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Das Konjunkturpaket - DATEV unterstützt

406
letzte Antwort am 08.02.2024 15:04:15 von simonw_
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jbcl07
Einsteiger
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Nachricht 241 von 407
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Ich habe auch Anträge gestellt, keiner wusste davon. Die Firma Graf Seminare hat dazu nun tolle Dokumente bereitgestellt. Das Seminar kann man auch glaube ich im Nachgang zum Online Live noch buchen und hat dann Zugriff auf tolle Dokumente. Erst heute kam ein Zusatzskript zum Thema. I

 

Ich will keine Werbung für ein Institut machen, bekomme auch nichts dafür, aber die bieten einem wahnsinnig viel Zusatzmaterial und auch noch im Nachgang.

 

Grüße aus Schwaben

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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 242 von 407
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Hallo zusammen,

 

zum Ende der Woche ein kurzes Statusupdate:

 

Leider liegen uns bislang immer noch keine Informationen zu den geschilderten Sachverhalt vor. Viele von Ihnen haben ja bereits den Weg über die Hotline des BMWi genutzt (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Formulare/Kontakt/kontakt.html), der bei Fragen zum Antragsverfahren angedacht ist. Wir bemühen uns weiterhin auch im Schulterschluss mit dem Berufstand, hier baldmöglichst zu konkreten Aussagen zu kommen. Der bisherige Stand ist auch aus unserer Sicht unbefriedigend.

 

Mit Blick auf die Änderung in Tz. 4.16 der FAQ sind für uns – wie bereits dargestellt – noch zahlreiche Fragen offen. An einer Stelle sind wir inzwischen einen (zugegeben kleinen) Schritt weiter: Bei der Antragstellung im Portal wird die neue Obergrenze durch eine Kürzung der angesetzten Fixkosten abgedeckt. Zur Frage, wie der Kürzungsbetrag zu ermitteln ist (darauf beziehen sich ja auch die Fragen), gibt es dagegen leider keine Hilfen bzw. Klarstellungen im Antragsportal. Eine solche Kürzung der angesetzten Fixkosten kann auch in unserer bestehenden Programmversion vorgenommen werden. Unser Informationsangebot (InfoDB-Dokument 1018037 und www.datev.de/ueberbrueckungshilfe) wird heute in aktualisierter Fassung veröffentlicht werden.

 

Wir würden Ihnen gerne an dieser Stelle mit konkreteren Informationen helfen können. Wir bleiben selbstverständlich weiter am Ball und informieren, sobald wir mehr wissen.

 

Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen an dieser Stelle eine erholsame Weihnachtszeit und einen guten Start in das Jahr 2021. Bleiben Sie gesund. 🙂  

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
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Nachricht 243 von 407
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Update 23.12.2020 12:50 Uhr
  
Hallo zusammen,

 

BStBK und DStV haben ein Berechnungsschema zur Prüfung der Antragsberechtigung für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe/-Dezemberhilfe (mit Zahlenbeispielen) abgestimmt. Damit wird die Prüfung einer mittelbaren Betroffenheit, einer Betroffenheit über Dritte und als Mischbetrieb unterstützt. Das Berechnungsschema ist am 23.12.2020 veröffentlicht worden und unter https://www.dstv.de/fuer-die-praxis/arbeitshilfen-praxistipps zum Download verfügbar.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen 

DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
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Update 23.12.2020 16:22 Uhr
  
Hallo zusammen,

 

ich habe Neuigkeiten zur "Dezemberhilfe": 

 

Seit 23.12.2020 kann im offiziellen Antragsportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de die Dezemberhilfe beantragt werden. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

 

Wir prüfen, wann wir die Beantragung der Dezemberhilfe in Kanzlei-Rechnungswesen unterstützen können. Sobald mir hierzu neue Infos vorliegen melde ich mich. 🙂 

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
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Update 05.01.2021 09:25Uhr
  
Hallo zusammen,

 

ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr. 🙂 

Zudem habe ich Neuigkeiten zur "Dezemberhilfe": 

 

Die Kalkulation der Dezemberhilfe in Kanzlei-Rechnungswesen unterstützen wir voraussichtlich mit dem DATEV-Hotfix am 08.01.2021 (Version 9.21). Ebenso wird das Tool Rechnungslegungspflicht um eine Prüfung im Kontext der November- oder Dezemberhilfe erweitert. Die Auslieferung erfolgt voraussichtlich ebenfalls am 08.01.2021.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen 

MarcoMueller
Beginner
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Nachricht 246 von 407
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Hallo Herr Cornelissen,

anbei nun die "Klarstellungen" bzgl. der Beihilfeproblematik zur Überbrückungshilfe II. Wie Sie das in ein Tool basteln wollen, ist mir ein Rätsel, aber ich leite es für alle mal weiter:

 

1. offizieller Link der FAQs zu diesem Thema: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Beihilferecht/faq-liste-beihilferecht.html

 

2. Veröffentlichung der Bundessteuerberaterkammer zu diesem Thema: https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/fachinfos/BStBK_FAQ_Beihilfe.pdf

 

Gleichzeitig wurde mir von der Bundessteuerberaterkammer eine Fristverlängerung für die Beantragung der ÜH II bis 31.03.2021 angekündigt, die aber leider noch nicht final umgesetzt ist.

 

Sie können ja mal ein Feedback geben, ob Sie zu dieser Thematik nochwas veröffentlichen oder wie der Ablauf ist.

 

Beste Grüße

Marco Müller

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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 247 von 407
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Hallo Herr Müller,

 

auf den neuen beihilferechtlichen FAQ haben wir auch schon gewartet. Dieser geht ja inhaltlich auch auf Fragen ein, die in der Community ausgetauscht worden sind. Es wird Sie nicht überraschen, wenn wir aktuell noch die Ausführungen "sondieren". Die Ausgangslage ist zwar inzwischen besser als im Dezember 2020, aber zusätzliche Konkretisierungen wären für das weitere Verständnis sehr hilfreich, nachdem leider auch im offiziellen Antragsportal die Ermittlung der ungedeckten Fixkosten als ein wesentlicher mittelbarer Antragsparameter nicht unterstützt wird. Mit entsprechenden Forderungen nach begleitenden Materialien ist auch der Berufsstand auf das BMWi zugegangen. Sobald wir hierzu und zu einer möglichen Ausdehnung der Antragsfrist mehr wissen, melden wir uns.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
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Hallo zusammen,

 

die Bundessteuerberaterkammer hat am 14.1.2020 über den Hintergrund der beihilferechtlichen Höchstgrenze und die daraus resultierenden Folgen für die Antragstellung informiert. Dieses Thema hat zuletzt die Tagespresse und auch uns hier in dieser Community beschäftigt. Im aktualisierten Info-DB-Dokument 1018037 ist beschrieben, wie Sie die ggf. erforderliche Kürzung in der Auswertung „Überbrückungshilfe Phase 2“ in Kanzlei-Rechnungswesen erfassen können. Leider liegen zur Frage, wie evtl. bestehender Kürzungsbedarf zu ermitteln ist, über die Ausführungen im FAQ-Katalog hinaus aktuell noch keine weiteren Informationen vor.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

marcbrost
Erfahrener
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Hallo @Nico_Cornelissen ,

 

wie ist der Stand beim Tool Überbrückungshilfe bezüglich November- und Dezemberhilfe? Wurde das Tool bereits um diese Funktion erweitert?

 

Viele Grüße
Marc Brost
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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
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Nachricht 250 von 407
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Hallo @marcbrost,

 

das Tool Rechnungslegungspflicht wurde mit der Hotfix-Auslieferung am 08.01.2021 um eine Prüfung im Kontext der November- oder Dezemberhilfe erweitert. Siehe meinen Post am 05.01.2021 oder das Info-Dokument 1021441 "Tool Rechnungslegungspflicht".

 

Besten Gruß & einen guten Start ins Wochenende 🙂

Nico

DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
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Update 15.01.2021 15:15Uhr

 

Hallo zusammen,

 

die Fristen für die November-, Dezember- und Überbrückungshilfe 2 haben sich geändert:

 

  • Nov./Dez.Hilfe: Frist verlängert auf den 30.04.2021
  • ÜBH 2: Frist verlängert auf den 31.03.2021

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

Arnd05
Aufsteiger
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Hallo Hr. Cornellisen,

 

kurze Frage am Rande:

 

Wird die Datev, wenn ja, in welchem Zeitraster (so ganz grob), tatsächlich die Vorgaben der "Bundesregelung Fixkostenhilfe" (insbesondere das Wahlrecht der Verlustverrechnungsmonate) in die Ü2 und Ü3 einprogrammieren ?????

 

...oder schwenken die Mädels und Jungs aus der Programmierung inzwischen die weiße Fahne..????

 

Beste Grüße und herzliches Beileid an Euch alle.....

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marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 253 von 407
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Hallo @Nico_Cornelissen ,

 

danke für die Antwort. Ich hatte das "wird voraussichtlich" als angedachtes Datum interpretiert und wollte daher wissen ob es auch so geklappt hat oder wie bei anderen Updates der Datev das voraussichtliche Datum nicht erreicht werden konnte und es Verzögerungen gab. Nun weiß ich allerdings, dass dies geklappt hat.

 

Wir haben aktuell noch das Problem, dass wir mehrere Rewe-Datenpfade haben, bei der Überbrückungshilfe-Phase-II-Auswertung jedoch nur noch einen Rewe-Datenpfad in der Analyse der Bestände berücksichtigt wird. Früher waren alle Rewe-Datenpfade mit einbezogen worden wie dies auch von uns gewünscht ist. Wissen Sie wie sich dies ändern lässt bzw. ob man das als Nutzer überhaupt beeinflussen kann oder ob dies im Programmcode so programmiert wurde, dass er nur noch einen Pfad und man dies nicht ändern kann?

 

Viele Grüße
Marc Brost
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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Arnd05,

 

die weiße Fahne hissen wir noch nicht. 😉

Aufgrund der aktuellen Informationslage, können wir noch keine Aussage hinsichtlich einer programmseitigen Unterstützung treffen (Verweis auf vorherige Posts). Sobald mir hierzu neue Infos vorliegen, melde ich mich. 

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 255 von 407
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Hallo @marcbrost,

 

ja es gab zur 14.1 eine Änderung bezüglich der berücksichtigten Datenpfade im Tool Rechnungslegungspflicht. Geprüft werden nur noch die „ausgewählten“ Datenpfade in den Bestandsdiensten Rechnungswesen. Hintergrund: Vorher wurden alle Datenpfade geprüft, was zu längeren Laufzeiten bei der Bestandsermittlung und zu Beschwerden führte.

 

Die Auswahl von Datenpfaden direkt im Tool Rechnungslegungspflicht soll voraussichtlich zur 15.0B kommen.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
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Update 10.02.2021 18:45 Uhr
  
Hallo zusammen,

 

ich habe Neuigkeiten zur "Überbrückungshilfe Phase 3": 

 

Seit  heute - 10.02.2021 - können Anträge auf Überbrückungshilfe Phase 3 im offiziellen Portal gestellt werden. Wir planen, mit dem Service-Release am 19.02.2021 die Antragstellung auch in Kanzlei-Rechnungswesen zu unterstützen. Eine EXCEL-Berechnungshilfe wird folgen.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Information unter Vorbehalt der laufenden Abstimmungen steht.

burkhart
Aufsteiger
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Hallo Herr Cornelissen,

 

vielen herzlichen Dank für die schnelle Info.

 

Die Steuerberaterakademie RLP bietet ein Onlineseminar zur Überbrückungshilfe III an.

 

Bietet DATEV auch ein solches Onlineseminar an? Wäre super.

DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @burkhart,

 

ein solches Seminar + Lernvideos sind aktuell in Planung. Diese werden voraussichtlich mit der Implementierung der ÜH III in den Programmen angeboten.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

Felix_Mueller
Aufsteiger
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@Nico_Cornelissen 

 

Hallo,

 

kommt das SR nun am 18.02. oder am 19.02.

 

https://www.datev.de/web/de/service/software-auslieferung/

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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 260 von 407
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Hallo @Felix_Mueller,

 

das Service-Release werden wir voraussichtlich schon am 18.02. gegen 18.15 Uhr bereitstellen können. 

Die EXCEL-Berechnungshilfe soll nächste Woche folgen. 

 

Infos zu den Auslieferungen finden Sie unter datev.de/softwareauslieferung.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen 

Alexander_Herrmann
Meister
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Sehr geehrter Herr Cornelissen,

 

vielen Dank für Ihr stetiges und schnelles Update. Ein großes Dank auch an die Mannschaft neben und hinter Ihnen, die unter Hochdruck Tools für uns entwickeln.

 

Zur Neustarthilfe habe ich folgende Anregung / Bitte, vor dem Hintergrund, dass diese Hilfe nicht von uns für den Mandanten beantragt werden kann:

  1. Es wäre super, wenn die Neustarthilfe dennoch in KRW und im Tool Rechnungslegungspflicht mit geprüft und berechnet werden kann - denn bei einem umfassenden Auftrag, für den Mandanten alle für Ihn in Betracht
    kommenden Hilfen zu prüfen, gehört die Neustarthilfe nun mal eben mit dazu.
  2. Ebenfalls wäre es schön, wenn wir unseren Mandanten zeitnah eine Mandanten-Info zur Neustarthilfe zur Verfügung stellen könnten. Die Informationen auf der offiziellen Internetseite dazu sind für viele Mandanten zu kompliziert geschrieben. Uns erreichen darum schon die ersten hilflosen Fragen von Mandanten, denen wir gerne etwas "handliches" mitgeben würden.
Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
deusex
Experte
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edit. gelöscht

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 263 von 407
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Sehr geehrter Herr Herrmann,

 

danke für Ihre Anregungen. 🙂

Kurze Rückmeldung dazu meinerseits:

 

  1. Die Bitte habe ich an den entsprechenden Stellen im Haus platziert. Sobald mir hierzu neue Infos vorliegen, melde ich mich.
  2. An einer entsprechenden Mandanten-Info zur Neustarthilfe sind wir bereits dran. Hier benötigen wir noch valide Informationen, um bestmöglich informieren zu können.

Besten Gruß

Nico Cornelissen

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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 264 von 407
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Hallo zusammen,

 

an dieser Stelle möchte ich die Werbetrommel rühren. 🙂

 

Unsere Kolleginnen und Kollegen habe ein Dialogseminar online bereitgestellt. Das Seminar ist über den DATEV-Shop buchbar:

 

Art.-Nr. 78524 "Überbrückungshilfen und weitere Corona-Hilfen des Bundes - was Sie als Steuerberater wissen müssen"

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

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happe
Einsteiger
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Nachricht 265 von 407
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Guten Tag Herr Cornelissen,

 

kommt auch noch eine Ergänzung Tool Rechnungslegungspflicht für die Ü3? Tool Rechnungslegungspflicht.png

 

Viele Grüße

 

Wolfgang Happe 

Arnd05
Aufsteiger
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Nachricht 266 von 407
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Hallo @Nico_Cornelissen ,

hallo Datev.

 

Ganz herzlichen Dank für die schnelle Umsetzung der Ü3-Unterstützung im REWE.

 

....muss ja auch mal gesagt werden....👍

burkhart
Aufsteiger
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Nachricht 267 von 407
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Hallo Herr Cornelissen,

 

danke, aber die Seminare sind zu spät. Unsere Mandanten kämpfen ums Überleben und brauchen dringend die Abschlagszahlung. Gibt es nicht die Möglichkeit, weitere frühere Termine anzubieten? Wäre sehr wichtig. DANKE

 

Fr., 26.02.21 | 10:00 - 12:00
ausgebucht
Do., 04.03.21 | 10:00 - 12:00
28 freie Plätze
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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 268 von 407
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Guten Tag Herr Happe,

 

aktuell ist keine Anpassung zur ÜBH III im Tool Rechnungslegungspflicht geplant. 

 

Hintergrund:

Bei der Überbrückungshilfe II war der Zeitraum für die Antragsvoraussetzung (Vergangenheit) und der Förderzeitraum (Zukunft) noch getrennt. Bei der ÜBH III ist der Zeitraum für die Antragsvoraussetzung und der Förderzeitraum identisch und in die Zukunft gerichtet. Der Umsatzeinbruch muss in den Monaten Januar bis Juni 2021 jeweils mind. 30% sein, dann ist man für das entsprechende Monat antragsberechtigt und der Umsatzeinbruch bestimmt auch den Fördersatz. Mit dem Tool Rechnungslegungspflicht prüfen wir jedoch immer auf bestehende Daten. Für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 liegen in den meisten Fällen keine Buchführungsdaten vor, so dass aktuell überhaupt nicht geprüft werden kann.

 

Nur wenn November und Dezember dazu kommen, gäbe es Monate, die für die Buchführungsdaten vorhanden wären. Allerdings ist ein Antrag ja nur für den gesamten Förderzeitraum möglich. Das bedeutet, selbst wenn wir sagen können, im November und Dezember sind die 30% Umsatzeinbruch erfüllt, muss man alle weiteren Monate einzeln und manuell prüfen sowie die dafür notwendigen Daten schätzen.

 

Zu einem späteren Zeitpunkt kann das nochmal diskutiert werden, wenn zumindest ein paar Monate Buchführung vorhanden sind.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nico_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 269 von 407
1403 Mal angesehen

Hallo @burkhart,

 

danke für Ihre Anregung, Ihren Einwand kann ich nachvollziehen. 

Für die bestehenden Seminartermine erhöhen wir die Teilnehmerzahl auf 150. Die zusätzlichen Plätze werden voraussichtlich heute im Laufe des Tages im DATEV-Shop angezeigt. Leider können wir vor dem 04.03. kein zusätzliches Seminar mehr anbieten. 

 

Ich kann Ihnen versichern, dass ich weiterhin mit den Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich im Austausch stehe. Sofern es hier neue Entwicklungen gibt, melde ich mich.

 

Besten Gruß

Nico Cornelissen 

keinhausen
Beginner
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Nachricht 270 von 407
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Guten Tag Herr Cornelissen,

 

jedoch wäre die Prüfung für eine weitere Voraussetzung durch das Tool möglich: "Liegt der Umsatz eines Unternehmens im Jahr 2020 bei mindestens 100 Prozent des Umsatzes des Jahres 2019, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass etwaige monatliche Umsatzschwankungen des Unternehmens nicht Corona-bedingt sind."

 

Somit  wäre eine schnelle Bestandübergreifende Selektion möglich, um die Ausnahmefälle schneller zu identifizieren:

"Dies gilt nicht, wenn der prüfende Dritte bestätigt, dass der Antragsteller individuell von einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch betroffen ist und sonstige Gründe darlegen kann, die eine gleichwohl positive Umsatzentwicklung im Jahr 2020 nachvollziehbar erscheinen lassen. "

MfG Einhausen

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letzte Antwort am 08.02.2024 15:04:15 von simonw_
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