Wenn Punkt 2.13 das besagt, warum ist das dann unklar?
Könnten Sie bitte die FAQ mit Punkt 2.13 verlinken? Meine FAQ enden mit 2.12 auf der Seite der Überbrückungshilfe.
@merchantofdoubt schrieb:Könnten Sie bitte die FAQ mit Punkt 2.13 verlinken? Meine FAQ enden mit 2.12 auf der Seite der Überbrückungshilfe.
Ausnahmsweise. 😉
ACHTUNG! Der Link geht zur Anlage 1 der FAQ, welche nur für die Veranstaltungsbranche gilt.
ok
Ok, ich war halt etwas verwirrt, als vorhin jemand geschrieben hat: Reisekosten sind selbstverständlich nicht förderfähig, egal wie man diese nennen mag.
Das stimmt dann ja nicht wenn man den 2.13 sieht........
Ist Ihr Mandant in der Veranstaltungs- oder Kulturbranche tätig? Wenn nein, dann greift diese Anlage nicht.
Bei Fahrten zwischen Läden klingt das eher nach Einzelhandel.
werte Gemeinde,
nehmt doch bitte mal zur Kenntnis, dass die komplette Anlage 1 - und damit auch Punkt 1.5 derselben eine Spezialvorschrift nur für die Veranstaltungsbranche ist......nur mal so.....
Man kann auch einen Einzelhandel haben, der in der Veranstaltungs- und Kulturbranche tätig ist....
kann man, darauf wurde aber bisher nicht eingegangen,
nochmal meine Empfehlung, Hr. Schmitz: arbeiten sie sorgfältiger,
sie verbreiten hier mit ihren oberflächlichen Informationen nur Unruhe....
...aber das schrieb ich bereits....
????
@Arnd05 schrieb:werte Gemeinde,
nehmt doch bitte mal zur Kenntnis, dass die komplette Anlage 1 - und damit auch Punkt 1.5 derselben eine Spezialvorschrift nur für die Veranstaltungsbranche ist......nur mal so.....
Verdammte Axt! Da war ich auf dem Holzweg.
Mal schauen, was das Bundeswirtschaftsministerium schreiben wird....
Schaut wohl sehr durcheinander zu sein, wenn es selbst keiner hier weiß...
@MarcelSchmitz schrieb:Man kann auch einen Einzelhandel haben, der in der Veranstaltungs- und Kulturbranche tätig ist....
Schon, aber es sind nur Kosten für Veranstaltungen zuwendungsfähig:
A1.1 sagt: Für Veranstaltungen im Zeitraum von März bis Dezember 2020, die sich an ein externes Publikum richten, öffentlich zugänglich sind, und sich maßgeblich über Eintrittsgelder finanzieren, und welche -Corona-bedingt abgesagt werden mussten, können tatsächlich angefallene Ausfall- und Vorbereitungskostenkosten erstattet werden.
Und welche Kosten (inkl. der Reisekosten) sind dann in A1.5 aufgeführt.
Also nur wenn z.B. der Buchhändler eine Lesung organisiert hat und hierfür Reisekosten anfallen, sind diese zuwendungsfähig, wenn diese Veranstaltung ausfällt.
Die normalen Fahrten zwischen den eigenen Filialen gehören nach meiner Einschätzung nicht zu den Veranstaltungskosten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
o.k, sorry, hatte euch verwechselt......
...was aber an meiner Kernaussage nichts ändert, da die Frage keine Frage ist:
Ausschließlich in der Veranstaltungsbranche sind RK förderfähig, Punkt.
Ok, danke. Ich werde abwarten, was das Bundeswirtschaftsministerium mir Antwortet.
Das ganze werde ich hier dann auch posten, damit jeder Bescheid weiß.
"Ich werde abwarten, was das Bundeswirtschaftsministerium mir Antwortet."
Ihnen ist schon klar, dass Sie sich an die Hotline für prüfende Dritte wenden müssen?
PS: Wir wissen schon Bescheid. Reisekosten sind nicht abziehbar, außer in der Veranstaltungs- und Kulturbranche.
Ich glaube nicht, das Sie Bescheid wissen.....
Gaaanz persönlich. Nach Nachricht 48 muss ich nicht mehr weiterlesen.
Es gibt auch ein Kontaktformular, nicht nur eine Hotline.
Ich habe das Kontaktforumular ausgefüllt.......
Hier meine Prognose: Sie erhalten dann in Kürze eine Rückfrage, in welcher Sie nachweisen müssen, dass Sie ein prüfender Dritter sind. Falls Sie diesen Beweis führen können, dann bekommen Sie Morgen als Antwort einen Auszug aus den FAQ und den Hinweis, dass Sie das als prüfender Dritter entscheiden müssen.
Genau diese Antwort werde ich dann hier posten. Das hätte ich aber sowieso gemacht....
Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen.
In den aktuellen FAQ zu Ühilfe III kann ich keine Punkt 2.13 finden. Bei mir hört das bei 2.12. ( Sind Personalkosten förderfähig ? ) auf.
A 1.5 dort gibt es den Punkt 2.13 Reise- und Unterbringungskosten.
Aber der Anhang 1 gilt nur für rückwirkende Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche.
Daher für allen anderen ich sage jetzt mal "normalen" Betriebe sind Reisekosten nicht förderfähig.
In den Besonderheiten der Kulturbranche könenn diese wenn Sie wie im Anhang beschrieben anfallen förderfähig sein.
Ich warte mal ab, es gibt aber auch in der FAQ keine Antwort, ob Reisekosten nicht doch förderfähig sind...
FAQ 2.4: "Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen10), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt."
Glauben Sie nicht, dass wenn in der Liste die Kosten nicht erwähnt werden, dann sind diese einfach nicht berücksichtigungsfähig. Gemäß der folgenden Liste ist doch wirklich eindeutig. Oder unter welchen Punkt würden Sie Ihre Reisekosten subsumieren?
Kein Problem wenn die Mandantschaft Zeit hat.
In den FAQ kann unmöglich alles geregelt sein.
Aus meiner Sicht steht dort sehr explizit ( diesesmal ) was förderfähig ist. Umkehrschluss was dort nicht steht ist nicht förderfähig.
Aber wer weiß schon wann die Herren Altmaier , Scholz und Konsorten gedenken die FAQ wieder mal zu ändern. Wundern tut mich nichts mehr. Rechtssicherheit gibt es ohnehin nicht und im Zweifel kann dann am Ende in der Schlussrechnung korrigiert werden.
Ich habe in der Kanzlei beschlossen eben diese Firmen für diese existenziell notwendig ist, dass Geld fließt hier sofort zu beantragen. Bei allen anderen warte ich gerne zu, da die Erfahrung des letzten Jahres gelehrt hat, je später umso sicherer und desto weniger Schätzungen.
siehe die Besonderheiten im Anhang I wie von mir beschrieben dort tauchen die Reisekosten explizit auf.
Gelten aber eben nur für die Kulturschaffenden.
Nochmal: Ich warte die Antwort ab und werde diese dann hier posten....
Habe ich jetzt zum wiederholten Male geschrieben.
Ich musste sogar schon einen Nachweis erbringen und wundersamerweise wurde dieser auch noch aktzeptiert.....
Die Antwort kam gerade per Mail:
Reisekosten sind dann förderfähig, wenn Dienst- oder Geschäftsreisen mit dem Dienstwagen gemacht werden. Hier kann dann unter anderem die Kilometerpauschale geltend gemacht werden. Treibstoffkosten und Transportkosten mit dem Privatwagen sind nicht förderfähig und können somit nicht für die Überbrückungshilfe III geltend gemacht werden.
Die FAQ werden in den nächsten Wochen angepasst.
Endlich habe ich Gewissheit!! Habe nämlich einen Mandanten, der nicht wusste ob er Reisekosten einsetzen kann. Jetzt wurde es endlich aufgeklärt.
Gibt ja nun x Threads zu ÜHIII, daher einfach mal hier:
Einzelhändler - Beschäftigtenzahl zum 31.12.2020 und danach 4,05. Im Rewe-Tool wähle ich bei Art des Unternehmens "Sonstige" und im Hinweis erscheint die Meldung
-< klick
Wähle ich Solo-Selbständiger sei dies dann richtig. Selbst mit 20 Mitarbeitern wäre das in Ordnung.
Denk- oder Programmfehler ?!
Hallo Miteinander,
ich hätte eine Frage zu dem Punkt Nr. 7 der ansetzbaren "Fixkosten".
Ein Gastronom möchte zur VErbesserung seiner Umsätze und zu erwartender weiterer Schließung der Innenräume seinen Außengastronomie Bereich vergrößern.
Mehr Tische, Mehr Stühle usw.
Würde dies unter der Nr. 7 "Hygienemaßnahmen" "Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs nach Außen" fallen?
Wie sind Ihre Erfahrungen bzw. Meinungen hierzu?