ab Mitte 2020 werden Sie dann in unserer Speicheranzeige jederzeit transparent einsehen können, welche Rechnungsbeträge Ihren kostenlosen Speicherplatz im MyDATEV Dokumentenspeicher erhöht haben.
Ist es besser alle Mandanten auf das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft umzustellen?
Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten.
Bei der Entscheidung, einen Mandanten auf das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft umzustellen, gilt es mehrere Punkte abzuwägen z. B.:
Detaillierte Informationen zum mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft und unserem Bot zur Entscheidungshilfe finden Sie hier.
Was bedeutet das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft aber konkret beim neuen MyDATEV Dokumentenspeicher?
Sie haben es vollkommen richtig beschrieben: Der Mandant im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft erhält z. B. mit DATEV Belege online einen „eigenen“ MyDATEV Dokumentenspeicher mit mindestens 5 GB kostenlosen Speicherplatz. Damit wird wie gewohnt auch die Rechnung direkt an den Mandanten geschickt (z. B. DATEV Belege online). Das gilt dann auch beim Überschreiten des kostenlosen Speicherplatzes.
Aber auch mit Mandanten im Leistungsverbund bietet der MyDATEV Dokumentenspeicher Vorteile: Durch die flexible Nutzung des Speicherplatzes können Sie den Dokumentenspeicher effizienter nutzen, da freier Speicherplatz bei einzelnen Mandanten nicht ungenutzt liegt.
Damit sollte der Speicherplatz nicht alleiniger Grund dafür sein, die Organisation des Software-Einsatzes beim Mandanten zu ändern.
Mein Tipp: In unserer zukünftigen Speicheranzeige werden Sie als Kanzlei jeden Dokumentbestand im Leistungsverbund inkl. belegtem Speicherplatz zentral sehen können. Wir planen, Ihnen die Speicheranzeige vor der Freigabe des MyDATEV Dokumentenspeichers zur Verfügung zu stellen. So können Sie die Entscheidung bzgl. dem mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft auf Basis dieser konkreten Werte treffen, bevor der MyDATEV Dokumentenspeicher in Kraft tritt.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Fischer
Produktstrategie & Anforderungsmanagement
DATEV eG
Wird man in der Zukünftigen Speicheranzeige denn auch filtern können wie viel Speichernutzung auf die einzelnen Mandanten entfällt?
Hallo,
ja, die Filterung nach Mandanten wird möglich sein (u.a. Beraternummer, Name).
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Fischer
Hallo Frau Fischer,
ich hätte da noch eine Nachfrage. Ist der Rechnungsbetrag, für den sich das Speichervolumen erhöht bezogen auf das Jahr oder den Monat?
Hallo @Elisabeth_Fischer ,
Ihre Überschrift hat mich zunächst in die falsche Richtung gelockt. Ich hatte gehofft, etwas zur neuen Übersichtlichkeit zwischen DMS; Meine Steuern; Datev Cloud Box; Unternehmen online und so weiter zu finden. Wenn das mal gelingt, darf auch gerne der Preis angepasst werden.
Der Steuerbürger sollte die Möglichkeit haben, bei DATEV einen sicheren Speicherplatz für seine Dateien zu buchen, weil ihm Microsoft OneDrive oder Apple iCloud suspekt sind. Wenn er mit DATEV in Geschäftsbeziehung tritt, muss er sich identifizieren. Dies könnte mit dem elektronischen Personalausweis, Postident oder Videoident ähnlich wie bei der KfW passieren. Auf dieser Plattform hätte er weiter die Möglichkeit, sich bei ELSTER online zu registrieren, wäre somit für unsere Vollmachtsdatenbank schon als Steuerpflichtiger vorhanden. Seinen Zugang zur DATEV bekommt er mit dem elektronischen Personalausweis, SmartCard oder SmartLogin.
Wenn dieser Steuerbürger sich dann über SmartExperts an uns wendet, sind alle notwendigen Stammdaten schon vorhanden, vertippen ausgeschlossen. Die lästigen Dokumentationsvorschriften zur Geldwäsche wären auch schon erledigt.
Natürlich kann der Steuerbürger auf dieser Plattform auch viele Serviceangebote nutzen. Er hat ein Dokumentenmanagement, was seinen Namen verdient. Damit erledigt er seine Überweisungen, überwacht die Mieteingänge seiner vermieteten Wohnungen, wird hingewiesen, wenn die Arztrechnungen den Selbstbehalt übersteigen und vieles mehr. Es ist ein Unternehmen online und meine Steuern in einem mit vielen weiteren Extras und Automatismen.
Der Steuerbürger entscheidet nun, welche Dokumente und Daten er mit seiner Familie, Mitarbeitern oder seinem Steuerberater teilt.
Die hier vorhandenen Daten sind die Basis für alle weiteren Prozesse. Eine Umsatzsteuervoranmeldung wird automatisch korrekt übermittelt. Eventuell gibt es neben dem Gewerbebetrieb eine im ertragsteuerlichen Privatvermögen befindliche, mit Umsatzsteuer vermietete Immobilie. Die Daten werden richtig konsolidiert. Die Zahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt wird korrekt der Anlage EÜR und V zugewiesen, 10-Tage-Regel richtig angewendet. Der Fibu-Automat mit seiner künstlichen Intelligenz tut sein übriges.
Alle Geschäftspartner werden laufend mit den Handelsregistereinträgen und dem Impressum der Internetseiten abgeglichen. Nie mehr muss der Steuerberater einen Debitor oder Kreditor erfassen. Die Daten liegen ja schon vor.
Auf Beraterseite sieht es ähnlich aus. Jeder entscheidet selbst, welche Daten er mit wem teilt, wo welche Automatismen laufen sollen und welcher Sachbearbeiter und Stellvertreter einzelne Aufgaben übernimmt.
Hallo,
vielen Dank für Ihr Feedback, das ich natürlich gerne als Anforderung mitnehme.
Gerne können Sie sich auch unter https://www.datev.de/web/de/o-n/lp/mitmachen-und-mitgestalten/ registrieren, damit wir zukünftig auf Sie zukommen und Ihren Input einholen können.
Freundliche Grüße
Manuela Schmid
Hallo,
für die Berechnung des Freivolumens berücksichtigen wir den monatlichen Rechnungsbetrag aller im MyDATEV Dokumentenspeichervolumen enthaltenen DATEV-Lösungen.
freundliche Grüße
Manuela Schmid
@Elisabeth_Fischer schrieb:Deshalb werden wir ab Februar 2020 alle betroffenen Kunden anschreiben und ganz konkret die individuellen Werte aufzeigen.
@Elisabeth_Fischer: Sind wir dann nicht betroffen, wenn uns kein Schreiben erreicht hat oder können wir das einmal via PN / E-Mail klären? Oder hat sich das alles wegen Corona verschoben?
Hallo,
aufgrund der Frozen Zone und der derzeitigen Corona-Situation hat sich die Freigabe der Speicheranzeige und die Kommunikation an alle betroffenen Kunden leider auf voraussichtlich Ende Mai verschoben.
freundliche Grüße
Manuela Schmid
@datev
Wann kommen denn jetzt die endgültigen Infos? Bleibt die Anpassung ab 01.07.2020?
Man muss alles wieder selber machen....
Die neuen Preise stehen in der ab 01.04.2020 gültigen Preisliste Seite 103.
@Elisabeth_Fischer @Manuela_Schmid
Wann kommt das versprochene Tool zur Analyse des Speicherbedarfs?
Hallo,
die endgültigen Infos kommen noch diese Woche. Die Anpassung der Preise bleibt für den 01.07.2020 bestehen.
Freundliche Grüße
Manuela Schmid
Hallo @Elisabeth_Fischer ,
hallo @Manuela_Schmid ,
habe ich das richtig verstanden, dass das neue DATEV DMS in die Berechnung des Freivolumens einfließt, das alte DMS classic jedoch nicht? Jedenfalls fließt es bei uns offensichtlich nicht in die Berechnung des Freivolumens mit ein.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Marco De Nardo
Ist das nur ein Beispiel oder nutzen Sie schon das Analyse Tool ? Ist es etwa verfügbar?
MFG
Hallo @Gelöschter Nutzer,
seit heute ist das Tool verfügbar: https://www.datev.de/web/de/mydatev/mydatev-dokumentenspeichervolumen/?stat_Mparam=int_teaser_azg_dokumentenspeichervolumen
Viele Grüße
Marco De Nardo
... habe mich (ehrlich gesagt) mit diesem Thema noch nicht befasst.
Daher eine Speichergebühren-Anfängerfrage:
Ist die neue Speichergebühren-Regelung (ab Juli) selbstoptimierend oder muss man 'Hand anlegen' ?
Hallo
das Analyse-Tool ist seit heute verfügbar. Die Informationen dazu gehen innerhalb in der nächsten Stunde per DATEV-Mitteilung an alle betroffenen Kunden raus.
freundliche Grüße
Manuela Schmid
Hallo,
Wir schaffen mit dem neuen DATEV DMS die Basis für zukünftige Online-Angebote, mit denen Belege und Dokumente im DATEV Rechenzentrum gespeichert werden können. Deshalb wird es bereits heute bei der Berechnung des Freivolumens mitberücksichtigt. DATEV DMS classic wird nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie im Info-DB Nr. 1009370.
freundliche Grüße
Manuela Schmid